Weitere Entscheidung unten: LG Hamburg, 10.09.2010

Rechtsprechung
   BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10   

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https://dejure.org/2011,2166
BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10 (https://dejure.org/2011,2166)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2011 - V ZR 2/10 (https://dejure.org/2011,2166)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2011 - V ZR 2/10 (https://dejure.org/2011,2166)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 2 S 2 WoEigG
    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gestaltungsspielraum bei Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 2 S. 2
    Weiter Gestaltungsspielraum bei Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels aufgrund Öffnungsklausel in Teilungserklärung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstreckung des Gestaltungsspielraums der Wohnungseigentümer auf die Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels aufgrund einer in der Teilungserklärung enthaltenen Öffnungsklausel; Ausprägung des Selbstorganisationsrechts der Wohnungseigentümer bei der Änderung oder der ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Änderung der Kostenverteilung bei Vorliegen von sachlichem Grund

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Breiter Gestaltungsspielraum bei Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels; Öffnungsklausel

  • rewis.io

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gestaltungsspielraum bei Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gestaltungsspielraum bei Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 2 S. 2; WEG § 16 Abs. 3
    Ausprägung des Selbstorganisationsrechts der Wohnungseigentümer bei der Änderung oder der Durchbrechung von Umlageschlüsseln

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels in der Wohnungeigentümergemeinschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels aufgrund einer in der Teilungserklärung enthaltenen Öffnungsklausel

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Mehr Spielraum für Eigentümerbeschlüsse

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Wohneigentum: Zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch die Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenverteilungsschlüssel: WEG-Öffnungsklausel eröffnet den Wohnungseigentümern weiten Gestaltungsspielraum! (IMR 2011, 327)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 74
  • NJW-RR 2011, 1165
  • MDR 2011, 971
  • NZM 2011, 589
  • ZMR 2011, 808
  • WM 2011, 1900
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10

    Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10
    Er hat jedoch bereits entschieden, dass dies unter der Geltung des jetzigen Rechts nur noch bedeutet, dass sowohl das "Ob" als auch das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen und dass es sich hierbei um einen rechtlichen Gesichtspunkt handelt, der bei der Beantwortung der Frage zu berücksichtigen ist, ob die beschlossene Änderung den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht (Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, juris Rn. 8 f.).

    Da der Bezugspunkt der qualifizierten Mehrheit nicht konkretisiert wird, ist die Klausel vor dem Hintergrund der mit baulichen Veränderungen typischerweise einhergehenden erheblichen finanziellen Folgen nächstliegend dahin auszulegen, dass die Abänderung eine 2/3-Mehrheit aller und nicht nur der in der Versammlung anwesenden Wohnungseigentümer erfordert (vgl. Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, aaO).

  • BGH, 16.07.2010 - V ZR 221/09

    Wohnungseigentum: Änderung einer Vereinbarung über die verbrauchsabhängige

    Auszug aus BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10
    Da die gesetzlichen Öffnungsklauseln nach § 16 Abs. 3 und 4 WEG auch bei der Änderung von Verteilungsschlüsseln anwendbar sind, die vor dem Inkrafttreten der genannten Regelungen getroffen worden sind (§ 16 Abs. 5 WEG; vgl. auch Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654; Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298), strahlt die von dem Gesetzgeber intendierte Erweiterung des Gestaltungsspielraums auch auf Öffnungsklauseln aus, die unter der Geltung des früheren Rechts vereinbart oder in eine Teilungserklärung aufgenommen worden sind.
  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 164/09

