Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 28.07.2011

Rechtsprechung
   LG München II, 22.03.2011 - 12 S 4491/10   

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https://dejure.org/2011,40145
LG München II, 22.03.2011 - 12 S 4491/10 (https://dejure.org/2011,40145)
LG München II, Entscheidung vom 22.03.2011 - 12 S 4491/10 (https://dejure.org/2011,40145)
LG München II, Entscheidung vom 22. März 2011 - 12 S 4491/10 (https://dejure.org/2011,40145)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wohnraummiete: Ausschlussfrist für die Betriebskostenabrechnung bei vereinbarter Zahlung der Betriebskosten nur nach Abrechnung

  • mietrechtsiegen.de

    Betriebskostenabrechnung bei vereinbarter Zahlung der Betriebskosten nur nach Abrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskosten: Mangels Vorauszahlungspflicht keine Ausschlussfrist!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausschlussfrist für die Betriebskostenabrechnung erfordert Vorauszahlungspflicht ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskosten: Mangels Vorauszahlungspflicht keine Ausschlussfrist! (IMR 2012, 1109)

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 342
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.05.2000 - XII ZR 35/00

    Umfang der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten

    Auszug aus LG München II, 22.03.2011 - 12 S 4491/10
    Maßgebend ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.05.2000, Gz.: XII ZR 35/00; BGH, Urteil vom 07.04.2004, Gz.: VIII ZR 146/03), ob aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers das Verhalten des Klägers dahingehend auszulegen ist, dass er mit der Auferlegung der Kosten für Grundsteuer und Hausbeleuchtung einverstanden war.
  • BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 146/03

    Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten

    Auszug aus LG München II, 22.03.2011 - 12 S 4491/10
    Maßgebend ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.05.2000, Gz.: XII ZR 35/00; BGH, Urteil vom 07.04.2004, Gz.: VIII ZR 146/03), ob aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers das Verhalten des Klägers dahingehend auszulegen ist, dass er mit der Auferlegung der Kosten für Grundsteuer und Hausbeleuchtung einverstanden war.
  • BGH, 16.03.2018 - V ZR 60/17

    Betriebskosten bei Wohnungsberechtigen: Auch ohne Vorauszahlungen muss innerhalb

    Demgegenüber würde der Vermieter, der nicht binnen zwölf Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums dem Mieter die Abrechnung mitteile, mit seiner Forderung gänzlich ausfallen und schlechter stehen als der Vermieter, der sich mit dem Mieter auf Vorauszahlungen verständigt habe (vgl. LG München II, NZM 2012, 342; AG Neuruppin, WuM 2011, 565 f.; AG Potsdam, ZMR 2011, 48; AG Berlin-Köpenick, GE 2006, 1411; Staudinger/Artz, BGB [2018], § 556 Rn. 106; BeckOGKBGB/Drager [1.1.2018], § 556 Rn. 101; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 11. Aufl., § 556 BGB Rn. 48; Breiholdt, in 10 Jahre Mietrechtsreformgesetz, 2011, S. 522, 529 ff.; Hausding, ZMR 2012, 777; Hein, Info M 2012, 322; Grauer, IMR 2018, 2176).
  • BGH, 28.10.2020 - VIII ZR 230/19

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Anerkennung des in der

    Es bedarf deshalb im vorliegenden Fall keiner Entscheidung über die in der Instanzrechtsprechung und in der mietrechtlichen Literatur bisher nicht einheitlich beurteilte Frage, ob die Bestimmungen in § 556 Abs. 3 BGB auch dann entsprechend gelten, wenn die Mietparteien - wie hier in Bezug auf die Stromkosten - weder eine Pauschale noch Vorauszahlungen auf die - vertraglich dem Mieter auferlegten - Betriebskosten vereinbart haben (bejahend etwa LG Berlin, GE 2007, 1252 f.; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 14. Aufl., § 556 BGB Rn. 446; Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 9. Aufl., G. Rn. 35; BeckOK-Mietrecht/Pfeifer, Stand: 1. August 2020, § 556 BGB Rn. 1261; verneinend etwa LG München II, NZM 2012, 342; Staudinger/Artz, BGB, Neubearb.
  • LG Köln, 20.09.2017 - 13 S 50/17

    Betriebskosten des Wohnberechtigten: Es gilt die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3

    Die Gegenauffassung lehnt dies mit Blick auf den Wortlaut des § 556 Abs. 3 S. 3 BGB ab und sieht für eine Analogie keinen Raum (LG München II NZM 2012, 342; AG Neuruppin, Urteil vom 24.07.2009 - 42 C 66/08 -, juris, Rn. 15; AG Potsdam, Urteil vom 30.08.2007 - 23 C 176/06 -, juris, Rn. 35; AG Köpenick, Urteil vom 13.09.2006 - 6 C 76/06 -, juris, Rn. 11; Weitemeyer , in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, § 556 Rn. 106; Emmerich/Sonnenschein , in: Emmerich/Sonnenschein, Miete, 11. Aufl. 2014, § 556 Rn. 48).
  • AG Frankenberg/Eder, 17.02.2017 - 6 C 67/16

