Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 30.08.2010

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   KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10   

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KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10 (https://dejure.org/2010,8446)
KG, Entscheidung vom 29.11.2010 - 1 W 325/10 (https://dejure.org/2010,8446)
KG, Entscheidung vom 29. November 2010 - 1 W 325/10 (https://dejure.org/2010,8446)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger bei Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum und umgekehrt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Zustimmungserfordernis der Grundpfandrechtsgläubiger bei Umwandlung von Teileigentum in Wohneigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 4 S. 2
    Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Schöneberg - 45 ZE 15577/22
  • KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 517
  • MDR 2011, 414
  • NZM 2011, 813
  • Rpfleger 2011, 268
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamburg, 06.12.2002 - 2 Wx 27/99

    Keine Nutzung von Abstellraum und Garage zu Wohnzwecken

    Auszug aus KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10
    Zwar ist für die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum - unabhängig von dem Streit über deren dogmatische Grundlage - nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich die Mitwirkung sämtlicher Wohnungs- und Teileigentümer erforderlich (vgl. nur BayObLG Rpfleger 1998, 19; OLG Bremen, NZM 2002, 610; OLGR Celle, 2000, 307; HansOLG Hamburg ZMR 2003, 697; OLG Hamm, MittRhNotK 1999, 344).

    Die Umwandlung des Teileigentums in Wohnungseigentum ist eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer über ihr Verhältnis untereinander (ebenso: HansOLG Hamburg, ZMR 2003, 697; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1442; Armbrüster, ZMR 2005, 247; Hügel, ZWE 2008, 120; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 13 Rdn. 22; Scheffler in Elzer/Fritsch/Meier; Wohnungseigentumsrecht, § 1 Rdn. 31; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdn. 2872d; Zimmer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 1 Rdn. 25), auf die § 5 Abs. 4 S. 2 WEG Anwendung findet.

  • BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97

    Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung

    Auszug aus KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10
    Zwar ist für die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum - unabhängig von dem Streit über deren dogmatische Grundlage - nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich die Mitwirkung sämtlicher Wohnungs- und Teileigentümer erforderlich (vgl. nur BayObLG Rpfleger 1998, 19; OLG Bremen, NZM 2002, 610; OLGR Celle, 2000, 307; HansOLG Hamburg ZMR 2003, 697; OLG Hamm, MittRhNotK 1999, 344).

    2 Z 129/88">Rpfleger 1989, 325, NJW-RR 1997, 586, BayObLGZ 1997, 233).

  • KG, 03.12.2007 - 24 U 71/07

    Zweckbestimmung einer Sondereigentumseinheit als "Gewerbewohnung"

    Auszug aus KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10
    Diese Rechtsprechung hat der 24. Zivilsenat allerdings nicht aufrechterhalten, denn in dem Beschluss vom 3. Dezember 2007 (WuM 2008, 165) hat er ausgeführt, die Umwandlung von Wohnungs- in Teileigentum und umgekehrt stelle eine Änderung des durch die Gemeinschaftsordnung festgelegten Gebrauchs und folglich eine Inhaltsänderung im Sinne des § 5 Abs. 4 WEG dar.

    Ihr fehlte deshalb die Grundlage, wenn eine Bestimmung der Nutzungsart in der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung auch gänzlich unterbleiben könnte, wie es der 24. Zivilsenat des Kammergerichts in der Entscheidung vom 3. Dezember 2007 (a.a.O.) ausgeführt hat.

  • OLG Köln, 05.03.1997 - 16 Wx 279/96

    Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10
    Die Umwandlung des Teileigentums in Wohnungseigentum ist eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer über ihr Verhältnis untereinander (ebenso: HansOLG Hamburg, ZMR 2003, 697; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1442; Armbrüster, ZMR 2005, 247; Hügel, ZWE 2008, 120; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 13 Rdn. 22; Scheffler in Elzer/Fritsch/Meier; Wohnungseigentumsrecht, § 1 Rdn. 31; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdn. 2872d; Zimmer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 1 Rdn. 25), auf die § 5 Abs. 4 S. 2 WEG Anwendung findet.
  • BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 117/96

    Änderung der Teilungserklärung

    Auszug aus KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10
    2 Z 129/88">Rpfleger 1989, 325, NJW-RR 1997, 586, BayObLGZ 1997, 233).
  • OLG Bremen, 27.11.2001 - 3 W 52/01