    Wirksamkeitskontrolle für einen Mehrheitsbeschluss der

    Auszug aus BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10
    Das gilt auch für die Verteilung von Instandsetzungskosten, bei der den Wohnungseigentümern ebenfalls ein nur eingeschränkt überprüfbares Gestaltungsermessen zusteht (Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 164/09, Rn. 13, zu § 16 Abs. 4 WEG).
  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Auszug aus BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10
    Da die gesetzlichen Öffnungsklauseln nach § 16 Abs. 3 und 4 WEG auch bei der Änderung von Verteilungsschlüsseln anwendbar sind, die vor dem Inkrafttreten der genannten Regelungen getroffen worden sind (§ 16 Abs. 5 WEG; vgl. auch Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654; Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298), strahlt die von dem Gesetzgeber intendierte Erweiterung des Gestaltungsspielraums auch auf Öffnungsklauseln aus, die unter der Geltung des früheren Rechts vereinbart oder in eine Teilungserklärung aufgenommen worden sind.
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10
    b) Soweit das Berufungsgericht auf das Erfordernis eines sachlichen Grundes abhebt, ist zwar den Materialien zu entnehmen, dass die Änderung von Umlageschlüsseln an dieses Kriterium geknüpft sein soll (BT-Drucks. 16/887 S. 23 zu § 16 Abs. 3 WEG); auch der Bundesgerichtshof hat zum früheren Recht die Änderung eines Umlageschlüssels aufgrund einer vereinbarten Öffnungsklausel davon abhängig gemacht, dass sachliche Gründe vorliegen (Urteil vom 27. Juni 1985 - VII ZB 21/84, BGHZ 95, 137, 143).
  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11

    Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung

    Damit wird nicht nur die Kostenlast geregelt (zu einer derartigen Regelung vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 2/10, NZM 2011, 589), sondern auch die Verwaltungsbefugnis im Hinblick auf diesen Teil des Gemeinschaftseigentums.
  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Erst bei der Frage, ob die beschlossene Änderung den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, ist den Wohnungseigentümern aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter - lediglich durch das Willkürverbot beschränkter - Gestaltungsspielraum eingeräumt (zu Letzterem Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, NJW 2011, 2202 Rn. 8; vgl. auch Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 2/10, ZWE 2011, 327, 328; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 20; Elzer in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 23 Rn. 13; Köhler/Becker, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl., Teil 4 Rn. 179; Armbrüster, ZWE 2013, 242, 244).
  • AG Bremen-Blumenthal, 20.12.2017 - 44 C 2004/17
    Der Bundesgerichtshof hat bei vergleichbaren Klauseln eine Auslegung dahingehend vorgenommen, dass vor dem Hintergrund der mit baulichen Veränderungen typischerweise einhergehenden erheblichen finanziellen Folgen nächstliegend dahin auszulegen seien, dass die Abänderung eine 2/3-Mehrheit aller und nicht nur der in der Versammlung anwesenden Wohnungseigentümer erfordere (BGH, Urteil vom 10.06.2011, Az. V ZR 2/10; BGH, Urteil vom 01.04.2011, Az.: V ZR 162/10).

    Sowohl das "Ob" als auch das "Wie" der Änderung dürfen jedoch nicht willkürlich sein (BGH, Urteil vom 10.06.2011, Az. V ZR 2/10).

  • LG Berlin, 19.04.2013 - 55 S 170/12

    Empfehlungen des Beirats sind nicht verbindlich!

    Die Frage, ob die beiden Rechtmäßigkeitskriterien erfüllt sein müssen oder ob infolge der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung von einer Lockerung der Voraussetzungen ausgegangen werden muss, wie sie für gesetzliche Öffnungsklauseln angenommen wird - danach ist nur zu prüfen, ob das "Ob" und das "Wie" der Änderung willkürlich ist - (BGH NJW 2011, 2202; BGH NJW-RR 2011, 1165 RN 11; BGH NJW-RR 2011, 1646 RN 8), kann dahingestellt bleiben.
  • LG Koblenz, 03.07.2014 - 2 S 36/14

    Sondereigentümer muss Baumängel an seinen Fenstern beseitigen!

    Damit wird nicht nur die Kostenlast geregelt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 2/10, NZM 2011, 589), sondern auch die Verwaltungsbefugnis im Hinblick auf diesen Teil des Gemeinschaftseigentums.
  • LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13

    Mehrheitsquorum nicht erreicht: Beschluss nur anfechtbar!

