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   BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16   

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https://dejure.org/2017,210
BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16 (https://dejure.org/2017,210)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2017 - V ZR 96/16 (https://dejure.org/2017,210)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16 (https://dejure.org/2017,210)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 2 S 1 WoEigG, § 14 Nr 1 WoEigG, § 15 Abs 2 WoEigG, § 22 Abs 1 WoEigG, Art 3 Abs 3 S 2 GG
    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zum nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer auf eigene Kosten; Einräumung eines Sondernutzungsrechts an dem für den Einbau vorgesehenen Treppenhausteil

  • IWW

    § 22 Abs. 2 WEG, § ... 22 Abs. 1 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, §§ 14, 22 WEG, § 5 Abs. 2 WEG, § 21 Abs. 8 WEG, § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 308 Abs. 1 ZPO, § 554a Abs. 1 BGB, § 554a Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB, § 554a BGB, Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 6 Abs. 1 GG, § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrSichV, § 15 Abs. 2 WEG, § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG, § 13 Abs. 2 WEG, § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG, § 10 Abs. 2 WEG, § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG, Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 13 Abs. 2 S. 1, 14 Nr. 1, 15 Abs. 2, 22 Abs. 1, GG Artt. 3 Abs. 3 S. 2, 14 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Nachträglicher Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer auf eigene Kosten mit Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer; Einbau des Aufzugs für einzelne bau- und zahlungswillige Wohnungseigentümer; Vereinbarung der Wohnungseigentümer bzgl. der ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Personenaufzug auch zur Herstellung der Barrierefreiheit genhemigungspflichtige bauliche Veränderung; §§ 13, 14 Nr. 1, 15, 21 Abs. 8, 22 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachträglicher Einbau eines Aufzuges in WEG, Treppenlift

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 2
    Zustimmung aller Wohnungseigentümer zum nächträglichen Einbau eines wegen Behinderung benötigten Personenaufzugs/Begründung eines Sondernutzungsrechts

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zum nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer auf eigene Kosten; Einräumung eines Sondernutzungsrechts an dem für den Einbau vorgesehenen Treppenhausteil

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG: Kann ein nachträglicher Einbau eines Aufzuges wegen gesundheitlicher Behinderungen verlangt werden (Barrierefreiheit) ?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträglicher Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer auf eigene Kosten mit Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer; Einbau des Aufzugs für einzelne bau- und zahlungswillige Wohnungseigentümer; Vereinbarung der Wohnungseigentümer bzgl. der ...

  • rechtsportal.de

    Nachträglicher Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer auf eigene Kosten mit Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer; Einbau des Aufzugs für einzelne bau- und zahlungswillige Wohnungseigentümer; Vereinbarung der Wohnungseigentümer bzgl. der ...

  • datenbank.nwb.de

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zum nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer auf eigene Kosten; Einräumung eines Sondernutzungsrechts an dem für den Einbau vorgesehenen Treppenhausteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungseigentumsanlagen - und das barrierefreie Treppenhaus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer

  • lto.de (Kurzinformation)

    WEG-Recht: Kein Anspruch auf Fahrstuhl im Alter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fahrstuhl-Einbau in gemeinschaftlichen Treppenhäusern nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Frage des Anspruchs eines Wohnungseigentümers auf Einbau eines Personenaufzuges in das gemeinschaftliche Treppenhaus

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein eigenmächtiger Fahrstuhleinbau in gemeinschaftliches Treppenhaus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    WEG kann Einbau eines Fahrstuhls ablehnen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachträglicher Einbau eines Personenaufzugs in Wohnungseigentum von Zustimmung aller Wohnungseigentümer abhängig

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Fahrstuhl wegen Gehbehinderung?

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Herstellung von Barrierefreiheit in einer Wohnungseigentumsanlage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufzug für einzelne Wohnungseigentümer - ist das zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zum Aufzugbau ist Zustimmung der Miteigentümer notwendig

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Was (gehbehinderte) Wohnungseigentümer wissen sollten, wenn die Wohnungseigentumsanlage keinen Aufzug hat

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hat ein Eigentümer einen Anspruch auf Barrierefreiheit in der Wohnungseigentümergemeinschaft?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht: Nachträglicher Einbau eines Personenaufzugs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf nachträglichen Einbau eines Fahrstuhls

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentum und Barrierefreiheit

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs? (IMR 2017, 146)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 12
  • MDR 2017, 511
  • NZM 2017, 447
  • ZMR 2017, 319
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im

    Auszug aus BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16
    aa) Bei der insoweit gebotenen Interessenabwägung ist neben dem Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG), auf das sich jede der Parteien berufen kann (vgl. hierzu BVerfG, NJW-RR 2005, 454 ff.), auf Seiten des Klägers Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG zu beachten, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf (vgl. für das Mietrecht BVerfG, NJW 2000, 2658, 2659 f.).

