Rechtsprechung
BGH, 08.12.2010 - VIII ZR 93/10 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 541 BGB
Wohnraummiete: Vertragsgemäßer Gebrauch bei Nutzung der Mietwohnung nur zu Aufbewahrung und Verkauf von Hausrat - rechtsprechung-im-internet.de
§ 541 BGB
Wohnraummiete: Vertragsgemäßer Gebrauch bei Nutzung der Mietwohnung nur zu Aufbewahrung und Verkauf von Hausrat - IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Wohnung als Möbellager
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung von Wohnraum wegen der Nutzung als Möbellager mit Verkaufsstelle
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Gewerbliche Wohnungsnutzung - Unterlassung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vertragswidriger Gebrauch; keine Nutzungspflicht der gemieteten Wohnung; Zweitwohnung; Ersatzwohnsitz; Gebrauchspflicht; Pflicht zum Bewohnen; Gewerbenutzung
- rewis.io
Wohnraummiete: Vertragsgemäßer Gebrauch bei Nutzung der Mietwohnung nur zu Aufbewahrung und Verkauf von Hausrat
- ra.de
- rewis.io
Wohnraummiete: Vertragsgemäßer Gebrauch bei Nutzung der Mietwohnung nur zu Aufbewahrung und Verkauf von Hausrat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 541
Kündigung von Wohnraum wegen der Nutzung als Möbellager mit Verkaufsstelle - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unterlassung der Nutzung einer Wohnung zu gewerblichen Zwecken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wer eine Wohnung mietet, muss diese nicht zwingend bewohnen!
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Wohnung als "Lager" für Mobiliar
- haufe.de (Kurzinformation)
Mieter darf mit eigenem Hausrat handeln
- haufe.de (Kurzinformation)
Mieter darf mit eigenem Hausrat handeln
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mieter muss nicht in angemieteter Wohnung wohnen - Wohnungsmieter trifft keine Gebrauchspflicht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verkauf von Hausratsgegenständen: Wann wird Wohnung zu gewerblichen Zwecken genutzt? (IMR 2011, 137)
Verfahrensgang
- AG München, 21.07.2009 - 453 C 29573/08
- LG München I, 24.03.2010 - 15 S 18914/09
- BGH, 08.12.2010 - VIII ZR 93/10
Papierfundstellen
- NZM 2011, 151
- ZMR 2011, 367
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07
Erinnerungswerbung im Internet
Auszug aus BGH, 08.12.2010 - VIII ZR 93/10
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, dem Vollstreckungsverfahren überlassen bliebe (st. Rspr; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 8 f. - "Paperboy"; zuletzt: BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07, GRUR 2010, 749 Rn. 21 - "Erinnerungswerbung im Internet"). - BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy
Auszug aus BGH, 08.12.2010 - VIII ZR 93/10
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, dem Vollstreckungsverfahren überlassen bliebe (st. Rspr; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 8 f. - "Paperboy"; zuletzt: BGH…, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07, GRUR 2010, 749 Rn. 21 - "Erinnerungswerbung im Internet"). - BGH, 07.03.1983 - VIII ZR 333/81
Wirksamkeit der Kündigung eines Vertrages über ein zur Gewinnung von Kies …
Auszug aus BGH, 08.12.2010 - VIII ZR 93/10
Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass den Mieter keine Gebrauchspflicht trifft (vgl. Senatsurteile vom 4. April 1979 - VIII ZR 118/78, NJW 1979, 2351 unter 2 b; vom 7. März 1983 - VIII ZR 333/81, WM 1983, 531 unter I 2 c bb); wo der Mieter seinen Lebensmittelpunkt begründet und im herkömmlichen Sinne "wohnt" (schlafen, essen, regelmäßiger Aufenthalt etc.) ist den persönlichen Vorstellungen und der freien Entscheidung des Mieters überlassen. - BGH, 04.04.1979 - VIII ZR 118/78
Voraussetzungen der Zulässigkeit der Verpachtung einer Apotheke - Maßgebliche …
Auszug aus BGH, 08.12.2010 - VIII ZR 93/10
Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass den Mieter keine Gebrauchspflicht trifft (vgl. Senatsurteile vom 4. April 1979 - VIII ZR 118/78, NJW 1979, 2351 unter 2 b; vom 7. März 1983 - VIII ZR 333/81, WM 1983, 531 unter I 2 c bb); wo der Mieter seinen Lebensmittelpunkt begründet und im herkömmlichen Sinne "wohnt" (schlafen, essen, regelmäßiger Aufenthalt etc.) ist den persönlichen Vorstellungen und der freien Entscheidung des Mieters überlassen.
