Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 01.11.2012

Rechtsprechung
   BGH, 16.11.2012 - V ZR 246/11   

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https://dejure.org/2012,37985
BGH, 16.11.2012 - V ZR 246/11 (https://dejure.org/2012,37985)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2012 - V ZR 246/11 (https://dejure.org/2012,37985)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2012 - V ZR 246/11 (https://dejure.org/2012,37985)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1004 BGB, § 7 Abs 4 Nr 1 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentum: Reichweite der Bezeichnungen des Architekten im Aufteilungsplan; Betrieb einer Speisegaststätte in einer als "Laden" bezeichneten Teileigentumseinheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch von Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Unterlassen des Betriebs einer Speisegaststätte in den als "Laden" bezeichneten Räumen in den Teileigentumseinheiten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unmaßgebliche Bezeichnung des Architekten im Aufteilungsplan; Nutzungsbeschränkungen; keine rechtliche Verbindlichkeit des Aufteilungsplans für die Nutzung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Teilungserklärung geht Bezeichnungen in dem Aufteilungsplan vor; §§ 7 Abs. 4 Nr. 1, 10 Abs. 3, 15 Abs. 3 WEG

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Reichweite der Bezeichnungen des Architekten im Aufteilungsplan; Betrieb einer Speisegaststätte in einer als "Laden" bezeichneten Teileigentumseinheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 7 Abs. 4 Nr. 1; WEG § 15 Abs. 3; BGB § 1004
    Anspruch von Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Unterlassen des Betriebs einer Speisegaststätte in den als "Laden" bezeichneten Räumen in den Teileigentumseinheiten

  • rechtsportal.de

    Anspruch von Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Unterlassen des Betriebs einer Speisegaststätte in den als "Laden" bezeichneten Räumen in den Teileigentumseinheiten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zweckbestimmung durch Raumbeschreibung im Aufteilungsplan?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Gaststätte im Teileigentum

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Keine Nutzungsbeschränkungen durch Bezeichnung im Aufteilungsplan

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Aufteilungsplan enthält keine Nutzungsbeschränkung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Aufteilungsplan enthält keine Nutzungsbeschränkung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Angaben im Aufteilungsplan des Architekten sind nicht verbindlich für die WEG

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Zweckbestimmung durch Aufteilungsplan! (IMR 2013, 246)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2013, 153
  • ZMR 2013, 452
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 40/09

    Wohnungseigentum: Eintragungen des planenden Architekten in den

    Auszug aus BGH, 16.11.2012 - V ZR 246/11
    Weil die Teilungserklärung und der darin in Bezug genommene Aufteilungsplan Bestandteil der Grundbucheintragung sind, kann das Revisionsgericht die Auslegung in vollem Umfang nachprüfen (Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 40/09, NJW-RR 2010, 667 Rn. 6 mwN).

    Auch die an dem Senatsurteil vom 15. Januar 2010 (aaO) vereinzelt geäußerte Kritik, die das Vertrauen der Wohnungseigentümer auf die Bezeichnungen im Aufteilungsplan für schutzwürdig hält (Schmid, NZM 2010, 852 f.; Ommeln, ZMR 2010, 541 f.), verkennt diese Zweckrichtung des Aufteilungsplans.

  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    Im Ausgangspunkt zutreffend nimmt das Berufungsgericht an, dass eine Bestimmung in der Teilungserklärung, wonach Einheiten entweder "zu Wohnzwecken dienen" oder - wie hier - "nicht zu Wohnzwecken dienen", als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne von § 15 Abs. 1 WEG anzusehen ist (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 246/11, ZWE 2013, 20 Rn. 8; Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 7).

    Infolgedessen darf die Einheit zwar nicht zum Wohnen, aber im Grundsatz zu jedem anderen Zweck genutzt werden (vgl. Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 246/11, ZWE 2013, 20 Rn. 8; Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, WuM 2017, 544 Rn. 8).

