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   BayObLG, 09.04.1998 - 2Z BR 164/97   

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https://dejure.org/1998,4711
BayObLG, 09.04.1998 - 2Z BR 164/97 (https://dejure.org/1998,4711)
BayObLG, Entscheidung vom 09.04.1998 - 2Z BR 164/97 (https://dejure.org/1998,4711)
BayObLG, Entscheidung vom 09. April 1998 - 2Z BR 164/97 (https://dejure.org/1998,4711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungspflichtigkeit der Errichtung einer Gasleitung aus dem Kellerraum eines Wohnungseigentümers in den Kellerraum eines anderen Wohnungseigentümers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1
    Zustimmung zu einer baulichen Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - UR II 1024/96
  • LG München I - 1 T 6312/97
  • BayObLG, 09.04.1998 - 2Z BR 164/97

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 1014
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 28.01.1993 - 2Z BR 110/92

    Bauliche Veränderung: Können Wohnungseigentümer Unterlassung verlangen?

    Auszug aus BayObLG, 09.04.1998 - 2Z BR 164/97
    Insoweit genügt die begründete Besorgnis zukünftiger Eingriffe (vgl. BayObLG WuM 1993, 294).
  • BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 71/94

    Durchbruch durch tragende Wand zur Verbindung von zwei Eigentumswohnungen nur mit

    Auszug aus BayObLG, 09.04.1998 - 2Z BR 164/97
    Die Neuerrichtung einer Gasleitung, die aus dem Kellerraum der Antragstellerin in den Kellerraum des Antragsgegners führen soll, erfordert einen Durchbruch durch eine tragende Wand und stellt daher einen wesentlichen Eingriff in die bauliche Substanz des Gebäudes dar, der mit dessen Instandhaltung oder Instandsetzung nichts zu tun hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 649/650; BayObLG Rpfleger 1976, 291 [LS]; OLG Zweibrücken WE 1988, 60).
  • BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82

    Wohnungseigentümer; Einbau; Bauliche Veränderung; Dachgeschoß; Dachfenster;

    Auszug aus BayObLG, 09.04.1998 - 2Z BR 164/97
    Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erteilung der erforderlichen Zustimmung zu einer baulichen Veränderung (vgl. BayObLG Rpfleger 1983, 14 [LS]; Staudinger/Bub Rn.47, Weitnauer/Lüke WEG 8.Aufl. Rn.13, jeweils zu § 22 WEG ).
  • BayObLG, 25.09.1997 - 2Z BR 79/97

    Bestimmtheit des Antrags auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses -

    Auszug aus BayObLG, 09.04.1998 - 2Z BR 164/97
    Die Bestimmung der Nr. 111 4 des Teilungsvertrags vom 25.1.1985 ist strenger als die in jeder Beziehung abdingbare (vgl. BayObLG WuM 1997, 700 m.w.N.) gesetzliche Vorschrift.
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    Ist deren Zustimmung dagegen gemäß § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG erforderlich, sieht das Gesetz einen auf Erteilung der Zustimmung gerichteten Anspruch nicht vor (vgl. BayObLG, NZM 1998, 1014), und zwar auch dann nicht, wenn die Maßnahme der Herstellung von Barrierefreiheit dienen soll.
  • OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05

    Hinnehmbarer Nachteil bei Verringerung der Treppenbreite durch Einbau eines

    bb) Ein Anspruch auf eine erforderliche Zustimmung zu einer baulichen Veränderung besteht grundsätzlich nicht (BayObLG WuM 1998, 679; NZM 1998, 1014).
  • OLG Hamm, 18.11.2003 - 15 W 395/03

    Zustandekommen einer vertraglichen Einigung über die Genehmigung einer baulichen

    Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erteilung der erforderlichen Zustimmung zu einer baulichen Veränderung (BayObLG NZM 1998, 1014).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/05

    Wohnungseigentum: Herstellung eines gesonderten Zugangs zu der Schließfachanlage

    Ein Anspruch auf die erforderliche Zustimmung zu einer baulichen Veränderung besteht grundsätzlich nicht (BayObLG WuM 1998, 679 und NZM 1998, 1014; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 24).
  • OLG Hamm, 05.01.2004 - 15 W 153/03

    Zur Frage der Verpflichtung der Wohnungseigentümer, beabsichtigten baulichen

    Die übrigen Wohnungseigentümer können ihre Zustimmung grundsätzlich verweigern oder auch an Bedingungen oder Auflagen knüpfen (BayObLG NZM 1998, 1014; NJW 2002, 71 = FGPrax 2001, 190; Staudinger/Bub, BGB/WEG, 12. Aufl., § 22 Rn. 47, 49; Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 22 Rn. 13; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 22 Rn. 113).
  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00

    Arglistige Täuschung eines Wohnungseigentümers in Eigentümerversammlung

    Diese können ihre Zustimmung nicht nur verweigern, sondern auch an Bedingungen oder Auflagen knüpfen (BayObLG NZM 1998, 1014 m.w.N.; Staudinger/Bub § 22 Rn. 47, 49; Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/03

    Wohnungseigentum: Eröffnung eines zusätzlichen Eingangs mittels Wanddurchbruch

    Ein Anspruch auf die erforderliche Zustimmung zu einer baulichen Veränderung besteht grundsätzlich nicht (BayObLG WuM 1998, 679 und NZM 1998, 1014; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 24).
  • BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 30/99

    Beseitigungsverlangen gegen einen ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer

    d) Ein Anspruch auf Erteilung der erforderlichen Zustimmung zu einer baulichen Veränderung besteht grundsätzlich nicht (BayObLG, NZM 1998, 1014 m.w.N.).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 01.09.2016 - 72 C 44/16

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Hinreichende Bestimmtheit

    Zumindest dürfte ein Aufbohren der Wand erforderlich sein, was als bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG zu bewerten ist (vgl. etwa zur Geschossdecke BayObLG, Beschl. v. 9. Apr. 1998 - 2Z BR 164/97, NZM 1998, 1014), selbst wenn man lediglich von einer Vergrößerung eines bestehenden Loches ausgehen würde.
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