    Einreichung eines neuen Aufteilungsplanes bei Umwandlung von Teileigentum in

    Auszug aus KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10
    Zwar ist für die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum - unabhängig von dem Streit über deren dogmatische Grundlage - nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich die Mitwirkung sämtlicher Wohnungs- und Teileigentümer erforderlich (vgl. nur BayObLG Rpfleger 1998, 19; OLG Bremen, NZM 2002, 610; OLGR Celle, 2000, 307; HansOLG Hamburg ZMR 2003, 697; OLG Hamm, MittRhNotK 1999, 344).
  • BayObLG, 25.06.1997 - 2Z BR 90/96

    Verfahrensführungsbefugnis eines italienischen Ehegatten als Miteigentümer von

    Auszug aus KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10
    Auch der erkennende Senat folgt den Entscheidungen des BayObLG (WuM 1994, 222 und ZMR 1997, 537) und des OLG Celle (OLGR Celle 2000, 307), nach denen eine Änderung der Festlegung als Teileigentum nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer im Sinne von § 10 WEG erfolgen könne, nicht.
  • KG, 24.05.2004 - 24 W 83/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Verwirkung des Beschlussanfechtungsrechts;

    Auszug aus KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10
    § 5 Abs. 4 S. 2 WEG finde keine Anwendung, da nach der Entscheidung des Kammergerichts vom 24. Mai 2004 (NZM 2004, 624= ZMR 2005, 244) die Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum nicht als Vereinbarung der Wohnungseigentümer im Sinne des § 10 Abs. 2 WEG sondern als sachenrechtlicher Veränderungsakt im Bereich des § 4 WEG zu sehen sei.
  • BayObLG, 13.01.1994 - 2Z BR 130/93

    Zweckbestimmung eines Sondereigentums Festlegung eines Eigentums als

    Auszug aus KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10
    Auch der erkennende Senat folgt den Entscheidungen des BayObLG (WuM 1994, 222 und ZMR 1997, 537) und des OLG Celle (OLGR Celle 2000, 307), nach denen eine Änderung der Festlegung als Teileigentum nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer im Sinne von § 10 WEG erfolgen könne, nicht.
  • OLG Celle, 30.05.2000 - 4 W 53/00

    Ungültigerklärung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Einstimmigkeitserfordernis

    Auszug aus KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10
    Auch der erkennende Senat folgt den Entscheidungen des BayObLG (WuM 1994, 222 und ZMR 1997, 537) und des OLG Celle (OLGR Celle 2000, 307), nach denen eine Änderung der Festlegung als Teileigentum nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer im Sinne von § 10 WEG erfolgen könne, nicht.
  • OLG Hamm, 10.06.1999 - 15 W 11/99

    Anspruch auf Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

  • OLG München, 15.05.2017 - 34 Wx 207/16

    Erfordernis einer Vereinbarung aller Eigentümer für die Umwandlung von Teil- in

    2 Z 129/88">BayObLGZ 1989, 28/30 f.; 1997, 233/236; BayObLG MittBayNot 1998, 101/102; NJW-RR 2001, 1163; KG Rpfleger 2011, 268; OLG Frankfurt MittBayNot 2015, 474/475; Schneider in Riecke/Schmid § 1 Rn. 45, § 7 Rn. 281, 284; Demharter GBO 30. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 95).
  • OLG München, 11.11.2016 - 34 Wx 264/16

    Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum bei zulässiger Wohnnutzung des

    2 Z 129/88">BayObLGZ 1989, 28/30 f.; 1997, 233/236; BayObLG MittBayNot 1998, 101/102; NJW-RR 2001, 1163; KG Rpfleger 2011, 268; OLG Frankfurt MittBayNot 2015, 474/475; Schneider in Riecke/Schmid § 1 Rn. 45, § 7 Rn. 281, 284; Demharter GBO 30. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 95).
  • OLG München, 11.11.2013 - 34 Wx 335/13

    Wohnungseigentum: Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

    Die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum stellt eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer dar (vgl. § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2, § 15 Abs. 1 WEG) und bedarf materiell-rechtlich grundsätzlich der Mitwirkung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer (§ 877 i. V. m. § 873 BGB); außerdem müssen die dinglich Berechtigten zustimmen, sofern ihre Rechtsstellung beeinträchtigt wird (vgl. nur BayObLG NJW-RR 1997, 586; 1989, 28; BayObLGZ 1989, 28; KG ZWE 2011, 84/85).
  • KG, 23.04.2013 - 1 W 343/12

