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   BGH, 14.12.2012 - V ZR 49/12   

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https://dejure.org/2012,42993
BGH, 14.12.2012 - V ZR 49/12 (https://dejure.org/2012,42993)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2012 - V ZR 49/12 (https://dejure.org/2012,42993)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2012 - V ZR 49/12 (https://dejure.org/2012,42993)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 NachbG NW, § 24 NachbG NW
    Nachbarrecht in Nordrhein-Westfalen: Notwendiger Inhalt einer Anzeige der beabsichtigten Ausübung eines Hammerschlags- und Leiterrechts; Wirkungen der Anzeige

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Aufstellung eines Gerüsts auf dem Nachbargrundstück wegen Renovierungsarbeiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Anzeige des voraussichtlichen Umfangs der geplanten Arbeiten sowie der Art und des Umfangs der Nutzung des Nachbargrundstücks i.R.d. Geltendmachung eines Duldungsanspruchs gem. § 24 NachbG NRW

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hammerschlagrecht kann nicht im Wege der Selbsthilfe durchgesetzt werden, §§ 16 Abs. 1, 24 Abs. 3 NachbG NRW

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notwendiger Inhalt der Absichtsanzeige zur Ausübung eines Hammerschlags- und Leiterrechts; Duldungsvoraussetzungen; Nachweis durch öffentliche Urkunde

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Anzeigepflicht bei Geltendmachung des Hammerschlags- und Leiterrechts

  • rewis.io

    Nachbarrecht in Nordrhein-Westfalen: Notwendiger Inhalt einer Anzeige der beabsichtigten Ausübung eines Hammerschlags- und Leiterrechts; Wirkungen der Anzeige

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NachbG NRW § 16 Abs. 1; NachbG NRW § 24
    Notwendigkeit der Anzeige des voraussichtlichen Umfangs der geplanten Arbeiten sowie der Art und des Umfangs der Nutzung des Nachbargrundstücks i.R.d. Geltendmachung eines Duldungsanspruchs gem. § 24 NachbG NRW

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie ist das Hammerschlags- und Leiterrechts anzuzeigen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hammerschlags- und Leiterrecht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nutzung des Nachbargrundstücks für Arbeiten am eigenen Gebäude

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Hammerschlagsrecht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Nutzung des Nachbargrundstücks nach dem Hammerschlags- und Leiterrecht

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Hammerschlags- und Leiterrecht: Inhalt der Anzeige

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Gerüstaufstellung auf dem Nachbargrundstück

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausübung des nachbarrechtlichen Hammerschlags- und Leiterrechts setzt Anzeige voraus

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Nutzung des Nachbargrundstücks

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Zur Duldung und Nutzung eines Nachbargrundstücks nach dem Hammerschlags- und Leiterrecht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nutzung des Nachbargrundstücks nur nach genauer Ankündigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nutzung des Nachbargrundstücks nur nach genauer Ankündigung

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Leiter auf fremdem Grund - Das so genannte "Hammerschlagrecht" soll wichtige Arbeiten ermöglichen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hammerschlags- und Leiterrecht: Recht zum Betreten des Nachbargrundstücks besteht bei Bau- und Instandsetzungsarbeiten - Verschönerungsarbeiten sind keine Instandsetzungsarbeiten

Besprechungen u.ä. (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie ist die Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts anzuzeigen? (IMR 2013, 114)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie ist die Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts anzuzeigen? (IBR 2013, 181)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 396
  • NZM 2013, 243
  • ZMR 2013, 11
  • ZMR 2013, 396
  • BauR 2013, 606
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 01.06.1978 - 5 U 312/77
    Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 49/12
    Dadurch soll der Verpflichtete in die Lage versetzt werden, sich auf die geplanten Arbeiten einzustellen; zugleich soll er auch Gelegenheit erhalten zu überprüfen, ob er zur Duldung des Betretens und Nutzens der Grundstücke verpflichtet ist (OLG Hamm, Urteil vom 1. Juni 1978 - 5 U 312/77, juris Rn. 1).

    Hierfür ist es erforderlich, sowohl den Beginn der Arbeiten nach Tag und Uhrzeit anzugeben als auch - entgegen der von dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vertretenen Ansicht - den voraussichtlichen Umfang der Arbeiten so genau wie möglich zu umreißen (OLG Hamm, Urteil vom 1. Juni 1978 - 5 U 312/77, aaO), also die Maßnahme konkret zu bezeichnen (M./S./Hodes/Dehner, aaO, A § 6 Anm. II 6).

