Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 14.10.2008

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - I-3 Wx 217/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6853
OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - I-3 Wx 217/07 (https://dejure.org/2008,6853)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2008 - I-3 Wx 217/07 (https://dejure.org/2008,6853)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - I-3 Wx 217/07 (https://dejure.org/2008,6853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer Funkantenne durch die übrigen Eigentümer eines Wohnhauses bei Verjährung des Beseitigungsanspruchs; Durchsetzung des Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung durch die ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Beseitigung von weiteren nachteiligen Veränderungen an einer Antennenanlage, die als unzulässige bauliche Veränderung von den übrigen Eigentümern zu dulden ist

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Organisationsbeschluss ist anfechtbar/ Verjährung eines Beseitigungsanspruchs einer baulichen Veränderung, §§ 22 WEG, 195, 199 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Duldung erlaubt keine Erweiterungen; Funkantenne auf Sondernutzungsfläche

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 22; ; WEG § 23; ; BGB § 1004; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Faktische Duldungspflicht einer baulichen Veränderung einer Sondernutzungsfläche - Kein Anspruch auf Änderung eines duldungspflichtigen optischen Nachteils gegenüber den übrigen Eigentümern - Zu den Anforderungen an eine "Bestimmung" - Keine Ermittlungspflicht des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauliche Veränderung zu dulden: Auch erweiterbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährter Beseitigungsanspruch rechtfertigt weitere bauliche Veränderungen nicht! (IMR 2008, 348)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 442
  • BauR 2008, 1671
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Duisburg, 17.05.2006 - 11 T 11/06

    Länge der Verjährungsfrist von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
    Allerdings hat das Landgericht den Verpflichtungsausspruch dahin gefasst, die Beteiligten zu 1. würden gesamtschuldnerisch verpflichtet, die auf der ihnen zur Sondernutzung überlassenen Fläche aufstehende Funkantenne insoweit zu entfernen, als diese durch nachträgliche Änderungen in Form von Anbringung neuer Bauteile über den durch das Landgericht mit Beschluss vom 17. Mai 2006 im Verfahren 11 T 11/06 rechtskräftig festgestellten Zustand der Funkantenne, der sich dem nachfolgenden Lichtbild entnehmen lasse, hinausgehe; sodann folgt ein im Beschlussausspruch abgedrucktes Lichtbild.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akte und der Akte des Verfahrens 30 II 18/05 WEG AG Mülheim an der Ruhr = 11 T 11/06 LG Duisburg Bezug genommen.

  • OLG München, 16.11.2007 - 32 Wx 111/07

    Rechtswidrige bauliche Veränderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
    Zwar bildet nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung die Wohnungseigentümergemeinschaft einen teilrechtsfähigen Verband; dieser ist jedoch weder Mitglied der Eigentümergemeinschaft noch Miteigentümer, so dass ihm ein Beseitigungsanspruch der vorbezeichneten Art nicht zustehen kann (BGH, Urteil vom 26. Januar 2007 in Sachen V ZR 175/06; OLG München ZMR 2006, S. 643 ff sowie NJW-RR 2008, S. 247 ff).

    In Wohnungseigentumsverfahren nach altem Recht sind als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an die Bestimmtheit der Anträge weniger strenge Anforderungen zu stellen als im Zivilprozess; als Ausfluss des Amtsermittlungsgrundsatzes hat das Wohnungseigentumsgericht ohne Bindung an den erklärten Wortlaut in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens eine Entscheidung zu treffen, die zu dem erkennbar erstrebten Ergebnis führt (OLG München NJW-RR 2008, S. 247 ff m.w. Nachw.).

  • BGH, 26.01.2007 - V ZR 175/06

    Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
    Zwar bildet nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung die Wohnungseigentümergemeinschaft einen teilrechtsfähigen Verband; dieser ist jedoch weder Mitglied der Eigentümergemeinschaft noch Miteigentümer, so dass ihm ein Beseitigungsanspruch der vorbezeichneten Art nicht zustehen kann (BGH, Urteil vom 26. Januar 2007 in Sachen V ZR 175/06; OLG München ZMR 2006, S. 643 ff sowie NJW-RR 2008, S. 247 ff).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
    Im Streitfall steht zwar - anders als die Beteiligten meinen - der Zustand der ursprünglichen Antennenanlage nicht bereits aufgrund des landgerichtlichen Beschlusses im vorangegangenen Verfahren 30 II 18/05 WEG AG Mülheim an der Ruhr vom 17. Mai 2006 fest; denn Gegenstand des seinerzeitigen Verfahrens war eine Beschlussanfechtung, und in einem derartigen Fall erstreckt sich die Bindungswirkung der gerichtlichen Entscheidung nur auf den rechtskräftig für ungültig erklärten Wohnungseigentümerbeschluss (BGH NJW 2003, S. 3476 ff; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Juni 2006 in Sachen 20 W 494/04 m.w.Nachw.).
  • OLG Schleswig, 24.03.2006 - 2 W 230/03

