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   BGH, 30.06.2017 - V ZR 232/16   

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https://dejure.org/2017,36433
BGH, 30.06.2017 - V ZR 232/16 (https://dejure.org/2017,36433)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2017 - V ZR 232/16 (https://dejure.org/2017,36433)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2017 - V ZR 232/16 (https://dejure.org/2017,36433)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 546 Abs 1 BGB, § 985 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, § 2041 BGB
    Nachlasssache: Wirksamkeit des Erwerbs von Eigentum an einer Garage durch die Erben als Gesamthandseigentümer für den Nachlass

  • IWW

    § 546 Abs. 1 BGB, § ... 985 BGB, § 138 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 2032 Abs. 1 BGB, § 891 Abs. 1 BGB, § 47 Abs. 1 GBO, § 2041 BGB, § 139 BGB, §§ 566, 578 Abs. 2, Abs. 1 BGB, § 578 Abs. 2 BGB, § 542 Abs. 1 BGB, § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 286 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138, 2032, 2041
    Erwerb eines Grundstücks durch Miterben in gesamthänderischer Verbundenheit

  • Wolters Kluwer

    Formen des Erwerbs von Gegenständen für den Nachlass; Erwerb einer Garage in Erbengemeinschaft für den Nachlass; Erhaltung der wirtschaftlichen Einheit und des Werts des Nachlassvermögens als Gesamthandsvermögen für die Miterben und die Nachlassgläubiger

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 546 Abs. 1, §§ 985, 1004 Abs. 1, § 2041
    Räumungs- und Herausgabeanspruch einer von als Miterben im Wege des dinglichen Vorkaufsrechts zur gesamten Hand erworbenen Garage

  • rewis.io

    Nachlasssache: Wirksamkeit des Erwerbs von Eigentum an einer Garage durch die Erben als Gesamthandseigentümer für den Nachlass

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formen des Erwerbs von Gegenständen für den Nachlass; Erwerb einer Garage in Erbengemeinschaft für den Nachlass; Erhaltung der wirtschaftlichen Einheit und des Werts des Nachlassvermögens als Gesamthandsvermögen für die Miterben und die Nachlassgläubiger

  • rechtsportal.de

    Formen des Erwerbs von Gegenständen für den Nachlass; Erwerb einer Garage in Erbengemeinschaft für den Nachlass; Erhaltung der wirtschaftlichen Einheit und des Werts des Nachlassvermögens als Gesamthandsvermögen für die Miterben und die Nachlassgläubiger

  • datenbank.nwb.de

    Nachlasssache: Wirksamkeit des Erwerbs von Eigentum an einer Garage durch die Erben als Gesamthandseigentümer für den Nachlass

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erwerb von Gegenständen für den Nachlass bei Erhaltung der wirtschaftlichen Einheit für Miterben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 15
  • DNotZ 2018, 52
  • NZM 2017, 815
  • FamRZ 2017, 1966
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus BGH, 30.06.2017 - V ZR 232/16
    Der Tatrichter muss und darf bei einem Indizienbeweis vor der Beweiserhebung prüfen, ob die vorgetragenen Indizien - ihre Richtigkeit unterstellt - ihn von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen würden, ob der Indizienbeweis also schlüssig ist (BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 45).

    Werden mehrere Hilfstatsachen vorgetragen, die jeweils für sich allein betrachtet keine sicheren Rückschlüsse auf die Haupttatsache zulassen, ist vom Tatrichter aber auch zu prüfen, ob die Hilfstatsachen in einer Gesamtschau, gegebenenfalls im Zusammenhang mit dem übrigen Prozessstoff, geeignet sind, ihn von der beweisbedürftigen Behauptung zu überzeugen (BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, aaO).

    Dieses kann lediglich prüfen, ob der Streitstoff umfassend, widerspruchsfrei und ohne Verstoß gegen Denk- oder Erfahrungssätze gewürdigt worden ist (BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, aaO, Rn. 46 mwN).