    (1) Soweit allein das erforderliche Quorum nicht erreicht wurde, der Versammlungsleiter jedoch dennoch einen positiven Beschluss verkündet hat, führt dies nur zur Anfechtbarkeit, nicht jedoch zur Nichtigkeit des gefassten Beschlusses (vgl. Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 10 Rn. 17; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, 10. Aufl., § 10 Rn. 46, Palandt/Bassenge, 73. Aufl., § 10 Rn. 22a; BGH 10.06.2011 - V ZR 2/10, NJW-RR 2011, 1165; LG München 136 S 12740/10, ZWE 2011, 140).

    Für ein solches Verständnis der Entscheidung spricht auch, dass der Bundesgerichtshof kurze Zeit später in einer weiteren Entscheidung vom 10.06.2011, Az: V ZR 2/10 ein Urteil des Landgerichts Köln bestätigte, durch welches ein Beschluss über die Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels auf Grund einer Öffnungsklausel bei Nichterreichen des erforderlichen Quorums für ungültig - und nicht etwa für nichtig - erklärt worden war.

  • LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 5 S 17/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Tragung der Kosten für die erforderliche

    Die Änderung des Umlageschlüssels ist darüber hinaus nicht an das Vorliegen eines sachlichen Grundes geknüpft (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 2011 - V ZR 3/11 -, juris Rn. 8), sie darf nur nicht willkürlich erfolgen (vgl. BGH a.a.O.; BGH, Urteil vom 10.06.2011 - Az.: V ZR 2/10 -, juris, Rdnr. 11, m.w.N.; BGH, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, NJW 2011, 2202, 2203).
  • LG Dortmund, 26.12.2013 - 1 S 133/13

    Zur Nichtigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen betreffend Gebrauchsregelungen

    Grenze ist alleine die Willkürlichkeit einer Entschei­ dung (vgl. BGH, Entscheidung vom 10.06.2011, V ZR 2/10; Spielbau­ er/Then, § 16 Rn. 49 ff,, 53).
  • AG Pinneberg, 21.02.2017 - 60 C 61/16

    Wie sind nicht zuzuordnende Kosten zu verteilen?

    Es genügt dabei, dass die Aufteilung nicht willkürlich ist und auch im übrigen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2011, ZMR 2011, 652 ff. und Urteil vom 10.06.2011, ZMR 2011, 808 f. Zulässig ist dabei jeder Maßstab, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Eigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt.
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09   

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https://dejure.org/2010,17984
LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09 (https://dejure.org/2010,17984)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.09.2010 - 318 S 24/09 (https://dejure.org/2010,17984)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. September 2010 - 318 S 24/09 (https://dejure.org/2010,17984)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Regelung in der Teilungserklärung zur Schlüsselaufbewahrung in einem Schlüsselkasten besteht kein Anspruch eines Miteigentümers auf Herausgabe der Schlüssel an den Verwalter; Anspruch einer Wohnungseigentumspartei auf Herausgabe der Schlüssel zum Heizungsraum an den ...

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Umfang eines Sondernutzungsrechts an einer Gartenfläche

  • rechtsportal.de

    WEG § 14 Nr. 1; WEG § 15 Abs. 3
    Bei Regelung in der Teilungserklärung zur Schlüsselaufbewahrung in einem Schlüsselkasten besteht kein Anspruch eines Miteigentümers auf Herausgabe der Schlüssel an den Verwalter; Anspruch einer Wohnungseigentumspartei auf Herausgabe der Schlüssel zum Heizungsraum an den ...

  • ibr-online

    Zur Dimension des Sondernutzungsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Regelung in der Teilungserklärung zur Schlüsselaufbewahrung gilt!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzen des Gebrauchs von Miteigentum und von Sondernutzungsrechten (IMR 2011, 1084)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 589
  • ZMR 2011, 226
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Stuttgart, 27.10.2005 - 7 U 135/05

    Wohnungseigentum: Anwendung des verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen

    Auszug aus LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09
    Ob diese Regelung im Verhältnis von Sondereigentümern untereinander überhaupt (analog) anwendbar ist, wird nicht einheitlich beurteilt (dafür OLG Stuttgart, NZM 2006, 141 ; LG Bochum, VersR 2004, 1454; und Säcker, in: MüKo- BGB , Bd. 6, 5. Aufl. 2009, § 906, Rn. 141; Wenzel, a.a.O., § 13, Rn. 140; ders., NJW 2005, 241, 244; offen gelassen in BGH, Urt. v. 21.5.2010 - Az. V ZR 10/10, Tz. 25 [BeckRS 2010, 15333], OLG München, NJOZ 2007, 1099; LG Konstanz NZM 2009, 792; dagegen LG Itzehoe, Urt. v. 1.6.2010 - Az. 11 S 70/09 [BeckRS 2010, 13658]).
  • BGH, 01.03.1974 - V ZR 82/72

    Zementstaubimmission auf Bundesstraße

    Auszug aus LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09
    Nach § 906 Abs. 1 S. 1 BGB , der in entsprechender Anwendung auch im Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern von Bedeutung ist (Wenzel, a.a.O., § 13, Rn. 47 f.), kann ein Eigentümer die von einem anderen Eigentümer ausgehende Zuführung von unwägbaren Stoffen - zu denen auch Staub zählt (BGH, NJW 1974, 987) - insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Sondereigentums oder ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Gemeinschaftseigentums nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.
  • BayObLG, 24.09.1998 - 2Z BR 52/98

    Nutzung der zu einem Teileigentum gehörenden, in der im Grundbuch eingetragenen

    Auszug aus LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09
    Konkrete Beeinträchtigungen müssen aber weder vorgetragen noch nachgewiesen sein (OLG Frankfurt/M., NZM 1998, 198; BayObLG, NZM 1999, 80, 81; Kümmel, a.a.O., § 13, Rn. 5).
  • OLG Köln, 29.01.1999 - 16 Wx 208/98

    Bauliche Veränderung durch Fällen von Bäumen

    Auszug aus LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09
    Zur zulässigen Ausübung des Sondernutzungsrechts an einer Gartenfläche gehört aber auch die übliche gärtnerische Pflege einschließlich des fachgerechten Rückschnittes, der Anpflanzung und der Entfernung solcher Pflanzen, die nicht das Gesamtbild prägen; anderenfalls handelt es sich dabei um eine unzulässige bauliche Veränderung, wobei es insoweit jeweils auf den konkreten Einzelfall ankommt (s. OLG Köln, NZM 1999, 623 sowie die zahlreichen Nachweise bei Abramenko, a.a.O., Rn. 40).
  • LG Itzehoe, 01.06.2010 - 11 S 70/09

    Für Schäden am Sondereigentum haftet die

    Auszug aus LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09
    Ob diese Regelung im Verhältnis von Sondereigentümern untereinander überhaupt (analog) anwendbar ist, wird nicht einheitlich beurteilt (dafür OLG Stuttgart, NZM 2006, 141 ; LG Bochum, VersR 2004, 1454; und Säcker, in: MüKo- BGB , Bd. 6, 5. Aufl. 2009, § 906, Rn. 141; Wenzel, a.a.O., § 13, Rn. 140; ders., NJW 2005, 241, 244; offen gelassen in BGH, Urt. v. 21.5.2010 - Az. V ZR 10/10, Tz. 25 [BeckRS 2010, 15333], OLG München, NJOZ 2007, 1099; LG Konstanz NZM 2009, 792; dagegen LG Itzehoe, Urt. v. 1.6.2010 - Az. 11 S 70/09 [BeckRS 2010, 13658]).
  • OLG Frankfurt, 06.11.1997 - 3 U 47/96

    Nutzung von Räumlichkeiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Gaststätte

    Auszug aus LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09
    Konkrete Beeinträchtigungen müssen aber weder vorgetragen noch nachgewiesen sein (OLG Frankfurt/M., NZM 1998, 198; BayObLG, NZM 1999, 80, 81; Kümmel, a.a.O., § 13, Rn. 5).
  • BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85