    Infolgedessen werden die Eigentümerbefugnisse des Klägers durch das Verbot der Benachteiligung Behinderter geprägt und umfassen - auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 136, 382 Rn. 23) - den Zugang der Enkelin zu der Wohnung (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2658, 2659 f.).

    Maßgeblich ist eine eingehende, konkrete und einzelfallbezogene Abwägung der divergierenden grundrechtlich geschützten Interessen (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2658, 2659 f.).

  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15

    Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an

    Auszug aus BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16
    Wegen des Entzugs der Befugnis zum Mitgebrauch nach § 13 Abs. 2 WEG kann es nur durch Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 Satz 2 WEG) oder durch den teilenden Eigentümer nach § 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 i.V.m. § 10 Abs. 2 WEG begründet oder geändert werden (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10; vgl. auch Senat, Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, ZfIR 2016, 459 Rn. 22; Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 191/15, WuM 2016, 696 Rn. 14 mwN).

    Abgesehen davon, dass eine gänzliche (nicht nur turnusmäßige) Entziehung des Rechts zum Mitgebrauch ein Sondernutzungsrecht entstehen lässt (vgl. Senat, Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 191/15, WuM 2016, 696 Rn. 10 ff., 18 ff.), ist der Einbau eines Personenaufzugs - wie oben ausgeführt - gerade nicht als temporäre Maßnahme anzusehen.

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16
    Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung und dem demokratischen Prinzip der Verantwortung des vom Volk unmittelbar legitimierten Gesetzgebers muss dieser selbst die regelmäßig höchst komplexe Frage entscheiden, wie eine positive staatliche Schutz- und Handlungspflicht, die aus den in den Grundrechten verkörperten Grundentscheidungen hergeleitet wird, durch aktive gesetzgeberische Maßnahmen zu verwirklichen ist (vgl. BVerfGE 56, 54, 81).

    Ein Verfassungsverstoß kommt nur in Betracht, wenn der Gesetzgeber seine Pflicht evident verletzt hat (vgl. BVerfGE 56, 54, 81; 77, 170, 214 f.; 79, 174, 202; 85, 191, 212; 92, 26, 46).

  • LG München I, 23.06.2014 - 1 S 13821/13

    Beschlusskompetenz zur Änderung der Kostenverteilung bei baulicher Veränderung?

    Auszug aus BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16
    Mit dem Einbau eines Personenaufzugs musste sich die Rechtsprechung bislang nur vereinzelt befassen; dieser ist als Nachteil angesehen worden (so AG Hamburg, ZMR 2005, 821 ff.; offen lassend LG München, ZWE 2015, 139 ff.).

    bb) Soll der einzubauende Personenaufzug - wie hier - nur einzelnen bau- und zahlungswilligen Wohnungseigentümern zur Verfügung stehen, wird diesen ein Sondernutzungsrecht an dem für den Einbau vorgesehenen Treppenhausteil eingeräumt (so auch LG München, ZWE 2015, 139, 141; ähnlich AG Ahrensburg, ZWE 2015, 38 f.: unzulässige Bildung einer Untergemeinschaft).

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16
    Denn sein Lebensalter von etwa achtzig Jahren ist für sich genommen nicht als Behinderung anzusehen (vgl. zum Begriff der Behinderung BVerfGE 96, 288, 301; BeckOK GG/Kischel, 30. Edition, Art. 3 Rn. 233).

    Bei der Erfüllung dieses Auftrags steht dem Staat ein ganz erheblicher Beurteilungsspielraum zu, der jedenfalls den Vorbehalt des organisatorisch, personell und von den sachlichen Voraussetzungen her Möglichen umfasst (vgl. BVerfGE 40, 121, 133; 96, 288, 305 f.).

  • BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03

    Voraussetzungen für einen Stimmrechtsausschluss bei begünstigender Baumaßnahme -

    Auszug aus BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16
    bb) Nach verbreiteter Ansicht kann die erforderliche Interessenabwägung ergeben, dass ein Wohnungseigentümer einen Treppenlift, eine Rollstuhlrampe oder einen Handlauf auch ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer anbringen darf, sofern er seine Wohnung infolge einer Behinderung ohne solche Hilfsmittel nicht erreichen kann (vgl. BayObLGZ 2003, 254, 259 ff.; OLG München, NJW-RR 2005, 1324 ff. und NJW-RR 2008, 1332, 1334; LG Hamburg, NZM 2001, 767, 768; LG Karlsruhe, ZWE 2013, 37 f.; AG Hamburg, ZMR 2005, 821 ff.; AG Krefeld, WuM 1999, 590 f. [jeweils Treppenlift]; AG Bielefeld, WE 2004, 104 f.; AG Warendorf, ZWE 2015, 56 f. [jeweils Rampe]; LG Bremen, ZMR 2014, 386; LG Köln, ZWE 2012, 277, 278 f. [jeweils Handlauf]; AG Stuttgart, WuM 2012, 288, 290 f. [Türeinbau]; vgl. ferner Staudinger/Bub, BGB [2005], § 22 WEG Rn. 55, 176; Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 80; Bärmann/Suilmann, WEG, 13. Aufl., § 14 Rn. 16; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 110).

    Ein Nachteil kann sich daraus ergeben, dass die erforderliche Verengung des Treppenhauses bauordnungsrechtlich nicht zulässig ist (vgl. dazu VG Freiburg, NVwZ-RR 2002, 14 f.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 26. September 2012 - 5 K 2704/12, juris; Hogenschurz in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 22 Rn. 36a); er kann aber zu verneinen sein, wenn die verbleibende Treppenbreite nach behördlicher Überprüfung als noch hinnehmbar angesehen wird (vgl. BayObLGZ 2003, 254, 259 f.; AG Krefeld, WuM 1999, 590 f.).

  • AG Hamburg, 26.05.2005 - 102c II 6/05

    Wohnungseigentum: Anspruch des gehbehinderten Wohnungseigentümers auf Einbau

    Auszug aus BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16
    bb) Nach verbreiteter Ansicht kann die erforderliche Interessenabwägung ergeben, dass ein Wohnungseigentümer einen Treppenlift, eine Rollstuhlrampe oder einen Handlauf auch ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer anbringen darf, sofern er seine Wohnung infolge einer Behinderung ohne solche Hilfsmittel nicht erreichen kann (vgl. BayObLGZ 2003, 254, 259 ff.; OLG München, NJW-RR 2005, 1324 ff. und NJW-RR 2008, 1332, 1334; LG Hamburg, NZM 2001, 767, 768; LG Karlsruhe, ZWE 2013, 37 f.; AG Hamburg, ZMR 2005, 821 ff.; AG Krefeld, WuM 1999, 590 f. [jeweils Treppenlift]; AG Bielefeld, WE 2004, 104 f.; AG Warendorf, ZWE 2015, 56 f. [jeweils Rampe]; LG Bremen, ZMR 2014, 386; LG Köln, ZWE 2012, 277, 278 f. [jeweils Handlauf]; AG Stuttgart, WuM 2012, 288, 290 f. [Türeinbau]; vgl. ferner Staudinger/Bub, BGB [2005], § 22 WEG Rn. 55, 176; Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 80; Bärmann/Suilmann, WEG, 13. Aufl., § 14 Rn. 16; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 110).

    Mit dem Einbau eines Personenaufzugs musste sich die Rechtsprechung bislang nur vereinzelt befassen; dieser ist als Nachteil angesehen worden (so AG Hamburg, ZMR 2005, 821 ff.; offen lassend LG München, ZWE 2015, 139 ff.).

  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16
    Ob der Nachteil, der aus baulichen Veränderungen zur Herstellung von Barrierefreiheit erwächst, das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß übersteigt, ist - wie das Berufungsgericht insoweit zutreffend erkennt - aufgrund einer fallbezogenen Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen zu entscheiden (vgl. BT-Drucks. 16/887 S. 31 f.; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2004 - V ZB 51/03, BGHZ 157, 322, 326 f.).