  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Letzterer soll sicherstellen, dass dem Bestimmtheitsgrundsatz des Sachen- und Grundbuchrechts Rechnung getragen wird, indem er die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe des Sondereigentums und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich macht (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG; vgl. Senat, Urteil vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94, BGHZ 130, 159, 166 f.; Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 97/07, BGHZ 177, 338 Rn. 12; Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 40/09, NZM 2010, 407 Rn. 7; Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 246/11, NZM 2013, 153 Rn. 5 f.).
  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 84/16

    Wohnungseigentum: Erfüllung der das Sondereigentum betreffenden

    Werden Genehmigungspläne als Grundlage der Darstellung der Aufteilung des Gebäudes benutzt, kommt Eintragungen des planenden Architekten in diese Pläne daher grundsätzlich nicht die Bedeutung einer Nutzungsbeschränkung zu (Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 40/09, NZM 2010, 407 Rn. 7 f.; Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 246/11, WuM 2013, 58 Rn. 5; Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, DNotZ 2015, 362 Rn. 8, jeweils mwN).

    Soll der Aufteilungsplan ausnahmsweise auch die Nutzung verbindlich regeln, muss dies eindeutig aus der Bezugnahme in dem Teilungsvertrag oder der Gemeinschaftsordnung hervorgehen (vgl. Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 246/11, aaO Rn. 6).

  • BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16

    Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines

    Angaben in dem Aufteilungsplan kommt allenfalls nachrangige Bedeutung zu (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 40/09, NZM 2010, 407 Rn. 7 f.; Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 246/11, WuM 2013, 58 Rn. 5; Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, DNotZ 2015, 362 Rn. 8; Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 84/16, NJW-RR 2017, 462 Rn. 17; jeweils mwN).
  • LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13

    Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Stellplätze kann per Beschluss verboten

    Denn die Aufgabe einer derartigen Planskizze besteht nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG allein darin, Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich zu machen, nicht jedoch die Rechte der Wohnungseigentümer zu definieren (vgl. BGH, Urt. v. 16.11.2012 - V ZR 246/11, NZM -, 153).
  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13

    Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung

    Angaben in dem Aufteilungsplan kommt allenfalls nachrangige Bedeutung zu (Senat, Urteile vom 15. Januar 2010 - V ZR 40/09, NJW-RR 2010, 667 Rn. 7 ff.; vom 16. November 2012 - V ZR 246/11, ZWE 2013, 20 Rn. 5).
  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über Erlaubnis zum unangeleinten Spielen von

    Soweit eine Nutzung angesprochen ist, handelt es sich in aller Regel - und so auch hier - um einen bloßen Nutzungsvorschlag, mit dem keine bindende Nutzungsbeschränkung verbunden ist (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 40/09, NJW-RR 2010, 667 Rn. 8; Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 246/11, NZM 2013, 153 Rn. 5 f., 9).
  • BGH, 08.03.2019 - V ZR 330/17

    Nutzung von Teileigentum: Tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in

    dd) Infolgedessen dürfen die Einheiten des Beklagten zwar nicht zum Wohnen, aber im Grundsatz zu jedem anderen Zweck genutzt werden (vgl. Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 246/11, ZWE 2013, 20 Rn. 8; Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, WuM 2017, 544 Rn. 8; Urteil vom 27. Oktober 2017 - V ZR 193/16, BGHZ 216, 333 Rn. 9).
  • LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 11 S 139/21

    Auslegung einer in der Gemeinschaftsordnung getroffenen Gebrauchsregelung

    In der Regel handelt es sich hierbei nur um einen unverbindlichen Nutzungsvorschlag (BGH NJW-RR 2017, 462 (463); NJW-RR 2015, 1037 (1038); ZWE 2013, 168 (169); ZWE 2010, 178; OLG Karlsruhe ZWE 2017, 90 (91)), weil dem Aufteilungsplan lediglich eine sachenrechtliche Abgrenzungsfunktion zukommt.

    Aufgabe des Aufteilungsplans ist es nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG, die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich zu machen, nicht dagegen, die Rechte der Wohnungs- und Teileigentümer über die Bestimmung der Grenzen des jeweiligen Eigentums hinaus zu erweitern oder zu beschränken (BGH ZWE 2013, 168).

    Nimmt die Aufteilungsurkunde jedoch nicht nur hinsichtlich der räumlichen Aufteilung, sondern auch darüber hinaus auf den Aufteilungsplan Bezug, bedeuten die Nutzungsangaben im Aufteilungsplan in der Regel verbindliche Zweckbestimmungen mit Vereinbarungscharakter (BGH ZWE 2013, 168 (169)).