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Beifügung einer

    Abweichend hiervon ist vorliegend die Bewilligung der eingetragenen Eigentümer, §§ 19 GBO, 7 Abs. 3 WEG, ausreichend, weil die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung wirksam abbedungen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2010 - 1 W 325/10 - NJW-RR 2011, 517, 518).
  • KG, 02.07.2015 - 1 W 558/14

    Grundbucheintragung einer Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum:

    Wegen des Erfordernisses einer Vereinbarung sind von dieser Eintragung sämtliche Miteigentümer betroffen, so dass deren Bewilligung erforderlich ist (BGH, NJW-RR 2015, 645, 646; Senat, a.a.O. und Beschluss vom 29. November 2010 - 1 W 325/10 -, NJW-RR 2011, 517, 518).
  • OLG München, 04.02.2014 - 34 Wx 434/13

    Wohnungsgrundbuch: Zustimmungserfordernis des Grundpfandrechtsgläubigers zur

    Hingegen bedarf es keiner Zustimmung der Gläubiger für die Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum oder umgekehrt (KG Rpfleger 2011, 268; auch Demharter Anhang zu § 3 Rn. 95 und 79).
  • LG Köln, 10.03.2011 - 29 S 187/10

    Vorliegen einer unzumutbaren Beeinträchtigung von Wohnungseigentümern durch den

    Zum anderen schließt sich die Kammer der ihrer Ansicht nach auf den vorliegenden Fall übertragbaren sowie überzeugenden Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin vom 29.11.2010, 1 W 325/10 (dort zur Umwandlung von Teileigentum in Wohneigentum) an, wonach entgegen der Entscheidung des BayOblG vom 27.10.2004 (2 BR 150/04) das Erfordernis einer Mitwirkung sämtlicher Wohnungseigentümer durch eine Regelung in der Teilungserklärung aus den folgenden Gründen abbedungen werden kann.
  • LG Köln, 10.03.2011 - 29 S 188/10
    Zum anderen schließt sich die Kammer der ihrer Ansicht nach auf den vorliegenden Fall übertragbaren sowie überzeugenden Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin vom 29.11.2010, 1 W 325/10 (dort zur Umwandlung von Teileigentum in Wohneigentum) an, wonach entgegen der Entscheidung des BayOblG vom 27.10.2004 (2 BR 150/04) das Erfordernis einer Mitwirkung sämtlicher Wohnungseigentümer durch eine Regelung in der Teilungserklärung aus den folgenden Gründen abbedungen werden kann.
  • AG Mettmann, 11.05.2022 - 27 C 274/21

    Keine Räumung wegen Eigenbedarf aufgrund Begründung von Wohnungseigentum

    Der von den Klägern in Bezug genommene Beschluss des Kammergerichts vom 29.11.2010 (1 W 325/10) steht dem nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.08.2010 - 1 W 54/10   

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https://dejure.org/2010,5836
OLG Koblenz, 30.08.2010 - 1 W 54/10 (https://dejure.org/2010,5836)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.08.2010 - 1 W 54/10 (https://dejure.org/2010,5836)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. August 2010 - 1 W 54/10 (https://dejure.org/2010,5836)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 49a Abs 1 GKG, § 66 Abs 4 S 1 GKG, § 68 Abs 1 S 5 GKG, § 32 Abs 2 S 1 RVG, § 49 Abs 2 WoEigG
    Streitwertfestsetzung in Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerde eines Streithelfers mit dem Ziel der Erhöhung mehrerer Einzelstreitwerte; Nachprüfung einer Wertfestsetzung im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Partei mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts; Bemessung des Streitwerts in Wohnungseigentumssachen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Partei mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts; Bemessung des Streitwerts in Wohnungseigentumssachen

  • ibr-online

    Überprüfung einer Streitwertbemessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Herabsetzung des Streitwertes durch Beschwerde

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert Anfechtungsklage Jahresabrechnung? (IMR 2011, 124)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 813
  • ZMR 2011, 56
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2010 - 1 W 54/10
    Das Landgericht hat die weitere Beschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage - Anwendung und Auslegung des § 49a Abs. 1 GKG - zugelassen; hieran ist der Senat gebunden (§ 66 Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 1, Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG; vgl. BGHZ 154, 200 ff. = NJW 2003, 1254).

