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   BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10   

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https://dejure.org/2011,3466
BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10 (https://dejure.org/2011,3466)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2011 - V ZB 319/10 (https://dejure.org/2011,3466)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - V ZB 319/10 (https://dejure.org/2011,3466)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 100 ZVG, § 765a ZPO, Art 2 Abs 2 S 1 GG
    Zwangsversteigerung: Pflichten des Vollstreckungsgerichts zur Flankierung von behördlichen Maßnahmen bei Suizidgefährdung des Schuldners

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckungsgericht kann bei Annahme eines suizidgefährdeten Schuldners durch die zuständige Behörde von dem Ergreifen ausreichender Maßnahmen ausgehen; Ergreifen ausreichender Maßnahmen bei Annahme eines suizidgefährdeten Schuldners durch die zuständige Behörde

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 100; ZPO § 765a
    Maßnahmen des Vollstreckungsgerichts bei suizidgefährdetem Schuldner

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerungsverfahren; Vollstreckungsschutz für suizidgefährdeten Schuldner; Zuschlagserteilung durch Vollstreckungsgericht; Zuschlagsbeschwerde; Durchsetzung des Zuschlagsbeschlusses; Zuschlag; Suizidgefahr; Selbstmord

  • rewis.io

    Zwangsversteigerung: Pflichten des Vollstreckungsgerichts zur Flankierung von behördlichen Maßnahmen bei Suizidgefährdung des Schuldners

  • rewis.io

    Zwangsversteigerung: Pflichten des Vollstreckungsgerichts zur Flankierung von behördlichen Maßnahmen bei Suizidgefährdung des Schuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 100; ZVG § 765a
    Vollstreckungsgericht kann bei Annahme eines suizidgefährdeten Schuldners durch die zuständige Behörde von dem Ergreifen ausreichender Maßnahmen ausgehen; Ergreifen ausreichender Maßnahmen bei Annahme eines suizidgefährdeten Schuldners durch die zuständige Behörde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckung bei suizidgefährdetem Schuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Maßnahmen einer Behörde wegen Suizidgefährdung genießen Vertrauen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Einstellung der Zwangsversteigerung wegen Suizidgefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2807
  • MDR 2011, 1071
  • NZM 2011, 789
  • FamRZ 2011, 1504
  • WM 2011, 1604
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07

    Unterbringung des Vollstreckungsschuldners wegen konkreter Gefahr der

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506 f. und vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3720) ist die Zwangsversteigerung selbst dann nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen, wenn mit der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden ist.

    Wird danach eine Unterbringung zum Schutz des Lebens des Schuldners nicht für erforderlich gehalten und wird diese Entscheidung bestandskräftig, so liegt darin eine Entscheidung der für die Frage der Unterbringung unter dem Gesichtspunkt der Selbstgefährdung primär zuständigen Stelle, die es im Regelfall gestattet, die Zwangsvollstreckung fortzusetzen (Senat, Beschlüsse vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721 Rn. 15 und vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649, 1650 Rn. 11).

    Das hat der Senat für den Fall ausgesprochen, dass die zuständige Behörden von Schutzmaßnahmen absehen, weil sie solche nicht für erforderlich halten (Beschlüsse vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721 Rn. 16 und vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649, 1650 Rn. 11).

    Eine solche Prüfung ist in erster Linie geboten, wenn die zuständigen Behörden nichts weiter unternehmen (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721 Rn. 16 aE), kann aber auch bei einem Tätigwerden nicht von vornherein ausgeschlossen werden.

  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10
    Mit Blick auf die Interessen des Erstehers gilt nichts anderes (Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649, 1650).

    Wird danach eine Unterbringung zum Schutz des Lebens des Schuldners nicht für erforderlich gehalten und wird diese Entscheidung bestandskräftig, so liegt darin eine Entscheidung der für die Frage der Unterbringung unter dem Gesichtspunkt der Selbstgefährdung primär zuständigen Stelle, die es im Regelfall gestattet, die Zwangsvollstreckung fortzusetzen (Senat, Beschlüsse vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721 Rn. 15 und vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649, 1650 Rn. 11).

    Das hat der Senat für den Fall ausgesprochen, dass die zuständige Behörden von Schutzmaßnahmen absehen, weil sie solche nicht für erforderlich halten (Beschlüsse vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721 Rn. 16 und vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649, 1650 Rn. 11).

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506 f. und vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3720) ist die Zwangsversteigerung selbst dann nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen, wenn mit der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden ist.

    Darüber hinaus kommen als mögliche Maßnahmen die Ingewahrsamnahme des Gefährdeten insbesondere nach polizeirechtlichen Vorschriften oder die Unterbringung nach den landesrechtlichen Vorschriften in Betracht (Senat, Beschluss vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506).

    Dieser Gefährdung kann und muss nicht im Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde, sondern nur im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Beschlusses über den Zuschlag des Grundbesitzes zu a) Rechnung getragen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505 und vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, NJW-RR 2008, 1741, 1742 Rn. 15).

