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   BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 50/09   

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https://dejure.org/2010,178
BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 50/09 (https://dejure.org/2010,178)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2010 - VIII ZR 50/09 (https://dejure.org/2010,178)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 50/09 (https://dejure.org/2010,178)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 BGB
    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei Festlegung der Farbwahl für Fenster und Türen

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vermieter darf Mieter Rauhfasertapete nicht vorschreiben

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unangemessene Benachteiligung bei formularmäßiger Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bzgl. der bestimmten Vorgabe; Wirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen insgesamt bei einer unwirksamen Klausel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturen; Farbdiktat "Weiß

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei Festlegung der Farbwahl für Fenster und Türen

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei Festlegung der Farbwahl für Fenster und Türen

  • RA Kotz

    Schönheitsreparaturen - Farbvorgaben für Fenster und Türen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1
    Unangemessene Benachteiligung bei formularmäßiger Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bzgl. der bestimmten Vorgabe; Wirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen insgesamt bei einer unwirksamen Klausel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksame Abwälzung der Schönheitsreparaturen durch AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (33)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Schönheitsreparaturen: Unwirksame Farbwahlklausel für den Innenanstrich der Türen und der Fenster

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zu Schönheitsreparaturen des Mieters

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen - heute: Keine Farbvorgabe für Türen und Fenster

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die richtige Fensterfarbe

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Innenanstrich von Türen und Fenster nur in weiß?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Unwirksame Farbwahlklausel für den Innenanstrich der Türen und der Fenster

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Farbdiktat "weiß" unzulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Türen und Fenster sind weiß zu lackieren - Mietvertragsklausel zur Farbwahl für den Innenanstrich ist unwirksam

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Unwirksame Schönheitsreparaturklausel bei Verpflichtung, diese in vorgegebenen Farben auszuführen

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Farbwahlklausel für den Innenanstrich der Türen und der Fenster

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Farbwahlklausel für den Innenanstrich der Türen und der Fenster

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Farbwahlklausel für Innenanstrich in Mietvertrag ist unwirksam

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Freie Farbwahl

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Unwirksame Farbwahlklausel für den Innenanstrich der Türen und der Fenster

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Unwirksame Farbwahlklausel für Innenanstrich von Türen und Fenstern

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Freie Farbwahl

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Grenzen der formularvertraglichen Gestaltungsvorgaben in Mietverträgen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Mieter darf selbst Fensterfarbe wählen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    "Schönheitsreparaturen und kein Ende" … Weitere BGH-Entscheidung zu unwirksamer Farbwahlklausel

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Schönheitsreparaturen: Bundesgerichtshof kippt erneut Farbwahlklausel

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Farbvorgabe für Fenster lässt Renovierungspflicht entfallen

  • bista.de (Kurzinformation)

    "Farbklausel"

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen können nicht in Einzelmaßnahmen aufgeteilt werden

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Farbwahlklauseln beschränken Mieter im persönlichen Lebensbereich

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Vertrag darf keine Farbklausel enthalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei unwirksamer Farbwahlklausel besteht keine Verpflichtung zur Übernahme von Schönheitsreparaturen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Farbwahlklausel für Innenanstrich von Fenstern und Türen unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Farbvorgabe führt zur Unwirksamkeit der Klauseln

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Farbwahlklausel für Innenanstrich von Fenstern und Türen unwirksam

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Farbvorgabe führt zur Unwirksamkeit der Klauseln

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof kippt Renovierungsklausel: "Innenanstrich weiß"

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Farbwahlklausel

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Farbwahlklausel

Besprechungen u.ä. (2)

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Schönheitsreparaturen: Bundesgerichtshof kippt erneut Farbwahlklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Renovierungsklausel mit Farbwahlregelung ("nur weiß") ist unwirksam! (IMR 2010, 126)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 666
  • MDR 2010, 564
  • NZM 2010, 236
  • ZMR 2010, 512
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.02.2009 - VIII ZR 210/08

    Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei Verpflichtung des Mieters zur

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 50/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der dem Mieter auferlegten Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen um eine einheitliche Rechtspflicht, die sich nicht in Einzelmaßnahmen oder Einzelpakete aufspalten lässt, sondern deren Ausgestaltung durch den Mietvertrag insgesamt zu bewerten ist (Senatsurteil vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 210/08, NZM 2009, 353, Tz. 15).