    Allerdings hat hier zunächst der originäre Einzelrichter (§ 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG) auch über die Zulassung der weiteren Beschwerde entschieden; er hätte indessen das Verfahren zwingend auf die Kammer übertragen müssen (§ 66 Abs. 6 Satz 2 i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG; vgl. BGHZ 154, 200 ff. = NJW 2003, 1254).

  • OLG Köln, 02.02.2007 - 16 Wx 256/06

    Geschäftswert bei Anfechtung der Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2010 - 1 W 54/10
    Im gegenständlichen Einzelstreitwert findet sich das "volle" Interesse der Kläger an der Beseitigung jedweder Belastung aus der Jahresabrechnung 2007 berücksichtigt; eine darüber noch hinausgehende Wertfestsetzung erschiene gemessen am Gesetzeszweck (Begrenzung des Kostenrisikos; vgl. BT-Drs. 16/887 S. 208 ff.; s. auch OLG Köln NJW 2007, 1759) angreifbar.
  • BGH, 10.05.2010 - II ZB 3/09

    Kostenerstattung: Erstattungsanspruch des Streithelfers in mehreren

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2010 - 1 W 54/10
    Damit wurde der Verfahrensfehler geheilt (s. auch BGH, Beschluss vom 10. Mai 2010 - II ZB 3/09 -).
  • LG Hamburg, 10.10.2008 - 318 T 79/08

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung:

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2010 - 1 W 54/10
    Danach bestimmt sich das Interesse bei der Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung in der Regel aus dem Eigeninteresse des Klägers zuzüglich eines Bruchteils von 25 v.H. des (nach Abzug des Einzelinteresses des Klägers) verbleibenden Gesamtinteresses (vgl. LG Hamburg ZMR 2009, 71 ff. m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 04.03.2009 - 5 T 40/09

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses: Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2010 - 1 W 54/10
    Die Kläger begehrten - nach ihrem maßgeblichen Klagevorbringen (vgl. Hartmann a.a.O. GKG § 48 Rn. 4; vgl. auch LG Saarbrücken NZM 2009, 323 Tz. 24) - die Beseitigung der Rechtswirkung respektive des Rechtsscheins (vgl. §§ 23 Abs. 4, 43 Nr. 1 und 4 WEG) der hier gegenständlichen Beschlussfassung.
  • OLG Koblenz, 06.03.2002 - 5 W 100/02

    Streitwert: Negative Feststellungs- und Löschungsklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2010 - 1 W 54/10
    Es trifft zwar zu, dass eine Partei (und damit auch der Nebenintervenient) in der Regel allein mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts Beschwerde einlegen kann (BGH NJW-RR 1986, 737; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 6. März 2002 - 5 W 100/02 - = JurBüro 2002, 310).
  • OLG München, 25.08.2009 - 32 W 2033/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Streitwertbemessung im Streit um die Beendigung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2010 - 1 W 54/10
    Die Nachprüfung der angegriffenen Wertfestsetzung durch den Senat hat sich daher regelmäßig darauf zu beschränken, ob das Beschwerdegericht das ihm zustehende Ermessen überhaupt ausgeübt, die gesetzlichen Grenzen eingehalten und alle wesentlichen Gesichtspunkte in einer dem Zweck der Ermächtigungsgrundlage Rechnung tragenden Weise einbezogen hat (vgl. BGH MDR 1992, 653; OLG München NJW-RR 2009, 1615 f.; Heßler in: Zöller a.a.O., § 547 Rn. 14).
  • OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09

    Gegenstandswert im Verfahren nach dem WEG

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2010 - 1 W 54/10
    Das Gesetz bezweckt hiermit, zur Gewährleistung des verfassungsrechtlich verankerten Justizgewährleistungsanspruchs, die Begrenzung des gegenüber der früheren (Prozess-)Rechtslage deutlich gesteigerten Kostenrisikos der Beteiligten (BT-Drs. 16/887 S. 208 ff.; OLG Saarbrücken NZM 2010, 408 f.) Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist dem Gericht zur Streitwertbemessung eine Interessenabwägung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen übertragen (vgl. Hartmann , Kostengesetze, 40. Auflage 2010, GKG § 49a Rn. 2 und 8).
  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 204/90

