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   LG Nürnberg-Fürth, 30.11.2009 - 14 S 5724/09   

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https://dejure.org/2009,19893
LG Nürnberg-Fürth, 30.11.2009 - 14 S 5724/09 (https://dejure.org/2009,19893)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 30.11.2009 - 14 S 5724/09 (https://dejure.org/2009,19893)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 30. November 2009 - 14 S 5724/09 (https://dejure.org/2009,19893)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Beschlussfassung über eine Jahresabrechnung unter Einbeziehung von Vorjahressalden

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 28
    Keine Beschlusskompetenz für Beschluss über Altforderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung von Altschulden in das Rechenwerk der Jahresabrechnung; Rückschluss auf einen bestimmten Willen der Wohnungseigentümer durch die äußere Gestaltung der Jahresabrechnung durch den Verwalter; Teilweise Nichtigkeit eines Beschlusses über die Jahresabrechnung bei ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wiederholender Beschluss über bereits beschlossene Jahresabrechnungen ist nichtig; §§ 139 BGB; 28 Abs. 5 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Jahresabrechnug: Beschlusskompetenz für Altforderungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Jahresabrechnung: Keine Beschlusskompetenz für erneute Begründung einer Altschuld! (IMR 2010, 293)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2010, 791
  • ZMR 2010, 315
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.11.2009 - 14 S 5724/09
    34 Fehlt danach die Beschlusskompetenz, ist der Beschluss nichtig (vgl. BGH NJW 2000, 3500 [3502 f.]).

    Die Nichtigkeit des Beschlusses folgt zudem aus der damit verbundenen, zumindest vorübergehenden Abbedingung der gesetzlichen Verjährungsregelungen (vgl. BGH NJW 2000, 3500 [3501]).

  • OLG Zweibrücken, 05.06.2007 - 3 W 98/07

    Wohnungseigentum: Begründung einer Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.11.2009 - 14 S 5724/09
    Die Gemeinschaft kann Leistungspflichten gegenüber einzelnen Mitgliedern gegen deren Willen nur dann und nur insoweit konstitutiv begründen, als ihr dazu durch Gesetz oder durch Vereinbarung die Beschlusskompetenz eingeräumt wird (OLG Zweibrücken NJW 2007, 2417; Wenzel, NZM 2004, 542 [543]; Drabek, ZWE 2007, 315).

    Sie sind ebenso wenig befugt, originär durch Beschluss eine solche Leistungspflicht zu schaffen, wenn hierfür materiell, d.h. aufgrund Gesetzes oder Vereinbarung, keine Anspruchsgrundlage besteht (OLG Zweibrücken NJW 2007, 2417; Wenzel, in: Bärmann, § 15 Rn. 37 f.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 23 Rn. 29; Drabek, ZWE 2007, 315; Drasdo, NJW-Spezial 2007, 389).

  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 96/08

    Feststellung und Verjährung des Wohngeldanspruchs

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.11.2009 - 14 S 5724/09
    19 Wie das AG zutreffend gesehen hat, ist die Aufnahme von Vorjahressollständen in die aktuelle Jahresabrechnung regelmäßig nicht dahin zu verstehen, dass damit diese bereits in früheren Jahresabrechnungen beschlossenen Altschulden nochmals beschlossen werden sollen, vielmehr erfolgt diese Aufnahme allein der Information halber (vgl. OLG Hamm ZMR 2009, 865 [866] m.w.N.; KG NJW-RR 1994, 83 [84]; WuM 1993, 302; Merle, in: Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 28 Rn. 89; Engelhardt, in: MüKo/BGB, 5. Aufl., § 28 WEG Rn. 19; Staudinger/Bub, BGB, [2005], § 28 WEG Rn. 396; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn. 76).