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10
    Die Aufgabe des Staates, das Recht zu wahren, umfasst die Pflicht, titulierte Ansprüche notfalls mit Zwang durchzusetzen und dem Gläubiger zu seinem Recht zu verhelfen (BVerfGE 49, 220, 231).

    Der Gläubiger hat gemäß Art. 19 Abs. 4 GG einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220, 225).

  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren: Gefährdung des Grundrechts auf

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10
    a) Die Gefährdung des unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG stehenden Lebens des Schuldners durch die Versteigerung ist ein im Zuschlagsbeschwerdeverfahren nach § 100 Abs. 1, 3 i.V.m. § 83 Nr. 6 ZVG von Amts wegen zu berücksichtigender Umstand (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421 Rn. 16).

    Vielmehr hätte es, von dem hier allerdings eingetretenen Ausnahmefall abgesehen, versuchen müssen, sich notfalls durch eine Anhörung des Schuldners in Anwesenheit des Landgerichtsarztes Aufschluss zu verschaffen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421, 423 f. Rn. 31).

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10
    Der Zessionar einer solchen Sicherungsgrundschuld kann auch aus der Unterwerfungserklärung nur vorgehen, wenn er in den Sicherungsvertrag eintritt (BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 148 Rn. 35 f.).

    Diesen Fragen ist aber nicht im Zwangsversteigerungsverfahren, sondern im Klauselerteilungsverfahren und mit den dort nach §§ 723, 768 ZPO gegebenen Rechtsbehelfen nachzugehen (BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, aaO S. 150 f. Rn. 39 f.).

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 199/09

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung: Begründungserfordernis bei

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10
    Es muss auch nicht entschieden werden, ob das Vollstreckungsgericht angesichts der Weigerung des Schuldners, die Fragen des Landgerichtsarztes zu seinen Suizidgedanken zu beantworten und ihm das vorliegende Ergebnis anderweitiger Untersuchungen zugänglich zu machen, von der an sich gebotenen (dazu Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 199/09, ZfIR 2011, 29, 30 Rn. 8) Prüfung der Suizidgefahr absehen durfte.
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da sich die Beteiligten in einem durchgeführten Zwangsversteigerungsverfahren nicht kontradiktorisch gegenüber stehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 7).
  • BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündiung

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10
    Hierzu gehören zum einen zumutbare Anstrengungen des Suizidgefährdeten selbst (vgl. etwa BVerfG NJW 1992, 1155; 2004, 49 f.; NJW-RR 1993, 463, 464), etwa die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe, ggf. unter Einbeziehung eines stationären Klinikaufenthaltes.
  • BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07

    Anforderungen an die Bekanntmachung des durch das Vollstreckungsgericht neu

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10
    Dieser Gefährdung kann und muss nicht im Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde, sondern nur im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Beschlusses über den Zuschlag des Grundbesitzes zu a) Rechnung getragen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505 und vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, NJW-RR 2008, 1741, 1742 Rn. 15).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

  • BVerfG, 25.09.2003 - 1 BvR 1920/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Ablehnung der Aussetzung einer

  • BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1466/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Räumungsschutz in Mietsachsen

  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 138/15

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vorliegen einer mit den guten Sitten unvereinbaren

    Die Gefährdung des unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG stehenden Rechts des Schuldners auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch die Versteigerung oder die Fortsetzung des Verfahrens ist ein im Zuschlagsbeschwerdeverfahren nach § 100 Abs. 1 u. 3 i.V.m. § 83 Nr. 6 ZVG von Amts wegen zu berücksichtigender Umstand (Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 507, vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, ZfIR 2011, 727 Rn. 8 und vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 5).

    Vielmehr ist zur Wahrung der ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen des Vollstreckungsgläubigers und des Erstehers (Senat, Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 6) zu prüfen, ob der Lebens- oder Gesundheitsgefährdung auch anders als durch eine Einstellung oder Aufhebung der Zwangsversteigerung wirksam begegnet werden kann (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421 Rn. 29 und vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, aaO).

    (2) Sollte mit einem (wiederholten) Stupor dagegen auch nach der Bekanntgabe der Entscheidung des Beschwerdegerichts zu rechnen sein, wäre zu prüfen (gewesen), ob der Schutz der Schuldnerin durch eine - von den primär zuständigen Stellen oder etwaigen Vorsorgebevollmächtigten geplante oder auf Nachfrage in Betracht gezogene und von dem Beschwerdegericht abzufragende (zu diesem Aspekt: Senat, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, ZfIR 2011, 727 Rn. 14 f.; J. Schmidt-Räntsch, ZfIR 2011, 849, 855 mwN) - Veränderung ihrer Betreuungssituation gewährleistet werden kann.

  • BGH, 12.11.2014 - V ZB 99/14

    Zwangsversteigerungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Mit Blick auf die Interessen des Erstehers gilt nichts anderes (Senat, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, NJW 2011, 2807 Rn. 8 mwN).

    Hat die Ordnungsbehörde Maßnahmen ergriffen, kann das Vollstreckungsgericht davon ausgehen, dass diese ausreichen; flankierende Maßnahmen hat es nur zu erwägen, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass die von der Behörde ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, oder wenn sich konkrete neue Gesichtspunkte ergeben, die die Lage entscheidend verändern (Senat, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, NJW 2011, 2807 Rn. 9 ff.).