    Formgerechte Bestimmung der Wohnungseigentümer, die das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
    Daraus ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geschlossen worden, der die "Bestimmung" enthaltende Beschluss bedürfe seinerseits gleichfalls der Protokollierung (SchlHOLG NJW-RR 2006, S. 1675 f).
  • OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06

    Schallschutz bei Installationsgeräuschen infolge nachträglicher Verlegearbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
    Zwar bildet nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung die Wohnungseigentümergemeinschaft einen teilrechtsfähigen Verband; dieser ist jedoch weder Mitglied der Eigentümergemeinschaft noch Miteigentümer, so dass ihm ein Beseitigungsanspruch der vorbezeichneten Art nicht zustehen kann (BGH, Urteil vom 26. Januar 2007 in Sachen V ZR 175/06; OLG München ZMR 2006, S. 643 ff sowie NJW-RR 2008, S. 247 ff).
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
    Eine in einer Teilungserklärung enthaltene Bestimmung, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung die Protokollierung des Beschlusses erforderlich und dass das Protokoll von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterzeichnen sei, ist wirksam; ein Verstoß hiergegen macht den Beschluss anfechtbar (BGHZ 136, 187 ff).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 20 W 494/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Materielle Rechtskraft einer Sachentscheidung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
    Im Streitfall steht zwar - anders als die Beteiligten meinen - der Zustand der ursprünglichen Antennenanlage nicht bereits aufgrund des landgerichtlichen Beschlusses im vorangegangenen Verfahren 30 II 18/05 WEG AG Mülheim an der Ruhr vom 17. Mai 2006 fest; denn Gegenstand des seinerzeitigen Verfahrens war eine Beschlussanfechtung, und in einem derartigen Fall erstreckt sich die Bindungswirkung der gerichtlichen Entscheidung nur auf den rechtskräftig für ungültig erklärten Wohnungseigentümerbeschluss (BGH NJW 2003, S. 3476 ff; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Juni 2006 in Sachen 20 W 494/04 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
    Gegner des Anfechtungsantrages der Beteiligten zu 1. ist nicht die - teilrechtsfähige - Wohnungseigentümergemeinschaft als solche, vielmehr sind es die Wohnungseigentümer mit Ausnahme der Beteiligten zu 1. Denn die Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung betrifft die Willensbildung innerhalb der Gemeinschaft und richtet sich daher nicht gegen den Verband, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer (so ausdrücklich: BGHZ 163, 154 ff).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
    Dabei hat die "Bestimmung" der beiden für die Unterschrift vorgesehenen Eigentümer zu Beginn der Versammlung durch Mehrheitsbeschluss zu erfolgen (BGH NJW 1998, S. 755 f).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Insbesondere begründet sie nicht das Recht, neue nachteilige Veränderungen vorzunehmen, die qualitativ eigenständige Störungen darstellen (so für bauliche Veränderungen: OLG Düsseldorf, NZM 2009, 442; LG Lüneburg, ZMR 2008, 486, 487 f.; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 13 Rn. 106, 158).
  • LG Düsseldorf, 22.06.2022 - 25 S 56/21

    7 m hohes Kreuz muss aus Gartenanlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Eine Bauliche Veränderung ist jede auf Dauer angelegte, umgestaltende Maßnahme, die auf Veränderung desjenigen Zustandes gerichtet ist, der entweder beim Entstehen der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft oder nach späterer Vornahme zulässiger baulicher Veränderungen oder nach späterer Vornahme unzulässiger baulicher Veränderungen, deren Beseitigung aber nicht mehr verlangt werden kann, vorhanden ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.2008, I-3 Wx 217/07).
  • LG Karlsruhe, 17.03.2023 - 11 S 49/21

    Wohnungseigentumsrecht: Rückbauanspruch bezüglich einer zugemauerten Türöffnung

    Denn selbst wenn - was nicht ausdrücklich geltend gemacht wurde - Rückbauansprüche bezüglich des Verschweißens der Tür verjährt gewesen sein sollten, gibt diese Rechtsposition dem betreffenden Eigentümer nicht die Befugnis, den errichteten Zustand weiter zu verändern, etwa indem er den geschaffenen baulichen Zustand modernisiert oder instand setzt (OLG Düsseldorf NZM 2009, 442; LG Frankfurt a. M. ZWE 2014, 326; s. auch BGH NJW 2016, 53 Rn. 15; BeckOK WEG/Elzer, 51. Ed. 1.1.2023, WEG § 20 Rn. 175).