    Kausalität bei Wildschaden in der Fahrzeug-Teilversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2010 - 1 W 54/10
    Die Nachprüfung der angegriffenen Wertfestsetzung durch den Senat hat sich daher regelmäßig darauf zu beschränken, ob das Beschwerdegericht das ihm zustehende Ermessen überhaupt ausgeübt, die gesetzlichen Grenzen eingehalten und alle wesentlichen Gesichtspunkte in einer dem Zweck der Ermächtigungsgrundlage Rechnung tragenden Weise einbezogen hat (vgl. BGH MDR 1992, 653; OLG München NJW-RR 2009, 1615 f.; Heßler in: Zöller a.a.O., § 547 Rn. 14).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.03.2009 - 14 T 2103/09

    Streitwert in Wohnungseigentumssachen: Gesamtinteresse bei Anfechtung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2010 - 1 W 54/10
    Es hat im Ausgangspunkt - im Anschluss an die Rechtsprechung namentlich des LG Nürnberg-Fürth (ZMR 2008, 737 ff.; 2009, 555 f.; s. auch Jennißen NJW 2010, 2101, 2102) - einen Bruchteil von 10 v.H. des "Gesamtvolumens der angefallenen und abzurechnenden Kosten" der Wohnanlage in Höhe von 634.931,33 EUR (Anlage Bf 1; Bl. 203 f. GA) zugrunde gelegt und ist im Ergebnis der Interessenabwägung nach Maßgabe des § 49a Abs. 1 GKG zur Festsetzung des Einzelstreitwerts auf 75.017,40 EUR gelangt.
  • BGH, 21.09.2006 - V ZR 28/06

    Streitwert der Eigentumsentziehungsklage

  • OLG Rostock, 07.03.2006 - 7 W 63/05

    Streitwertfestsetzung eines Anspruch aus § 18 Abs. 1 , Abs. 2 Nr. 2 WEG

  • LG Nürnberg-Fürth, 23.05.2008 - 14 T 2925/08

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Demnächstige Zustellung der

  • OLG Stuttgart, 12.01.2012 - 13 W 38/11

    Streitwertfestsetzung in Wohnungseigentumssachen: Anfechtung des Beschlusses über

    Hieran hat sich auch durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26. März 2007 (BGBl. I, Seite 370) nichts geändert (ebenso OLG Koblenz, Beschluss vom 30.08.2010 - 1 W 54/10, ZMR 2011, 56; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.06.2010 - 9 W 34/10, ZMR 2010, 873; a.A. OLG Bamberg, Beschluss vom 29.07.2010 - 3 W 94/10, ZMR 2011, 887).

    Bei der Bestimmung des Streitwerts, insbesondere bei der Bewertung des Interesses der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung im Sinne des § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG steht dem Gericht ein - pflichtgemäß auszuübendes - Ermessen zu (OLG Koblenz, Beschluss vom 30.8.2010 - 1 W 54/10, ZMR 2011, Seite 56; Hartmann, a.a.O., § 49a GKG RN 2).

    Anders verhält es sich lediglich in einem - hier nicht vorliegenden - Verfahren der weiteren Beschwerde, in dem nur (noch) gerügt werden kann, dass die Entscheidung des Beschwerdegerichts auf einer Verletzung des Rechts im Sinne der §§ 546, 547 ZPO beruht (§ 66 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG) und folgerichtig anstelle einer eigenständigen Ermessensausübung lediglich zu prüfen ist, ob ein Ermessensnicht- oder -fehlgebrauch vorliegt (OLG Koblenz, ZMR 2011, Seite 56 m.w.N.).

    Überwiegend wurde bislang regelmäßig ein Bruchteil von 20 % bis 25 % des Nennbetrags der Jahresabrechnung als angemessen betrachtet (BayObLGZ 1979, Seite 312; OLG Hamm, NZM 2001, Seite 549; Jennißen, a.a.O., § 49a GKG RN 16; ähnlich Abramenko, in: Riecke / Schmid, Fachanwaltskommentar Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Anhang zu § 50 RN 4, Seite 1018 (Bruchteil von 20 % bis 30 %); a.A. Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.6.2010 - 9 W 34/10, ZMR 2010, Seite 873; LG Hamburg ZMR 2009, Seite 71, wonach das Interesse nach der "Hamburger Formel" zu berechnen sei, die sich aus dem Eigeninteresse des Klägers zuzüglich eines Bruchteils von 25 % des - abzüglich des Einzelinteresses des Klägers - verbleibenden Gesamtinteresses bestimmt; vgl. auch OLG Koblenz, ZMR 2011, Seite 56, wonach beide Berechnungsansätze rechtlich nicht zu beanstanden seien).

