Weitere Entscheidung unten: LG Freiburg, 15.07.2010

Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 90/10   

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https://dejure.org/2010,1921
BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 90/10 (https://dejure.org/2010,1921)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2010 - VIII ZR 90/10 (https://dejure.org/2010,1921)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2010 - VIII ZR 90/10 (https://dejure.org/2010,1921)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 573a Abs 1 BGB
    Erleichterte Kündigung des Vermieters von Wohnraum: Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 573a
    Tatsächlich vorhandene Wohnungsanzahl (inkl. Einliegerwohnung) für erleichtertes Kündigungsrecht des Vermieters maßgeblich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen bei einem Wohnhaus mit je einer Wohnung im Erdgeschoss, im Obergeschoss und einer von dem Vermieter genutzten Einliegerwohnung im Untergeschoss

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Eigenbedarfskündigung - bei Einliegerwohnung in Einfamilienhaus

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Sonderkündigungsrecht einer Einliegerwohnung bei zwei vom Vermieter genutzen Wohneinheiten; § 573a BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung im Zweifamilienhaus mit zusätzlicher und vom Vermieter genutzter Einliegerwohnung

  • rewis.io

    Erleichterte Kündigung des Vermieters von Wohnraum: Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Erleichterte Kündigung des Vermieters von Wohnraum: Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 573a Abs. 1
    Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen bei einem Wohnhaus mit je einer Wohnung im Erdgeschoss, im Obergeschoss und einer von dem Vermieter genutzten Einliegerwohnung im Untergeschoss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Sonderkündigungsrecht für Wohnhaus mit drei Wohnungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wann ist eine Wohnung eine Wohnung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wohnung über dem Vermieter

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine erleichterte Kündigung des Vermieters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Sonderkündigungsrecht im Zweifamilienhaus bei zusätzlicher Einliegerwohnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter wohnt selbst im Haus - Kündigung wird nur erleichtert, wenn das Gebäude höchstens zwei Wohnungen aufweist

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Keine erleichterte Kündigung des Vermieters, wenn er von drei Wohnungen im Haus zwei selbst nutzt

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Was eine "Wohnung" ist, bestimmt sich im Rahmen einer gem. § 573 a BGB erleichterten Vermieterkündigung nach der Verkehrsanschauung

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Kündigung von Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kein Sonderkündigungsrecht im Zweifamilienhaus bei zusätzlicher Einliegerwohnung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Mietvertragskündigung nach § 573a BGB und Einliegerwohnung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Integration einer Einliegerwohnung

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Erleichterte Kündigung durch Vermieter nur bei selbst bewohntem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Wann dem Vermieter nicht die erleichterte "Einliegerwohnungs-Kündigung" zugutekommt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    3 Wohnungen bleiben 3 Wohnungen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Ordentliche Kündigung ohne Begründung: Manche haben dieses Privileg

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erleichterte Kündigung des Vermieters in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsrecht greift nicht bei Dreifamilienhaus

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 573a Abs. 1 BGB: Abweichende Nutzung beseitigt Wohnungscharakter nicht! (IMR 2011, 50)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 158
  • MDR 2011, 18
  • NZM 2011, 71
  • ZMR 2011, 363
  • NJ 2011, 77
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.06.2008 - VIII ZR 307/07

    Voraussetzungen des Sonderkündigungsrechts hinsichtlich einer Wohnung im vom

    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 90/10
    a) Für die Beurteilung, ob in einem Gebäude mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind, ist die Verkehrsanschauung maßgebend (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 2008 - VIII ZR 307/07, WuM 2008, 564 Rn. 20; LG Hamburg, WuM 1994, 215; Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb. 2006, § 573a Rn. 6; MünchKommBGB/Häublein, 5. Aufl., § 573a Rn. 10; Bamberger/Roth/Hannappel, BGB, 2. Aufl., § 573a Rn. 14); auf eine eventuelle baurechtswidrige Errichtung kommt es danach schon deshalb nicht an, weil trotz Baurechtswidrigkeit eine tatsächliche Wohnnutzung erfolgen kann (LG Bochum, WuM 1984, 133 f.; LG Köln, WuM 1985, 63; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn. XI 391; Sonnenschein, NZM 2000, 1, 4; Soergel/Heintzmann, BGB, 13. Aufl., § 573a Rn. 4).

