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   BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 386/09   

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https://dejure.org/2009,2153
BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 386/09 (https://dejure.org/2009,2153)
BVerfG, Entscheidung vom 22.04.2009 - 1 BvR 386/09 (https://dejure.org/2009,2153)
BVerfG, Entscheidung vom 22. April 2009 - 1 BvR 386/09 (https://dejure.org/2009,2153)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen eines Fehlers des Gerichts bei der rechtlichen Aufarbeitung des Streitfalls und eines darauf basierenden Schadens für die Prozesspartei; Haftung wegen einer Verletzung von Pflichten aus einem Anwaltsvertrag

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anwalt haftet für fehlerhafte Urteile des Gerichts; Art 12 GG, §§ 675, 280, 276 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwaltshaftung wegen unterlassenen Hinweises auf BGH-Rechtsprechung

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1
    Eingriff in die Berufsfreiheit durch Anordnung zivilrechtlicher Folgen der Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatzpflicht als Eingriff in Berufsfreiheit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Iura novit curia" - aber nicht bei Rechtsanwälten

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 372
  • NJW 2009, 2945
  • NZM 2009, 579
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 386/09
    Ebenso geklärt ist, inwieweit Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte verfassungsgerichtlich überprüft werden können (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 96, 375 ).

    Weder die zugrunde liegenden Normen des Zivilrechts noch ihre Anwendung in den Ausgangsverfahren betreffen berufsspezifische Sanktionen (vgl. BVerfGE 96, 375 ).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 386/09
    Ebenso geklärt ist, inwieweit Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte verfassungsgerichtlich überprüft werden können (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 96, 375 ).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72

    Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen

    Auszug aus BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 386/09
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass die anwaltliche Berufsausübung durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnet ist, der einer staatlichen Kontrolle und Bevormundung grundsätzlich entgegensteht (vgl. BVerfGE 50, 16 ; 76, 171 ).
  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 44/04

    Anwaltshaftung bei gerichtlicher Fehlentscheidung; Voraussetzungen der Zurechnung

    Auszug aus BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 386/09
    Allerdings besteht aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Bereich der Anwaltshaftung gegenüber dem allgemeinen Schadensersatzrecht eine Besonderheit insofern, als das Regressgericht zur Feststellung eines normativen Schadens nicht auf die hypothetische Entscheidung des Gerichts des Vorprozesses bei unterbliebener anwaltlicher Pflichtverletzung abstellen darf, sondern seine eigene rechtliche Wertung an die Stelle derer des Gerichts des Vorprozesses setzen muss (vgl. BGHZ 174, 205 ).
  • BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Anwaltsverschuldens

    Auszug aus BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 386/09
    Die Hinweise des Bundesverfassungsgerichts auf die nicht schlechthin in jedem Fall gerechtfertigte Haftungsverschiebung zu Lasten des Rechtsanwalts im Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. August 2002 (1 BvR 399/02 -, NJW 2002, S. 2937 ) sind in diesem Zusammenhang zu sehen.
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 386/09
    Entscheidend ist vielmehr, ob ein Beschwerdeführer im Ergebnis mit seinem Begehren noch Erfolg haben kann (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 78, 58 ).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 386/09
    Entscheidend ist vielmehr, ob ein Beschwerdeführer im Ergebnis mit seinem Begehren noch Erfolg haben kann (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 78, 58 ).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 386/09
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass die anwaltliche Berufsausübung durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnet ist, der einer staatlichen Kontrolle und Bevormundung grundsätzlich entgegensteht (vgl. BVerfGE 50, 16 ; 76, 171 ).
  • BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen richterdienstgerichtliche Urteile mangels

    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Rechtsweg grundsätzlich nicht erschöpft ist, wenn - wie hier - das Revisionsgericht die Sache an das Berufungsgericht zurückverweist (vgl. BVerfGE 8, 222 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2000 - 1 BvR 2328/96 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 2343/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 386/09 -, juris, Rn. 13).
  • BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Unterlassene Geltendmachung der Selbstpfändung;

    Dass mehrere Verantwortliche einen Schaden herbeiführen, sich aber nicht alle von ihnen auf eine vertragliche oder gesetzliche Haftungserleichterung oder einen Haftungsausschluss berufen können, ist auch in anderen Fallgestaltungen des Schadensersatzrechts anzutreffen (vgl. BVerfG, NJW 2009, 2945 Rn. 16).
  • BGH, 17.09.2009 - IX ZR 74/08

    Verpflichtung eines Prozessbevollmächtigten zur Ausräumung eines

    Davon ist es aber neuerdings deutlich abgerückt (BVerfG NZM 2009, 579 Rn. 16; vgl. hierzu auch Chab AnwBl 2009, 269 f).
  • BVerfG, 14.09.2009 - 1 BvR 1993/09

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Rechtsweg grundsätzlich nicht erschöpft ist, wenn - wie hier - das Revisionsgericht die Sache an das Berufungsgericht zurückverweist (vgl. BVerfGE 8, 222 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2000 - 1 BvR 2328/96 -, NJW 2001, S. 216 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 386/09 -, [...], Rn. 13).