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die duldungspflichtige Anlage defekt ist, erneuert werden muss und baugleiche Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.6. 2008 - 3 Wx 217/07, NZM 2009, 442, beck-online).

    Die Verjährung begründet insbesondere nicht das Recht, neue nachteilige Veränderungen vorzunehmen, die qualitativ eigenständige Störungen darstellen (so für bauliche Veränderungen: OLG Düsseldorf, NZM 2009, 442; LG Lüneburg, ZMR 2008, 486 [487 f.] = BeckRS 2008, 13043; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 13 Rn. 106, 158; BGH, Urteil vom 10.7.2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 15, beck-online).

  • LG Hamburg, 24.04.2013 - 318 S 49/12

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen

    Durch die Verjährung trifft die Wohnungseigentümer lediglich eine faktische Duldungspflicht, wobei der störende Eigentümer nicht die Befugnis erlangt, den störenden Zustand weiter zu verändern (OLG Düsseldorf, NZM 2009, 442, Rn. 36, zitiert nach juris; Jennißen/Schultzky, a.a.O., § 15 Rdnr. 135).
  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2014 - 13 S 38/13

    Anbau einer Pergola muss von allen Eigentümern genehmigt werden!

    Diese Rechtsposition gibt den betreffenden Eigentümer hingegen nicht die Befugnis, den errichteten Zustand weiter zu verändern, etwa indem er den von ihm geschaffenen baulichen Zustand modernisiert oder instand setzt (OLG Düsseldorf NZM 2009, 442).
  • LG Frankfurt/Main, 21.08.2014 - 9 S 27/13

    Einräumung von Sondernutzungsrechten per Beschluss unzulässig

    Diese Rechtsposition gibt hingegen keine Befugnis, den errichteten Zustand weiter zu verändern, etwa indem der geschaffene bauliche Zustand modernisiert oder instandgesetzt wird (OLG Düsseldorf NZM 2009, 442).

    Jedenfalls wenn sich - wie hier - durch eine erneute bauliche Veränderung die relevanten Veränderungen intensivieren, besteht eine Duldungspflicht des betroffenen Wohnungseigentümers nicht (ebenso OLG Düsseldorf NZM 2009, 442; LG Frankfurt am Main aaO).

  • AG Bielefeld, 08.03.2012 - 5 C 824/10

    Wirksamkeit einer WEG-Jahresabrechnung bei Berücksichtigung von Zahlungen für die

    Der Beseitigungsanspruch unterliegt der regelmäßigen, 3-jährigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB (OLG Hamm, Beschluss v. 04.12.2008 - 15 Wx 198/08 = NZM 2009, 624; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.06.2008 - I-3 Wx 217/07 = BauR 2008, 1671).
  • AG München, 03.03.2016 - 484 C 30422/14

    Anspruch unter Wohnungseigentümern auf Beseitigung eines in verjährter Zeit

    Die Beklagten haben nicht das Recht, den errichteten Zustand, des ursprünglichen Bauzaunes im Jahre 2003 weiter zu verändern, in dem sie den von ihnen geschaffenen baulichen Zustand modernisieren oder instanden (OLG Düsseldorf NZM 2009, 442; LG Frankfurt/Main Urteil v. 30.4.2014 - 2 - 13 S 38/13 in ZMR 2014, 821).
  • AG Rosenheim, 20.03.2012 - 12 C 1082/11

