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   BGH, 18.08.2010 - V ZB 164/09   

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BGH, 18.08.2010 - V ZB 164/09 (https://dejure.org/2010,3079)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2010 - V ZB 164/09 (https://dejure.org/2010,3079)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2010 - V ZB 164/09 (https://dejure.org/2010,3079)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 49 Abs 2 WoEigG, § 99 Abs 1 ZPO
    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in Wohnungseigentumssachen: Absehen von der Kostenbelastung des Verwalters

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Insolierte Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung bei Absehen des Gerichts von einer Verpflichtung des Verwalters zur teilweisen oder ganzen Kostentragung; Zulässigkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung nach Prüfung und Verneinung der Anwendbarkeit der ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine isolierte Anfechtung der § 49 Abs. 2 WEG ablehnenden Kostenentscheidung mangels eigenständiger Beschwer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Rechtskrafterstreckung bei einer Entscheidung nach §§ 49 Abs. 2 WEG; 99 Abs. 1 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenlast des WEG-Verwalters; Rechtsmittel; isolierte Anfechtung; Kosten des Rechtsstreits; ungültige Beschlüsse; Verfahrenskosten; Pflichtverletzung; grobes Verschulden

  • rewis.io

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in Wohnungseigentumssachen: Absehen von der Kostenbelastung des Verwalters

  • ra.de
  • rewis.io

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in Wohnungseigentumssachen: Absehen von der Kostenbelastung des Verwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 49 Abs. 2; ZPO § 99 Abs. 1
    Insolierte Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung bei Absehen des Gerichts von einer Verpflichtung des Verwalters zur teilweisen oder ganzen Kostentragung; Zulässigkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung nach Prüfung und Verneinung der Anwendbarkeit der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenentscheidungen gegen den WEG-Verwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenentscheidungen gegen den WEG-Verwalter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verwalter kann auch außerhalb von § 49 Abs. 2 WEG für Prozesskosten haften

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eine abgelehnte Entscheidung nach § 49 Abs. 2 WEG ist nicht isoliert anfechtbar! (IMR 2010, 491)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1209
  • NZM 2010, 748
  • ZMR 2011, 52
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 17.02.2009 - 55 T 34/08

    Verpflichtung eines Wohnanlagenverwalters zur Kostentragung eines

    Auszug aus BGH, 18.08.2010 - V ZB 164/09
    Die gegenteilige Auffassung (LG Berlin, ZMR 2009, 393, 395; Wenzel in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 49 Rn. 29; Jennißen/Suilmann, WEG, 2. Aufl., § 49 Rn. 38; Timme/Elzer, WEG, § 49 Rn. 61; Bergerhoff in Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 5. Aufl., Rn. 278; Niedenführ, ZWE 2009, 69, 73) verkennt, dass die Entscheidung, dem Verwalter gemäß § 49 Abs. 2 WEG Kosten aufzuerlegen oder hiervon abzusehen, nicht der materiellen Rechtskraft fähig ist.

    Denn die erstrebte Rechtsfolge tritt sowohl bei (leicht) fahrlässigem als auch bei vorsätzlichem Handeln des Verwalters ein (§ 280 Abs. 1 i.V.m. § 276 Abs. 1 BGB); eine Haftungsmilderung wird durch die allein aus Gründen der Prozessökonomie eingeführte Vorschrift des § 49 Abs. 2 WEG nicht bewirkt (vgl. BT-Drucks. 16/887 S. 41; ebenso Wenzel in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 49 Rn. 22; a.A. LG Berlin, ZMR 2009, 393, 395; Jennißen/Suilmann, WEG, 2. Aufl., § 49 Rn. 31; Drasdo, Festschrift Bub, 2007, S. 59, 67).

  • BGH, 30.10.2002 - XII ZR 345/00

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren

    Auszug aus BGH, 18.08.2010 - V ZB 164/09
    In materielle Rechtskraft erwachsen kann nur die Entscheidung des Gerichts über einen prozessualen Anspruch (§ 322 Abs. 1 ZPO, vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 2002 - XII ZR 345/00, NJW 2003, 585, 586).