    Das Berufungsgericht stützt sich zur Begründung seiner abweichenden Auffassung zu Unrecht auf das Senatsurteil vom 25. Juni 2008 (VIII ZR 307/07, aaO).

  • LG Köln, 25.06.1981 - 1 S 71/81
    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 90/10
    a) Für die Beurteilung, ob in einem Gebäude mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind, ist die Verkehrsanschauung maßgebend (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 2008 - VIII ZR 307/07, WuM 2008, 564 Rn. 20; LG Hamburg, WuM 1994, 215; Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb. 2006, § 573a Rn. 6; MünchKommBGB/Häublein, 5. Aufl., § 573a Rn. 10; Bamberger/Roth/Hannappel, BGB, 2. Aufl., § 573a Rn. 14); auf eine eventuelle baurechtswidrige Errichtung kommt es danach schon deshalb nicht an, weil trotz Baurechtswidrigkeit eine tatsächliche Wohnnutzung erfolgen kann (LG Bochum, WuM 1984, 133 f.; LG Köln, WuM 1985, 63; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn. XI 391; Sonnenschein, NZM 2000, 1, 4; Soergel/Heintzmann, BGB, 13. Aufl., § 573a Rn. 4).
  • LG Bochum, 07.01.1983 - 5 S 333/82
    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 90/10
    a) Für die Beurteilung, ob in einem Gebäude mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind, ist die Verkehrsanschauung maßgebend (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 2008 - VIII ZR 307/07, WuM 2008, 564 Rn. 20; LG Hamburg, WuM 1994, 215; Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb. 2006, § 573a Rn. 6; MünchKommBGB/Häublein, 5. Aufl., § 573a Rn. 10; Bamberger/Roth/Hannappel, BGB, 2. Aufl., § 573a Rn. 14); auf eine eventuelle baurechtswidrige Errichtung kommt es danach schon deshalb nicht an, weil trotz Baurechtswidrigkeit eine tatsächliche Wohnnutzung erfolgen kann (LG Bochum, WuM 1984, 133 f.; LG Köln, WuM 1985, 63; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn. XI 391; Sonnenschein, NZM 2000, 1, 4; Soergel/Heintzmann, BGB, 13. Aufl., § 573a Rn. 4).
  • BGH, 18.02.2015 - VIII ZR 127/14

    Wohnraummietvertrag: Ausschluss eines Sonderkündigungsrechts für eine Wohnung in

    Das Sonderkündigungsrecht nach § 573a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen, wenn in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude neben zwei Wohnungen Räume vorhanden sind, in denen eine eigenständige Haushaltsführung möglich ist, auch wenn diese als Gewerberaum vermietet sind, es sei denn, sie wurden schon vor Abschluss des Mietvertrags, für dessen Kündigung der Vermieter das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmt, als gewerbliche Räume genutzt (im Anschluss an die Senatsurteile vom 25. Juni 2008, VIII ZR 307/07, WuM 2008, 564; und vom 17. November 2010, VIII ZR 90/10, NJW-RR 2011, 158).

    Für die Beurteilung, ob in einem Gebäude mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind, ist - ungeachtet einer etwaigen abweichenden baurechtlichen Einordnung - die Verkehrsanschauung maßgebend (vgl. Senatsurteile vom 17. November 2010 - VIII ZR 90/10, NJW-RR 2011, 158 Rn. 8 mwN; vom 25. Juni 2008 - VIII ZR 307/07, WuM 2008, 564 Rn. 19 f.).

