Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 14.07.2009

Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2010 - V ZR 75/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4512
BGH, 22.01.2010 - V ZR 75/09 (https://dejure.org/2010,4512)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2010 - V ZR 75/09 (https://dejure.org/2010,4512)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - V ZR 75/09 (https://dejure.org/2010,4512)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 S 2 WoEigG, § 18 Abs 2 WoEigG, § 18 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentum: Anspruch auf Veräußerung des Wohnungseigentums bei wechselseitigen Pflichtverletzungen

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 18 Abs. 3
    Wechselseitige Pflichtverletzungen in zweigliedriger Wohnungseigentümergemeinschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Veräußerung des Teileigentums nach § 18 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Isolierte Betrachtung eines Störerverhaltens i.R.e. Anspruchs auf Veräußerung des Wohnungseigentums

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 18 Abs. 3 Satz 2 WEG gilt nicht bei einer aus zwei Wohnungseigentümern bestehenden Gemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch auf Veräußerung des Wohnungseigentums bei wechselseitigen Pflichtverletzungen

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Veräußerung des Wohnungseigentums bei wechselseitigen Pflichtverletzungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Veräußerung des Wohnungseigentums bei wechselseitigen Pflichtverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Veräußerung des Teileigentums nach § 18 WEG; Isolierte Betrachtung eines Störerverhaltens i.R.e. Anspruchs auf Veräußerung des Wohnungseigentums

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2010, 408
  • ZMR 2010, 621
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 10.05.2001 - 29 S 90/00
    Auszug aus BGH, 22.01.2010 - V ZR 75/09
    An die Stelle des Beschlusses tritt gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 WEG die Klage des anderen Wohnungseigentümers gegen den Störer auf Veräußerung (LG Aachen ZMR 1993, 233; LG Köln ZMR 2002, 227; Jennißen/Heinemann, WEG, Rdn. 5; Riecke in Riecke/Schmid, WEG, 2. Aufl., § 18 Rdn. 39).
  • LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 98/17

    Ist der Individualanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Beseitigung

    Dies sieht das Gesetz nur im Falle des - hier nicht anwendbaren und auch nicht übertragbaren - § 18 Abs. 1 S. 2 WEG (dazu BGH NZM 2010, 408 [BGH 22.01.2010 - V ZR 75/09] ) vor.
  • OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 2 U 125/17

    Unwirksamkeit einer Kündigungserklärung der GbR bei mehreren

    Das wird zwar überwiegend bei gemeinsam begangenen Verfehlungen erörtert (vgl. bspw. BGH NGZ 2009, 1309 [1310]; BGH NJW 2009, 2300 [2303] [BGH 27.04.2009 - II ZR 167/07] ; BGH NZM 2010, 408 [BGH 22.01.2010 - V ZR 75/09] ; Schöne in BeckOK BGB, 44. Ed. 1.11.2017, BGB § 709 Rn. 49; Freitag in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn HGB-Kommentar 3. Aufl. 2014 § 119 Rn. 16; Hügel/Elzer Wohnungseigentumsgesetz 2. Auflage 2018 § 18 Rn. 21).
  • BGH, 19.12.2013 - V ZR 96/13

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts: Einordnung einer Entziehungsklage

    Zwar wird das Entziehungsrecht in Zweiergemeinschaften gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 WEG nicht durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeübt (vgl. auch § 19 Abs. 1 Satz 2 WEG); auch ist ein Entziehungsbeschluss entbehrlich (Senat, Urteil vom 22. Januar 2010 - V ZR 75/09, ZWE 2010, 179 f.).
  • AG Hamburg-Blankenese, 21.04.2015 - 539 C 23/14

    Wohnungseigentumssache: "Abmeierungsklage" gegen einen Wohnungseigentümer mit

    Gerade die Fortsetzung des Lebens unter einem Dach mit dem nicht kooperativen Beklagten kann den übrigen nicht mehr zugemutet werden (vergleiche BGH ZMR 2010, 621).
  • LG Berlin, 24.11.2017 - 53 S 46/16

    Zahlungsrückstände können zu Entzug des Miteigentums führen

    Denn eine Abmahnung kann formfrei erfolgen (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 1991 -25 T 49/91) und auch in der Klageerhebung selbst liegen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2010 -V ZR 75/09).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09 - 42   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19913
OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09 - 42 (https://dejure.org/2009,19913)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.07.2009 - 5 W 109/09 - 42 (https://dejure.org/2009,19913)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 5 W 109/09 - 42 (https://dejure.org/2009,19913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

  • rechtsportal.de

    GKG § 49a; WEG § 46
    Gegenstandswert im Verfahren nach dem WEG

  • rechtsportal.de

    GKG § 49a; WEG § 46
    Gegenstandswert im Verfahren nach dem WEG

  • ibr-online

    Streitwert im (Teil-) Anfechtungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2010, 408
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 02.02.2007 - 16 Wx 256/06

    Geschäftswert bei Anfechtung der Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09
    Etwas anderes mag etwa dann gelten, wenn die Anfechtung sich nicht gegen Einzelpositionen richtet, sondern der der Abrechnung insgesamt zugrunde liegende Verteilungsschlüssel in Frage gestellt wird (vgl. hierzu OLG Köln, NJW 2007, 1759 ).