    Da der Verpflichtete sich auch darauf einstellen können muss, in welchem Umfang er sein Grundstück freizuhalten hat (OLG Hamm, Urteil vom 1. Juni 1978 - 5 U 312/77, aaO), sind Art und Umfang der beabsichtigten Grundstücksnutzung ebenfalls anzugeben (M./S./Hodes/Dehner, aaO).

  • BGH, 11.04.2008 - V ZR 158/07

    Pflichten der Nachbarn bei gemeinsamer, nur teilweise angebauter Giebelwand

    Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 49/12
    Auch Unterhaltungsarbeiten, die den Eintritt von Schäden vermeiden und die Baulichkeiten in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten sollen (Schäfer, aaO), gehören dazu (M./S./Hodes/Dehner, aaO, B § 28 Anm. I 1 a; Schäfer/Fink-Jamann/Peter, NachbG NRW, 16. Aufl., § 24 Rn. 3; Stollenwerk, NachbG NRW, § 24 Anm. 1), ebenso Maßnahmen, die dazu führen, dass die Baulichkeiten in einen den heutigen Erfordernissen und Anschauungen entsprechenden Zustand versetzt werden, z.B. durch das Anbringen einer Wärmedämmung (vgl. Senat, Urteil vom 11. April 2008 - V ZR 158/07, NJW 2008, 2032, 2033).
  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 147/10

    Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe des überbauten Teils seines Grundstücks;

    Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 49/12
    Die diesem durch das Hammerschlags- und Leiterrecht auferlegte Duldungspflicht wird nicht erst durch die in den Landesnachbarrechtsgesetzen aufgeführten besonderen Voraussetzungen begrenzt (hier: § 24 Abs. 1 Nr. 1-4 NachbG NRW), sondern bereits dadurch, dass sie nur bei bestimmten Arbeiten (hier: Instandsetzungsarbeiten, § 24 Abs. 1 NachbG NRW) besteht (vgl. Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 147/10, NJW 2011, 1060, 1071 Rn. 28).
  • KG, 26.08.1976 - 22 U 1386/76

    Beseitigung einer Besitzstörung; Errichtung eines Grenzüberbaus auf Boden und

    Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 49/12
    Verweigert der Verpflichtete - wie hier - dies, darf der Berechtigte das Recht - außer in dem Fall des Notstands (§ 904 BGB) - nicht im Wege der Selbsthilfe durchsetzen; vielmehr muss er Duldungsklage erheben und darf das Nachbargrundstück erst aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung in Anspruch nehmen (OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 5 W 48/11, juris Rn. 14 mwN; KG, OLGZ 1977, 448, 449 f.; Reich, NachbG NRW, § 24 Rn. 8; Schäfer/Fink-Jamann/Peter, NachbG NRW, 16. Aufl., § 24 Rn. 34; Stollenwerk, NachbG NRW, § 24 Rn. 8; M./S./Hodes/Dehner, aaO, A § 6 Anm. II 7).
  • OLG Hamm, 13.10.2011 - 5 W 48/11

    Untersagung des Betretens des Grenzbereichs des eigenen Grundstücks zum

    Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 49/12
    Verweigert der Verpflichtete - wie hier - dies, darf der Berechtigte das Recht - außer in dem Fall des Notstands (§ 904 BGB) - nicht im Wege der Selbsthilfe durchsetzen; vielmehr muss er Duldungsklage erheben und darf das Nachbargrundstück erst aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung in Anspruch nehmen (OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 5 W 48/11, juris Rn. 14 mwN; KG, OLGZ 1977, 448, 449 f.; Reich, NachbG NRW, § 24 Rn. 8; Schäfer/Fink-Jamann/Peter, NachbG NRW, 16. Aufl., § 24 Rn. 34; Stollenwerk, NachbG NRW, § 24 Rn. 8; M./S./Hodes/Dehner, aaO, A § 6 Anm. II 7).
  • BGH, 12.11.2021 - V ZR 115/20

    Nachbarstreit über grenzüberschreitende Wärmedämmung

    So besteht unbestritten etwa die Kompetenz des Landesgesetzgebers, das Hammerschlags- und Leiterrecht zu regeln (vgl. etwa § 24 NachbarG NW; vgl. Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 49/12, NZM 2013, 243 Rn. 7; Staudinger/Albrecht, BGB [2018], Art. 124 EGBGB Rn. 30 f.).
  • OLG Hamm, 18.11.2019 - 5 U 30/19

