Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 27.02.2014

Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 284/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8519
BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 284/13 (https://dejure.org/2014,8519)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2014 - VIII ZR 284/13 (https://dejure.org/2014,8519)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13 (https://dejure.org/2014,8519)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 573 Abs 3 S 1 BGB
    Wohnraummiete: Inhaltliche Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 573 Abs. 3
    Begründung einer Eigenbedarfskündigung; Anforderungen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Die Begründung einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters muss nicht den Namen des Lebensgefährten enthalten. Es genügt, die Eigenbedarfsperson identifizierbar zu benennen und das Interesse darzulegen, das diese an der Erlangung der Wohnung hat.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei EIgenbedarfskündigung muss Lebensgefährte der Tochter nicht namentlich benannt werden; § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 573 Abs. 3 Satz 1

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Inhaltliche Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB a.F. § 564a Abs. 1 S. 3; BGB § 573 Abs. 3 S. 1
    Anforderungen an die Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zu den Anforderungen an die Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (36)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Begründung der Eigenbedarfskündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eigenbedarfskündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Begründung einer Eigenbedarfskündigung - der Lebensgefährte der Tochter

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung: Muss der Lebenspartner der Tochter namentlich benannt werden?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung - Der Mieter muss nicht alles wissen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Begründung der Eigenbedarfskündigung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Begründung der Eigenbedarfskündigung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Begründung der Eigenbedarfskündigung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Lebensgefährte der Eigenbedarfsperson muss im Kündigungsschreiben nicht namentlich benannt werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine zu hohen Anforderungen an Begründung einer Eigenbedarfskündigung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Begründung einer Eigenbedarfskündigung

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Dauerbrenner Eigenbedarfskündigung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Eigenbedarfskündigung: namentliche Benennung des miteinziehenden Lebenspartners nicht erforderlich

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Grund für Eigenbedarfskündigung ist erkennbar

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf: Bundesgerichtshof lockert erneut Begründungserfordernis

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung - Klarstellung der Anforderungen durch den BGH

  • blog.de (Kurzinformation)

    Bei Eigenbedarfskündigung muss Begünstigter nicht namentlich benannt sein

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Welche Anforderungen sind an die Begründung einer Eigenbedarfskündigung zu stellen?

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung: Lebensgefährte muss nicht namentlich genannt werden

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Angaben im Rahmen der Eigenbedarfskündigung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Lebensgefährte der Tochter muss in Eigenbedarfskündigung nicht namentlich benannt werden

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Wie weit muss der Eigenbedarf in der Mietkündigung konkretisiert werden?

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zum notwendigem Umfang der Begründung einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Begünstigter von Eigenbedarfskündigung muss nicht namentlich benannt sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Begünstigter von Eigenbedarfskündigung muss nicht namentlich benannt sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGB § 573 Abs. 3 S. 1 Eigenbedarfskündigung

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Die Begründung der Eigenbedarfskündigung

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Frei erfundene Vermieterbescheinigung berechtigt zur Kündigung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung: Angehörige brauchen nicht namentlich benannt zu werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung: Vermieter muss im Kündigungsschreiben nicht zwangsläufig Namen nennen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Datenstriptease für die Begründung des Eigenbedarfs

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Begründung der Eigenbedarfskündigung: Was muss der Vermieter dem Mieter mitteilen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wie genau muss eine Eigenbedarfskündigung formuliert sein damit sie wirksam ist ?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Begründungsanforderungen einer Eigenbedarfskündigung

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Name nicht nötig - Bei Eigenbedarf muss man nicht sagen, wer der Partner ist

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Richtige Begründung der Eigenbedarfskündigung

Besprechungen u.ä. (2)

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zum notwendigem Umfang der Begründung einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderung an Kündigung wegen Bedarfs für einen Familienangehörigen (IMR 2014, 276)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2102
  • ZIP 2014, 41
  • MDR 2014, 766
  • NZM 2014, 466
  • ZMR 2014, 969
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.2010 - VIII ZR 70/09

    Wohnraummiete: Formelle Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 284/13
    32/81">WuM 1981, 200, 202 f.; Senatsurteile vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 271/06, NZM 2007, 679 Rn. 23, sowie vom 17. März 2010 - VIII ZR 70/09, NZM 2010, 400 Rn. 8).
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 271/06

    Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen Eigenbedarfs eines

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 284/13
    32/81">WuM 1981, 200, 202 f.; Senatsurteile vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 271/06, NZM 2007, 679 Rn. 23, sowie vom 17. März 2010 - VIII ZR 70/09, NZM 2010, 400 Rn. 8).
  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 270/15