    Ist somit der Streitwert nach oben mit 2.431,10 Euro (5 x 486, 22 Euro) auf das Einzelinteresse des Klägers begrenzt, braucht nicht mehr der weiteren Frage nachgegangen zu werden, ob bei der Bewertung des über diesen Wert hinausgehenden Interesses aller Beteiligten auf den Betrag der Abrechnungsposition "Heizung/Wasser/Abwasser" in Höhe von 51.884,96 Euro oder - mit Blick auf die ausdrückliche Anfechtung auch der Jahresgesamtabrechnung - auf das Gesamtvolumen der Abrechnung 2007 in Höhe von 123.904,65 Euro abzustellen wäre (zur Ermittlung des Gesamtinteresses i.S. des § 49a GKG bei der Anfechtung von Jahresabrechnungen vgl. OLG Köln, NJW 2007, 1759 ; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 30.10.2008 - 6 S 101/08, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.9.2008 - 6 T 263/08, zitiert nach juris; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2008, 737; LG Karlsruhe, Beschluss vom 31.1.2008 - 11 T 53/08, zitiert nach juris; Suilmann in Jennißen, WEG , 2008, § 49a GKG Rdn. 16).

  • LG Nürnberg-Fürth, 23.05.2008 - 14 T 2925/08

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Demnächstige Zustellung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09
    Ist somit der Streitwert nach oben mit 2.431,10 Euro (5 x 486, 22 Euro) auf das Einzelinteresse des Klägers begrenzt, braucht nicht mehr der weiteren Frage nachgegangen zu werden, ob bei der Bewertung des über diesen Wert hinausgehenden Interesses aller Beteiligten auf den Betrag der Abrechnungsposition "Heizung/Wasser/Abwasser" in Höhe von 51.884,96 Euro oder - mit Blick auf die ausdrückliche Anfechtung auch der Jahresgesamtabrechnung - auf das Gesamtvolumen der Abrechnung 2007 in Höhe von 123.904,65 Euro abzustellen wäre (zur Ermittlung des Gesamtinteresses i.S. des § 49a GKG bei der Anfechtung von Jahresabrechnungen vgl. OLG Köln, NJW 2007, 1759 ; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 30.10.2008 - 6 S 101/08, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.9.2008 - 6 T 263/08, zitiert nach juris; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2008, 737; LG Karlsruhe, Beschluss vom 31.1.2008 - 11 T 53/08, zitiert nach juris; Suilmann in Jennißen, WEG , 2008, § 49a GKG Rdn. 16).
  • LG Dessau-Roßlau, 30.10.2008 - 6 S 101/08
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09
    Ist somit der Streitwert nach oben mit 2.431,10 Euro (5 x 486, 22 Euro) auf das Einzelinteresse des Klägers begrenzt, braucht nicht mehr der weiteren Frage nachgegangen zu werden, ob bei der Bewertung des über diesen Wert hinausgehenden Interesses aller Beteiligten auf den Betrag der Abrechnungsposition "Heizung/Wasser/Abwasser" in Höhe von 51.884,96 Euro oder - mit Blick auf die ausdrückliche Anfechtung auch der Jahresgesamtabrechnung - auf das Gesamtvolumen der Abrechnung 2007 in Höhe von 123.904,65 Euro abzustellen wäre (zur Ermittlung des Gesamtinteresses i.S. des § 49a GKG bei der Anfechtung von Jahresabrechnungen vgl. OLG Köln, NJW 2007, 1759 ; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 30.10.2008 - 6 S 101/08, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.9.2008 - 6 T 263/08, zitiert nach juris; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2008, 737; LG Karlsruhe, Beschluss vom 31.1.2008 - 11 T 53/08, zitiert nach juris; Suilmann in Jennißen, WEG , 2008, § 49a GKG Rdn. 16).
  • LG Dessau-Roßlau, 19.09.2008 - 6 T 263/08
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09
    Ist somit der Streitwert nach oben mit 2.431,10 Euro (5 x 486, 22 Euro) auf das Einzelinteresse des Klägers begrenzt, braucht nicht mehr der weiteren Frage nachgegangen zu werden, ob bei der Bewertung des über diesen Wert hinausgehenden Interesses aller Beteiligten auf den Betrag der Abrechnungsposition "Heizung/Wasser/Abwasser" in Höhe von 51.884,96 Euro oder - mit Blick auf die ausdrückliche Anfechtung auch der Jahresgesamtabrechnung - auf das Gesamtvolumen der Abrechnung 2007 in Höhe von 123.904,65 Euro abzustellen wäre (zur Ermittlung des Gesamtinteresses i.S. des § 49a GKG bei der Anfechtung von Jahresabrechnungen vgl. OLG Köln, NJW 2007, 1759 ; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 30.10.2008 - 6 S 101/08, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.9.2008 - 6 T 263/08, zitiert nach juris; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2008, 737; LG Karlsruhe, Beschluss vom 31.1.2008 - 11 T 53/08, zitiert nach juris; Suilmann in Jennißen, WEG , 2008, § 49a GKG Rdn. 16).
  • LG Saarbrücken, 04.03.2009 - 5 T 40/09

