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   LG Düsseldorf, 22.10.2009 - 19 S 40/09   

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https://dejure.org/2009,14328
LG Düsseldorf, 22.10.2009 - 19 S 40/09 (https://dejure.org/2009,14328)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.2009 - 19 S 40/09 (https://dejure.org/2009,14328)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 19 S 40/09 (https://dejure.org/2009,14328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwalter einer WEG kann nicht durch Untergemeinschaft gewählt werden, §§ 26 Abs. 1, 27 Abs. 2 und 3 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässigkeit der Bestellung von "Teilverwaltern"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrhausanlage: Kann die Untergemeinschaft einen Verwalter bestellen? (IMR 2010, 196)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2010, 288
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00

    Geschäftswert und Beschwerdewert

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.10.2009 - 19 S 40/09
    Aus dem Gesetzeswortlaut des § 26 Abs. 1 WEG ("der Verwalter") sowie aus § 27 Abs. 2, Abs. 3 WEG, der dem Verwalter unentziehbare Aufgaben und Befugnisse zuweist, folgt außerdem, dass nur ein einziger Verwalter bestellt werden kann - Grundsatz der Einheitlichkeit der Verwaltung - (vgl. BayObLG, ZWE 2000, 461; Staudinger/Bub, WEG, 13. Bearbeitung, § 26 Rn 66; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 26 Rn 6; Bamberger/Roth, Beckscher Online-Kommentar, 14. Edition, § 26 Rn 2 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 45/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation im Beschlussanfechtungsprozess

    Zu verklagen sind nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG stets sämtliche übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. nur LG Köln, ZWE 2010, 191; Schultzky, ZMR 2011, 521, 522 f., Rüscher, JurisPR-MietR 17/2011, Anm. 5 unter C., ZfIR 2011, 369, 370 f. und ZWE 2011, 308, 315; Elzer, MietRB 2011, 218 f. und 257 f.; BeckOK WEG/Dötsch, Edition 10, § 10 Rn. 40a; BeckOK WEG/Elzer, Edition 10, § 46 Rn. 123; einschränkend LG München I, NJW-RR 2011, 448 f.; LG Düsseldorf, NZM 2010, 288).
  • LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11

    Wohnungseigentumssache: Verwirkung und Verjährung des Anspruchs des

    Die jeweilige Untergemeinschaft ist allerdings nicht (teil-)rechtsfähig und ihr steht daher auch nicht die Kompetenz zu, einen sog. "Teil-Verwalter" durch Beschluss zu bestellen (vgl. LG Düsseldorf, NZM 2010, 288); es darf für eine Gesamtanlage - wie hier - zwingend nur einen Verwalter geben (so auch Dötsch, in: Timme, BeckOK-WEG, Ed. 12 [4/2012], § 10, Rn. 40 m.w.N.).
  • LG München I, 20.12.2010 - 1 S 8436/10

    Wohnungseigentum: Anfechtungsklage gegen den Beschluss einer Untergemeinschaft

    In diesem Fall ist die Anfechtungsklage nur gegen diejenigen Eigentümer zu richten, die der Untergemeinschaft angehören, die also grundsätzlich gemäß §§ 23 1, 25 I in Verbindung mit der Teilungserklärung hätten abstimmen dürfen (so im Ergebnis auch LG Düsseldorf NZM 2010, 288, wo nicht beanstandet wurde, dass die Klage nur gegen die Eigentümer der Untergemeinschaft "XXX" der Gesamtgemeinschaft "ZZZ" gerichtet wurde).
  • LG Hamburg, 15.11.2012 - 318 S 213/11

    Anfechtungsbefugt ist nur der aktuelle WEG-Verwalter!

    Diese "Bestellung" ist nichtig, weil - sofern eine Untergemeinschaft nach der Teilungserklärung (anders als hier) überhaupt vorgesehen ist - diese nicht (teil-)rechtsfähig ist und daher auch nicht die Kompetenz zusteht, einen sog. "Teil-Verwalter" durch Beschluss zu bestellen (vgl. LG Düsseldorf, NZM 2010, 288); es darf für eine Gesamtanlage - wie hier - zwingend nur einen Verwalter geben (so auch Dötsch, in: Timme, BeckOK-WEG, Ed. 12 [4/2012], § 10, Rn. 40 m. w. N.).
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