Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 09.08.2018 - 2 U 9/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen ungenehmigter Errichtung eines Schwimmbeckens
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen ungenehmigter Errichtung eines Schwimmbeckens
- rabüro.de
Zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen ungenehmigter Errichtung eines Schwimmbeckens
- mietrechtsiegen.de
Fristlose Mietvertragskündigung wegen ungenehmigter Errichtung eines Schwimmbeckens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses über ein Hausgrundstück wegen unerlaubter, formell und materiell bauordnungswidriger Errichtung eines Schwimmteichs durch den Mieter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schwimmbecken statt Bio-Teich: Fristlose Kündigung gerechtfertigt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Schwimmbecken statt Bio-Teich rechtfertigt fristlose Kündigung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Entgeltlichkeit der Überlassung: Nutzungsverhältnis als Miete oder Leihe
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Entgeltlichkeit der Überlassung: Nutzungsverhältnis als Miete oder Leihe
- lto.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung eines Mieters: Schwimmbecken statt Bio-Teich gebaut
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schwimmbecken statt Bio-Teich rechtfertigt fristlose Kündigung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Schwimmbecken statt Bio-Teich? Fristlose Kündigung rechtmäßig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schwimmbecken statt Bio-Teich rechtfertigt fristlose Kündigung
- DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main e.V. (Leitsatz/Kurzanmerkung)
Kündigung des Vermieters; Umbauarbeiten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schwimmbecken statt Bio-Teich: Fristlose Kündigung eines Grundstückmieters gerechtfertigt - Umgestaltung stellt sich nicht als "vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache" dar
Besprechungen u.ä. (2)
- DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main e.V. (Leitsatz/Kurzanmerkung)
Kündigung des Vermieters; Umbauarbeiten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schwimmbecken statt Bio-Teich: Fristlose Kündigung gerechtfertigt! (IMR 2018, 465)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 13.12.2017 - 14 O 47/17
- OLG Frankfurt, 09.08.2018 - 2 U 9/18
Papierfundstellen
- NZM 2019, 411
Wird zitiert von ... (2)
- AG Stuttgart, 12.03.2021 - 35 C 1278/20
Kündigung wegen ungenehmigter baulicher Veränderung?
a) Verletzt der Mieter seine vertraglichen Pflichten, indem er ungenehmigte baulichen Veränderungen vornimmt, so kommt die Berechtigung des Vermieters zur außerordentlichen Kündigung entweder auf Grundlage des typisierten Regeltatbestandes des § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB oder auf Grundlage der Generalklausel des § 543 Abs. 1 BGB in Betracht (etwa KG, ZMR 2016, 855; OLG Frankfurt, NZM 2019, 411;… Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Aufl., § 543 Rn. 212;… BeckOK-BGB/Wiederhold, § 543 Rn. 61 jew. mwN [Stand: 01.02.2021]).Dieser Bereich beschränkt sich aber auf Veränderungen, welche die bauliche Substanz der Mietsache nicht erheblich beeinträchtigen, keine Beeinträchtigungen des Vermieters oder der Mitmieter befürchten lassen und die sich im Rahmen des üblichen und vertragsgemäßen Gebrauchs halten (bejaht etwa für die Errichtung von: Kinderschaukel und Sandkasten AG Kerpen, ZMR 2002, 924; Anlage eines kleinen Gartenteichs: LG Lübeck, WuM 1993, 669; Errichtung eines Kinderspielhäuschens: AG Flensburg, WuM 2016, 486; verneint für: Anlage eines Schwimmteichs: OLG Frankfurt, NZM 2019, 411; Anlage eines "recht großen" Gartenhauses: AG Brühl, WuM 1989, 498; Errichtung eines Swimmingpools auf dem streitgegenständlichen Grundstück: AG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2018, Az.: 30 C 4028/18 unter (2.) - n.v.; Berufung iE zurückgewiesen durch Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.11.2019, Az.: 4 S 11/19 - n.v.).
- OLG Frankfurt, 30.08.2019 - 2 U 148/18
Räumungspflicht des Dritten in Bezug auf Nebengebäude bei Beendigung des …
Danach kommt es für die Entscheidung nicht darauf an, ob der Gestattungsvertrag der Streitverkündeten und der Beklagten vom 22.11.2010 wirksam geschlossen wurde, wie dieser Vertrag - auch im Hinblick auf die in Ziffer 3. formulierten Pflichten der Beklagten - auch unter Beachtung des Urteils des Senats vom 9.8.2018 (Az. 2 U 9/18 ) rechtlich zu qualifizieren ist und ob der gemäß seiner Ziffer 2. bis zum 31.8.2024 abgeschlossene Vertrag aufgrund der durch die Streitverkündete selbst bewirkten Beendigung des Hauptmietvertrages vorzeitig kündbar wäre; eine Kündigung durch die Streitverkündete ist nicht vorgetragen.