    Das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26. März 2007 (BGBl. I, Seite 370), das mit Wirkung zum 1. Juli 2007 in Kraft getreten ist, wonach nun nach Maßgabe der Vorschriften der §§ 43 ff. WEG grundsätzlich die Zivilprozessordnung auf Wohnungseigentumsstreitigkeiten anwendbar ist und auch die Streitwertbestimmung für Wohnungseigentumssachen neu gefasst wurde (§ 49a GKG), ändert nichts daran, dass das Interesse der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung bei der Anfechtung der Genehmigung einer Jahresabrechnung - wie bereits nach altem Recht - nach einem Bruchteil des Nennbetrags der Jahresabrechnung zu bestimmen ist (OLG Koblenz, ZMR 2011, Seite 56; Suilmann, in: Jennißen, a.a.O., § 49a GKG RN 16; Abramenko, in: Riecke / Schmid, a.a.O., Anhang zu § 50 RN 4; vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht, ZMR 2010, Seite 873; Monschau, in Schneider / Herget, a.a.O., RN 6346, wonach auch nach neuem Recht das Interesse der Parteien und aller Beigeladenen weiterhin - wie nach altem Recht - nach der "Hamburger Formel" zu bestimmen sei; a.A. OLG Bamberg, ZMR 2011, Seite 887; Grauer ZMR 2011, Seite 890, wonach das Interesse nach dem vollen Nennbetrag der Gesamtjahresabrechnung zu bestimmen sei).

  • OLG Stuttgart, 12.03.2012 - 5 W 32/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliches Ermessen bei Bemessung des Streitwerts

    Die Einführung des § 49a GKG hat daran nichts geändert (OLG Stuttgart, B. v. 12.01.2012, Az. 13 W 38/11, juris-Tz. 15; OLG Koblenz, B. v. 30.08.2010, Az. 1 W 54/10, NZM 2011, 813, juris-Tz. 13; OLG Saarbrücken, B. v. 14.07.2009, Az. 5 W 109/09, NZM 2010, 408; a.A. OLG Bamberg, B. v. 29.07.2010, Az. 3 W 94/10 u. 3 W 105/10, ZMR 2011, 887, allerdings für den Fall einer Gesamtanfechtung).

    Bei der Bestimmung des "Interesses" der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung im Sinn des § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG steht dem Gericht ein - pflichtgemäß auszuübendes - Ermessen zu (OLG Stuttgart, B. v. 12.01.2012, Az. 13 W 38/11; OLG Koblenz, B. v. 30.08.2010, Az. 1 W 54/10 a.a.O.; Hartmann, a.a.O., § 49a GKG Rn. 2).

    Zwar wäre im Rahmen der vorliegenden weiteren Beschwerde vor dem Rechtsbeschwerdegericht eigentlich nur zu prüfen, ob die Entscheidung des (Erst-) Beschwerdegerichts auf einer Verletzung des Rechts im Sinne der §§ 546, 547 ZPO beruht (§ 66 Abs. 4 S. 2 i.V.m. § 68 Abs. 1 S. 5 GKG), also ob das Beschwerdegericht das ihm eingeräumte Ermessen nicht oder nicht richtig gebraucht hat (OLG Stuttgart v. 12.01.2012 a.a.O., OLG Koblenz v. 30.08.2010 a.a.O.).