    Denn die Rechtskraft umfasst nicht die Anwendbarkeit eines Rechtsbegriffs (wie Pflichtverletzung oder grobes Verschulden) auf den festgestellten Sachverhalt, sondern nur die Entscheidung über den prozessualen Anspruch (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1951 - III ZR 188/50, LM § 322 ZPO Nr. 2; Urteil vom 30. Oktober 2002 - XII ZR 345/00, NJW 2003, 585, 586).

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus BGH, 18.08.2010 - V ZB 164/09
    Dieser bestimmt sich nach der von dem Kläger erstrebten Rechtsfolge und aus dem Lebenssachverhalt, aus dem er diese herleitet (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 96/91, BGHZ 117, 1, 5 m.w.N.).
  • BGH, 26.04.1951 - III ZR 188/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.08.2010 - V ZB 164/09
    Denn die Rechtskraft umfasst nicht die Anwendbarkeit eines Rechtsbegriffs (wie Pflichtverletzung oder grobes Verschulden) auf den festgestellten Sachverhalt, sondern nur die Entscheidung über den prozessualen Anspruch (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1951 - III ZR 188/50, LM § 322 ZPO Nr. 2; Urteil vom 30. Oktober 2002 - XII ZR 345/00, NJW 2003, 585, 586).
  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 15/14

    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer

    Ob das Gericht hiervon Gebrauch macht, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen; eine Verpflichtung, dem Verwalter immer dann die Kosten aufzuerlegen, wenn die Voraussetzungen des § 49 Abs. 2 WEG erfüllt sind, besteht nicht (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 164/09, NZM 2010, 748 Rn. 8 mwN; vgl. auch BT-Drucks. 16/887 S. 41).
  • BGH, 26.03.2015 - III ZB 80/13

    Änderungsbeschluss hinsichtlich der Kosten des Berufungsverfahrens: Isolierte

    Zwar wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine isolierte Anfechtbarkeit für den Fall in Betracht gezogen wird, dass die Kostenentscheidung eine eigenständige, von der Entscheidung in der Hauptsache unabhängige Beschwer enthält (BGH, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 164/09, MDR 2010, 1209); diese Konstellation ist jedoch - anders als das Kammergericht meint - hier nicht gegeben.
  • BGH, 27.05.2020 - VII ZB 33/18

    Zur Frage, ob in der Auferlegung von Kosten eines mit dem Hauptsacheverfahren nur

    bb) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird eine isolierte Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung für den Fall in Betracht gezogen, dass die Kostenentscheidung eine eigenständige von der Entscheidung in der Hauptsache unabhängige Beschwer enthält (BGH, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 164/09 Rn. 6 f., MDR 2010, 1209; Beschluss vom 26. März 2015 - III ZB 80/13 Rn. 8, MDR 2015, 668).
  • LG Berlin, 22.06.2018 - 85 S 23/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation der

    Sieht das Gericht in einer Wohnungseigentumssache davon ab, die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 49 Abs. 2 WEG ganz oder teilweise dem Verwalter aufzuerlegen, entsteht der Partei, die diese Kosten nach den prozessualen Vorschriften (§§ 91ff ZPO) zu tragen hat, nämlich weder in dem einen noch in dem anderen Fall ein darüber hinaus reichender Nachteil, Insbesondere wird ihr ein etwaiger materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch gegen den Verwalter nicht aberkannt (BGH NZM 2010, 748-749, zitiert nach juris, Rz. 7).
  • LG Dortmund, 18.05.2018 - 17 S 116/17

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter

    Eine erneute Inanspruchnahme des Verwalters ist nach Auffassung des BGH selbst dann zulässig, wenn das Erstgericht eine Haftung des Verwalters schon deshalb ablehnt, weil es kein vertragswidriges Verhalten und keine Pflichtverletzung festzustellen vermag (BGH NZM 2010, 748).