    Berücksichtigung von Mitverursachungsbeiträgen des Eigentümers des geschädigten

    Auszug aus LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09
    Ob hier ein Mitverursachungsbeitrag der Klägerin nach § 254 BGB analog (dazu BGH, NJW-RR 1988, 136, 138 ) dergestalt vorgelegen hat, dass sie durch das rechtzeitige Schließen der Fenster ihrer Eigentumseinheit die von ihr behaupteten Beeinträchtigungen jedenfalls bezogen auf den Innenraum nahezu vollständig hätte verhindern können, bedarf danach keiner Entscheidung, weil die Beklagten schon dem Grunde nach nicht haften.
  • OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96

    Umfang des Sondernutzungsrechts an einer Gartenfläche

    Auszug aus LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09
    Ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche umfasst die Befugnis, diese gärtnerisch zu gestalten (OLG Köln, NJW-RR 1997, 14; BayObLG, NJW-RR 1999, 957, 958).
  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 99/03

    Pflichtenstellung des Eigentümers eines Baumes gegenüber dem Grundstücksnachbarn

    Auszug aus LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09
    Ein solcher Anspruch folgt zur Überzeugung der Kammer weder aus § 823 Abs. 1 BGB - mangels Rechtswidrigkeit der behaupteten Eigentumsstörung - noch aus § 812 Abs. 1 S. 2 BGB (wegen der Kosten der Beseitigung einer Eigentumsstörung im Sinne des § 1004 BGB , vgl. BGH, NJW 2004, 603, 604 m.w.N.); die Klägerin war zur Duldung der von ihr behaupteten Eigentumsbeeinträchtigung verpflichtet, § 1004 Abs. 2 BGB .
  • OLG München, 09.10.2006 - 32 Wx 116/06

    Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch zwischen Teileigentümern bei

    Auszug aus LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09
    Ob diese Regelung im Verhältnis von Sondereigentümern untereinander überhaupt (analog) anwendbar ist, wird nicht einheitlich beurteilt (dafür OLG Stuttgart, NZM 2006, 141 ; LG Bochum, VersR 2004, 1454; und Säcker, in: MüKo- BGB , Bd. 6, 5. Aufl. 2009, § 906, Rn. 141; Wenzel, a.a.O., § 13, Rn. 140; ders., NJW 2005, 241, 244; offen gelassen in BGH, Urt. v. 21.5.2010 - Az. V ZR 10/10, Tz. 25 [BeckRS 2010, 15333], OLG München, NJOZ 2007, 1099; LG Konstanz NZM 2009, 792; dagegen LG Itzehoe, Urt. v. 1.6.2010 - Az. 11 S 70/09 [BeckRS 2010, 13658]).
  • LG Konstanz, 09.07.2009 - 3 O 271/08

    Mieter: Anspruch gegen Eigentümer bei Wasserschaden?

  • LG Bochum, 24.05.2004 - 7c T 19/04

    Entschädigungsansprüche zwischen einer Eigentümergemeinschaft nach einem Brand

  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99

    Beginn der Berufungsfrist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02

    Grenzabstand von Sträuchern im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer

  • BGH, 21.05.2010 - V ZR 10/10

    Wohnungseigentum: Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch eines Sondereigentümers

  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Hierzu zählen nach gefestigter Rechtsprechung neben der für den Erhalt der Pflanzen notwendigen Bewässerung insbesondere der übliche Baumschnitt, das Auslichten von Bäumen, die Erneuerung abgestorbener Pflanzen sowie das Rasenmähen und Heckenschneiden (vgl. OLGR Düsseldorf 2004, 95, 97; OLGR Schleswig 2007, 881, 882; OLG Köln, NJW-RR 2005, 1541, 1542; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 20 W 254/01, juris Rn. 9; LG Hamburg, NZM 2011, 589, 593; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 21 Rn. 113).
  • LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 5/13

    Wohnungseigentumssache: Ungültigerklärung eines Mehrheitsbeschlusses über eine

    Ob es sich bei einer gärtnerischen Maßnahme, die - wie hier - auf die Entfernung einer Pflanze im Gartenbereich gerichtet ist, um eine bauliche Veränderung oder lediglich um eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung im Sinne von § 21 Abs. 4 und 5 Nr. 2 WEG, die mit Stimmenmehrheit beschlossen werden kann, handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere davon, ob die betreffende Pflanze die Anlage entscheidend prägt bzw. charakteristisch für den optischen Eindruck der Wohnanlage ist (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1999, 1027, 1028; Kammer, NZM 2011, 589, 592).
  • LG Hamburg, 12.12.2012 - 318 S 31/12

