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   OLG Hamm, 29.05.2008 - I-15 Wx 43/08   

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https://dejure.org/2008,2182
OLG Hamm, 29.05.2008 - I-15 Wx 43/08 (https://dejure.org/2008,2182)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.05.2008 - I-15 Wx 43/08 (https://dejure.org/2008,2182)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - I-15 Wx 43/08 (https://dejure.org/2008,2182)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis zur Geltendmachung von Sonderumlagen im Verfahren gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) im eigenen Namen nach den Grundsätzen der gewillkürten Verfahrensstandschaft; Laufende Vorschussleistungen der Wohnungseigentümer auf der Grundlage eines ...

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § ... 27 Abs. 2 Nr. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 a.F; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 48 Abs. 3; ; WEG § 62 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 249 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters - Zur Ermittlung der ausstehenden Beträge durch die Eigentümer - Mahnungskosten sind keine Verzugskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einziehung von bloß errechenbarer Sonderumlage d. Verwalter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einziehung von bloß errechenbarer Sonderumlage durch den Verwalter? (IMR 2008, 311)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 157
  • NZM 2009, 90
  • ZMR 2009, 61
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08
    Entgegen dieser Ansicht des Landgerichts ist die Beteiligte zu 1) nach den Grundsätzen - der auch in Wohnungseigentumssachen eröffneten (Vgl. BGH NJW 2004, 937, 938) - gewillkürten Verfahrensstandschaft befugt, gegen den Beteiligten zu 2) Zahlungsansprüche aufgrund der unter TOP 9 und 10 beschlossenen Sonderumlagen im Verfahren gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG im eigenen Namen geltend zu machen (Vgl. BGHZ 104, 197, 199; 73, 302, 306; Bärmann - Merle, WEG, 9. Aufl., § 27 Rdnr 176).

    Das notwendige eigene schutzwürdige Interesse, welches im Falle einer solchen gewillkürten Verfahrensstandschaft gegeben sein muss, folgt aus der Pflicht des Verwalters, die ihm obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß und reibungslos zu erfüllen (Vgl. BGHZ 73, 302, 307; 104, 197, 199; NJW 2004, 937, 938).

    Insoweit kann die Beteiligte zu 1) als Verwalterin auch Zahlung an sich selbst und nicht lediglich die Eigentümergemeinschaft verlangen (BGHZ 104, 197, 199).

  • OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03

    Zum Entstehen des Anspruchs auf Wohngeldzahlungen gegenüber neu eingetretenem

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08
    Er wird aber der Höhe nach durch das in der Einzelabrechnung des jeweiligen Miteigentümers ausgewiesene Ergebnis begrenzt, kann also nur bis zum Betrag eines dort festgestellten Nachzahlungsbetrages geltend gemacht werden (BGHZ 131, 228, 231; Senat NJW-RR 2004, 13; BayObLG NJW-RR 2001, 659; NZM 2000, 298; MünchKomm - Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 28 Rdnr 20; Palandt - Bassenge, 67. Aufl., § 28 WEG Rdnr 8).

    Durch die bloße Erklärung der Verwalterin, es handele sich um fiktive Ansätze auf der Basis geschuldeter, aber nicht erbrachter Vorauszahlungen, kann der Inhalt des Beschlusses der Eigentümerversammlung nicht abgeändert werden (Senat NJW-RR 2004, 13).

  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08
    Entgegen dieser Ansicht des Landgerichts ist die Beteiligte zu 1) nach den Grundsätzen - der auch in Wohnungseigentumssachen eröffneten (Vgl. BGH NJW 2004, 937, 938) - gewillkürten Verfahrensstandschaft befugt, gegen den Beteiligten zu 2) Zahlungsansprüche aufgrund der unter TOP 9 und 10 beschlossenen Sonderumlagen im Verfahren gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG im eigenen Namen geltend zu machen (Vgl. BGHZ 104, 197, 199; 73, 302, 306; Bärmann - Merle, WEG, 9. Aufl., § 27 Rdnr 176).

    Das notwendige eigene schutzwürdige Interesse, welches im Falle einer solchen gewillkürten Verfahrensstandschaft gegeben sein muss, folgt aus der Pflicht des Verwalters, die ihm obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß und reibungslos zu erfüllen (Vgl. BGHZ 73, 302, 307; 104, 197, 199; NJW 2004, 937, 938).

  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77

    Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08
    Entgegen dieser Ansicht des Landgerichts ist die Beteiligte zu 1) nach den Grundsätzen - der auch in Wohnungseigentumssachen eröffneten (Vgl. BGH NJW 2004, 937, 938) - gewillkürten Verfahrensstandschaft befugt, gegen den Beteiligten zu 2) Zahlungsansprüche aufgrund der unter TOP 9 und 10 beschlossenen Sonderumlagen im Verfahren gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG im eigenen Namen geltend zu machen (Vgl. BGHZ 104, 197, 199; 73, 302, 306; Bärmann - Merle, WEG, 9. Aufl., § 27 Rdnr 176).

    Das notwendige eigene schutzwürdige Interesse, welches im Falle einer solchen gewillkürten Verfahrensstandschaft gegeben sein muss, folgt aus der Pflicht des Verwalters, die ihm obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß und reibungslos zu erfüllen (Vgl. BGHZ 73, 302, 307; 104, 197, 199; NJW 2004, 937, 938).

  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 7/98

    Anforderungen an einen Eigentümerbeschluss, der von einem Wohnungseigentümer die

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08
    Dies gilt insbesondere für Eigentümerbeschlüsse wie hier über eine Sonderumlage (BayObLG NZM 1998, 337; FGPrax 1997, 19 f.; Bärmann - Merle, a.a.O., § 28 Rdnr 38).