  • OLG Hamm, 30.07.2019 - 24 U 6/18

    Rückabwicklung eines notariellen Kaufvertrags nach erklärtem Rücktritt

    Der Aufteilungsplan hat die Aufgabe, die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile darzustellen und sichert so die sachenrechtliche Bestimmtheit (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 246/11 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08. März 2006 - 3 W 246/05 - NZM 2006, 586; Schultzky, in: beck-online.GK, Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Stand: 01.05.2019 § 7 WEG Rn. 51).
  • OLG München, 22.12.2016 - 34 Wx 306/16

    Unzulässige Eintragung eines Miteigentumsanteils

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2016 - 3 Wx 282/15

    Eintragung des Eigentumserwerbs an einer Eigentumswohnung bei Abweichung der

  • LG München I, 21.12.2022 - 1 S 5647/22

    Zulässigkeit einer baulichen Veränderung im neuen WEG-Recht

  • AG Bremen, 29.04.2013 - 29 C 87/10

    Teileigentumsbezeichnung "Laden": Wein-Bar trotzdem zulässig?

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36341
OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08 (https://dejure.org/2012,36341)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.11.2012 - 20 W 12/08 (https://dejure.org/2012,36341)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. November 2012 - 20 W 12/08 (https://dejure.org/2012,36341)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 WEG, § 14 Nr 1 WEG, § 15 Abs 1 WEG, § 15 Abs 3 WEG, § 23 WEG
    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschusses, mit dem die Nutzung einer zuvor als Supermarkt genutzten Gewerbeeinheit als Gebetshaus und Gemeindezentrum untersagt wird

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10; 14; 15; 23
    Zum Vorrang der Nutzungsregelung in der Gemeinschaftsordnung vor der Teilungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fassen von inhaltsgleichen Zweitbeschlüssen über die Genehmigung von Jahresabrechnungen in der Wohnungseigentümerversammlung während noch laufender Anfechtung von Erstbeschlüssen; Erlaubnis einer gewerblichen Nutzung einer Teileigentumseinheit ohne Verwalterzustimmung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Untersagung der Nutzungsänderung von Teileigentum durch Eigentümerbeschluss

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen eines Widerspruchs zwischen der nach der Teilungserklärung bzw. dem darin in Bezug genommenen Aufteilungsplan und der nach der Gemeinschaftsordnung zulässigen Nutzung von Wohnungseigentum; Verbindlichkeit von Angaben über die Nutzung von Wohnungseigentum im ...

  • rechtsportal.de

    Moschee; Wohnungseigentum - Nichtigkeit eines Beschusses, mit dem die Nutzung einer zuvor als Supermarkt genutzten Gewerbeeinheit als Gebetshaus und Gemeindezentrum untersagt wird

  • ibr-online

    Umwandlung von Supermarkt in Gemeindezentrum zulässig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Religiöses Gemeindezentrum statt Supermarkt in der Wohnungseigentumsanlage

  • lto.de (Kurzinformation)

    OLG Frankfurt hebt WEG-Beschluss auf - Supermarkt darf zu Moschee werden

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Nutzungsbestimmung durch Aufteilungsplan

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Muslimisches Gemeindezentrum statt Supermarkt - Wohnungseigentümergemeinschaft will den Umbau per Beschluss verhindern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die Einrichung eines religiösen Gemeindezentrums für nichtig erklärt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nutzungsregelung der Gemeinschaftsordnung ist bei Widerspruch zur Teilungserklärung vorrangig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des Betriebs eines Gemeindezentrums in einer WEG

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Supermarkt darf in muslimisches Gemeindezentrum umgewandelt werden - Frankfurt am Main erklärt Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die Einrichtung eines religiösen Gemeindezentrums für nichtig

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Aufschrift in den zeichnerischen Plänen: Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter? (IMR 2013, 70)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei bestandskräftigem Erstbeschluss (IMR 2014, 1144)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2013, 153
  • ZMR 2013, 296
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 15 W 29/05

    Nutzung eines als "gewerbliche Einheit" bezeichneten Teileigentums

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08
    Der vorliegende Fall sei auch nicht vergleichbar mit der Entscheidung des OLG Hamm (Beschl. vom 12.04.2005 -AZ: 15 W 29/05- ZMR 2006, 149), weil anders als dort im vorliegenden Fall keine weitere gewerbliche Nutzung vorliege.