  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 48/10

    Vollstreckungsschutz im Zwangsversteigerungsverfahren: Berücksichtigung der

    a) Die Gefährdung des unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG stehenden Lebens des Schuldners durch die Versteigerung oder die Fortsetzung des Verfahrens ist ein im Zuschlagsbeschwerdeverfahren nach § 100 Abs. 1, 3 i.V.m. § 83 Nr. 6 ZVG von Amts wegen zu berücksichtigender Umstand (Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 507 und vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, WuM 2011, 475 Rn. 8).

    Vielmehr ist zur Wahrung der ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen des Vollstreckungsgläubigers und des Erstehers zu prüfen, ob der Lebensgefährdung auch anders als durch eine Einstellung oder Aufhebung der Zwangsversteigerung wirksam begegnet werden kann (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421, 422 Rn. 29 und vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, aaO).

  • LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14

    Einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens bei Vorliegen einer

    Unterbleibt die Zwangsversteigerung aufgrund eines Vollstreckungsschutzantrags, wird in das Grundrecht des Gläubigers auf Schutz seines Eigentums ( Art. 14 Abs. 1 GG ) eingegriffen und sein verfassungsrechtlicher Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz seines Eigentums ( Art. 19 Abs. 4 GG ) beeinträchtigt ( BGH NJW 2011, 2807; BGH NJW-RR 2010, 1649 ).

    Dem Gläubiger dürfen keine Aufgaben überbürdet werden, die nach dem Sozialstaatsprinzip dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen ( BGH NJW 2011, 2807; BGH NJW-RR 2010, 1649 ).

    Mit Blick auf die Interessen des Erstehers gilt nichts anderes ( BGH NJW 2011, 2807; BGH NJW-RR 2010, 1649 ).

  • BGH, 07.11.2019 - V ZB 135/18

    Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf weitere einstweilige

    Beide haben erkannt, dass der Schutz des Lebens nicht die Aufgabe des die Teilungsversteigerung betreibenden Miteigentümers, sondern eine staatliche Aufgabe ist (Senat, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, NJW 2011, 2807 Rn. 8) und eine einstweilige Einstellung der Teilungsversteigerung nach § 765a ZPO ausscheidet, wenn der Suizidgefahr eines beteiligten Miteigentümers durch seine Ingewahrsamnahme nach polizeirechtlichen Vorschriften, seine Unterbringung nach den einschlägigen Landesgesetzen, eine betreuungsrechtliche Unterbringung (§ 1906 BGB) oder andere Maßnahmen der für den Lebensschutz primär zuständigen Stellen sichergestellt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZB 150/16, NJW-RR 2017, 695 Rn. 7).
  • BGH, 18.10.2018 - V ZA 22/18

    Zuschlagserteilung an den Meistbietenden bei Anordnung der Zwangsversteigerung

    Solange ein solches Verfahren nicht eingeleitet und die (einstweilige) Einstellung der Zwangsversteigerung nicht angeordnet wird, darf der Zuschlag erteilt werden (Senat, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, NJW 2011, 2807 Rn. 6).
  • BGH, 25.06.2020 - V ZB 90/17

    Einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens wegen konkreter

    Es hat erkannt, dass der Schutz des Lebens nicht die Aufgabe des die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubigers, sondern eine staatliche Aufgabe ist (Senat, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, NJW 2011, 2807 Rn. 8) und dass eine einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung nach § 765a ZPO ausscheidet, wenn der Suizidgefahr des Schuldners durch dessen Ingewahrsamnahme nach polizeirechtlichen Vorschriften, dessen Unterbringung nach den einschlägigen Landesgesetzen, eine betreuungsrechtliche Unterbringung (§ 1906 BGB) oder andere Maßnahmen der für den Lebensschutz primär zuständigen Stellen entgegengewirkt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZB 150/16, NJW-RR 2017, 695 Rn. 7).
  • BGH, 19.09.2019 - V ZB 16/19

    Berücksichtigung einer Suizidgefahr im Rahmen der Einstellung des

    Vielmehr ist zur Wahrung der ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen des Vollstreckungsgläubigers und des Erstehers (Senat, Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 6) zu prüfen, ob der Lebens- oder Gesundheitsgefährdung auch anders als durch eine Einstellung oder Aufhebung der Zwangsversteigerung wirksam begegnet werden kann (Senat, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, NZM 2011, 789 Rn. 9; Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421 Rn. 29).
  • BGH, 20.02.2020 - V ZB 17/19

    Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr durch eine Zwangsversteigerung

    Vielmehr ist zur Wahrung der ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen des Vollstreckungsgläubigers und des Erstehers (Senat, Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 6) zu prüfen, ob der Lebens- oder Gesundheitsgefährdung auch anders als durch eine Einstellung oder Aufhebung der Zwangsversteigerung wirksam begegnet werden kann (Senat, Beschluss vom 19. September 2019 - V ZB 16/19, aaO; Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, NZM 2011, 789 Rn. 9; Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421 Rn. 29).
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