    (c) Wegen des Ausnahmecharakters und der Rechtswidrigkeit des erneuten Beschlusses über dieselbe Altschuld kann von einem solchen Beschluss nur dann ausgegangen werden, wenn dies ausdrücklich erfolgt (vgl. Merle in: Bärmann, § 28 Rn. 89; Abramenko, in: Riecke/Schmidt, FAKommWEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 91; BayObLG, Beschl. v. 12.6.1991, BReg 2 Z 70/91 - juris; OLG Hamm ZMR 2009, 865 [866] begnügt sich mit dem Vorliegen "besonderer Umstände"; a.A. offenbar Jennißen, WEG, § 28 Rn. 80, der umgekehrt annimmt, es müsse deutlich hervorgehoben werden, dass es sich lediglich um eine Information handelt).

  • BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02

    Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.11.2009 - 14 S 5724/09
    Diese haben nach zutreffender und herrschender Ansicht (BayObLG ZMR 2003, 761 [762]; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 28 Rn 72; Jennißen, WEG, § 28 Rn. 80; Merle, in: Bärmann, § 28 Rn. 89 m.N.; Schultzky, in: NK-BGB, 2. Aufl., § 28 WEG Rn. 23; Abramenko, in: Riecke/Schmidt, § 28 Rn. 91; Staudinger/ Bub, § 28 Rn. 396) in der Jahresabrechnung als Beschlussgegenstand und nicht lediglich als Information a limine nichts verloren und sind nicht Bestandteil derselben.
  • OLG Dresden, 24.11.2005 - 3 W 1369/05

    Wohngeldrückstände: Jahresabrechnung als Anspruchsgrundlage

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.11.2009 - 14 S 5724/09
    Durch den wiederholten Beschluss derselben Forderung läuft die Verjährung jedes Mal von Neuem an (vgl. OLG Dresden ZMR 2006, 543 f.), sodass die Vorschriften über die Regelverjährung über das in §§ 203 ff. BGB gesetzlich Angeordnete und evtl. in der Gemeinschaftsordnung Vereinbarte (wobei die GO hier nichts Relevantes enthält) hinaus einseitig zu Lasten des Schuldners umgangen werden.
  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 182/98

    Haftung für Wohngeldrückstände des Rechtsvorgängers aus den Abrechnungen früherer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.11.2009 - 14 S 5724/09
    Die h.M. geht in einem Fall wie diesem lediglich von der Anfechtbarkeit des Beschlusses aus und nimmt bei dessen Bestandskraft die Neubegründung einer Forderung in beschlossener Höhe an (vgl. BayObLG ZMR 2004, 355 [356]; NZM 2000, 52 [53]; OLG Köln NJW-RR 2001, 87 m.w.N.; NJW-RR 1997, 1102; Merle, in: Bärmann, § 28 Rn. 89, 124).
  • OLG Köln, 21.05.1997 - 16 Wx 129/97

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.11.2009 - 14 S 5724/09
    Die h.M. geht in einem Fall wie diesem lediglich von der Anfechtbarkeit des Beschlusses aus und nimmt bei dessen Bestandskraft die Neubegründung einer Forderung in beschlossener Höhe an (vgl. BayObLG ZMR 2004, 355 [356]; NZM 2000, 52 [53]; OLG Köln NJW-RR 2001, 87 m.w.N.; NJW-RR 1997, 1102; Merle, in: Bärmann, § 28 Rn. 89, 124).
  • OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 39/00

    Nichtangefochtener Mehrheitsbeschluß über die Festlegung erhöhter Verzugszinsen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.11.2009 - 14 S 5724/09
    Die h.M. geht in einem Fall wie diesem lediglich von der Anfechtbarkeit des Beschlusses aus und nimmt bei dessen Bestandskraft die Neubegründung einer Forderung in beschlossener Höhe an (vgl. BayObLG ZMR 2004, 355 [356]; NZM 2000, 52 [53]; OLG Köln NJW-RR 2001, 87 m.w.N.; NJW-RR 1997, 1102; Merle, in: Bärmann, § 28 Rn. 89, 124).
  • KG, 15.02.1993 - 24 W 3618/92