    Da eine eigenständige Haushaltsführung gemeinhin voraussetzt, dass eine Küche oder eine Kochgelegenheit vorhanden ist (Senatsurteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 90/10, aaO Rn. 9), müssen die dafür erforderlichen Versorgungsanschlüsse (Wasser, Abwasser, Strom) vorhanden sein.

    Damit verkennt das Berufungsgericht die der Senatsrechtsprechung zugrundeliegenden Grundsätze (vgl. Senatsurteile vom 17. November 2010 - VIII ZR 90/10, aaO; vom 25. Juni 2008 - VIII ZR 307/07, aaO).

  • LG Bochum, 15.04.2014 - 9 S 18/14

    Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter in einem von ihm

    (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2010, Az. VIII ZR 90/10).

    (BGH, Urteil vom 17.11.2010, Az. VIII ZR 90/10) Zur Beurteilung ist die Verkehrsanschauung maßgeblich.

    (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2010, Az. VIII ZR 90/10, NJW-RR 2011, 158).

  • AG Dortmund, 02.06.2020 - 425 C 3346/19

    Kündigungsverzicht "bis zum Tod des Mieters" bedarf der Schriftform!

    Ein Wohnhaus, in dem sich neben je einer Wohnung im Erdgeschoss und im Obergeschoss eine selbständig als Wohnung nutzbare Einliegerwohnung befindet, ist jedoch dann kein "Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" im Sinne des § 573a Abs. 1 BGB, wenn der Vermieter neben der Erdgeschosswohnung auch die Einliegerwohnung nutzt (BGH GE 2011, 50 = WuM 2011, 34 = NZM 2011, 71 = ZMR 2011, 363).

    Danach wird unter einer Wohnung "ein selbständiger, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Bereich verstanden, der eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht" (BGH NZM 2011, 71; NZM 2015, 452; LG Hamburg WuM 1994, 215; LG Aachen WuM 1993, 617; LG Bochum WuM 1984, 133; Sternel Mietrecht aktuell Rdn. XI 397).

  • BGH, 24.05.2023 - VIII ZR 213/21

    Mieterhöhung wegen der Erneuerung von Rauchwarnmeldern; Ersetzung der

    Sie übersieht zudem, dass es im Wohnraummietrecht für die Beurteilung, ob eine Wohnung vorliegt, maßgeblich auf die Verkehrsanschauung ankommt, wonach unter einer Wohnung ein selbständiger, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Bereich zu verstehen ist, der eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 90/10, NJW-RR 2011, 158 Rn. 8 [zum Begriff der "Wohnung" im Sinne von § 573a Abs. 1 Satz 1 BGB]).
  • LG Düsseldorf, 03.02.2016 - 23 S 252/14

    Kündigung eines Mietvertrages wegen Eigenbedarfs rechtsmissbräuchlich bei

    Dann handelt es sich um ein Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen (BGH, Urteil vom 17.11.2010, Az. VIII ZR 90/10, juris Rn. 10 f.; Urteil vom 18.02.2015, Az. VIII ZR 127/14, juris Rn. 18; Blank in Schmidt-Futterer, a.a.O., § 573a Rn. 25).

    Dies hat sich auch im Zeitpunkt der Kündigungserklärung nicht geändert, so dass es auf die obergerichtlich umstrittene und höchtsgerichtlich bislang offen gelassene Frage, ob hinsichtlich des Wohnungsbestandes der Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses oder der Zeitpunkt der Kündigung maßgeblich ist, nicht ankommt (offen gelassen auch BGH, Urteil vom 17.11.2010, Az. VIII ZR 90/10, juris Rn. 12).