    Wohnungseigentum: Bestandsschutz für einen Schwarzbau; Duldungspflicht bei

    Das Verjährungsrecht gilt als Abwehrrecht mit der Folge, dass die übrigen Eigentümer den rechtswidrigen Zustand faktisch dulden müssen, vgl. OLG Düsseldorf vom 26.06.2008, Az. 3 Wx 217/07.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Berlin, 14.10.2008 - 85 S 21/08 WEG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31604
LG Berlin, 14.10.2008 - 85 S 21/08 WEG (https://dejure.org/2008,31604)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.10.2008 - 85 S 21/08 WEG (https://dejure.org/2008,31604)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - 85 S 21/08 WEG (https://dejure.org/2008,31604)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,31604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Monatsfrist einer ursprünglichen Klage bei Zustellung an den Verwalter einer Anlage; Klage gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband statt gegen die einzelnen Mitglieder; Wahrung der gesetzlichen Anfechtungsfrist bei Erhebung der Anfechtungsklage ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 442
  • ZMR 2009, 390
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus LG Berlin, 14.10.2008 - 85 S 21/08
    Wird daraus unzweifelhaft deutlich, welche Partei wirklich gemeint ist, so steht einer entsprechenden Auslegung nicht entgegen, dass der Kläger irrtümlich die Bezeichnung einer anderen tatsächlich existierenden, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person gewählt hat (BGH NJW-RR 2008, 582 ff., BAG, BAG-Report 2004, 210), die dann lediglich Scheinbeklagte ist.

    Bei der Auslegung der Parteibezeichnung sind nicht nur die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben, sondern auch der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich etwaiger beigefügter Anlagen zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 2008, 582 ff., BAG, BAG-Report 2004, 210).

    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist allerdings die irrtümliche Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert ist ankommt (BGH NJW-RR 2008, 582, 583, BAG, BGHZ 4, 328, 334).

  • BGH, 01.12.1993 - XII ZR 177/92

    Begriff der alsbaldigen Zustellung; Geringfügige Verzögerung

    Auszug aus LG Berlin, 14.10.2008 - 85 S 21/08
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat es insoweit einer Partei bisher gestattet, den Streitwert nicht in der Klageschrift anzugeben, sondern eine Streitwertanfrage des Gerichts abzuwarten, wobei die Streitwertanfrage dann allerdings zügig beantwortet werden muss (vgl. BGH VersR 1994, 455, 456 [BGH 01.12.1993 - XII ZR 177/92] und ferner BGH VersR 1987, 39, 41 sowie NJW 1972, 1948, 1949 [BGH 06.04.1972 - III ZR 210/69] ).

    Ob die Anwendung der Vorschrift des § 167 ZPO im vorliegenden Fall daran scheitert, dass die Kläger zur Beantwortung der am 26.10.2007 an sie abgesandten Streitwertanfrage knapp zwei Wochen benötigten, weil die Antwort erst am 14.11.2007 beim Amtsgericht einging, und nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH VersR 1994, 455, 456 [BGH 01.12.1993 - XII ZR 177/92] ) für die Anwendung des § 167 ZPO in der Regel nur ein Zeitraum von einer Woche zur zügigen Beantwortung einer Streitwertanfrage in Ansatz zu bringen ist, kann jedoch letztlich dahinstehen.

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus LG Berlin, 14.10.2008 - 85 S 21/08
    Es kommt entscheidend darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (BGH NJW-RR 2008.582, 583; BGHZ 4, 328, 334).

    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist allerdings die irrtümliche Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert ist ankommt (BGH NJW-RR 2008, 582, 583, BAG, BGHZ 4, 328, 334).

  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Auszug aus LG Berlin, 14.10.2008 - 85 S 21/08
    Deshalb ist dieser Fall auch anders zu beurteilen wie etwa der Fall einer Klageerhebung gegen den richtigen Beklagten vor dem unzuständigen Gericht, die fristwahrend ist (vgl. dazu BGHZ 139, 305, 306).
  • BGH, 06.04.1972 - III ZR 210/69

    Begriff der Zustellung demnächst

    Auszug aus LG Berlin, 14.10.2008 - 85 S 21/08
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat es insoweit einer Partei bisher gestattet, den Streitwert nicht in der Klageschrift anzugeben, sondern eine Streitwertanfrage des Gerichts abzuwarten, wobei die Streitwertanfrage dann allerdings zügig beantwortet werden muss (vgl. BGH VersR 1994, 455, 456 [BGH 01.12.1993 - XII ZR 177/92] und ferner BGH VersR 1987, 39, 41 sowie NJW 1972, 1948, 1949 [BGH 06.04.1972 - III ZR 210/69] ).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2008 - 14 Wx 24/07

