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   LG München I, 04.05.2009 - 1 S 237/09   

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https://dejure.org/2009,28054
LG München I, 04.05.2009 - 1 S 237/09 (https://dejure.org/2009,28054)
LG München I, Entscheidung vom 04.05.2009 - 1 S 237/09 (https://dejure.org/2009,28054)
LG München I, Entscheidung vom 04. Mai 2009 - 1 S 237/09 (https://dejure.org/2009,28054)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Rechtsmissbräuchliche Anfechtung einer von der kalenderähnlichen Abrechnung abweichenden Jahresabrechnung im Umstellungszeitraum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Jahresabrechung: Anfechtbarkeit wegen Zeitraum-Umstellung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 822
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 17.02.2009 - 32 Wx 164/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtbarkeit des Wirtschaftsplans

    Auszug aus LG München I, 04.05.2009 - 1 S 237/09
    Die Anfechtung einer Jahresabrechnung wegen Abweichung von der kalenderjährlichen Abrechnung ist treuwidrig, wenn die Wahl des Abrechnungszeitraums gerade der Umstellung auf das Kalenderjahres dient und eine weniger nachteilige Umstellung für alle Eigentümer nicht ersichtlich ist (Fortführung von OLG München, Beschluss v. 17.2.2009, 32 Wx 164/08).

    Der Kläger hatte bereits mit Antrag vom 26.3.2007 ohne Erfolg die Ungültigerklärung der Jahresabrechnung für den Zeitraum 1.12.2005 bis 30.11.2006 wegen der Abweichung vom Kalenderjahr begehrt (Beschluss des OLG München v. 17.2.2009, 32 Wx 164/08).

    Denn in diesem Fall wäre die rückwirkende Umstellung der Abrechnungszeiträume mit erheblichen Mühen verbunden, denen kein wirtschaftlicher oder sonstiger Vorteil des Anfechtenden gegenüber steht (OLG Celle vom 28.5.2002 ; Az. 4 W 60/02 Quelle: juris; OLG München vom 17.2.2009 Az. 32 Wx 164/08; den Parteien bekannt).

  • OLG München, 21.05.2007 - 34 Wx 148/06

    Abrechnungswidrige Ausweisung der Sonderumlage für konkrete Sanierungsmaßnahme

    Auszug aus LG München I, 04.05.2009 - 1 S 237/09
    Die Jahresabrechnung muss eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben für das betreffende Wirtschaftsjahr enthalten (OLG München NZM 2007, 734, 735; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 28 Rdnr. 67; Jennißen/Jennißen, WEG, § 28 Rz. 67).

    Es geht um die Darstellung, inwieweit die im Jahresverlauf angefallenen Ausgaben durch die Einnahmen gedeckt sind und welche Nachzahlungen oder Rückzahlungen demnach geleistet werden müssen (OLG München NZM 2007, 734, 735; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 28 Rz. 74).

    Außerdem dient die Abrechnung der turnusgemäßen Rechnungslegung des Verwalters gegenüber den Eigentümern als seinen Auftraggebern gemäß § 666 BGB (OLG München NZM 2007, 734, 735) und damit der Kontrolle der Verwaltung durch die Eigentümer.

  • LG Leipzig, 17.06.2004 - 12 S 1657/04

    Abweis der Berufung mangels Begründetheit derselben

    Auszug aus LG München I, 04.05.2009 - 1 S 237/09
    Allerdings durften die vermietenden Eigentümer wegen § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB gegenüber ihren Mietern keine Abrechnung über länger als ein Jahr erstellen (Palandt-Weidenkaff, § 556 Rdnr. 10; LG Bremen WuM 2006, 199; LG Leipzig WuM 2004, 481).
  • LG Bremen, 14.02.2006 - 6 T 34/06

    Abrechnungszeitraum nicht vertraglich verlängerbar!

    Auszug aus LG München I, 04.05.2009 - 1 S 237/09
    Allerdings durften die vermietenden Eigentümer wegen § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB gegenüber ihren Mietern keine Abrechnung über länger als ein Jahr erstellen (Palandt-Weidenkaff, § 556 Rdnr. 10; LG Bremen WuM 2006, 199; LG Leipzig WuM 2004, 481).
  • OLG Celle, 28.05.2002 - 4 W 60/02

    Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abstimmung nach dem

    Auszug aus LG München I, 04.05.2009 - 1 S 237/09
    Denn in diesem Fall wäre die rückwirkende Umstellung der Abrechnungszeiträume mit erheblichen Mühen verbunden, denen kein wirtschaftlicher oder sonstiger Vorteil des Anfechtenden gegenüber steht (OLG Celle vom 28.5.2002 ; Az. 4 W 60/02 Quelle: juris; OLG München vom 17.2.2009 Az. 32 Wx 164/08; den Parteien bekannt).
  • LG München I, 08.08.2011 - 1 S 4470/11

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einer gesonderten Heizkostenabrechnung

    Eine Ausnahme ist denkbar, wenn einmal für eine gebotene Umstellung von einem unrichtigen Abrechnungsjahr auf das korrekte Wirtschaftsjahr ein verkürztes Rumpfgeschäftsjahr erforderlich wäre (LG München I NZM 2009, 822; so auch Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rz. 6 a.E. für die Parallelproblematik beim Wirtschaftsplan).

    Sie kann daher eine ihrer wichtigsten Funktionen, die Überprüfbarkeit der Verwaltung durch die Miteigentümer sicherzustellen (LG Hamburg ZWE 2011, 129; LG München I NZM 2009, 822; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.10.2006, Az.: 20 W 278/03, zit. nach juris Rz. 28; Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rz. 31), nicht oder jedenfalls nicht in genügendem Maße erfüllen.

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