    Fortsetzung eines Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte (§ 574 Abs. 1 BGB):

    Diesem Zweck wird nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11 f.; vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NZM 2014, 466 Rn. 7 mwN) im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann.
  • BGH, 10.05.2017 - VIII ZR 292/15

    BGH führt seine Rechtsprechung zur Anwendung der Generalklausel bei

    Diesem Zweck wird im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann (Senatsurteile vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 155/10, NJW 2011, 1135 Rn. 13 mwN; vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NZM 2014, 466 Rn. 7 mwN; vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11 f.; vgl. auch BVerfGE 85, 219, 223; BVerfG, NZM 2003, 592, 593 [jeweils zu § 564b Abs. 3 BGB aF]).
  • BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14

    Eigenbedarfskündigung von Wohnraum: Notwendige Konkretisierung und

    Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NJW 2014, 2102 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 167/17

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer Doppelhaushälfte nach Kündigung des

    Diesem Zweck wird im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann; bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (so schon BayObLG, WuM 1981, 200, 202 f.; Senatsurteile vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 271/06, NZM 2007, 679 Rn. 23, sowie vom 17. März 2010 - VIII ZR 70/09, NZM 2010, 400 Rn. 8; vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NJW 2014, 2102 Rn. 7).
  • BGH, 28.04.2021 - VIII ZR 6/19

    Räumungsprozess nach Eigenbedarfskündigung: Erforderlichkeit der Einholung eines

    Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (Senatsurteile vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 167/17, aaO; vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NJW 2014, 2102 Rn. 7; vom 17. März 2010 - VIII ZR 70/09, NZM 2010, 400 Rn. 8).
  • BGH, 15.09.2021 - VIII ZR 76/20

    BGB § 573d, § 573 Abs. 2 Nr. 2; ZVG § 57a Der Ausübung des Sonderkündigungsrechts

    Diesem Zweck wird im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann; bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (vgl. Senatsurteile vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NZM 2014, 466 Rn. 7; vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11 f.; vom 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474 Rn. 15; vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 167/17, NJW-RR 2019, 972 Rn. 19; Senatsbeschluss vom 9. Februar 2021 - VIII ZR 346/19, WuM 2021, 314 Rn. 6).
  • BGH, 01.07.2015 - VIII ZR 278/13

    Wohnraummiete: Außerordentliches Kündigungsrecht des Nacherben; Vereinbarung

    Die Begründungspflicht des § 573 Abs. 3 BGB verlangt, dass der Kündigungsgrund - das berechtigte Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses - so genau beschrieben ist, dass er von anderen Kündigungsgründen unterschieden werden kann; der Mieter kann sich dann darauf beschränken, diesen konkreten Kündigungsgrund zu prüfen und sich gegebenenfalls dagegen zu verteidigen, denn nach § 573 Abs. 3 Satz 2 BGB werden andere Gründe als die in der Kündigung angegebenen nur berücksichtigt, wenn sie nachträglich entstanden sind (Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NJW 2014, 2102 Rn. 7 f. mwN).
  • BGH, 09.02.2021 - VIII ZR 346/19

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung des Rechtsstreits

    Diesem Zweck wird im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann; bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (Senatsurteile vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 271/06, NJW 2007, 2845 Rn. 23; vom 17. März 2010 - VIII ZR 70/09, NZM 2010, 400 Rn. 8; vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NJW 2014, 2102 Rn. 7; vom 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474 Rn. 15; vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 167/17, NJW-RR 2019, 972 Rn. 19).
  • LG Freiburg, 30.06.2020 - 9 S 4/20

    Auslegung eines Mietvertragsformulars bei Textlücken und unterschiedlichen

    Gemäß § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB setzt die Wirksamkeit einer Kündigungserklärung namentlich voraus, dass die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses in dem Kündigungsschreiben angegeben sind (BGH, Urt. v. 30.04.2014, VIII ZR 284/13, juris Rdn. 7).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 06.01.2016 - 711a C 262/14

    Eigenbedarfskündigung einer Mietwohnung zugunsten der Eltern: Anforderungen an

    Der Zweck dieser Vorschrift besteht darin, dem Mieter zum frühest möglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und ihn dadurch in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13 -, juris).

    Diesem Zweck wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann; bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13 -, juris, m.w.N.; BGH, Urteil vom 17. März 2010 - VIII ZR 70/09, NZM 2010, 400 Rn. 8).

