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   BGH, 11.12.2015 - V ZR 180/14   

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https://dejure.org/2015,48783
BGH, 11.12.2015 - V ZR 180/14 (https://dejure.org/2015,48783)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2015 - V ZR 180/14 (https://dejure.org/2015,48783)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2015 - V ZR 180/14 (https://dejure.org/2015,48783)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 6 S 3 Halbs 1 WoEigG
    Passive Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für gemeinschaftsbezogene Pflichten der Wohnungseigentümer

  • IWW

    § 985 BGB, § ... 1004 BGB, § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG, § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB, § 44 Abs. 1, 2 des Saarländischen Nachbarrechtsgesetzes, § 10 Abs. 6 Satz 2 WEG, § 15 Abs. 1, § 21 Abs. 1 WEG, § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 13 Abs. 2 WEG, § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG, § 214 Abs. 1 BGB, §§ 195, 199 BGB, § 902 BGB, Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB, § 199 Abs. 1 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 6 S. 3
    Passive Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für gemeinschaftsbezogene Pflichten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Passive Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für gemeinschaftsbezogene Pflichten der Wohnungseigentümer; Inanspruchnahme einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung eines Zauns; Errichtung, Änderung oder Entfernung einer Einfriedung als ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümergemeinschaft bei nachbarrechtlichen Ansprüchen passivlegitimiert; § 10 Abs. 6 S. 3 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 10 Abs. 6 Satz 3
    Passive Prozessführungsbefugnis der WEG zur Wahrnehmung gemeinschaftsbezogener Pflichten (hier: Entfernung einfriedenden Zauns auf dem Nachbargrundstück)

  • rewis.io

    Passive Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für gemeinschaftsbezogene Pflichten der Wohnungseigentümer

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    WEG-Recht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 6 S. 3

  • rechtsportal.de

    Passive Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für gemeinschaftsbezogene Pflichten der Wohnungseigentümer; Inanspruchnahme einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung eines Zauns; Errichtung, Änderung oder Entfernung einer Einfriedung als ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Passive Prozessführungsbefugnis der WEG bei gemeinschaftsbezogenen Pflichten der Wohnungseigentümer!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Passive Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für gemeinschaftsbezogene Pflichten der Wohnungseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erfüllung gemeinschaftsbezogener Pflichten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaften sind für gemeinschaftsbezogene Pflichten der Wohnungseigentümer passiv prozessführungsbefugt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Passive Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Beseitigungsanspruch gegen WEG (hier: rechtswidriger Gartenzaun)

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    WEG für gemeinschaftsbezogene Pflichten passiv prozessführungsbefugt!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Passive Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG kann wegen gemeinschaftsbezogener Pflichten verklagt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wegen gemeinschaftsbezogener Pflichten kann WEG verklagt werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinschaftsbezogene Pflichten: Wer ist zur Erfüllung verpflichtet und wer zu verklagen? (IMR 2016, 200)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1735
  • ZIP 2016, 1089
  • MDR 2016, 642
  • DNotZ 2016, 456
  • NZM 2016, 360
  • ZMR 2016, 379
  • BauR 2016, 1063
  • BauR 2016, 1165
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 136/18

    Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden

    (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats findet die Vorschrift des § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB, wonach Ansprüche aus eingetragenen Rechten nicht der Verjährung unterliegen, auf den Beseitigungsanspruch des § 1004 BGB keine Anwendung (vgl. Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 141/10, NJW 2011, 1068 Rn. 7; Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 147/10, NJW 2011, 1069 Rn. 13; Urteil vom 12. Juni 2015 - V ZR 168/14, NJW-RR 2016, 24 Rn. 31; Urteil vom 11. Dezember 2015 - V ZR 180/14, NZM 2016, 360 Rn. 26).
  • LG Krefeld, 20.04.2018 - 1 S 68/17

    Abwehranspruch gegen Laub aus Nachbars Garten?

    Jedoch wird die Störung durch die Nichtabhilfe nicht lediglich aufrechterhalten, wie dies üblicherweise bei der Schaffung eines rechtswidrigen Zustandes der Fall ist (vgl. hierzu den Fall der Errichtung eines Grenzzaunes auf dem Nachbargrundstück in BGH, NJW 2016, 1735 oder den Fall der Errichtung einer Mauer in BGH, NJW 2011, 1068).
  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 43/19

    Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 280 Abs. 1 BGB gegen

    Ungeklärt ist zudem, ob die Wohnungseigentümer selbst verkehrssicherungspflichtig bleiben und von dem außenstehenden Dritten neben dem Verband auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können (so BeckOK WEG/Müller [1.11.2019], § 10 Rn. 527 und § 14 Rn. 63; Dötsch/Greiner, ZWE 2014, 343, 345; für einen Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB offen gelassen in Senat, Urteil vom 11. Dezember 2015 - V ZR 180/14, NJW 2016, 1735 Rn. 21).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 12 U 165/22

    Anspruch auf Entfernung von auf dem Nachbargrundstück stehenden Bäumen

    Sie bleibt eine gemeinschaftliche Angelegenheit (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2015 - V ZR 180/14, juris Rn. 16).
  • OLG Hamm, 13.07.2017 - 21 U 91/14
    In den Fällen, in denen ein Dritter im Außenverhältnis die Beseitigung einer Störung verlangt, die vom gemeinschaftlichen Eigentum ausgeht, ist der Verband passivlegitimiert (vgl. BGH, Urt. v. 11.12.2015 - V ZR 180/14 = NJW 2016, 1735).

    Das setzte allerdings voraus, dass die passive Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümer nicht durch die passive Prozessführungsbefugnis des Verbandes bei gemeinschaftsbezogenen Pflichten (§ 10 VI 3 WEG) ausgeschlossen ist (offen gelassen BGH, Urteil vom 11.12.2015, Az. V ZR 180/14, Juris Rn. 21, m.w.N. zum Streitstand).

    Das folgt daraus, dass sämtliche Sondereigentümer als Zustandsstörer zu qualifizieren sind (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2015, Az. V ZR 180/14, juris Rn. 14).

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2016 - 14 S 2471/16

    Keine Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft für Anspruch auf Abänderung

    - Beseitigungsanspruch eines Nachbarn wegen eines durch ein Mitglied der Gemeinschaft auf dem nachbarlichen Grundstück errichteten Zaunes zur Einfriedung des Grundstückes der Eigentümergemeinschaft (BGH, 11.12.2015, V ZR 180/14, zitiert nach juris).
  • LG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 13 S 59/18

    Ist ein Genehmigungsbeschluss über eine bauliche Veränderung für ungültig erklärt

    Zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass für die geltend gemachten Beseitigungsansprüche die dreijährige Verjährungsfrist der §§ 195, 199 BGB gilt (BGH NJW 2016, 1735 [BGH 11.12.2015 - V ZR 180/14] ).
  • OLG Köln, 21.04.2021 - 16 U 124/20

    Bauträger verursacht Schaden beim Nachbarn: Wohnungseigentümergemeinschaft

    Zudem ist für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht die Beklagte als Wohnungseigentümergemeinschaft verantwortlich (vgl. BGH NJW 2016, 1735; LG Saarbrücken ZWE 2014, 361; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl. 2018, § 10 Rn. 244 m.w.N.).
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