    Nach der Rechtsprechung des BGH wird durch die allein aus Gründen der Prozessökonomie eingeführte Vorschrift des § 49 Abs. 2 WEG keine Haftungsmilderung bewirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 164/09 -, Rn. 10, juris - m.w.N.).

  • LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 13 S 94/19

    Verwalter kann Haftung für Fahrlässigkeit nicht ausschließen

    Dies bereits deshalb nicht, weil die Entscheidung des Gerichts von § 49 Abs. 2 WEG abzusehen, nicht in materielle Rechtskraft erwächst und daher der Anspruch nicht aberkannt wird (BGH WuM 2010, 643), zudem ist im Regelfall bei einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO für die Anwendung des § 49 Abs. 2 WEG kein Raum (BGH WuM 2016, 704; Kammer ZMR 2014, 473).
  • OLG Dresden, 16.07.2020 - 4 W 510/20

    Forderung nach mündlicher Verhandlung ausgeglichen: Rechtsstreit erledigt!

    Zwar wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine isolierte Anfechtbarkeit für den Fall in Betracht gezogen wird, dass die Kostenentscheidung eine eigenständige, von der Entscheidung in der Hauptsache unabhängige Beschwer enthält (BGH, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 164/09, juris); diese Konstellation ist hier jedoch nicht gegeben.
  • BGH, 03.09.2013 - VIII ZB 17/12

    Unzulässigkeit der Berufung: Isolierte Anfechtung einer zu Lasten eines

    a) Gemäß § 99 Abs. 1 ZPO kann eine Kostenentscheidung grundsätzlich nicht isoliert, sondern nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden (BGH, Beschlüsse vom 18. August 2010 - V ZB 164/09, WuM 2010, 643 Rn. 5; vom 13. Februar 2008 - III ZB 33/07, NJW-RR 2008, 664 Rn. 3).
  • LG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 13 T 56/13

    Zu den Anforderungen einer Kostenbelastung des Verwalters mit den

    Hinzu kommt, dass § 49 Abs. 2 WEG nach seinem Sinn und Zweck die Möglichkeit einräumen soll, einen materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch der unterlegenen Wohnungseigentümer wegen der Verletzung von Pflichten bei der Verwaltung schon im Rahmen der Kostenentscheidung durchzusetzen (BGH ZMR 2011, 52).
  • LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 6/16

    Bei Sanierungsvorhaben müssen Eigentümer regelmäßig vorab informiert werden

    Denn die Entscheidung, dem Verwalter gemäß § 49 Abs. 2 WEG die Kosten aufzuerlegen oder hiervon abzusehen, ist nicht der materiellen Rechtskraft fähig, da insoweit nicht über einen prozessualen Anspruch (§ 322 Abs. 1 ZPO) eine Entscheidung ergeht (BGH NZM 2010, 748 [BGH 18.08.2010 - V ZB 164/09] ).
  • AG München, 31.08.2016 - 481 C 6343/16

    Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über Auftragsvergabe ohne

  • LG Karlsruhe, 07.02.2019 - 11 T 244/18

    Kosten des Rechtsstreits müssen dem Verwalter nicht auferlegt werden!

  • AG München, 31.08.2016 - 481 C 53/16

    Verwaltervollmacht für Nachtragsaufträge, Erneuerung der Elektroinstallation als

  • AG München, 24.08.2016 - 481 C 28359/15

    Ungültigerklärung eines Beschlusses einer Eigentümerversammlung -

  • AG München, 24.03.2017 - 481 C 15671/16

    Unbestimmheit des Beschlusses zur Jahresabrechnung wegen unklarer Bezugnahme auf

  • AG Philippsburg, 22.06.2018 - 1 C 5/18
  • LG Lüneburg, 30.06.2020 - 3 S 59/19

    Wann kann eine Sonderumlage beschlossen werden?

  • LG Köln, 19.05.2016 - 29 S 219/15

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notgeschäftsführung im Rahmen einer

  • AG Erfurt, 17.07.2019 - 5 C 1418/18

    Vollmacht des Verwalters zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes;

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