    Eine eventuelle materielle Unrichtigkeit ist nämlich unerheblich, solange der Eigentümerbeschluss nicht für ungültig erklärt worden ist (KG ZMR 2006, 223, 224; BayObLG NZM 1998, 337).

  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08
    Bei Sonderumlagen handelt es sich um eine Ergänzung des Jahreswirtschaftsplanes (BGHZ 108, 44, 47), mithin auch um Vorschusszahlungen an die Eigentümergemeinschaft.
  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08
    Grundsätzlich erhält ein Gläubiger für die Unannehmlichkeiten, die mit der Geltendmachung von Forderungen und der Durchführung eines Klageverfahrens verbunden sind, keinen Schadensersatz (BGH NJW 1976, 1256; 1977, 35; 1980, 119; Palandt - Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 249 Rdnr 41).
  • BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 131/00

    Jahresgesamtabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08
    Unter dem nicht gesetzlich definierten Begriff der Wohngeldzahlungen im engeren Sinne werden laufende Vorschussleistungen der Wohnungseigentümer auf der Grundlage eines Wirtschaftsplans oder einer Jahresrechnung verstanden (BayObLG ZMR 2001, 561, 562; Bärmann - Pick, a.a.O., § 16 Rdnr 97).
  • KG, 21.08.2002 - 24 W 366/01

    fehlende Errechenbarkeit der Sonderumlage; Kostenentscheidung im WEG-Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08
    Denn es wäre eine unnötige Förmelei, die Fälligkeit zu verneinen, wenn allen beteiligten Wohnungseigentümern der von einer Umlage auf sie entfallende Anteil (etwa durch einen Taschenrechner) leicht errechenbar ist (KG NZM 2002, 873).
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08
    Er wird aber der Höhe nach durch das in der Einzelabrechnung des jeweiligen Miteigentümers ausgewiesene Ergebnis begrenzt, kann also nur bis zum Betrag eines dort festgestellten Nachzahlungsbetrages geltend gemacht werden (BGHZ 131, 228, 231; Senat NJW-RR 2004, 13; BayObLG NJW-RR 2001, 659; NZM 2000, 298; MünchKomm - Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 28 Rdnr 20; Palandt - Bassenge, 67. Aufl., § 28 WEG Rdnr 8).
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00

    Begrenzung des Wirtschaftsplans durch den Jahresabschluss

  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

  • KG, 31.10.2005 - 24 W 195/01

    Wohnungseigentumsrecht: Spätere Korrektur der Jahresabrechnung durch

  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 76/96

    Kostenschlüssel und Miteigentumsanteil

  • BGH, 31.05.1976 - II ZR 133/74

    Ersatz der Personalkosten, die einer Behörde bei der Schadensabwicklung eines

  • BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 93/99

    Geltendmachug von Wohngeldansprüchen

  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen der

    b) Ob daran im Lichte der nunmehr gegebenen Parteifähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft festzuhalten ist, wird nicht einheitlich beurteilt (bejahend OLG München, NZM 2008, 653; OLG Hamm, NZM 2009, 90 f.; Heinemann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn. 125; vgl. auch Spielbauer/Then, WEG, § 27 Rn. 42; zumindest im Regelfall verneinend LG Karlsruhe, ZWE 2009, 410, 411; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., Anh. 2 § 10 Rn. 62 u. § 43 Rn. 149; Merle in Bärmann, aaO, § 27 Rn. 245; MünchKomm-BGB/Engelhardt, BGB, 5. Aufl., § 27 WEG Rn. 33; Timme/Knop, WEG, § 27 Rn. 291; Wenzel, NJW 2007, 1905, 1909; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., vor § 50 Rn. 49).
  • LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 86/09

    Zahlung von Wohngeld: Prozessführungsbefugnis des Verwalters?

    Die vom Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Klage auf Zahlung von Wohngelder ist unzulässig, weil es dem Verwalter nach der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes an der Prozessführungsbefugnis fehlt (a.A. OLG Hamm NZM 2009, 90; OLG München NZM 2008, 653).

    Der Verwalter kann daher Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft seither nicht mehr zulässigerweise im eigenen Namen als Prozessstandschafter geltend machen (Wenzel aaO; ders. NJ\\N 2007, 1905, 1909: Merle in Bärmann, WEG 10. Aufl. § 27 Rdn. 232; Vollkommer in Zöller, ZPO 27. Aufl. Vor § 50 Rdn. 49; a.A. OLG Hamm NZM 2009, 90 f.; OLG München NZM 2008, 653; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG 8. Aufl. § 27 Rdn. 82 f; Bärmann/Pick, WEG 18. Aufl. Vor § 43 Rdn. 12; Abramenko in Riecke/Schmid, WEG 2. Aufl. § 27 Rdn. 71; Heinemann in Jennißen, WEG § 27 Rdn. 125).

  • LG Koblenz, 24.04.2017 - 2 S 58/15
    Denn bei der Erhebung einer Sonderumlage darf eine betragsmäßige Festsetzung nur dann ausnahmsweise fehlen, wenn die geschuldeten Einzelbeträge nach objektiven Maßstäben eindeutig bestimmbar sind und von den Wohnungseigentümern selbst, etwa mittels Taschenrechner, errechnet werden können (KG NZM 2002, 873, Rn. 8, OLG Hamm ZMR 2009, 61, 62, Rn 40; BayObLG NZM 1998, 337, Rn. 9; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 90, 91, Rn. 18; OLG Braunschweig ZMR 2006, 787).
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