    Fortschreibung eines alten Kontostandes in der Einzelabrechnung eines

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.11.2009 - 14 S 5724/09
    19 Wie das AG zutreffend gesehen hat, ist die Aufnahme von Vorjahressollständen in die aktuelle Jahresabrechnung regelmäßig nicht dahin zu verstehen, dass damit diese bereits in früheren Jahresabrechnungen beschlossenen Altschulden nochmals beschlossen werden sollen, vielmehr erfolgt diese Aufnahme allein der Information halber (vgl. OLG Hamm ZMR 2009, 865 [866] m.w.N.; KG NJW-RR 1994, 83 [84]; WuM 1993, 302; Merle, in: Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 28 Rn. 89; Engelhardt, in: MüKo/BGB, 5. Aufl., § 28 WEG Rn. 19; Staudinger/Bub, BGB, [2005], § 28 WEG Rn. 396; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn. 76).
  • BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 70/91
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.11.2009 - 14 S 5724/09
    (c) Wegen des Ausnahmecharakters und der Rechtswidrigkeit des erneuten Beschlusses über dieselbe Altschuld kann von einem solchen Beschluss nur dann ausgegangen werden, wenn dies ausdrücklich erfolgt (vgl. Merle in: Bärmann, § 28 Rn. 89; Abramenko, in: Riecke/Schmidt, FAKommWEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 91; BayObLG, Beschl. v. 12.6.1991, BReg 2 Z 70/91 - juris; OLG Hamm ZMR 2009, 865 [866] begnügt sich mit dem Vorliegen "besonderer Umstände"; a.A. offenbar Jennißen, WEG, § 28 Rn. 80, der umgekehrt annimmt, es müsse deutlich hervorgehoben werden, dass es sich lediglich um eine Information handelt).
  • BayObLG, 03.12.2003 - 2Z BR 164/03

    Jahresabrechnung mit Abrechnungssaldo aus vergangenen Wirtschaftsjahren und

  • KG, 06.09.1993 - 24 W 4142/92
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über bereits entstandene

    Folge der fehlenden Kompetenz der Wohnungseigentümer ist die Nichtigkeit des Beschlussteils, mit dem die Ansprüche auf Zahlung rückständiger Beiträge neu begründet werden sollten (ebenso: LG Nürnberg-Fürth, NZM 2010, 791; Häublein, ZWE 2010, 136; Schultzky, ZWE 2011, 12, 15; aA OLG Düsseldorf, ZMR 2005, 642; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 28 Rn. 89).
  • LG Dortmund, 24.06.2014 - 1 S 18/13

    Jahresabrechnung deckelt den Anspruch aus dem Wirtschaftsplan!

    Der Beschluss der Jahresabrechnung hat daher keine Verdoppelung des Rechtsgrundes zur Folge (BGH, Urt. v. 01.06.2012, Az.: V ZR 171/11 sowie Urt. v. 09.03.2012, Az.: V ZR 147/11; LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 30.11.2009, Az.: 14 S 5724/09, jeweils zitiert nach juris).
  • LG München I, 20.12.2010 - 1 S 4319/10

    Wohnungseigentum: Haftung eines Erstehers für Wohngeldrückstände des

    Dabei ist im Zweifel, bei Fehlen konkreter gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass die Eigentümer keinen rechtswidrigen Beschluss fassen wollten (BGH NJW 1999, 3713, 3715; LG Nürnberg-Fürth NZM 2010, 791 f.; Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rz. 70).
  • LG München I, 08.10.2015 - 36 S 16283/14

    Beschlussanfechtung der Jahresabrechnung

    Sie bietet insbesondere keine Grundlage dafür, die Forderungen der Gemeinschaft gegen einzelne Mitglieder durch wiederholte Beschlussfassung hierüber zu vervielfachen, was aber durch eine jährliche Saldierung ohne gleichzeitige Aufhebung der alten, schon beschlossenen Jahresabrechnungen der Fall wäre (hierzu LG Nürnberg-Fürth, NZM 2010, 791), die hier nicht vorliegt.
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