    Mehrere Skulpturen im Garten: Keine "gärtnerische Nutzung"!

    b) Zutreffend und von den Beklagten nicht angegriffen ist das Amtsgericht im Ausgangspunkt davon ausgegangen, dass ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche den Rechtsinhaber zu einer "gärtnerischen Nutzung" - in den Grenzen von § 14 Ziff. 1 WEG - berechtigt (vgl. dazu nur OLG Köln, NJW-RR 1997, 14; BayObLG, NJW-RR 1999, 957, 958; Kammer, ZMR 2011, 226).
  • AG Brandenburg, 07.12.2023 - 34 C 67/21

    Drohender Marderbefall kann Fällen von Bäumen ermöglichen!

    Die übliche Gartenpflege, d.h. die für den Erhalt der Pflanzen notwendige Bewässerung, der übliche Baumschnitt, das Auslichten von Bäumen und Sträuchern, die Erneuerung abgestorbener Pflanzen sowie das Rasenmähen und das Beschneiden von Hecken, Büschen und Bäumen ( BGH , Urteil vom 10.10.2014, Az.: V ZR 315/13; OLG Schleswig , Beschluss vom 03.05.2007, Az.: 2 W 25/07; OLG Düsseldorf , Urteil vom 07.10.2004, Az.: 10 U 70/04; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 17.10.2003, Az.: 3 Wx 227/03; LG Stuttgart , Urteil vom 10.06.2020, Az.: 19 S 11/18; LG Hamburg , Urteil vom 10.09.2010, Az.: 318 S 24/09; LG Frankfurt/Main , Urteil vom 02.11.2004, Az.: 2/11 S 64/04; LG Detmold , Urteil vom 07.12.1988, Az.: 2 S 180/88; LG Hamburg , Beschluss vom 29.9.2002, Az.: 316 T 66/02; LG Wuppertal , Urteil vom 16.09.1997, Az.: 16 S 54/97; AG Münster , Urteil vom 27.11.2009, Az.: 59 C 3852/09; AG Hamburg-Barmbek , Beschluss vom 22.07.2002, Az.: 816 C 284/02; AG Hamburg-Wandsbek , Urteil vom 20.11.1995, Az.: 713b C 736/95; AG Detmold , Urteil vom 14.04.1988, Az.: 6 C 668/87 ) ist zunächst lediglich der Mietgebrauch und damit auch keine " Veränderungen am Mietobjekt" im Sinne von § 10 Ziffer 1 des hiesigen Mietvertrages ( BGH , Urteil vom 10.10.2014, Az.: V ZR 315/13; BayObLG , Beschluss vom 18.01.1989, Az.: BReg …

    2 Z 125/88">2 Z 125/88; LG Hamburg , Urteil vom 10.09.2010, Az.: 318 S 24/09; LG Frankfurt/Main , Urteil vom 02.11.2004, Az.: 2/11 S 64/04; AG Hamburg-Wandsbek , Urteil vom 20.11.1995, Az.: 713b C 736/95 ).

  • AG Esslingen, 27.09.2017 - 1 C 783/17

    WEG - Zustimmung zu einer Terrassenverbreiterung

    Auch ist es zur Überzeugung des Gerichts vorliegend ausgeschlossen, dass diese Vergrößerung um ca. 4 qm dazu führen wird, dass die Kläger nunmehr, anders als bisher, einer derart großen Anzahl von Personen Zutritt zu ihrer Sondereigentumseinheit nebst Gartenfläche verschaffen wird, dass damit eine nennenswerte, intensivere Nutzung als bisher verbunden sein wird (vgl. hierzu Landgericht Hamburg, Urteil vom 10.09.2010, Az.: 318 S 24/09; Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.03.2001, Az.: 2 W 179; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 30.01.1997, Az.: 2 Z BR 110/96 zit. nach juris).
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