Weitere Entscheidung unten: AG Hannover, 24.09.2009

Rechtsprechung
   KG, 15.06.2009 - 8 U 245/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8197
KG, 15.06.2009 - 8 U 245/08 (https://dejure.org/2009,8197)
KG, Entscheidung vom 15.06.2009 - 8 U 245/08 (https://dejure.org/2009,8197)
KG, Entscheidung vom 15. Juni 2009 - 8 U 245/08 (https://dejure.org/2009,8197)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Vermieters zur Genehmigung einer Videokameraanlage im Treppenhaus

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch des Mieters auf Videokamera im Treppenhaus; Genehmigung baulicher Veränderung zu behindertengerechter Nutzung der Mietsache

  • Judicialis

    BGB § 554a Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 554a Abs. 1 S. 1
    Pflicht des Vermieters zur Genehmigung einer Videokameraanlage im Treppenhaus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch auf Genehmigung einer Videokameraanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Videokameraanlage für behinderten Mieter!

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Videokamera im Treppenhaus

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Videokamera im Treppenhaus

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Videokamera an Haustür bei Gehbehinderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei vorhandener Wechselsprechanlage und Türspion hat ein gehbehinderter Mieter keinen Anspruch auf Installation einer Videokamera an Wohnungstür - Installation einer Videokamera stellt bauliche Veränderung im Sinne des § 554 a BGB dar

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz Behinderung: Kein Anspruch auf Genehmigung einer Videokameraanlage! (IMR 2010, 46)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Pankow/Weißensee - 7 C 107/08
  • KG, 15.06.2009 - 8 U 245/08

Papierfundstellen

  • NZM 2010, 197
  • ZMR 2010, 284
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 02.09.2004 - 12 U 97/03

    Verletzung der richterlichen Hinweispflicht: Voraussetzungen für den Erfolg der

    Auszug aus KG, 15.06.2009 - 8 U 245/08
    Eine generalisierende Umschreibung des Tatsachenkomplexes, zu dem näher vorgetragen worden wäre, reicht dafür nicht aus (Kammergericht, Urteil vom 2. September 2004, - 12 U 97/03 - ; Zöller, ZPO, 26. Auflage, § 139, Rdnr.20).
  • AG Meldorf, 20.05.2010 - 81 C 305/10

    Videoüberwachung vor Gerichtsgebäuden II

    Das Kammergericht hat entschieden, dass die Videoüberwachung einer Eingangstür selbst für einen körperbehinderten Hausrechtsinhaber nicht erforderlich ist, wenn ihm als milderes Mittel die Inaugenscheinnahme von Besuchern durch einen Türspion zur Verfügung steht (KG, WuM 2009, 738).
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Rechtsprechung
   AG Hannover, 24.09.2009 - 414 C 6115/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32910
AG Hannover, 24.09.2009 - 414 C 6115/09 (https://dejure.org/2009,32910)
AG Hannover, Entscheidung vom 24.09.2009 - 414 C 6115/09 (https://dejure.org/2009,32910)
AG Hannover, Entscheidung vom 24. September 2009 - 414 C 6115/09 (https://dejure.org/2009,32910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 519
  • NZM 2010, 197
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 19.05.2016 - 65 S 151/16

    Wohnraummiete: Widerrufsrecht des Mieters bei einem Mietaufhebungsvertrag;

    Soweit das Amtsgericht Hannover in seinem Urteil vom 24.09.2009 - 414 C 6115/09 allein aufgrund des Umstandes, dass der Vermieter mehrere Wohnungen vermietet und daher wiederholt in die Situation kommt, Mietverträge abzuschließen, und damit zumindest einen Teil seiner Einkünfte durch Vermietungen erzielt, auf die Unternehmereigenschaft des Vermieters schließt, wird dies der oben genannten, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gebotenen Einzelfallbetrachtung bei der Abgrenzung zwischen privater und berufsmäßig betriebener Vermögensverwaltung nicht gerecht.
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