    Stellt sich diese Verpflichtung auf Grund unzulässiger Ausgestaltung - sei es ihrer zeitlichen Modalitäten, ihrer Ausführungsart oder ihres gegenständlichen Umfangs - in ihrer Gesamtheit als übermäßig dar, so ist die Verpflichtung insgesamt unwirksam (Senatsurteil vom 18. Februar 2009, aaO).

  • BGH, 18.02.2009 - VIII ZR 166/08

    Unwirksame Farbwahlklausel für Schönheitsreparaturen während der Mietzeit

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 50/09
    Eine Formularklausel, die den Mieter auch während der Mietzeit generell zu einer Dekoration in einer ihm vorgegebenen Ausführungsart oder Farbwahl verpflichtet und ihn dadurch in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränkt, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse besteht, benachteiligt den Mieter unangemessen (Senatsurteile vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06, NZM 2007, 398, Tz. 10; vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NZM 2008, 605, Tz. 17; vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 166/08, NZM 2009, 313, Tz. 12).
  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 199/06

    Formularmäßige Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter mit

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 50/09
    Eine Formularklausel, die den Mieter auch während der Mietzeit generell zu einer Dekoration in einer ihm vorgegebenen Ausführungsart oder Farbwahl verpflichtet und ihn dadurch in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränkt, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse besteht, benachteiligt den Mieter unangemessen (Senatsurteile vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06, NZM 2007, 398, Tz. 10; vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NZM 2008, 605, Tz. 17; vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 166/08, NZM 2009, 313, Tz. 12).
  • BGH, 18.06.2008 - VIII ZR 224/07

    Unwirksamkeit einer "Farbwahlklausel" in einem Wohnraummietvertrag ("neutrale,

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 50/09
    Eine Formularklausel, die den Mieter auch während der Mietzeit generell zu einer Dekoration in einer ihm vorgegebenen Ausführungsart oder Farbwahl verpflichtet und ihn dadurch in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränkt, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse besteht, benachteiligt den Mieter unangemessen (Senatsurteile vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06, NZM 2007, 398, Tz. 10; vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NZM 2008, 605, Tz. 17; vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 166/08, NZM 2009, 313, Tz. 12).
  • BGH, 11.09.2012 - VIII ZR 237/11

    Wohnraummietvertrag: Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines

    Der Senat hat entschieden, dass eine Formularklausel, die den Mieter auch während der Mietzeit generell zu einer Dekoration in einer ihm vorgegebenen Ausführungsart verpflichtet und ihn dadurch in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränkt, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse besteht, den Mieter unangemessen benachteiligt (Senatsurteile vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06, NJW 2007, 259 Rn. 10; vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NJW 2008, 2499 Rn. 17; vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 166/08, NZM 2009, 313 Rn. 12; vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 50/09, WuM 2010, 142 Rn. 10; Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2010 - VIII ZR 143/10, WuM 2011, 96 Rn. 2 f.).

    Ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters für eine derartige Einschränkung des Gestaltungsfreiraums des Mieters besteht jedoch nicht (Senatsurteile vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06, aaO; vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, aaO; vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 166/08, aaO; vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 50/09, aaO; Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2010 - VIII ZR 143/10, aaO).