    Bei mehreren geeigneten Maßnahmen steht den übrigen Wohnungseigentümern ein Mitbestimmungsrecht zu (vgl. zu Parabolantennen Senat, Beschluss vom 22. Januar 2004 - V ZB 51/03, BGHZ 157, 322, 328 f.; Urteil vom 13. November 2009 - V ZR 10/09, NJW 2010, 438 Rn. 16; Timme/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 22 Rn. 171 f.).

  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16
    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 48/13, ZMR 2014, 464 Rn. 8 mwN; siehe auch BVerfG, NJW-RR 2005, 454 ff.).

    aa) Bei der insoweit gebotenen Interessenabwägung ist neben dem Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG), auf das sich jede der Parteien berufen kann (vgl. hierzu BVerfG, NJW-RR 2005, 454 ff.), auf Seiten des Klägers Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG zu beachten, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf (vgl. für das Mietrecht BVerfG, NJW 2000, 2658, 2659 f.).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Auszug aus BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16
    Ein Verfassungsverstoß kommt nur in Betracht, wenn der Gesetzgeber seine Pflicht evident verletzt hat (vgl. BVerfGE 56, 54, 81; 77, 170, 214 f.; 79, 174, 202; 85, 191, 212; 92, 26, 46).
  • VG Freiburg, 20.03.2001 - 7 K 521/00

    Treppenhaus; Hängelift für Behinderte; Brandschutz; Einhaltung technischer

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers in der Teilungserklärung

  • VG Gelsenkirchen, 26.09.2012 - 5 K 2704/12

    Treppen in Mehrfamilienhäusern dürfen nach Einbau eines Treppenlifts nicht

  • AG Ahrensburg, 02.04.2014 - 37 C 23/13

    Untergemeinschaft "Fahrstuhl": Zustimmung aller Eigentümer erforderlich

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • LG Karlsruhe, 13.07.2012 - 11 S 242/11
  • BGH, 13.11.2009 - V ZR 10/09

    Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft als Voraussetzung für die

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • BayObLG, 09.04.1998 - 2Z BR 164/97

    Zustimmung zu einer baulichen Veränderung

  • OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07

    Wohnungseigentum: Anspruch eines behinderten Wohnungseigentümers gegen die

  • AG Warendorf, 30.09.2014 - 48 C 5/14

    Beschluss zum Bau eines behindertengerechten barrierefreien Zugangs muss unter

  • LG Köln, 30.06.2011 - 29 S 246/10

    Muss Gemeinschaft die Errichtung eines Handlaufs dulden?

  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 73/14

    Wechsel des Bodenbelags und Schallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 48/13

    Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer

  • OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05

    Hinnehmbarer Nachteil bei Verringerung der Treppenbreite durch Einbau eines

  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

  • AG Stuttgart, 14.12.2009 - 62 C 5164/09

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen; Umbau eines Fensters in eine Terrassentür

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden

  • LG Hamburg, 06.06.2001 - 318 T 70/99

    Erforderlichkeit der Anbringung eines Treppenlifts; Wirksamkeit eines

  • LG Dortmund, 10.09.2013 - 1 S 416/12

    Verwalter darf Rechtsanwalt im Namen aller Eigentümer bevollmächtigen

  • BGH, 29.05.2020 - V ZR 141/19

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflichten des Versammlungsleiters bei der

    Das gilt umso mehr, als ggf. grundrechtlich geschützte Rechtspositionen in die Auslegung von § 14 Nr. 1 WEG einzubeziehen sind und dazu führen können, dass ein Nachteil zu verneinen ist (vgl. nur Senat, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, NZM 2017, 447 Rn. 22 ff. mwN).
  • BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22

    Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur

    Die Wohnungseigentümer können nach dem seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht eine bauliche Veränderung grundsätzlich auch dann beschließen, wenn die Beschlussfassung die Zuweisung einer ausschließlichen Nutzungsbefugnis an dem dafür vorgesehenen Gemeinschaftseigentum zur Folge hat; einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer bedarf es hierfür nicht mehr (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 30 ff.).

    Insoweit spricht viel dafür, dass es bei der Errichtung eines Aufzugs wegen des massiven konstruktiven Eingriffs in den Baukörper und der insoweit bestehenden Haftungsrisiken (vgl. dazu Senat, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 26 f.) im Rahmen einer Beschlussersetzung eher ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen dürfte, die GdWE mit der Durchführung der Maßnahme zu betrauen, wie dies dem von den Klägern in der Eigentümerversammlung vom 26. Juli 2021 gestellten Hauptantrag entspricht.

    Eine solche bauliche Veränderung bedurfte daher einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer und konnte deshalb nicht Gegenstand einer den Beschluss ersetzenden Entscheidung des Gerichts sein (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 30 ff. mwN; vgl. auch Senat, Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 163).

    Die Errichtung eines Aufzugs ist zwar mit Nachteilen verbunden (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 25 ff.).

  • BGH, 20.03.2020 - V ZR 317/18

    Wohnungseigentum: Abgrenzung zwischen Grundstücksnießbrauch und

    (1) Ein Sondernutzungsrecht ist das durch Vereinbarung begründete Recht eines oder mehrerer Wohnungseigentümer, abweichend von der Regel des § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG Teile des Gemeinschaftseigentums unter Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer (negative Komponente) allein zu benutzen (positive Komponente; vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 279/11, NJW-RR 2012, 1157 Rn. 11; Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZfIR 2017, 403 Rn. 31; Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 65/17, ZfIR 2018, 521 Rn. 8).
  • LG München I, 15.11.2017 - 1 S 1978/16

    Beseitigungsanspruch - Entfernung von Dachflächenfenstern

    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH, Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 48/13, ZMR 2014, 464 Rn. 8 mwN; BGH, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16 -, Rn. 15, juris).
  • BGH, 20.07.2018 - V ZR 56/17

    Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von

    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 15).
  • BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17

    Herbeiführen der dauerhafte Änderung des Inhalts eines Sondernutzungsrechts und

    Sie schränken damit die gesetzliche Befugnis jedes Wohnungseigentümers zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 13 Abs. 2 WEG ein (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 31; Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, NJW-RR 2017, 712 Rn. 10; Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 191/15, ZfIR 2017, 12 Rn. 14; Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10).

    Die mit der Einräumung eines Sondernutzungsrechts getroffene Grundlagenentscheidung für den ausschließlichen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums durch einzelne Wohnungseigentümer und gegen dessen Mitgebrauch durch alle kann nur durch Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG oder durch den teilenden Eigentümer nach § 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 i.V.m. § 10 Abs. 2 WEG begründet oder geändert werden (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 31; Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, NJW-RR 2017, 712 Rn. 10; Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10).

  • BFH, 05.07.2018 - VI R 67/15

    Kein wirtschaftliches Eigentum eines Sondernutzungsberechtigten

    aa) Ein Sondernutzungsrecht ist das durch Vereinbarung begründete eigentumsähnliche Recht eines Wohnungs- oder Teileigentümers, abweichend von der Regel des § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG, Teile des Gemeinschaftseigentums allein, also unter Ausschluss der übrigen Miteigentümer, zu nutzen (z.B. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 13. Januar 2017 V ZR 96/16, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2017, 511, Rz 31; vom 21. Oktober 2016 V ZR 78/16, MDR 2017, 388, Rz 10; vom 8. April 2016 V ZR 191/15, MDR 2016, 1324, Rz 14, und vom 2. Dezember 2011 V ZR 74/11, MDR 2012, 207, Rz 10).
  • AG München, 26.03.2019 - 484 C 17510/18

    Ein ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer installierte

    Maßstab zur Beurteilung, ob eine Umgestaltung beeinträchtigend wirkt, ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein WEer in der betreffenden Situation verständlicherweise beeinträchtigt fühlen darf (BGH ZWE 2017, 224 Rn. 15; BGHZ 116, 392 (396); ZWE 2012, 32 (33) und 83 (84); KG OLGZ 1993, 427 (428); BayObLG WE 1987, 156 (157); LG München I ZWE 2013, 226).

    Aus diesem Grund ist bei der Frage, ob eine Beeinträchtigung über dieses Maß hinausgeht, zu berücksichtigen, welche Interessen die beteiligten WEer verfolgen, insbesondere sind auch die betroffenen Grundrechte der WEer zu berücksichtigen, um deren wertsetzendem Gehalt auf der Rechtsanwendungsebene Geltung zu verschaffen (BGH ZWE 2017, 224 Rn. 15; Bärmann/Merle, 14. Aufl. 2018, WEG § 22 Rn. 173-176).

  • LG Hamburg, 19.09.2018 - 318 S 71/17

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung eines einen nachträglichen Fahrstuhleinbau

    Der BGH habe mit Urteil vom 13.01.2017 (V ZR 96/16) entschieden, dass ein Beschluss über den Einbau eines Aufzugs, bei dem einige Eigentümer von der Nutzung ausgeschlossen seien, schon deshalb nichtig sei, weil dieser die Einräumung eines Sondernutzungsrechts zum Gegenstand habe.

    Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich nicht daraus, dass der BGH mit Urteil vom 13.01.2017 - V ZR 96/16 entschieden hat, dass der nachträgliche Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer auf eigene Kosten grundsätzlich nur mit Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgen kann, weil dies in aller Regel - anders als etwa der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe - auch dann einen Nachteil im Sinne von § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG für die übrigen Wohnungseigentümer begründet, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung auf den Aufzug angewiesen ist, um seine Wohnung zu erreichen.

    Die übrigen Wohnungseigentümer werden insoweit entgegen § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG von dem Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 13.01.2017 - V ZR 96/16, ZMR 2017, 319, Rn. 32, zitiert nach juris).

  • LG Berlin, 22.02.2019 - 85 S 15/18

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Beschlusses über die Einräumung eines

    Dass ausdrücklich ein Sondernutzungsrecht eingeräumt wird, ist nach Auffassung der Kammer nicht erforderlich; vielmehr ist entscheidend und ausreichend, dass einem Sondereigentümer durch Beschluss die Möglichkeit eingeräumt wird, auf Dauer im Gemeinschaftseigentum stehende Flächen unter Ausschluss der übrigen Eigentümer zu nutzen (vgl. BGH ZMR 2017, 319-324, zitiert nach juris, Rz. 32; BGH NJW 2017, 64, 65 zitiert nach beck-online, Rz. 11 m.w.N. BGH NJW 2014, 1879, 1881, zitiert nach beck-online, Rz. 16; OLG München ZMR 2008, 560-562, zitiert nach juris, Rz. 24; OLG Hamburg ZMR 2007, 635-637, zitiert nach juris, Rz. 30; OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 376-377, zitiert nach juris, Rz. 71 m.w.N.; LG Hamburg, Urteil vom 19.09.2018 - 318 S 71/17 -, zitiert nach juris, Rz. 64-67; LG Aurich ZMR 2018, 345-347, zitiert nach juris, Rz. 34ff; LG München I ZMR 2014, 920-923, zitiert nach juris, Rz. 24; LG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2011 - 11 S 41/10 -, juris, Rz. 10; AG Frankfurt, Urteil vom 03.05.2017 - 380 C 3152/14 (14) -, zitiert nach juris, Rz. 69; Suilmann in Bärmann, WEG, 14. Auflage, § 13, Rz. 90; Schultzky in Jennißen, WEG, 5. Auflage, § 15, Rz. 5; Spielbauer ZWE 2017, 19, zitiert nach beck-online).

    Die Rechtssache hat keine über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung; die im Streitfall maßgeblichen Rechtsfragen haben bereits eine Klärung durch die zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gefunden, insbesondere verhält sich das Urteil vom 13.01.2017 - V ZR 96/16 - ebenfalls zu einer baulichen Veränderung (ZMR 2017, 319-324, zitiert nach juris, Rz. 30-32).

  • AG München, 05.07.2017 - 482 C 26378/16

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Eigentümers auf Anbau einer Rollstuhlrampe und

  • LG München I, 18.03.2021 - 36 S 5554/20

    Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen in

  • LG Düsseldorf, 11.11.2022 - 19 S 19/22

    Sondernutzungsrecht durch Baubeschluss?

  • AG Kassel, 24.10.2019 - 800 C 2005/19

    Wurde Einbau eines Treppenliftes erlaubt, darf nicht dessen Rückbau verlangt

  • LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 13 S 98/21

    Recht auf Zugang zum Gemeinschaftseigentum sticht Sondernutzungsrecht!

  • VGH Bayern, 21.12.2016 - 2 B 16.2107

    Steuerliche Förderung für Baudenkmal

  • LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18

    Kein Klimagerät auf dem Dach!

  • AG Köln, 22.05.2017 - 202 C 175/16

    Parabolantenne auf Balkon zulässig?

  • LG München I, 21.12.2022 - 1 S 5647/22

    Zulässigkeit einer baulichen Veränderung im neuen WEG-Recht

  • AG Potsdam, 15.11.2018 - 31 C 17/18

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Ungültigerklärung eines

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