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses: Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09
    Die weitere Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 4.3.2009 - Az.: 5 T 40/09 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09
    Die Anknüpfung an das Interesse aller Beteiligten - statt an das geringere Interesse der einzelnen Partei - soll die Wohnungseigentümer dazu anhalten, die über ihr subjektives Interesse hinausgehende Wirkung des Verfahrens auf die anderen Beteiligten zu bedenken und von einer leichtfertigen Klage abzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.2.1992 - 1 BvL 1/89, BVerfGE 85, 337 zu § 48 WEG a.F.).
  • LG Karlsruhe, 31.01.2008 - 11 T 53/08
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09
    Ist somit der Streitwert nach oben mit 2.431,10 Euro (5 x 486, 22 Euro) auf das Einzelinteresse des Klägers begrenzt, braucht nicht mehr der weiteren Frage nachgegangen zu werden, ob bei der Bewertung des über diesen Wert hinausgehenden Interesses aller Beteiligten auf den Betrag der Abrechnungsposition "Heizung/Wasser/Abwasser" in Höhe von 51.884,96 Euro oder - mit Blick auf die ausdrückliche Anfechtung auch der Jahresgesamtabrechnung - auf das Gesamtvolumen der Abrechnung 2007 in Höhe von 123.904,65 Euro abzustellen wäre (zur Ermittlung des Gesamtinteresses i.S. des § 49a GKG bei der Anfechtung von Jahresabrechnungen vgl. OLG Köln, NJW 2007, 1759 ; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 30.10.2008 - 6 S 101/08, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.9.2008 - 6 T 263/08, zitiert nach juris; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2008, 737; LG Karlsruhe, Beschluss vom 31.1.2008 - 11 T 53/08, zitiert nach juris; Suilmann in Jennißen, WEG , 2008, § 49a GKG Rdn. 16).
  • OLG Stuttgart, 12.03.2012 - 5 W 32/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliches Ermessen bei Bemessung des Streitwerts

    Die Einführung des § 49a GKG hat daran nichts geändert (OLG Stuttgart, B. v. 12.01.2012, Az. 13 W 38/11, juris-Tz. 15; OLG Koblenz, B. v. 30.08.2010, Az. 1 W 54/10, NZM 2011, 813, juris-Tz. 13; OLG Saarbrücken, B. v. 14.07.2009, Az. 5 W 109/09, NZM 2010, 408; a.A. OLG Bamberg, B. v. 29.07.2010, Az. 3 W 94/10 u. 3 W 105/10, ZMR 2011, 887, allerdings für den Fall einer Gesamtanfechtung).

    Daneben wird auch vertreten, das Einzelinteresse im Hinblick auf das daneben bestehende Gesamtinteresse zu verfünffachen (OLG Saarbrücken, B. v. 14.07.2009, Az. 5 W 109/09 a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 30.08.2010 - 1 W 54/10

    Streitwertfestsetzung in Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerde eines

    Das Gesetz bezweckt hiermit, zur Gewährleistung des verfassungsrechtlich verankerten Justizgewährleistungsanspruchs, die Begrenzung des gegenüber der früheren (Prozess-)Rechtslage deutlich gesteigerten Kostenrisikos der Beteiligten (BT-Drs. 16/887 S. 208 ff.; OLG Saarbrücken NZM 2010, 408 f.) Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist dem Gericht zur Streitwertbemessung eine Interessenabwägung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen übertragen (vgl. Hartmann , Kostengesetze, 40. Auflage 2010, GKG § 49a Rn. 2 und 8).
  • OLG Celle, 04.02.2011 - 4 W 243/10

    Streitwert der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung

    Wendet sich der Kläger nur gegen die Einzelposition eines Beschlusses und nicht gegen den Beschluss als Ganzes, so bestimmt sich sein Interesse nur nach dem Wert dieser einzelnen Position und nicht nach dem Wert des Gesamtbeschlusses, auch wenn er aus prozessualen Gründen dazu gehalten ist, den Beschluss als Ganzes anzufechten (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 14. Juli 2009, Az.: 5 W 109/09, Rn. 14 - aus juris).
  • LG Koblenz, 15.12.2017 - 2 S 52/17

    Streit um Kaufvertrag: Wer ist zu laden und stimmberechtigt?

    Aus dem von der Klägerin zitierten Beschluss des OLG Saarbrücken vom 14.07.2009, 5 W 109/09, ergibt sich nichts Gegenteiliges.
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