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   OLG Karlsruhe, 13.02.1998 - 4 W 42/97   

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https://dejure.org/1998,7843
OLG Karlsruhe, 13.02.1998 - 4 W 42/97 (https://dejure.org/1998,7843)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.02.1998 - 4 W 42/97 (https://dejure.org/1998,7843)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - 4 W 42/97 (https://dejure.org/1998,7843)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustimmung; bauliche Veränderung; Bauvoranfrage; Willenserklärung; Verwaltungsbehörde; Baugenehmigungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1
    Wohnungseigentumsrecht: Auslegung einer im Baugenehmigungsverfahren erteilten Zustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1468
  • NZM 1998, 526
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Zweibrücken, 23.12.1999 - 3 W 198/99

    Wäschespinne als bauliche Veränderung?

    Grundsätzlich beschränkt sich eine Zustimmung i.S. von § 22 WEG auf die konkret vorgestellte bauliche Veränderung; eine davon abweichende Ausführungsweise oder spätere Änderung ist von der erteilten Zustimmung nicht mehr gedeckt (vgl. BayObLG, MDR 1995, 569; OLG Karlsruhe, OLG-Report 1998, 229, [230]; Bub/Bub, § 22 Rdnr. 49).

    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn das Verhalten der Wohnungseigentümer aus Anlass der Begehung vom April 1994 im Sinne einer "allgemein" erteilten Genehmigung aufzufassen sein sollte (vgl. dazu BayObLG , WE 1997, 236, [237]; OLG Karlsruhe, OLG-Report 1998, 229), bei der es letztlich allein im Belieben der Bet.

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2006 - 3 Wx 16/06

    WEG : Zeitpunkt für den Widerruf einer Zustimmung durch den Eigentümer

    Geschieht dies nicht, so stellt sich die Frage, ob die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung auch ganz "allgemein" erteilt werden kann (vgl. dazu bejahend OLG Zweibrücken NZM 2000, 293; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1468; BayObLG WE 1997, 236).
  • BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01

    Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung

    Denn die notwendige Zustimmung zu baulichen Veränderungen können die Wohnungseigentümer nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit auch in anderer Form als durch Beschluß (BGHZ 79, 196/200 ff. = NJW 1979, 817/819), nämlich in Form einer Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 WEG oder auch formfrei erteilen (BayObLGZ 1998, 32/34; BayObLG ZMR 1995, 495/497; BayObLG NJW-RR 1995, 653/654; OLG Hamm WE 1996, 351/352; OLG Karlsruhe NZM 1998, 526; Müller Rn. 231; Palandt/Bassenge § 22 WEG Rn. 14; Röll ZWE 2001, 55/56).
  • OLG München, 31.05.2007 - 34 Wx 112/06

    Sonderrechtsnachfolger als Handlungsstörer - bauliche Veränderungen an

    Zutreffend hat das Landgericht zwar ausgeführt, dass die Unterschrift der Antragsteller auf dem Eingabeplan nicht ohne weiteres als Zustimmung gewertet werden kann (BayObLGZ 1990, 204/206 f; BayObLG NJW-RR 1994, 82; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1468).
  • AG München, 01.06.2023 - 1293 C 13203/22

    Unbestimmtheit eines Gestattungsbeschlusses zu einer baulichen Veränderung

    Die Ansicht, wonach dem Bauwilligen auch eine "allgemeine" Gestattung" erteilt werden könne, nach der es im Belieben des Bauwilligen stehen solle, wie und was er baut, also eine Art "Blankettzustimmung" (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2006, 702 (793); OLG Zweibrücken NZM 2000, 293 (294); OLG Karlsruhe NZM 1998, 526; BayObLG WE 1997, 236 (237)), teilt das erkennende Gericht nicht.
  • LG Konstanz, 20.02.2001 - 6 T 17/99

    Gemeinsame Nutzung eines Gartens; Verteilung von Miteigentumsanteilen an einer

    Das Gericht hat den Willen des Antragstellers zu erforschen und im Übrigen ohne Bindung an die erklärten Anträge in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens eine sachgerechte und vollstreckungsfähige Entscheidung zu treffen (OLG Karlsruhe WE 1998, 268; BayObLG ZMR 1999, 846).
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