Weitere Entscheidung unten: OLG München, 19.01.2012

Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2012 - V ZB 211/11   

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https://dejure.org/2012,7689
BGH, 09.02.2012 - V ZB 211/11 (https://dejure.org/2012,7689)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2012 - V ZB 211/11 (https://dejure.org/2012,7689)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - V ZB 211/11 (https://dejure.org/2012,7689)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 511 ZPO, § 49a GKG
    Wohnungseigentumsverfahren: Abgrenzung von Streitwert und Beschwerdewert; Bemessung des Änderungsinteresses des Rechtsmittelführers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelbeschwer bei erfolgloser Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung über die Nichtverfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter durch einen Wohnungseigentümer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einzelinteresse als Berufungswert

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei abgelehnten Beschluss zur Geltendmachung einer Schadensersatzforderung gegen den Verwalter ist die anteilige Forderung des Wohnungseigentümers streitwertmaßgebend; §§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO; 43 WEG

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Abgrenzung von Streitwert und Beschwerdewert; Bemessung des Änderungsinteresses des Rechtsmittelführers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittelbeschwer bei erfolgloser Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung über die Nichtverfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter durch einen Wohnungseigentümer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 838
  • ZMR 2012, 567
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1971 - VIII ZR 80/71

    Beschwer bei Primäraufrechnung

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - V ZB 211/11
    Dabei ist allein auf die Person des Rechtsmittelführers, seine Beschwer und sein Änderungsinteresse abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1971 - VIII ZR 81/70, BGHZ 57, 301, 302 mwN).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - V ZB 211/11
    Sie stimmen nicht notwendigerweise überein (vgl. Senat, Beschluss vom 17. September 1992 - V ZB 21/92, BGHZ 119, 216, 218 f., Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 49a GKG Rn. 1).
  • BGH, 24.11.1971 - VIII ZR 81/70

    Mängelhaftung für Futtermittel

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - V ZB 211/11
    Dabei ist allein auf die Person des Rechtsmittelführers, seine Beschwer und sein Änderungsinteresse abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1971 - VIII ZR 81/70, BGHZ 57, 301, 302 mwN).
  • BGH, 09.02.2017 - V ZR 188/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses

    Dieses Interesse ist auch in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten und erhöht oder ermäßigt sich nicht dadurch, dass bei der Bemessung des Streitwerts auch eine Reihe von anderen Kriterien Berücksichtigung findet; infolgedessen entspricht der gemäß § 49a GKG bestimmte Streitwert in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, WuM 2017, 62 Rn. 2; Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 211/11, ZWE 2012, 224 Rn. 4).
  • BGH, 28.09.2017 - V ZB 63/16

    Rechtsmittelbeschwer bei abgewiesener Klage auf Herausgabe eines Schlüssels;

    Dabei ist allein auf die Person des Rechtsmittelführers, seine Beschwer und sein Änderungsinteresse abzustellen (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 211/11, NZM 2012, 838 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 17.11.2016 - V ZR 86/16

    Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsmittelführers; Bemessung des

    Das Änderungsinteresse des Rechtsmittelführers erhöht oder ermäßigt sich nicht dadurch, dass bei der Bemessung des Streitwerts auch eine Reihe von anderen Kriterien Berücksichtigung findet; infolgedessen entspricht der gemäß § 49a GKG bestimmte Streitwert in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer (vgl. auch Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 211/11, ZWE 2012, 224 Rn. 4; Suilmann in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 49a GKG Rn. 24 ff.).
  • BGH, 09.06.2016 - V ZB 17/15

    Wohnungseigentumssache: Berufungsbeschwer eines Wohnungseigentümers bei

    Dabei ist auch in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren allein auf die Person des Rechtsmittelführers, seine Beschwer und sein Änderungsinteresse abzustellen (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 211/11, ZWE 2012, 224 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 09.02.2017 - V ZR 88/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer des klagenden

    Maßgebend ist das Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung des angefochtenen Urteils, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, WuM 2017, 62 f.; Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 211/11, ZWE 2012, 224 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 182/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer bei

    Dabei ist auch in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren allein auf die Person des Rechtsmittelführers, seine Beschwer und sein Änderungsinteresse abzustellen (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 211/11, ZWE 2012, 224 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 11.06.2015 - V ZB 78/14

    Wohnungseigentumssache: Bemessung der Beschwer für das Erreichen der

    bb) Maßgebend für den Beschwerdewert (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) ist auch in Wohnungseigentumssachen das Interesse des Berufungsklägers an der Abänderung des angefochtenen Urteils, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 211/11, NZM 2012, 838 Rn. 4).
  • BGH, 19.01.2017 - V ZR 167/16

    Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsbeschwerdeführers bei Ablehnung des

    Maßgebend ist das Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung des angefochtenen Urteils, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, WuM 2017, 62 Rn. 2; Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 211/11, ZWE 2012, 224 Rn. 4, jeweils mwN).
  • BGH, 22.06.2017 - V ZR 254/16

    Nichtvorliegen eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör durch den Nichthinweis

    Die Rechtsprechung des Senats, wonach der Streitwert in Wohnungseigentumssachen in der Regel nicht der Rechtsmittelbeschwer entspricht, ist zudem nicht neu (vgl. zu § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO in einer Wohnungseigentumssache Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 211/11, NZM 2012, 838 Rn. 4; zu § 45 WEG aF Senat, Beschluss vom 17. September 1992 - V ZB 21/92, BGHZ 119, 216 ff.).
  • BGH, 01.06.2017 - V ZR 258/16

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung des

    Maßgebend ist das Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung des angefochtenen Urteils, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, WuM 2017, 62 Rn. 2; Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 211/11, ZWE 2012, 224 Rn. 4 mwN).
  • LG Köln, 04.02.2019 - 29 S 172/18
  • BGH, 07.05.2020 - V ZB 14/19

    Klage eines stark sehbehinderten Miteigentümers einer Wohnungseigentumseinheit

  • KG, 31.07.2019 - 24 W 38/19

    Festsetzung des Streitwerts bei Anfechtung einer Abrechnung durch einen

  • LG München I, 16.06.2016 - 36 S 12172/15

    Berufungsbeschwer bei Anfechtung einer Kostenposition in der Jahresabrechung

  • LG Berlin, 26.06.2015 - 55 S 282/14

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Abgrenzung von Streitwert und

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Rechtsprechung
   OLG München, 19.01.2012 - 8 U 1985/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1897
OLG München, 19.01.2012 - 8 U 1985/11 (https://dejure.org/2012,1897)
OLG München, Entscheidung vom 19.01.2012 - 8 U 1985/11 (https://dejure.org/2012,1897)
OLG München, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 8 U 1985/11 (https://dejure.org/2012,1897)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Teileigentümergemeinschaft nach dem WEG als BGB-Gesellschaft; Geltung des Mehrheitsprinzips aufgrund schlüssigen Verhaltens

  • grundeigentum-verlag.de

    Stillschweigende Abbedingung des Einstimmigkeitsprinzips; Vereinbarung des Mehrheitsprinzips; Stimmrecht in WEG; BGB-Gesellschaft; GbR; Verpächtergesellschaft

  • ibr-online

    Von Teileigentümern zu BGB-Gesellschaftern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gründung einer BGB-Gesellschaft als Verpächtergesellschaft mit dem Ziel der Verpachtung eines Gebäudes an einen Hotelbetreiber durch eine Teileigentümergemeinschaft; Grundsätze zur Vereinbarung einer Publikumsgesellschaft über die Beschlussfassung der Gesellschaft mit ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    BGB-Gesellschaft, GbR, Gesellschaftsvertrag, Mehrheitsklausel, Publikumsgesellschaft

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Teileigentümer als Mitglieder einer Verpachtungsgesellschaft! (IMR 2012, 245)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 838
  • NZG 2012, 421
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.2008 - II ZR 116/08

    Schutzgemeinschaftsvertrag II

    Auszug aus OLG München, 19.01.2012 - 8 U 1985/11
    Diese auf einer zweiten, nämlich inhaltlichen Ebene durchzuführende Prüfung (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2008, Az. II ZR 116/08 Rn. 16/17, zitiert nach beck-online) hat zu berücksichtigen, ob die angefochtenen Beschlüsse die gesellschafterliche Treuepflicht der Mehrheit gegenüber der Minderheit (also der Klägerin) verletzen und ist auch außerhalb von Maßnahmen, welche die gesellschaftsvertraglichen Grundlagen betreffen durchzuführen (BGH a.a.O. Rn. 17).
  • BGH, 17.01.1966 - II ZR 8/64

    Verteilung des Gewinns nach einem bestimmten vom Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus OLG München, 19.01.2012 - 8 U 1985/11
    Diese spricht im Gegenteil in entscheidender Weise dafür, dass eine derart lange tatsächliche Übung im Laufe der Zeit auch eine feste vertragliche Grundlage gefunden hat (vgl. für den Fall der vom Gesellschaftsvertrag abweichenden Gewinnverteilung: BGH vom 17.01.1966, Az. II ZR 8/64 Rn. 8, zitiert nach juris).
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