    Hieran ändert auch die Bindungswirkung des Revisionsurteils - hier gemäß § 170 Abs. 5 SGG - nichts (vgl. BVerfGE 8, 222 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2000 - 1 BvR 2328/96 -, NJW 2001, S. 216 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 386/09 -, [...], Rn. 13).

    Das Bundesverfassungsgericht hat von diesem Grundsatz allerdings dann eine Ausnahme gemacht, wenn der Betroffene im weiteren fachgerichtlichen Verfahren mit seinem Begehren keinen Erfolg mehr haben kann (vgl. BVerfGE 78, 58 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2000 - 1 BvR 2328/96 - NJW 2001, S. 216 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 386/09 -, [...], Rn. 13).

  • BVerfG, 06.01.2011 - 1 BvR 1565/10

    Fehlende Rechtswegerschöpfung iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG bei Zurückverweisung der

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Rechtsweg grundsätzlich nicht erschöpft ist, wenn - wie hier - das Revisionsgericht die Sache an das Berufungsgericht zurückverweist (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 78, 58 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2000 - 1 BvR 2328/96 -, NJW 2001, S. 216 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 386/09 -, NJW 2009, S. 2945 Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2009 - 1 BvR 1993/09 -, NZS 2010, S. 322 Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. November 2009 - 1 BvR 2545/09 -, juris, Rn. 2).

    An einer mangelnden Erschöpfung des Rechtswegs ändert die Bindungswirkung des Revisionsurteils grundsätzlich nichts (vgl. BVerfGE 8, 222 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2000 - 1 BvR 2328/96 -, NJW 2001, S. 216 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 386/09 -, NJW 2009, S. 2945 Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2009 - 1 BvR 1993/09 -, NZS 2010, S. 322 Rn. 2).

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Beschwerdeführer im weiteren fachgerichtlichen Verfahren mit seinem Begehren keinen Erfolg mehr haben kann (vgl. BVerfGE 78, 58 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2000 - 1 BvR 2328/96 -, NJW 2001, S. 216 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 386/09 -, NJW 2009, S. 2945 Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2009 - 1 BvR 1993/09 -, NZS 2010, S. 322 Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. November 2009 - 1 BvR 2545/09 -, juris, Rn. 3).

  • BGH, 14.10.2010 - IX ZR 4/10

    Rechtsanwaltshaftung: Bestimmung des Schadenseintrittszeitpunkts als

    Die Haftung des Rechtsanwalt kann im Regelfall auch dann angenommen werden, wenn ein Fehler des Gerichts insbesondere bei der rechtlichen Prüfung des Streitfalls für den Schaden einer Partei mitursächlich geworden ist (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 22. April 2009 - 1 BvR 386/09, NJW 2009, 2945, 2946 Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 24 U 60/11

    Pflichten des Rechtsanwalts vor Klageerhebung

    Denn der für die Zurechnung der anwaltlichen Pflichtverletzung notwendige innere Zusammenhang zum Schadensereignis entfällt selbst im Fall einer gerichtlichen Fehlentscheidung nur dann, wenn ein vertragsgerechtes Verhalten des Anwalts nicht geeignet war, die den Mandanten belastende Fehlentscheidung zu vermeiden (BGH NJW 2010, 3576, 3577; NJW 2010 73, 75; NJW 2009 987, 989; BeckRS 2008, 06993; BVerfG NJW 2009, 2945, 2946).
  • OLG Hamm, 26.11.2009 - 28 U 27/08

    Pflichten eines Rechtsanwalts als Prozessbevollmächtigter eines Mandanten in

    Die Verfassungsbeschwerde gegen das zuletzt genannte Urteil hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 22. April 2009 - 1 BvR 386/09, NJW 2009, 2945).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 4 U 95/10

    Haftung der Bank aus Kapitalanlageberatung: Schadensersatzpflicht bei

    Vertrags- und Deliktsrecht gehören jedoch nicht zu den Normen, die nur in Randbereichen auch nicht berufsmäßig Handelnde betreffen und daher in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs stehen; sie haben objektiv keine berufsregelnde Tendenz (vgl. BVerfG Beschluss vom 22. April 2009 - 1 BvR 386/09 Rdnr. 15).
  • BVerfG, 16.11.2009 - 1 BvR 2545/09

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei zurückverweisender

    Der Rechtsweg ist grundsätzlich nicht erschöpft, wenn ein Revisionsgericht die Sache an das Berufungsgericht zurückverweist (vgl. BVerfGE 8, 222 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2000 - 1 BvR 2328/96 -, NJW 2001, S. 216 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 386/09 -, NJW 2009, S. 2945; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2009 - 1 BvR 1993/09 -, [...]).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2011 - 4 U 89/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen bei

  • OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 4 U 63/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verpflichtung zur anleger- und objektgerechten

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