  • AG Hamburg-Bergedorf, 10.01.2012 - 409 C 146/10

    Geltendmachung von Mietminderung auf Grund von Feuchtigkeitsschäden

    In seinem Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 90/10 hat der BGH lediglich festgestellt, dass in dem dort zu entscheidenden Fall drei Wohnungen tatsächlich vorhanden waren und deshalb die erleichterte Kündigungsmöglichkeit aus § 573a BGB nicht bestanden habe.
  • AG Nürtingen, 20.12.2016 - 10 C 2353/15
    Unter einer Wohnung wird gemeinhin ein selbstständiger, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Bereich verstanden, der eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht (BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 90/10, Rand-Nr. 8, Urteil vom 18.02.2015, VIII ZR 127/14, Rand-Nr. 15).
  • AG Stuttgart, 04.04.2023 - 31 C 4334/22

    Fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens; erleichterte Kündigung des

    Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter die dritte Wohnung wie hier als Teil seiner eigenen Wohnung nutzt (BGH, Urt. v.17.11.2010, VIII ZR 90/10).
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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 15.07.2010 - 3 S 102/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11248
LG Freiburg, 15.07.2010 - 3 S 102/10 (https://dejure.org/2010,11248)
LG Freiburg, Entscheidung vom 15.07.2010 - 3 S 102/10 (https://dejure.org/2010,11248)
LG Freiburg, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 3 S 102/10 (https://dejure.org/2010,11248)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Aufwendungen für Schönheitsreparaturkosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 456
  • NZM 2011, 71
  • ZMR 2011, 209
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    Auszug aus LG Freiburg, 15.07.2010 - 3 S 102/10
    Der Anwendung des § 548 Abs. 2 BGB steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.5.2009 ( VIII ZR 302/07) nicht entgegen.
  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 195/10

    Zur Verjährung des Erstattungsanspruchs eines Mieters für Renovierungskosten bei

    Das Berufungsgericht (LG Freiburg, NZM 2011, 71) hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt:.
  • LG Hamburg, 16.12.2015 - 318 S 33/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anspruch auf Unterlassung der Schließung des

    Bei den Pflichten aus einer auf dem Gemeinschaftseigentum lastenden und in allen Wohnungseigentümern eingetragenen Dienstbarkeit handelt es sich um gemeinschaftsbezogene Pflichten der Wohnungseigentümer im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Hs. 1, 2. Var. WEG (vgl. Kammer, Urteil vom 24.09.2010 - 318 S 6/09, ZMR 2011, 209, Rn. 22, zitiert nach juris; Kümmel in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 10 Rdnr. 87).
  • LG Kassel, 07.10.2010 - 1 S 67/10

    Wohnraummiete: Verjährung des Bereicherungsanspruchs eines Mieters wegen

    Dafür haben sich u. a. ausgesprochen LG Freiburg, WuM 2010, 480; AG Freiburg, WuM 2010, 232 ff.; AG Schöneberg, Urteil vom 16.4.2010, 17b C 206/09, zitiert nach JURIS; Bamberger/Roth-Ehlert, BGB, 2. Auflage München 2007, § 548 Rdnr. 372; Gsell, NZM 2010, 71 ff.; Klimke/Lehmann-Richter, WuM 2006, 653 (655: analoge Anwendung); MünchKomm-Bieber, 5. Auflage München 2008, § 548 Rdnr. 3; Paschke, WuM 2008, 647 (652); Schmidt, WuM 2010, 191 (200); Staudinger-Emmerich, Bearbeitung 2006, § 548 Rdnr. 19, 20; Sternel, NZM 2007, 545 (549) und Ders., Mietrecht aktuell, 4. Auflage München 2009, Rdnrn. IX 44, 234.
  • LG Leipzig, 22.12.2010 - 2 S 218/10

    Rechtlicher Bezug zum Mietvertrag ist maßgeblich für eine Unterwerfung des

    Im Übrigen vertreten diesbezüglich auch andere Gerichte der 2. Instanz diese Ansicht (so Landgericht Freiburg, Entscheidung vom 15.07.2010, Aktenzeichen: 3 S 102/10; Landgericht Kassel, Entscheidung vom 07.10.2010, Aktenzeichen: 1 S 67/10), sodass hierzu in der Rechtsprechung eine einhellige Rechtsmeinung besteht.
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