  • BGH, 10.02.2010 - VIII ZR 222/09

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Schönheitsreparaturenklausel mit der Verpflichtung

    Eine Aufrechterhaltung der Klausel in der Weise, dass nur die Renovierungspflicht bezüglich der Türen und Fenster entfällt, würde gegen das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion Allgemeiner Geschäftsbedingungen verstoßen (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 50/09, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 2).
  • BGH, 14.12.2010 - VIII ZR 143/10

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine

    Diese Frage verleiht der Sache keine grundsätzliche Bedeutung; sie lässt sich ohne weiteres anhand der bisherigen Senatsrechtsprechung beantworten (Urteile vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06, NZM 2007, 398 Rn. 10; vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NZM 2008, 605 Rn. 17; vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 166/08, NZM 2009, 313 Rn. 12; vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 50/09, WuM 2010, 142 Rn. 10).

    Der Senat hat entschieden, dass eine Formularklausel, die den Mieter auch während der Mietzeit generell zu einer Dekoration in einer ihm vorgegebenen Ausführungsart verpflichtet und ihn dadurch in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränkt, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse besteht, den Mieter unangemessen benachteiligt (Senatsurteil vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 50/09, aaO mwN).

    b) Das Berufungsgericht hat auch mit Recht angenommen, dass die Unwirksamkeit der Klausel über die Beschränkung der Ausführungsart der Schönheitsreparaturen nach der Senatsrechtsprechung zur Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel insgesamt führt (Urteil vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 50/09, aaO Rn. 13 mwN).

  • AG München, 18.02.2014 - 473 C 32372/13

    Unwirksamkeit Schönheitsreparaturklausel - Beseitigung Bohrlöchern

    Der Begriff "Weißen" sei nicht nur ein Synonym für das Streichen sondern auch für einen Anstrich in weißer Farbe, vgl. BGH VIII ZR 50/09, BGH NJW 2009, 3176, BGH vom 20.01.2010, VIII ZR 50/09.
  • LG Hannover, 28.05.2013 - 20 S 61/12

    Streichen der Türen und Fenster von außen nicht ausgenommen: Klausel unwirksam!

    Dass die durch die nicht auf die im Inneren der Wohnung liegenden Seiten der Türen beschränkte Verpflichtung zum Anstrich der Türen begründete Unwirksamkeit nicht auf einzelne Bestandteile der Klausel beschränkt werden kann, sondern die gesamte Klausel (hier § 14 Ziff. 2) erfasst, hat der Bundesgerichtshof in vorgenannten Entscheidungen klargestellt und in den Entscheidungen zu unzulässigen Farbwahlklauseln, die ebenfalls zur Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt führen, bestätigt (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VIII ZR 50/09; BGH, Urteil vom 21.09.2011 - VIII ZR 47/11).
  • LG Freiburg, 12.07.2011 - 3 S 74/11

    Mietvertrag: Wirksamkeit einer die Ausführungsart von Schönheitsreparaturen

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Formularklausel den Mieter unangemessen benachteiligt, die ihn auch während der Mietzeit generell zu einer Dekoration in einer ihm vorgegebenen Ausführungsart verpflichtet und ihn dadurch in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränkt, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse besteht (Urteil v. 20.01.2010 -VIII ZR 50/09- m.w.N.).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 17.02.2011 - 214 C 290/10

    Wohnraummietvertrag: Fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückständen auf Grund

    Zwar dürfte die Klägerin dahingehend irren, dass der Beklagte zur Beseitigung der Risse im Rahmen der Schönheitsreparaturen im Hinblick auf die in § 13 des Mietvertrages verwendete Formulierung verpflichtet wäre (vgl. hierzu Urteil des BGH vom 13.01.2010 - VIII ZR 48/09, Grundeigentum 2010, S. 405).
  • AG Neustadt/Weinstraße, 29.04.2010 - 3 C 203/09
    Stellt sich diese Verpflichtung aufgrund unzulässiger Ausgestaltung, sei es hinsichtlich der zeitlichen Modalitäten, der Ausführungsart oder des gegenständlichen Umfangs, in ihrer Gesamtheit als übermäßig dar, hat dies die Unwirksamkeit der Vornahmeklausel insgesamt zur Folge (BGH WuM 2010, 231; BGH WuM 2010, 142).
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