    Die Ausschlussfrist des § 566 Abs. 3 S. 3 BGB ist analog auch auf ein dingliches

    Insoweit stehen sich in Rechtsprechung und Literatur im Wesentlichen zwei Positionen gegenüber, nach denen die Regelung entweder anzuwenden ist (so LG Berlin Urteil vom 29.06.2007, 63 S 469/06 BeckRS 2007, 18366, Langenberg in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Auflage 2015, § 556 BGB Rn. 446 bei Fn. 886, Langenberg/Zehelein, Betriebs- und Heizkostenrecht, 8. Auflage 2016, Rn. 35 bei Fn 55) oder eben nicht (LG München II, Urteil vom 22.03.2011, 12 S 4491/10, zitiert nach juris; Weitemeyer in Staudinger, Kommentar zum BGB, Neubearbeitung 2014, § 556 BGB Rn. 106).

    Soweit das Landgericht München II seine gegenteilige Auffassung im Wesentlichen darauf stützt, der Wortlaut gebe die Anwendung der Vorschrift nicht her (LG München II, Urteil vom 22.03.2011, 12 S 4491/10, zitiert nach juris), ist dem Landgericht vorbehaltlos zuzustimmen, weil dieser Umstand gerade Voraussetzung einer Analogieprüfung ist.

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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 28.07.2011 - 2-11 S 349/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19824
LG Frankfurt/Main, 28.07.2011 - 2-11 S 349/10 (https://dejure.org/2011,19824)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.07.2011 - 2-11 S 349/10 (https://dejure.org/2011,19824)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 2-11 S 349/10 (https://dejure.org/2011,19824)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Miete wird nicht erhöht bei Beweisführung mit einem nicht anwendbaren Mietspiegel; Keine Mieterhöhung bei Beweisführung mit einem nicht anwendbaren Mietspiegel; Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei Anwendung eines nicht anwendbaren Mietspiegels

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterhöhung für bauordnungswidrige Wohnräume durch Mietspiegel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 558a
    Miete wird nicht erhöht bei Beweisführung mit einem nicht anwendbaren Mietspiegel; Keine Mieterhöhung bei Beweisführung mit einem nicht anwendbaren Mietspiegel; Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei Anwendung eines nicht anwendbaren Mietspiegels

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergleichsmiete für gesamtes Haus kann nicht durch Addition ermittelt werden!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung: 1x3 ist nicht gleich 3x1

  • haufe.de (Kurzinformation)

    3-Familienhaus entspricht im Mietspiegel nicht 3 Wohnungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 342
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02

    Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2011 - 11 S 349/10
    Die Unwirksamkeit bezieht sich auf das Mieterhöhungsverlangen vom 29.06.2007 insgesamt und nicht etwa nur auf eine einzelne Position im Rahmen der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete, da dieses den Beklagten als Mietern aufgrund der Begründung mit einem nicht einschlägigen Mietspiegel letztlich keine hinreichende Beurteilung der sachlichen Berechtigung der geforderten Mieterhöhung ermöglicht (vgl. BGH NJW 2003, 963 ; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Auflage, § 558a Rn. 22).
  • BGH, 17.09.2008 - VIII ZR 58/08

    Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2011 - 11 S 349/10
    Nichts anderes ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.09.2008 (NZM 2009, 27 ), nach dem die ortsübliche Vergleichsmiete für ein Einfamilienhaus nicht unter derjenigen für eine gleich große Geschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus anzusetzen ist.
  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 275/08

    Wohnflächenberechnung bei öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2011 - 11 S 349/10
    Etwas Abweichendes lässt sich im Übrigen auch nicht aus dem von der Klägerin zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.09.2009 (NJW 2009, 3421 ) herleiten, da es dort um die Ermittlung der Wohnfläche (also die Frage der Berechnung) und nicht um die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (also die einer Berechnung zwingend vorgelagerte Frage der Vergleichbarkeit) ging.
  • LG Mannheim, 08.01.2003 - 4 S 73/02

    Wirksamkeit eines auf unzutreffenden Angaben zur Wohnungsgröße beruhenden

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2011 - 11 S 349/10
    Etwas anderes könnte allenfalls für den Fall angenommen werden, dass die zum dauerhaften Aufenthalt für Menschen ungeeigneten Räume im Verhältnis zu der gesamten Wohnung unerheblich sind (vgl. LG Mannheim, NZM 2003, 393).
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