- BGH, 11.06.2014 - VIII ZR 349/13
Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur …
Darüber hinaus verkennen die Stimmen in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum, die für die Anwendung des § 553 Abs. 1 BGB - in unterschiedlichen Ausprägungen - eine signifikante Weiternutzung des Wohnraums durch den Mieter verlangen, dass das Wohnraummietrecht dem Mieter generell keine Gebrauchspflicht auferlegt (vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 2010 - VIII ZR 93/10, NZM 2011, 151 Rn. 14 mwN).Insbesondere ist ein Mieter nicht verpflichtet, in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt zu begründen; wo er im herkömmlichen Sinn "wohnt", ist seinen persönlichen Vorstellungen und seiner freien Entscheidung überlassen (Senatsurteil vom 8. Dezember 2010 - VIII ZR 93/10, aaO).
- BGH, 27.09.2023 - VIII ZR 88/22
Untervermietung bei einer aus beruflichen Gründen genutzten Nebenwohnung
Schon weil der Mieter durch einen Mietvertrag nicht verpflichtet wird, in der Mietwohnung seinen Lebensmittelpunkt im Sinne des Hauptwohnsitzes zu begründen, sondern es seinen persönlichen Vorstellungen und seiner freien Entscheidung überlassen ist, wo er im herkömmlichen Sinne wohnt (Senatsurteile vom 8. Dezember 2010 - VIII ZR 93/10, NZM 2011, 151 Rn. 14 mwN…, vom 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, aaO Rn. 28), kann nach dem dargestellten Zweck der Norm das Fortbestehen des Hauptwohnsitzes beziehungsweise ein Zusammenhang hierzu nicht Voraussetzung für das Vorliegen des von ihr geforderten berechtigten Interesses sein. - OLG Brandenburg, 09.03.2016 - 4 U 88/15
Mietvertrag: Abgrenzung zwischen einem Mietverhältnis über Wohnraum und einem …
Ebenso wenig lässt sich das Urteil des BGH vom 08.12.2010 - VIII ZR 93/10 - für den Beklagten fruchtbar machen.
- BGH, 24.01.2024 - XII ZR 123/22
Corona: Reisestornierungen nach Beherbergungsverbot - Rückerstattung der …
Den Mieter trifft jedoch in der Regel keine Gebrauchspflicht (BGH Urteil vom 8. Dezember 2010 - VIII ZR 93/10 - NZM 2011, 151 Rn. 14 mwN). - LG Berlin, 19.06.2013 - 65 S 449/12
Umfasst die Untermieterlaubnis die Vermietung als Ferienwohnung?
auch keine Gebrauchspflicht in Bezug auf die Wohnung trifft (vgl. BGH, WuM 2011, 98). - LG Berlin, 25.09.2019 - 65 S 174/19
Umfang der Ankündigungspflicht des Vermieters über Erhaltungsmaßnahmen
Der Umstand, dass der Beklagte über eine weitere Wohnung in Hamburg verfügt, ist für die hier vorzunehmende Abwägung ohne Relevanz, weil den Mieter grundsätzlich keine Gebrauchspflicht bezogen auf die Mietsache trifft (Umkehrschluss: § 537 Abs. 1 BGB, vgl. BGH, Urteil vom 08.12.2010 - VIII ZR 93/10, nach juris Rn. 14).