    Neigen süddeutsche Gerichte eher zur pauschalen Quote von 20 bis 25 % aus dem Nennbetrag des Anfechtungsgegenstands (so zuletzt OLG Stuttgart, B. v. 12.01.2012, allerdings für den Fall einer Gesamtanfechtung; OLG Koblenz, B. v. 30.08.2010 a.a.O.; LG Nürnberg-Fürth, B. v. 13.04.2010, Az. 14 T 2469/10 WEG; aber auch OLG Hamm, B. v. 19.05.2000, Az. 15 W 118/00 a.a.O. (Gesamtanfechtung)), ermitteln vorwiegend norddeutsche Gerichte bei der hier interessierenden Teilanfechtung das Interesse anhand der "Hamburger Formel", nämlich aus dem Einzelinteresse der anfechtenden Partei zuzüglich eines Bruchteils von 25 % des (nach Abzug des Einzelinteresses) verbleibenden Gesamtinteresses, was zu tendenziell höheren Werten führt (vgl. z.B. OLG Hamburg, B. v. 17.06.2010, Az. 9 W 34/10, ZMR 2010, 943; LG Hamburg, B. v. 17.09.2009, Az. 318 T 34/09, ZMR 2010, 144).

  • KG, 10.09.2013 - 4 W 40/13

    Wonach richtet sich der Streitwert bei einer WEG-Beschlussanfechtungsklage?

    a) Teilweise wird vertreten, dieser sei mit pauschal 20-25% des Nennbetrags des angefochtenen Beschlussgegenstand zu bewerten (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. März 2012 - 5 W 32/11 -, Rn. 28; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 13 W 38/12 -, Rn. 10; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 5 W 21/11 -, Rn. 4; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. August 2010 - 1 W 54/10 -, Rn. 25; LG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 19 T 127/11 -, Rn. 18).
  • LG Stuttgart, 22.06.2011 - 19 T 12/11

    Streitwert im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Beschlüsse zu

    Diese Berechnungsweise sieht auch das OLG Koblenz (Beschluss vom 30.08.2010 - 1 W 54/10; so auch Suilmann in Jennißen, WEG, § 49 a GKG Rn.16) mit der Vorinstanz bei einer Klage, die die Beschlussfassung über die Jahresabrechnung wegen ihr anhaftender materieller Mängel insgesamt beseitigen wolle (Gesamtanfechtung) für vertretbar an.
  • OVG Sachsen, 12.08.2011 - D 6 A 207/10

    Disziplinarrecht, Beihilfebetrug, Maßnahmebemessung, Entfernung aus dem Dienst

    Da das auf den beschränkten Einspruch des Angeklagten zu erlassende Strafurteil den Schuldspruch des vorangegangenen Strafbefehls ohne weitere Prüfung übernimmt, bietet ein Strafurteil nicht die von § 15 Abs. 1 Satz 1 SächsDO vorausgesetzte besondere Richtigkeitsgewähr hinsichtlich der den Schuldspruch tragenden tatsächlichen Feststellungen (Senatsurteil v. 2. März 2011 - D 6 A 253/10 - Rn. 33 ff., abrufbar unter http://www.justiz.sachsen.de/ovgentsch/documents/10A253.pdf oder beck-online, BeckRS 2011, 654).
  • OVG Sachsen, 12.08.2011 - D 6 A 207/11

    Verstoß eines Beamten gegen die Pflicht zu uneigennütziger Amtsführung und

    Da das auf den beschränkten Einspruch des Angeklagten zu erlassende Strafurteil den Schuldspruch des vorangegangenen Strafbefehls ohne weitere Prüfung übernimmt, bietet ein Strafurteil nicht die von § 15 Abs. 1 Satz 1 SächsDO vorausgesetzte besondere Richtigkeitsgewähr hinsichtlich der den Schuldspruch tragenden tatsächlichen Feststellungen (Senatsurteil v. 2. März 2011 - D 6 A 253/10 - Rn. 33 ff., abrufbar unter http://www.justiz.sachsen.de/ovgentsch/documents/10A253.pdf oder beck-online, BeckRS 2011, 654).
  • LG Braunschweig, 08.02.2011 - 6 T 39/11

    Verfahrensrecht - Streitwert ist auf 50 % des Gesamtinteresses festzusetzen!

    Eine Wertfestsetzung, die sich allein am Einzelinteresse der Kläger orientiert (so allerdings OLG Koblenz, Beschluss vom 30.08.2010, 1 W 54/10; nach Juris), entspricht nicht der Rechtslage nach§ 49a GKG (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 29.07.2010, 3 W 94/10 und 3 W 105/10; ähnlich OLG Celle Beschluss vom 30.03.2009, 4 W 41/09 für Hausgeld; beides zitiert nach Juris).
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