  • LG München II, 23.12.2014 - 12 S 2645/14

    Räumung, Herausgabe, Berufung, Holzeinbauküche, Holzschuppen, Kündigung,

  • AG Hamburg-Blankenese, 10.10.2018 - 531 C 159/18

    Formelle Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung

  • LG Kleve, 14.01.2016 - 6 S 150/15

    Räumung und Herausgabe des Mietobjekts durch Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • LG Itzehoe, 07.11.2014 - 9 S 77/13

    Auf welche Wohnungen ersteckt sich die Anbietpflicht des Vermieters?

  • LG Köln, 12.11.2019 - 1 S 68/19
  • LG Hamburg, 25.03.2019 - 316 S 78/17

    Wohnraummiete in Hamburg: Eigenbedarfskündigung einer Vermieter-GbR; Erfordernis

  • LG Hamburg, 04.12.2018 - 316 S 87/18

    Mietverhältnis: Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung; Klage auf zukünftige

  • AG Frankfurt/Main, 25.05.2022 - 33 C 2877/21

    Zweifel an Ernsthaftigkeit eines Überlassungswillens müssen ausgeräumt werden

  • AG Dresden, 04.07.2014 - 141 C 645/14
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.02.2014 - 2 U 77/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9871
OLG Naumburg, 27.02.2014 - 2 U 77/13 (https://dejure.org/2014,9871)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.02.2014 - 2 U 77/13 (https://dejure.org/2014,9871)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - 2 U 77/13 (https://dejure.org/2014,9871)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 229 StGB
    Fußgängerunfall auf eisglattem Privatweg: Schadensersatzanspruch des mit den anderen Mietern des Hauses gemeinschaftlich zur Durchführung des Winterdienstes verpflichteten gestürzten Mitmieters; tageszeitlicher Beginn der Räum- und Streupflicht; Mitverschulden des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Mieter eines Mehrfamilienhauses gegenüber einem von ihnen wegen mangelhafter Durchführung des Winterdienstes; Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen; Obliegenheiten eines Mieters bei Benutzung eines eisglatten Privatwegs

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 535; BGB § 823
    Glätteunfall eines Mieters eines Mehrfamilienmietshauses bei gemeinschaftlicher Übernahme des Winterdienstes durch alle Mieter

  • RA Kotz

    Winterdienst - Übertragung der Pflicht auf mehrere Mieter - Haftung einzelner Mieter untereinander

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung der Mieter eines Mehrfamilienhauses gegenüber einem von ihnen wegen mangelhafter Durchführung des Winterdienstes

  • rechtsportal.de
  • ibr-online

    Eisglattunfall auf dem Privatweg: Hat Mieter Ansprüche gegen die Mitmieter?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Oberlandesgericht Naumburg PDF, S. 18 (Leitsatz)
  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mangelhafte Durchführung des Winterdienstes auf Privatweg

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei gemeinschaftlicher Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes kein Schadensersatzanspruch der Mieter untereinander

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Winterdienst: Haftung bei Unfall eines mitverpflichteten Mitmieters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei gemeinschaftlicher Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes kein Schadensersatzanspruch der Mieter untereinander

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Winterdienst: Kein Schadensersatzanspruch der Mieter untereinander bei Verletzung der Streupflicht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter haften untereinander nicht für Streupflichtverletzungen! (IMR 2014, 278)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1166
  • NZM 2014, 466
  • VersR 2014, 1137
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83

    Streupflicht von Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2014 - 2 U 77/13
    Der Kläger wäre dann als geschädigter Mitverpflichteter aufgrund der ihm selbst (mit)obliegenden Sicherungspflicht nicht in den Schutzbereich der (daneben auch) den anderen Mietern obliegenden Verkehrssicherungspflicht einbezogen (vgl. BGH, Urteil v. 27.11.1984, VI ZR 49/83, VersR 1985, 243 für eine Wohnungseigentümergemeinschaft ; OLG Hamm, Urteil v. 19.09.2001, 13 U 52/01, VersR 2002, 1299 für eine Anliegergemeinschaft einer privaten Straße ).
  • OLG Hamm, 19.09.2001 - 13 U 52/01

    Verkehrssicherungspflicht, Streupflicht, Miterbbaurecht, Schutzzweck

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2014 - 2 U 77/13
    Der Kläger wäre dann als geschädigter Mitverpflichteter aufgrund der ihm selbst (mit)obliegenden Sicherungspflicht nicht in den Schutzbereich der (daneben auch) den anderen Mietern obliegenden Verkehrssicherungspflicht einbezogen (vgl. BGH, Urteil v. 27.11.1984, VI ZR 49/83, VersR 1985, 243 für eine Wohnungseigentümergemeinschaft ; OLG Hamm, Urteil v. 19.09.2001, 13 U 52/01, VersR 2002, 1299 für eine Anliegergemeinschaft einer privaten Straße ).
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