    Nach der im Vorhergehenden beschriebenen objektiv-normativen Auslegung der Gemeinschaftsordnung ist der Begriff der "gewerblichen Nutzung" in dem Sinn zu verstehen, dass davon grundsätzlich jede erlaubte, planmäßig und auf Dauer angelegte, selbständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt unter Ausschluss freiberuflicher, wissenschaftlicher und künstlerischer Tätigkeit erfasst und gestattet wird, sofern sich keine Beschränkungen aus dem Charakter der Anlage oder der baulichen Gestaltung ergeben (Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2004, 449=FGPrax 2003, 202; Oberlandesgericht Hamm ZMR 2006, 149; Lafontaine in: jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 2012, § 13 WEG, Rdnr. 89; Palandt/Bassenge: WEG, 71. Aufl., § 15, Rdnr. 13; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a. a. O., § 15, Rdnr. 7).

    Dass die Nutzung des Teileigentums auch für die Nutzung der übrigen Wohneinheiten förderlich sein müsste, ist nach § 3 Nr. 2 der Gemeinschaftsordnung nicht Voraussetzung einer zulässigen Nutzungsänderung (so auch Oberlandesgericht Hamm ZMR 2006, 149, 150 für den Fall mehrerer Teileigentumseinheiten).

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08
    131 Sollten die in der Wohnungseigentümerversammlung vom 04.12.2006 zu TOP 2-4 gefassten Zweitbeschlüsse die Erstbeschlüsse zu TOP 3-5 der Wohnungseigentümerversammlung vom 28.06.2006 novatorisch ersetzt haben, so wären Letztere zwar zugleich -stillschweigend-aufgehoben worden (BGH, Urt. Vom 10.03.1994, IX ZR 98/03 -NJW 1994, 1866, 1867).

    Die von dem Antragsteller zu 1) insbesondere in der Begründung der Erstbeschwerde vorgetragenen Mängel hat das Landgericht zu Recht nicht für ausreichend zur Begründung der Nichtigkeit erachtet, weil die Genehmigung unvollständiger, rechnerisch falscher oder einen unzutreffenden Verteilungsschlüssel verwendenden Jahresabrechnungen und der Verwaltung dazu erteilte Entlastung zwar nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht mit der Rechtsfolge der Anfechtbarkeit, aber keine Nichtigkeit begründet (vgl. z. B. BGH NJW 1994, 1866 und DWE 2012, 116 ff., 118 zur Frage der Teilunwirksamkeit).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08
    Der Senat vermag dieser Auslegung durch das Landgericht, an die er nicht gebunden ist (BGH ZMR 1999, 41, 42; Bärmann/Merle, a. a.O., § 23, Rdnr. 55, m. w. H.), nicht zu folgen.

    Maßgebend ist dabei der Wortlaut und der sonstige Protokollinhalt; Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses können nur berücksichtigt werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH NJW 1998, 3713=ZMR 1999, 41; Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2001, 725; KG ZMR 2009, 790; Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 04.09.2012 -20 W 227/2008-, Bärmann/Merle, a. a. O., § 23, Rdnr. 53 m. w. H.).

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 40/09

    Wohnungseigentum: Eintragungen des planenden Architekten in den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08
    Außerhalb dessen liegende Umstände dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH NZM 2010, 407).

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob den Eintragungen in den zeichnerischen Plänen schon deshalb nicht die Bedeutung einer Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter zukommt, weil es sich dabei nur um Eintragungen des planenden Architekten in den Genehmigungsplänen handelt, die für den Aufteilungsplan benutzt worden sind (vgl. BGH NZM 2010, 407).

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2003 - 3 Wx 249/02

    Wohnungsteileigentum: Zur Auslegung der Begriffe "Bürogruppe" bzw. "gewerbliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08
    Der unbefangene Betrachter darf sich nicht darauf verlassen, dass von den verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten nur die am engsten begrenzte zulässig sei, er muss vielmehr davon ausgehen, dass die kraft Gesetzes umfassende Nutzungsmöglichkeit eines Teileigentums nur bei einer eindeutig ausgewiesenen Einschränkung entfällt (Oberlandesgericht Stuttgart 1999, 190; Senat OLGZ 1993, 299; Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2004, 448, 449; Oberlandesgericht Schleswig ZMR 2008, 990; Bärmann/Klein: WEG, 11. Aufl., § 15, Rdnr. 11; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a. a. O., § 15, Rdnr. 4).

    Nach der im Vorhergehenden beschriebenen objektiv-normativen Auslegung der Gemeinschaftsordnung ist der Begriff der "gewerblichen Nutzung" in dem Sinn zu verstehen, dass davon grundsätzlich jede erlaubte, planmäßig und auf Dauer angelegte, selbständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt unter Ausschluss freiberuflicher, wissenschaftlicher und künstlerischer Tätigkeit erfasst und gestattet wird, sofern sich keine Beschränkungen aus dem Charakter der Anlage oder der baulichen Gestaltung ergeben (Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2004, 449=FGPrax 2003, 202; Oberlandesgericht Hamm ZMR 2006, 149; Lafontaine in: jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 2012, § 13 WEG, Rdnr. 89; Palandt/Bassenge: WEG, 71. Aufl., § 15, Rdnr. 13; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a. a. O., § 15, Rdnr. 7).

  • BayObLG, 24.09.1998 - 2Z BR 52/98

    Nutzung der zu einem Teileigentum gehörenden, in der im Grundbuch eingetragenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08
    In diesem Zusammenhang ist für die zu treffende Entscheidung dann ohne Belang, welche tatsächlichen und konkreten Beeinträchtigungen in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten etwa in der Vergangenheit zu verzeichnen gewesen sind, so dass es der Durchführung einer Beweisaufnahme zur Klärung der möglichen Mehrbeeinträchtigungen im konkreten Fall grundsätzlich auch nicht bedarf (vgl. dazu im Einzelnen Senat NZM 2006, 144, und ZWE 2006, 202, je zitiert nach juris sowie Beschluss vom 27.07.2011 -20 W 319/08- ZWE 2012, 35; BayObLG NZM 1999, 80).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 20 W 284/03

    Wohnungseigentum: Zustimmung zu der Nutzung eines Teiles einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08
    In diesem Zusammenhang ist für die zu treffende Entscheidung dann ohne Belang, welche tatsächlichen und konkreten Beeinträchtigungen in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten etwa in der Vergangenheit zu verzeichnen gewesen sind, so dass es der Durchführung einer Beweisaufnahme zur Klärung der möglichen Mehrbeeinträchtigungen im konkreten Fall grundsätzlich auch nicht bedarf (vgl. dazu im Einzelnen Senat NZM 2006, 144, und ZWE 2006, 202, je zitiert nach juris sowie Beschluss vom 27.07.2011 -20 W 319/08- ZWE 2012, 35; BayObLG NZM 1999, 80).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08

    Wohnungseigentum: Zweckwidrige Nutzung der Wohnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08
    In diesem Zusammenhang ist für die zu treffende Entscheidung dann ohne Belang, welche tatsächlichen und konkreten Beeinträchtigungen in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten etwa in der Vergangenheit zu verzeichnen gewesen sind, so dass es der Durchführung einer Beweisaufnahme zur Klärung der möglichen Mehrbeeinträchtigungen im konkreten Fall grundsätzlich auch nicht bedarf (vgl. dazu im Einzelnen Senat NZM 2006, 144, und ZWE 2006, 202, je zitiert nach juris sowie Beschluss vom 27.07.2011 -20 W 319/08- ZWE 2012, 35; BayObLG NZM 1999, 80).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2005 - 20 W 36/03

    Wohnungseigentumsrecht: Auslegung der Bestimmungen einer Teilungserklärung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08
    In diesem Zusammenhang ist für die zu treffende Entscheidung dann ohne Belang, welche tatsächlichen und konkreten Beeinträchtigungen in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten etwa in der Vergangenheit zu verzeichnen gewesen sind, so dass es der Durchführung einer Beweisaufnahme zur Klärung der möglichen Mehrbeeinträchtigungen im konkreten Fall grundsätzlich auch nicht bedarf (vgl. dazu im Einzelnen Senat NZM 2006, 144, und ZWE 2006, 202, je zitiert nach juris sowie Beschluss vom 27.07.2011 -20 W 319/08- ZWE 2012, 35; BayObLG NZM 1999, 80).
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08
    Ein solcher Wille kann nach der BGH-Rechtsprechung (Beschluss vom 16.09.1994 -V ZB 2/93- NJW 1994, 3230, ebenso auch BayObLG ZMR 1997, 478, 480) nicht aus der Bereitschaft der Versammlung hergeleitet werden, über die schon geregelte Angelegenheit erneut zu beschließen.
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 98/03

    Zulässigkeit einer Kontosperre; Anfechtbarkeit der Entstehung eines Pfandrechts

  • KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06

    Wohnungeigentum: Inhalt der Zweckbestimmung "Laden"; Überschreitung des

  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

  • LG Karlsruhe, 20.09.2010 - 11 S 200/09

    Der Betrieb einer Spielothek ist keine sittenwidrige Nutzung

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 3 Wx 84/07

    Keine qualitative Gleichwertigkeit von Nebenkosten- und Jahresabrechnung einer

  • OLG Frankfurt, 14.12.1992 - 20 W 182/91

    Veränderung des Bauwerks nach Entstehung einer faktischen

  • OLG Hamburg, 27.03.2001 - 2 Wx 149/00

    Nichtigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung wegen mangelnder

  • OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 11 Wx 6/02

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für Beschlussanfechtung trotz

  • OLG München, 24.05.2007 - 34 Wx 27/07

    Keine Ansprüche gegen ausgeschiedenen Wohnungseigentümer bei unterbliebener

  • OLG Schleswig, 21.12.2007 - 2 W 202/07

    Wohnungseigentum: Festlegung des Verwendungszwecks für das Sondereigentum bei

  • OLG Frankfurt, 01.04.1980 - 20 W 11/80
  • FG Nürnberg, 10.11.2009 - II 18/06

    Vorsteuerabzug: Leistender im Sinne des Umsatzsteuerrechts - Unternehmerfähigkeit

  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 203/18

    Zulässigkeit des Betreibens eines Eltern-Kind-Zentrums in einer Wohnungs- und

    Aus der von der Revision angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (ZWE 2013, 211), der ein anderer Sachverhalt zugrunde lag, ergibt sich nichts Anderes.
  • LG München I, 12.05.2016 - 36 S 6246/15

    Zulässigkeit der Wohnnutzung nach Abriss und Neuerrichtung einer

    Die ansonsten gegebene Schranke, wonach Räume nur im Rahmen ihrer gegebenen Lage und Beschaffenheit genutzt werden dürfen (BayObLG, NJW-RR 1995, 1103; BayObLG, NZM 1999, 80; OLG Frankfurt, ZWE 2013, 211) besteht daher hier nicht und es kommt daher nicht darauf an, ob die entsprechende Teileigentumseinheit, wie klägerseits vorgetragen wurde, für eine Wohnnutzung ungeeignet gewesen sei.
  • LG München I, 18.08.2021 - 1 S 2103/20

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verschuldens des

    Auf die Erweislichkeit konkreter Beeinträchtigungen kommt es nicht an, es genügt, dass mit ihnen beim gewöhnlichen Gang der Dinge zu rechnen ist (LG Wiesbaden, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 4 T 300/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 01. November 2012 - 20 W 12/08 - BayObLG, 15.7.1999, AZ: 2Z BR 94/99; KG Berlin, 13.2.2007, AZ: 24 W 347/06).
  • OLG München, 17.07.2018 - 18 U 1148/17

    Nutzung eines in der Teilungserklärung als Laden ausgewiesenes Teileigentum als

    Dem steht auch nicht die von dem Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 01.11.2012 - 20 W 12/08) entgegen, der ein abweichend gelagerter Sachverhalt zugrunde lag.
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