  • BGH, 28.04.2014 - BLw 2/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Verkauf eines land- oder forstwirtschaftlichen

    Auszug aus BGH, 30.06.2017 - V ZR 232/16
    Grundstückseigentümer können vielmehr nur die Miterben sein, gesamthänderisch verbunden in der Erbengemeinschaft (BGH, Beschluss vom 28. April 2014 - BLw 2/13, NJW-RR 2014, 1170 Rn. 16).
  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Auszug aus BGH, 30.06.2017 - V ZR 232/16
    Nach dem Grundsatz, wonach im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug gebührt, die die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts vermeidet (vgl. Senat, Urteil vom 6. November 2015 - V ZR 78/14, BGHZ 207, 349 Rn. 18 mwN), ist die Auflassung jedoch dahin auszulegen, dass die Klägerinnen in Erbengemeinschaft zur gesamten Hand Eigentümerinnen werden sollten.
  • BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
    Auszug aus BGH, 30.06.2017 - V ZR 232/16
    aa) Nichtig gemäß § 138 BGB sind solche das Vorkaufsrecht vereitelnde Verträge, die durch ihren Gesamtcharakter oder die Art und Weise ihres Zustandekommens das Gepräge der Sittenwidrigkeit erhalten, sei es, dass sie auf verwerflichen Beweggründen oder der Anwendung unlauterer Mittel beruhen oder ausschließlich zu dem Zweck abgeschlossen werden, dem Vorkaufsberechtigten Schaden zuzufügen (Senat, Urteil vom 11. Dezember 1963 - V ZR 41/62, NJW 1964, 540, 541; BGH, Urteil vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 27/04, MDR 2006, 79).
  • BGH, 06.05.1968 - III ZR 63/66

    Erwerb von Pachtzinsen durch eine Erbengemeinschaft; Anforderungen des Bezugs

    Auszug aus BGH, 30.06.2017 - V ZR 232/16
    Daher ist die im Falle der Beziehungsurrogation erforderliche Beziehung zwischen Rechtsgeschäft und Nachlass - ungeachtet des Meinungsstreits um die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm im Übrigen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. Mai 1968 - III ZR 63/66, NJW 1968, 1824; MüKoBGB/Gergen, 7. Aufl., § 2041 Rn. 13 ff.) - nach allgemeiner Auffassung gegeben, wenn der Erwerb nach der Willensrichtung des rechtsgeschäftlich Handelnden dem Nachlass zu Gute kommen soll (subjektive Komponente) und weiter ein innerer Zusammenhang mit dem Nachlass besteht (objektive Komponente), der auch in einer wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit begründet sein kann (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 121, 122 f.; Staudinger/Löhnig, BGB [2016], § 2041 Rn. 7; Palandt/Weidlich, BGB, 76. Aufl., § 2041 Rn. 2; PWW/Zimmer, BGB, 10. Aufl., § 2041 Rn. 6 ff.; Erman/Bayer, BGB, 14. Aufl., § 2041 Rn. 4 ff.; aA MüKoBGB/Gergen, 7. Aufl., § 2041 Rn. 28, der die Beziehungssurrogation auf Fälle beschränken will, in denen der Erwerb aus Mitteln des Nachlasses erfolgt).
  • BGH, 30.10.1986 - IX ZR 126/85

    Schadensersatzanspruch gegen einen Notar wegen Verletzung von Amtspflichten bei

    Auszug aus BGH, 30.06.2017 - V ZR 232/16
    Zweck der in § 2041 BGB getroffenen Surrogationsregelung ist, die wirtschaftliche Einheit und den Wert des Nachlassvermögens als Gesamthandsvermögen für die Miterben und die Nachlassgläubiger zu erhalten (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - IX ZR 126/85, NJW 1987, 434, 435; MüKoBGB/Gergen, 7. Aufl., § 2041 Rn. 1; Erman/Bayer, aaO, Rn. 1).
  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 11/05

    Umfang der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs

    Auszug aus BGH, 30.06.2017 - V ZR 232/16
    Hierzu genügt es nicht, die Vermutung zu erschüttern; vielmehr muss der volle Beweis des Gegenteils erbracht werden (Senat, Urteil vom 2. Dezember 2005 - V ZR 11/05, NJW-RR 2006, 662 Rn. 11).
  • BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05

    Rechts- und Parteifähigkeit einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus BGH, 30.06.2017 - V ZR 232/16
    Die Erbengemeinschaft ist allerdings nicht rechtsfähig (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - VIII ZB 94/05, NJW 2006, 3715 Rn. 7) und kann folglich selbst kein Eigentum an Grundstücken erwerben.
  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 27/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Mietvertrag

    Auszug aus BGH, 30.06.2017 - V ZR 232/16
    aa) Nichtig gemäß § 138 BGB sind solche das Vorkaufsrecht vereitelnde Verträge, die durch ihren Gesamtcharakter oder die Art und Weise ihres Zustandekommens das Gepräge der Sittenwidrigkeit erhalten, sei es, dass sie auf verwerflichen Beweggründen oder der Anwendung unlauterer Mittel beruhen oder ausschließlich zu dem Zweck abgeschlossen werden, dem Vorkaufsberechtigten Schaden zuzufügen (Senat, Urteil vom 11. Dezember 1963 - V ZR 41/62, NJW 1964, 540, 541; BGH, Urteil vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 27/04, MDR 2006, 79).
  • BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 271/04

    Sittenwidrigkeit der Beurkundung eines überhöhten Kaufpreise zum Zwecke der

    Auszug aus BGH, 30.06.2017 - V ZR 232/16
    aa) Nichtig gemäß § 138 BGB sind solche das Vorkaufsrecht vereitelnde Verträge, die durch ihren Gesamtcharakter oder die Art und Weise ihres Zustandekommens das Gepräge der Sittenwidrigkeit erhalten, sei es, dass sie auf verwerflichen Beweggründen oder der Anwendung unlauterer Mittel beruhen oder ausschließlich zu dem Zweck abgeschlossen werden, dem Vorkaufsberechtigten Schaden zuzufügen (Senat, Urteil vom 11. Dezember 1963 - V ZR 41/62, NJW 1964, 540, 541; BGH, Urteil vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 27/04, MDR 2006, 79).
  • BGH, 21.06.2018 - IX ZR 129/17

    Beweisverfahren: Pflicht zur Vernehmung eines von der beweisbelasteten Partei

    Bei mittelbarer Beweisführung ist dem Gericht die Vorprüfung der Beweiserheblichkeit und -tauglichkeit des benannten Beweismittels zu ermöglichen, indem neben der zu beweisenden Haupttatsache auch die Hilfstatsachen bezeichnet werden, aus denen sich die Haupttatsache ergeben soll (vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Mai 2012, aaO Rn. 42, 44; vom 30. Juni 2017 - V ZR 232/16, WuM 2017, 629 Rn. 22).
  • BGH, 07.04.2021 - VIII ZR 49/19

    Erwerb eines Reitpferds auf einer Auktion: Vorliegen einer öffentlich

    (1) Bei einem Indizienbeweis, wie insoweit vorliegend, darf der Tatrichter zwar von einer beantragten Beweiserhebung absehen, wenn die unter Beweis gestellte Hilfstatsache für den Nachweis der Haupttatsache nach seiner Überzeugung nicht ausreicht (BGH, Urteile vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 261; vom 14. März 2000 - X ZR 31/98, juris Rn. 13; vom 30. Juni 2017 - V ZR 232/16, NJW-RR 2018, 15 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in der Zwangsversteigerung: Abgabe eines

    b) Die für das Eigentum der Beklagten in Erbengemeinschaft streitende Vermutung hat der Kläger nicht durch den Beweis des Gegenteils widerlegt (vgl. zur Darlegungs- und Beweislast Senat, Urteil vom 30. Juni 2017 - V ZR 232/16, NZM 2017, 815 Rn. 7; Senat, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 302/16, NJW 2018, 2261 Rn. 19).
  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 302/16

    Aufrechnung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundschuldzessionar mit

    b) Diese Vermutung hat der Kläger nicht durch den Beweis des Gegenteils widerlegt (vgl. zur Darlegungs- und Beweislast Senat, Urteil vom 30. Juni 2017 - V ZR 232/16, NZM 2017, 815 Rn. 7).
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