    Zu den Grenzen und dem Umfang eines Notwegerechts, § 917 BGB

    Die inhaltlichen Angaben zur Art der Arbeiten müssen deren voraussichtlichen Umfang so genau wie möglich umreißen, also die Maßnahme konkret bezeichnen; ebenso sind Art und Umfang der beabsichtigten Grundstücksnutzung anzugeben (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 49/12, NZM 2013, 243, beck-online).
  • OLG Stuttgart, 31.08.2022 - 4 U 74/22

    Nachbarschutz in Baden-Württemberg: Unterlassungsverfügung wegen Schwenkens eines

    Vielmehr muss der Nachbar in einer solchen Situation notfalls Duldungsklage erheben und darf das Nachbargrundstück dann erst auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung in Anspruch nehmen (BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 49/12, juris Rn. 15 zur inhaltsgleichen Regelung des § 16 NachbG NRW; OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2011 - 5 W 48/11, juris Rn. 13 f; OLG München, Urteil vom 15.10.2020 - 8 U 5531/20, juris Rn. 18; Grüneberg/Herrler, 81. Aufl., § 858 BGB Rn. 6).
  • OLG München, 15.10.2020 - 8 U 5531/20

    Schwenken eines Baukrans über dem Luftraum eines Nachbargrundstücks in Bayern

    Vielmehr muss er Duldungsklage erheben und darf das Nachbargrundstück erst auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung in Anspruch nehmen (BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 49/12, NZM 2013, 243; Palandt/Herrler, BGB, 78. A. 2019, § 858 Rz. 6; für NRW ebenso schon OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 178, 179 und OLG Hamm, BauR 2002, 669, 670; BeckRS 2011, 29520).
  • BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14

    Verletzung des Willkürverbotes bei nicht begründeter Abweichung von

    Auf die von dem Landgericht zugelassene Revision des Beschwerdeführers hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurück (veröffentlicht u.a. in NZM 2013, S. 243 = MDR 2013, S. 396).
  • OLG Köln, 20.05.2021 - 18 U 17/20

    Duldung von Unterfangungsarbeiten; Arbeiten im Erdreich

    Instandsetzungsarbeiten sind nicht nur solche Arbeiten, die der Erneuerung schadhafter Bauteile dienen, sondern auch Unterhaltungsarbeiten, die den Eintritt von Schäden vermeiden oder Arbeiten, die einem Schaden vorbeugen; auch solche Arbeiten sind bei entsprechender Notwendigkeit von § 24 NachbG NRW umfasst (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 49/12, Rn. 7, beck-online; Schäfer/Fink-Jamann/Peter, Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen, 17. Auflage 2018, § 24 Rn. 3 f.).
  • LG Detmold, 31.01.2014 - 10 S 133/13

    Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts

    Darüber hinaus fehlt es auch an einer hinreichenden Glaubhaftmachung, dass Bau- oder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt wurden, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 14.12.2012, V ZR 49/12) eine Reparaturbedürftigkeit voraussetzen.

    Dies ist aber Voraussetzung für die ordnungsgemäße Anzeige (vgl. Urteil des BGH vom 4.12.2012 - V ZR 49/12).

  • KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15

    Formularvertrag über Gewerberaummiete in einem Einkaufszentrum:

    Die Rechtskenntnis, dass ein Sachmangel kraft Gesetzes zur Minderung der Mietforderung führt (§ 536 BGB), ist allerdings in den üblichen Kreisen von Mietern im Wege des Anscheinsbeweises regelmäßig anzunehmen (BGH NJW 2003, 2601, Senatsurteil MDR 2013, 396; Palandt/Sprau, a.a.O., § 814 BGB, Rdnr. 11).
  • LG Bonn, 05.01.2021 - 5 T 94/20
    Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich in einer Entscheidung vom 14.12.2012 (V ZR 49/12 = juris Rn. 7 mwN) ausgeführt, dass Instandsetzungsarbeiten zur Beseitigung von Schäden notwendig müssen sein.

    Zum anderen ist die Anzeige lediglich Voraussetzung für die Ausübung des Rechts, nicht aber Bedingung des Duldungsanspruchs (BGH, Urteil v. 14.12.2012, aaO = juris Rn. 15).

  • VG Minden, 18.12.2020 - 9 K 2950/19
    vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 49/12 -, juris, Rn. 15.

    vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 49/12 -, juris, Rn. 15; Albrecht in: Staudinger, BGB, Art. 124 EGBGB, Rn. 31.

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