    Bezeichnung des Antragsgegners bei Anfechtung eines Beschlusses einer

    Auszug aus LG Berlin, 14.10.2008 - 85 S 21/08
    Im Gegensatz zu der bis zum 30.06.2007 geltenden Rechtslage (vergleiche insoweit zuletzt OLG Karlsruhe NZM 2008, 651; a.A. LG Darmstadt ZMR 2008, 736) wird für die seit dem 01.07.2007 geltenden Regelung wird für das seit dem 01.07.2007 geltende Recht in der Rechtsprechung ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass eine Auslegung oder Umdeutung einer gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichteten Beschlussanfechtungsklage in eine solche gegen die übrigen Miteigentümer nicht in Betracht kommt, weil das Gesetz nun selbst zwischen den Begriffen Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne von Verbands einerseits und der Gesamtheit der einzelnen Miteigentümer andererseits unterscheidet, der Verband nunmehr auch eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und die Begriffe im Gegensatz zur früheren Rechtslage deswegen nicht mehr ohne weiteres hin und her getauscht werden können (vergleiche AG Dresden NZM 2008, 135, 136; AG Hamburg St. Georg ZMR 2008, 742, 743; AG Bochum ZMR 2008, 740; ebenso schon LG Darmstadt ZMR 2008, 736 -zum alten Recht).
  • AG Bochum, 01.07.2008 - 95 C 19/08

    Passivlegitimation bei Klagen auf Erklärung der Ungültigkeit von Beschlüssen der

    Auszug aus LG Berlin, 14.10.2008 - 85 S 21/08
    Im Gegensatz zu der bis zum 30.06.2007 geltenden Rechtslage (vergleiche insoweit zuletzt OLG Karlsruhe NZM 2008, 651; a.A. LG Darmstadt ZMR 2008, 736) wird für die seit dem 01.07.2007 geltenden Regelung wird für das seit dem 01.07.2007 geltende Recht in der Rechtsprechung ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass eine Auslegung oder Umdeutung einer gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichteten Beschlussanfechtungsklage in eine solche gegen die übrigen Miteigentümer nicht in Betracht kommt, weil das Gesetz nun selbst zwischen den Begriffen Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne von Verbands einerseits und der Gesamtheit der einzelnen Miteigentümer andererseits unterscheidet, der Verband nunmehr auch eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und die Begriffe im Gegensatz zur früheren Rechtslage deswegen nicht mehr ohne weiteres hin und her getauscht werden können (vergleiche AG Dresden NZM 2008, 135, 136; AG Hamburg St. Georg ZMR 2008, 742, 743; AG Bochum ZMR 2008, 740; ebenso schon LG Darmstadt ZMR 2008, 736 -zum alten Recht).
  • LG Darmstadt, 02.04.2008 - 19 T 47/07

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation; Auslegung

    Auszug aus LG Berlin, 14.10.2008 - 85 S 21/08
    Im Gegensatz zu der bis zum 30.06.2007 geltenden Rechtslage (vergleiche insoweit zuletzt OLG Karlsruhe NZM 2008, 651; a.A. LG Darmstadt ZMR 2008, 736) wird für die seit dem 01.07.2007 geltenden Regelung wird für das seit dem 01.07.2007 geltende Recht in der Rechtsprechung ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass eine Auslegung oder Umdeutung einer gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichteten Beschlussanfechtungsklage in eine solche gegen die übrigen Miteigentümer nicht in Betracht kommt, weil das Gesetz nun selbst zwischen den Begriffen Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne von Verbands einerseits und der Gesamtheit der einzelnen Miteigentümer andererseits unterscheidet, der Verband nunmehr auch eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und die Begriffe im Gegensatz zur früheren Rechtslage deswegen nicht mehr ohne weiteres hin und her getauscht werden können (vergleiche AG Dresden NZM 2008, 135, 136; AG Hamburg St. Georg ZMR 2008, 742, 743; AG Bochum ZMR 2008, 740; ebenso schon LG Darmstadt ZMR 2008, 736 -zum alten Recht).
  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus LG Berlin, 14.10.2008 - 85 S 21/08
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat es insoweit einer Partei bisher gestattet, den Streitwert nicht in der Klageschrift anzugeben, sondern eine Streitwertanfrage des Gerichts abzuwarten, wobei die Streitwertanfrage dann allerdings zügig beantwortet werden muss (vgl. BGH VersR 1994, 455, 456 [BGH 01.12.1993 - XII ZR 177/92] und ferner BGH VersR 1987, 39, 41 sowie NJW 1972, 1948, 1949 [BGH 06.04.1972 - III ZR 210/69] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht