Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.10.2009

Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,631
BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09 (https://dejure.org/2009,631)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2009 - V ZR 44/09 (https://dejure.org/2009,631)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - V ZR 44/09 (https://dejure.org/2009,631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 28 Abs. 3, 21 Abs. 4, 46
    Behandlung von Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage in der Jahresabrechnung; Entlastung des Verwaltungsbeirats

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage in der Jahresgesamtrechnung und Jahreseinzelabrechnung; Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage; Rechtswidrigkeit der Entlastung des ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 28 Abs. 3, § 21 Abs. 4
    Darstellung der Instandhaltungsrücklage in Jahresabrechnung als Ist-Wert unter Berücksichtigung offener Rücklageforderungen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ausweisung von Soll-Beträgen in der Jahresabrechnung und der Instandhaltungsrücklage unzulässig, § 28 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Buchung der tatsächlichen und der geschuldeten Zahlungen auf die Instandhaltungsrücklage; Zahlungen auf die Rücklage; Wohngeldabrechnung; Jahresabrechnung; Entwicklung der Instandhaltungsrücklage; Entlastung des Verwaltungsbeirats; Ansprüche gegen Verwaltungsbeirat; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28 Abs. 3; WEG § 21 Abs. 4
    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage in der Jahresgesamtrechnung und Jahreseinzelabrechnung; Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage; Rechtswidrigkeit der Entlastung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Korrekte Buchhaltung bzgl. Instandhaltungsrücklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zur Darstellung der Zahlungen auf die Instandhaltungsrücklage in Jahresabrechnungen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Neue Darstellung für die Hausgeld-Jahresabrechnung

  • diewohnungseigentuemer.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Richtige Buchung und Darstellung der Instandhaltungsrücklage

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Hausgeld

  • blog.de (Kurzinformation)

    Die Entlastung des Beirats ist bei fehlerhafter Jahresabrechnung rechtswidrig

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    WEG-Verwalter und Beiräte: Tsunami-Urteil des BGH zur Jahresabrechnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Instandhaltungsrücklage - BGH kippt langjährige Abrechnungspraxis

  • haufe.de (Pressebericht)

    Instandhaltungsrücklage

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Wohngeldabrechnung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Entlastung des Beirats bei fehlerhafter Jahresabrechnung rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung und die Vermögensübersicht in der WEG

  • 123recht.net (Leitsatz und Auszüge)

    Höhere Anforderungen an die Darstellung der Instandhaltungsrücklage

Besprechungen u.ä. (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zur Darstellung der Zahlungen auf die Instandhaltungsrücklage in Jahresabrechnungen

  • vnwi.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Jahresabrechnung (Prof. Dr. Florian Jacoby)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Jahresabrechnung: Wie sind Zahlungen auf die Rücklage zu buchen? (IMR 2010, 149)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2127
  • MDR 2010, 435
  • NZM 2010, 243
  • ZMR 2010, 300
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (140)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
    Dazu hat die Verwaltung eine geordnete und übersichtliche (KG NJW-RR 1987, 1160, 1161; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; Merle, aaO, § 28 Rdn. 67) Einnahmen- und Ausgabenrechnung (OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 16. Oktober 2006, 20 W 278/03, juris Rdn. 28; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 28 WEG Rdn. 15) vorzulegen, die auch Angaben über die Höhe der gebildeten Rücklagen enthält (OLG Hamburg ZMR 2007, 550, 552; Merle, aaO, § 28 Rdn. 68).

    Sie muss für einen Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein (OLG Hamm ZWE 2001, 446, 447 f.; Merle, aaO, § 28 Rdn. 67; Demharter, ZWE 2001, 416).

    Danach kann der Soll-Betrag der Zuführung als Teil der Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden (KG NJW-RR 1987, 1160, 1161; 1994, 1105, 1106; ZMR 2008, 67, 69; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; ZWE 2001, 446, 448; OLG Celle OLGR 2000, 137, 138; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 16. Oktober 2006, 20 W 278/03, juris Rdn. 50; Erman/Grizwotz, BGB, 12. Aufl., § 28 WEG Rdn. 4; MünchKomm-BGB/Engelhardt, aaO, § 28 WEG Rdn. 17; Jennißen/Heinemann, WEG, § 28 Rdn. 73; Jennißen, Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl., Rdn. 460; Weitnauer/Hauger, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 25).

    Die Abrechnung soll den Wohnungseigentümern aufzeigen, welche Ausgaben und welche Einnahme die Wohnungseigentümergemeinschaft im Abrechnungszeitraum wirklich hatte (Senat, BGHZ 131, 228, 231; 142, 290, 296; OLG Düsseldorf WuM 1991, 619; KG NJW-RR 1993, 1104; OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448; OLG Saarbrücken NZM 2006, 228, 229; Merle, aaO, § 28 Rdn. 70; Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 323).

  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
    Der Bundesgerichtshof habe nämlich entschieden, dass der Beschluss über die Abrechnung den Wirtschaftsplan unverändert lasse (Senat, BGHZ 131, 228, 231).

    Er begründet auch erstmalig Verpflichtungen der Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft, Nachzahlungen zu leisten, soweit die anteilig auf die einzelnen Wohnungseigentümer umgelegten tatsächlich entstandenen Lasten und Kosten hinter den mit dem Wirtschaftsplan beschlossenen (Soll-)Vorschüssen zurückbleiben (Senat, BGHZ 131, 228, 232; BGH, Urt. v. 10. März 1994, aaO).

    Deshalb ändert der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung die noch offenen Vorschussforderungen nicht; er bestätigt und verstärkt sie vielmehr (Senat, BGHZ 131, 228, 231 im Anschluss an Hauger in Festschrift Bärmann und Weitnauer [1990] S. 353, 361; Wenzel in Festschrift Seuß [1997] S. 313, 315).

    Die Abrechnung soll den Wohnungseigentümern aufzeigen, welche Ausgaben und welche Einnahme die Wohnungseigentümergemeinschaft im Abrechnungszeitraum wirklich hatte (Senat, BGHZ 131, 228, 231; 142, 290, 296; OLG Düsseldorf WuM 1991, 619; KG NJW-RR 1993, 1104; OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448; OLG Saarbrücken NZM 2006, 228, 229; Merle, aaO, § 28 Rdn. 70; Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 323).

  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90

    Anforderungen an die Jahresabrechung

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
    Die Beklagten sind unter Berufung auf einen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW-RR 1991, 15) der Ansicht, in die Abrechnung seien nicht die Ist-, sondern die Soll-Beträge der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage einzustellen.

    b) Für die Zuführung zur Rücklage soll indessen nach einer verbreiteten, auf die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1987, 86, 91; NJW-RR 1991, 15, 16; WuM 1996, 795) zurückgehenden Ansicht eine Ausnahme gelten.

    Das erfordert zwar keine gesonderte Abrechnung der Rücklage (insoweit zutreffend BayObLG NJW-RR 1991, 15, 16 a. E.), wohl aber eine Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die den Wohnungseigentümern diesen Einblick verschafft.

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05

    WEG : Ablauf der Rechtsmittelfrist eines Anfechtungsbegehren

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
    Teilweise wird unabhängig von der Frage, ob und wie die Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage in dem Abschnitt Einnahmen/Ausgaben zu berücksichtigen sind, verlangt, dass die Übersicht über die Höhe der Rücklage zumindest auch die tatsächlich verfügbare Rücklage ausweist (OLG Saarbrücken NZM 2006, 228, 229; ähnlich Niedenführ und Riecke/Schmid/Abramenko, jeweils aaO).

    Die Abrechnung soll den Wohnungseigentümern aufzeigen, welche Ausgaben und welche Einnahme die Wohnungseigentümergemeinschaft im Abrechnungszeitraum wirklich hatte (Senat, BGHZ 131, 228, 231; 142, 290, 296; OLG Düsseldorf WuM 1991, 619; KG NJW-RR 1993, 1104; OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448; OLG Saarbrücken NZM 2006, 228, 229; Merle, aaO, § 28 Rdn. 70; Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 323).

    Die Darstellung der Entwicklung der Rücklage in der Abrechnung soll den Wohnungseigentümern ermöglichen, die Vermögenslage ihrer Gemeinschaft zu erkennen und die Jahresabrechnung auf Plausibilität zu überprüfen (OLG Saarbrücken NZM 2006, 228, 229).

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
    Die Entlastung der Verwaltung widerspricht nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 156, 19, 29) einer ordnungsgemäßen Verwaltung und ist nach § 21 Abs. 4 WEG rechtswidrig, wenn Ansprüche gegen die Verwaltung in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten.

    Dieser Fall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Verwaltung eine fehlerhafte Abrechnung vorgelegt hat (Senat, BGHZ 156, 19, 30).

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
    Der Beschluss über die Jahresabrechnung regelt zwar verbindlich alle sich aus ihm ergebenden Verpflichtungen der Wohnungseigentümer (BGH, Urt. v. 10. März 1994, IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1867).

    Er begründet auch erstmalig Verpflichtungen der Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft, Nachzahlungen zu leisten, soweit die anteilig auf die einzelnen Wohnungseigentümer umgelegten tatsächlich entstandenen Lasten und Kosten hinter den mit dem Wirtschaftsplan beschlossenen (Soll-)Vorschüssen zurückbleiben (Senat, BGHZ 131, 228, 232; BGH, Urt. v. 10. März 1994, aaO).

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
    Dazu hat die Verwaltung eine geordnete und übersichtliche (KG NJW-RR 1987, 1160, 1161; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; Merle, aaO, § 28 Rdn. 67) Einnahmen- und Ausgabenrechnung (OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 16. Oktober 2006, 20 W 278/03, juris Rdn. 28; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 28 WEG Rdn. 15) vorzulegen, die auch Angaben über die Höhe der gebildeten Rücklagen enthält (OLG Hamburg ZMR 2007, 550, 552; Merle, aaO, § 28 Rdn. 68).

    Danach kann der Soll-Betrag der Zuführung als Teil der Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden (KG NJW-RR 1987, 1160, 1161; 1994, 1105, 1106; ZMR 2008, 67, 69; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; ZWE 2001, 446, 448; OLG Celle OLGR 2000, 137, 138; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 16. Oktober 2006, 20 W 278/03, juris Rdn. 50; Erman/Grizwotz, BGB, 12. Aufl., § 28 WEG Rdn. 4; MünchKomm-BGB/Engelhardt, aaO, § 28 WEG Rdn. 17; Jennißen/Heinemann, WEG, § 28 Rdn. 73; Jennißen, Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl., Rdn. 460; Weitnauer/Hauger, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 25).

  • KG, 13.04.1987 - 24 W 5174/86

    Bankkonto; Konto; Verwalter; Getrennte; Instandhaltung; Mieteinnahmen

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
    Dazu hat die Verwaltung eine geordnete und übersichtliche (KG NJW-RR 1987, 1160, 1161; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; Merle, aaO, § 28 Rdn. 67) Einnahmen- und Ausgabenrechnung (OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 16. Oktober 2006, 20 W 278/03, juris Rdn. 28; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 28 WEG Rdn. 15) vorzulegen, die auch Angaben über die Höhe der gebildeten Rücklagen enthält (OLG Hamburg ZMR 2007, 550, 552; Merle, aaO, § 28 Rdn. 68).

    Danach kann der Soll-Betrag der Zuführung als Teil der Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden (KG NJW-RR 1987, 1160, 1161; 1994, 1105, 1106; ZMR 2008, 67, 69; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; ZWE 2001, 446, 448; OLG Celle OLGR 2000, 137, 138; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 16. Oktober 2006, 20 W 278/03, juris Rdn. 50; Erman/Grizwotz, BGB, 12. Aufl., § 28 WEG Rdn. 4; MünchKomm-BGB/Engelhardt, aaO, § 28 WEG Rdn. 17; Jennißen/Heinemann, WEG, § 28 Rdn. 73; Jennißen, Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl., Rdn. 460; Weitnauer/Hauger, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 25).

  • BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03

    Gültigkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung trotz deren Unrichtigkeit-

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
    Ob Defizite bei der Darstellung der Zahlungen auf die Rücklage stets dazu führen, dass die Abrechnung in den betreffenden Punkten für ungültig zu erklären ist, oder ob solche Defizite die beschlossene Abrechnung unberührt lassen und lediglich einen Anspruch auf Ergänzung der Abrechnung begründen (vgl. BayObLG ZMR 2004, 50, 51), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 106/96
    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
    b) Für die Zuführung zur Rücklage soll indessen nach einer verbreiteten, auf die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1987, 86, 91; NJW-RR 1991, 15, 16; WuM 1996, 795) zurückgehenden Ansicht eine Ausnahme gelten.
  • KG, 28.01.1994 - 24 W 1145/93

    Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Anforderungen an eine nach

  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

  • KG, 24.05.1993 - 24 W 3698/92

    Fassadenanstrich als bauliche Veränderung; Anforderungen an eine vom Verwalter

  • OLG München, 21.05.2007 - 34 Wx 148/06

    Abrechnungswidrige Ausweisung der Sonderumlage für konkrete Sanierungsmaßnahme

  • OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Teil- oder Vollungültigerklärung des

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 224/99

    Beschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

  • OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von

  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei

    (1) Aus dem Wortlaut des § 556 BGB lässt sich nicht herleiten, dass ein Beschluss der Wohnungseigentümer gemäß § 28 Abs. 5 WEG über die vom Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres zu erstellenden Abrechnung über die gesamten im Kalenderjahr angefallenen tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 10; vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, NJW 2012, 1434 Rn. 11; vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, NJW 2014, 145 Rn. 6; jeweils mwN) Voraussetzung für das Anfallen beziehungsweise die Fälligkeit und für die Abrechnung der Betriebskosten im Wohnraummietverhältnis ist.

    Allein durch die vom Verwalter gemäß § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres vorzunehmende Erstellung der Jahresabrechnung (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, aaO; vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, aaO; vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, aaO) erfüllt dieser keine dem Vermieter gegenüber dem Mieter aufgrund des Mietverhältnisses obliegende Verbindlichkeit.

  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    In dieser sind die gesamten im Kalenderjahr angefallenen tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben auszuweisen (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, 2128, Rn. 10).

    Die Verwaltung hat eine geordnete und übersichtliche Einnahmen- und Ausgabenabrechnung vorzulegen, die für einen Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich ist (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, 2128, Rn. 10).

  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Die Entlastung der Verwaltung widerspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn eine fehlerhafte Abrechnung (dazu Senat, BGHZ 156, 19, 30; Urt. v. 4. Dezember 2009, V ZR 44/09, NZM 2010, 243, 245) oder ein mangelhafter Wirtschaftsplan vorgelegt worden ist.

    Für die Entlastung des Verwaltungsbeirats gilt nichts anderes (vgl. Senat, Urt. v. 4. Dezember 2009, V ZR 44/09, aaO).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 27.10.2009 - VIII ZR 334/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4179
BGH, 27.10.2009 - VIII ZR 334/07 (https://dejure.org/2009,4179)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2009 - VIII ZR 334/07 (https://dejure.org/2009,4179)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - VIII ZR 334/07 (https://dejure.org/2009,4179)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4179) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 242, 556
    Verwirkung des Anspruchs des Vermieters auf Nachzahlung der Nebenkosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision bei Unerheblichkeit einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage für den konkreten Rechtsstreit; Verwirkung des Anspruchs des Vermieters auf Zahlung der Nebenkosten i.F.d. Verstreichenlassens der Abrechnungsfrist und der darüber hinausgehenden ...

  • grundeigentum-verlag.de

    Verwirkung der Betriebskostennachforderung aus früherer Abrechnungsperiode

  • Judicialis

    ZPO § 552a; ; BGB § 242; ; BGB § 556 Abs. 3 nF; ; BGB § 556 Abs. 3 Satz 2 nF; ; BGB § 556 Abs. 3 Satz 3 nF; ; BGB § 556 Abs. 3 Satz 4 nF; ; BGB § 556 Abs. 3 Satz 5 nF; ; BGB § 556 Abs. 3 Satz 6 nF

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 242
    Zulassung einer Revision bei Unerheblichkeit einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage für den konkreten Rechtsstreit; Verwirkung des Anspruchs des Vermieters auf Zahlung der Nebenkosten i.F.d. Verstreichenlassens der Abrechnungsfrist und der darüber hinausgehenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verwirkung des Anspruchs des Vermieters auf Zahlung der Nebenkosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Verwirkung alter Betriebskostenzeiträume durch neuere Abrechnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch des Vermieters auf Zahlung der Nebenkosten kann verwirkt sein! (IMR 2010, 128)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2010, 243
  • ZMR 2010, 279
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.04.1984 - VIII ARZ 16/83

    Anspruchsverlust bei vorauszahlungsunabhängiger Umlage

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - VIII ZR 334/07
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats kann sich ein Vermieter, der Nebenkosten nicht innerhalb einer angemessenen Zeit abrechnet, dem Einwand der Verwirkung (§ 242 BGB) ausgesetzt sehen, wenn er nicht geltend machen kann, dass er ohne eigenes Verschulden an der Abrechnung gehindert war (vgl. etwa BGHZ 113, 188, 196 f.; 91, 62, 71).

    Der Tatbestand der Verwirkung greift allerdings nur dann ein, wenn über das bloße Verstreichenlassen einer Abrechnungsfrist hinaus Umstände vorliegen, die für den Mieter einen Vertrauenstatbestand schaffen und die spätere Geltendmachung des Rechts als treuwidrig erscheinen lassen (BGHZ 91, 62, a.a.O.; Senatsurteil vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 14/06, NJW 2008, 1302, Tz. 13; vgl. ferner Senatsurteile vom 29. Februar 1984 - VIII ZR 310/82, NJW 1984, 1684, unter 2 c; vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 199/04, NJW-RR 2005, 1464, unter II 4; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 199/04

    Wirksamkeit eines auf eine unwirksame Vertragsklausel gestützten

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - VIII ZR 334/07
    Der Tatbestand der Verwirkung greift allerdings nur dann ein, wenn über das bloße Verstreichenlassen einer Abrechnungsfrist hinaus Umstände vorliegen, die für den Mieter einen Vertrauenstatbestand schaffen und die spätere Geltendmachung des Rechts als treuwidrig erscheinen lassen (BGHZ 91, 62, a.a.O.; Senatsurteil vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 14/06, NJW 2008, 1302, Tz. 13; vgl. ferner Senatsurteile vom 29. Februar 1984 - VIII ZR 310/82, NJW 1984, 1684, unter 2 c; vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 199/04, NJW-RR 2005, 1464, unter II 4; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 14/06

    Auslegung eines Mietvertrages hinsichtlich der Betriebskostenvorauszahlung

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - VIII ZR 334/07
    Der Tatbestand der Verwirkung greift allerdings nur dann ein, wenn über das bloße Verstreichenlassen einer Abrechnungsfrist hinaus Umstände vorliegen, die für den Mieter einen Vertrauenstatbestand schaffen und die spätere Geltendmachung des Rechts als treuwidrig erscheinen lassen (BGHZ 91, 62, a.a.O.; Senatsurteil vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 14/06, NJW 2008, 1302, Tz. 13; vgl. ferner Senatsurteile vom 29. Februar 1984 - VIII ZR 310/82, NJW 1984, 1684, unter 2 c; vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 199/04, NJW-RR 2005, 1464, unter II 4; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06

    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - VIII ZR 334/07
    Daher hindert allein die Tatsache, dass der Kläger die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2000 entgegen den mietvertraglichen Vereinbarungen (§ 7 Abs. 9 des Mietvertrages) nicht bis zum Ablauf des Monats September 2001 erteilt, sondern sie erst Ende Mai 2006 mit einer Verzögerung von nahezu fünf Jahren vorgenommen hat, noch nicht die Geltendmachung der sich hieraus ergebenden Nachforderungen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142, Tz. 20, m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - VIII ZR 334/07
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats kann sich ein Vermieter, der Nebenkosten nicht innerhalb einer angemessenen Zeit abrechnet, dem Einwand der Verwirkung (§ 242 BGB) ausgesetzt sehen, wenn er nicht geltend machen kann, dass er ohne eigenes Verschulden an der Abrechnung gehindert war (vgl. etwa BGHZ 113, 188, 196 f.; 91, 62, 71).
  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 310/82

    Verwirkung von Nebenkostenansprüchen

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - VIII ZR 334/07
    Der Tatbestand der Verwirkung greift allerdings nur dann ein, wenn über das bloße Verstreichenlassen einer Abrechnungsfrist hinaus Umstände vorliegen, die für den Mieter einen Vertrauenstatbestand schaffen und die spätere Geltendmachung des Rechts als treuwidrig erscheinen lassen (BGHZ 91, 62, a.a.O.; Senatsurteil vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 14/06, NJW 2008, 1302, Tz. 13; vgl. ferner Senatsurteile vom 29. Februar 1984 - VIII ZR 310/82, NJW 1984, 1684, unter 2 c; vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 199/04, NJW-RR 2005, 1464, unter II 4; jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 2 U 109/17

    Umlegung von Betriebskosten auf Mieter gewerblicher Räume

    Allerdings ist im fortbestehenden Mietverhältnis allein die Tatsache, dass der Vermieter vertragswidrig nicht bis zum Ablauf beispielsweise des Monats September 2001 abrechnete, sondern erst im Mai 2006, von der Rechtsprechung noch nicht als Grund angesehen worden, die sich hieraus ergebende Nachforderung geltend zu machen (vgl. BGH, VIII ZR 334/07; vgl. zu den Einzelheiten Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 8. Aufl. 2016, Kap. J Rand Nr. 51 ff.) Anders kann es sich bei einem beendeten Mietvertrag handeln.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht