Rechtsprechung
BGH, 17.10.2013 - V ZR 15/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 823 Abs 1 BGB, § 906 Abs 2 S 2 BGB, § 36 WHG
Schadenseintritt auf tiefer gelegenen Grundstücken durch wild abfließendes Oberflächenwasser von oben liegenden Grundstücken bei Starkregen: Haftung des Eigentümers eines oberliegenden Grundstücks für die Wartung der von Dritten auf seinem Grundstück zum Schutz vor einem ... - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung für eine auf ein Naturereignis zurückgehende Beeinträchtigung des Grundstücks eines Nachbarn
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine Haftung des Eigentümers eines höher gelegenen Grundstücks für die durch eine Schlammlawine verursachten Schäden an dem darunter liegenden Grundstücks, §§ 906 Abs. 2 Satz 2 BGB; 94, 118 LWG NRW
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Haftung des Grundstückeigentümers für auf seinem Grundstück befindliches, von ihm nicht installiertes, defektes Rohrsystem
- rewis.io
- blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
Nachbarrecht: Schlammlawinen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 906 Abs. 2 S. 2
Haftung für eine auf ein Naturereignis zurückgehende Beeinträchtigung des Grundstücks eines Nachbarn - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das verstopfte Abflussrohr, der Starkregen und der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Zur Gewässerunterhaltung
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.12.2011 - 14 O 9/10
- LG Köln, 23.02.2012 - 14 O 9/10
- OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 17/12
- BGH, 17.10.2013 - V ZR 15/13
Papierfundstellen
- NZM 2014, 366
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.06.2015 - V ZR 168/14
Nachbarschutz in Rheinland-Pfalz: Unterlassungsanspruch gegen den unterirdischen …
Dann obliegt es dem Eigentümer des Nachbargrundstücks, sich um den Schutz seines Grundstücks zu kümmern (BGH, Urteil vom 18. April 1991 - III ZR 1/90, BGHZ 114, 183, 188 f; Senat, Urteil vom 17. Oktober 2013 - V ZR 15/13, NZM 2014, 366 Rn. 10). - OLG Brandenburg, 28.03.2019 - 5 U 75/18
Zulässigkeit einer erneuten Klage auf Duldung eines Notwegs nach rechtskräftiger …
Die durch Naturereignisse ausgelösten Störungen sind dem Eigentümer eines Grundstücks nur dann zuzurechnen, wenn er sie durch eigene Handlungen ermöglicht hat oder wenn die Beeinträchtigung erst durch ein pflichtwidriges Verhalten herbeigeführt worden ist (BGHZ 90, 255, 266; BGH NZM 2014, 366 f. Rn.10; NJW 1985, 1773).