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   BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97   

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BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97 (https://dejure.org/1998,3702)
BayObLG, Entscheidung vom 23.04.1998 - 2Z BR 162/97 (https://dejure.org/1998,3702)
BayObLG, Entscheidung vom 23. April 1998 - 2Z BR 162/97 (https://dejure.org/1998,3702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Tragung der Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums; Erstreckung der Kostentragungspflicht eines einzelnen Wohnungseigentümers auf bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums nach ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigentümerbeschluß über Sonderumlage setzt berechenbaren Betrag voraus; unbestimmter Eigentümerbeschluß über Balkonsanierung bei nur ungefährem Kostenrahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2, § 28; BGB §§ 387 ff.
    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Sonderzahlung oder Sonderumlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 918
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 7/98

    Anforderungen an einen Eigentümerbeschluss, der von einem Wohnungseigentümer die

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97
    Auch die Verpflichtung zur Zahlung einer Sonderumlage hat einen Eigentümerbeschluß über den Gesamtbetrag der Umlage und über dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer zur Voraussetzung (vgl. BGHZ 108, 44/47; BayObLG WÜM 1992, 209; BayObLG FGPrax 1997, 19 ; Senatsbeschluß vom 11.3.1998, 2Z BR 7/98).

    Diese ist zwar nicht in jedem Fall erforderlich; es genügt, wenn der einzelne Wohnungseigentümer den auf ihn entfallenden Betrag ohne weiteres, etwa anhand des in der Gemeinschaft allgemein geltenden Kostenverteilungsschlüssels, errechnen kann (BayObLG FGPrax 1997, 19 f.; Senatsbeschluß vom 10.10.1996 2Z BR 7/98; KG NJW-RR 1991, 912 ; vgl. auch BayObLG WuM 1992, 209).

  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 76/96

    Kostenschlüssel und Miteigentumsanteil

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97
    Auch die Verpflichtung zur Zahlung einer Sonderumlage hat einen Eigentümerbeschluß über den Gesamtbetrag der Umlage und über dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer zur Voraussetzung (vgl. BGHZ 108, 44/47; BayObLG WÜM 1992, 209; BayObLG FGPrax 1997, 19 ; Senatsbeschluß vom 11.3.1998, 2Z BR 7/98).

    Diese ist zwar nicht in jedem Fall erforderlich; es genügt, wenn der einzelne Wohnungseigentümer den auf ihn entfallenden Betrag ohne weiteres, etwa anhand des in der Gemeinschaft allgemein geltenden Kostenverteilungsschlüssels, errechnen kann (BayObLG FGPrax 1997, 19 f.; Senatsbeschluß vom 10.10.1996 2Z BR 7/98; KG NJW-RR 1991, 912 ; vgl. auch BayObLG WuM 1992, 209).

  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch vereinbarungsersetzenden

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97
    Ein solcher Beschluß ist zwar, auch wenn er gegen die vereinbarte Gemeinschaftsordnung verstößt, wirksam (BGHZ 127, 99/102 f.; BayObLGZ 1996, 256 f.); bei einer solchen Rechtslage kann aber nicht mehr davon gesprochen werden, daß der Einzelbetrag ohne weiteres errechnet werden könne.
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97
    Ein solcher Beschluß ist zwar, auch wenn er gegen die vereinbarte Gemeinschaftsordnung verstößt, wirksam (BGHZ 127, 99/102 f.; BayObLGZ 1996, 256 f.); bei einer solchen Rechtslage kann aber nicht mehr davon gesprochen werden, daß der Einzelbetrag ohne weiteres errechnet werden könne.
  • BayObLG, 31.01.1992 - BReg. 2 Z 143/91

    Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses über eine Sonderumlage ohne Angabe eines

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97
    Diese ist zwar nicht in jedem Fall erforderlich; es genügt, wenn der einzelne Wohnungseigentümer den auf ihn entfallenden Betrag ohne weiteres, etwa anhand des in der Gemeinschaft allgemein geltenden Kostenverteilungsschlüssels, errechnen kann (BayObLG FGPrax 1997, 19 f.; Senatsbeschluß vom 10.10.1996 2Z BR 7/98; KG NJW-RR 1991, 912 ; vgl. auch BayObLG WuM 1992, 209).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97
    Voraussetzung für die Zahlungspflicht eines Wohnungseigentümers ist aber stets ein Eigentümerbeschluß, aus dem sich der Gesamtbetrag der Inanspruchnahme ebenso ergibt wie der auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Betrag; dies gilt für die Verpflichtung zu einer Sonderzahlung (Sonderumlage) ebenso wie für die Zahlungspflicht aufgrund des Wirtschaftsplans oder der Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 1 , Abs. 3 und Abs. 5 WEG ; vgl. BGH NJW 1985, 912 ; BayObLGZ 1987, 86/96; BayObLG NJW-RR 1990, 1107 ; Palandt/Bassenge BGB 57. Aufl. § 28 WEG Rn. 15).
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 44/90

    Wohngeldinkasso: Genehmigung der Einzelabrechnungen erforderlich?

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97
    Voraussetzung für die Zahlungspflicht eines Wohnungseigentümers ist aber stets ein Eigentümerbeschluß, aus dem sich der Gesamtbetrag der Inanspruchnahme ebenso ergibt wie der auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Betrag; dies gilt für die Verpflichtung zu einer Sonderzahlung (Sonderumlage) ebenso wie für die Zahlungspflicht aufgrund des Wirtschaftsplans oder der Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 1 , Abs. 3 und Abs. 5 WEG ; vgl. BGH NJW 1985, 912 ; BayObLGZ 1987, 86/96; BayObLG NJW-RR 1990, 1107 ; Palandt/Bassenge BGB 57. Aufl. § 28 WEG Rn. 15).
  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97
    Auch die Verpflichtung zur Zahlung einer Sonderumlage hat einen Eigentümerbeschluß über den Gesamtbetrag der Umlage und über dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer zur Voraussetzung (vgl. BGHZ 108, 44/47; BayObLG WÜM 1992, 209; BayObLG FGPrax 1997, 19 ; Senatsbeschluß vom 11.3.1998, 2Z BR 7/98).
  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97
    Voraussetzung für die Zahlungspflicht eines Wohnungseigentümers ist aber stets ein Eigentümerbeschluß, aus dem sich der Gesamtbetrag der Inanspruchnahme ebenso ergibt wie der auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Betrag; dies gilt für die Verpflichtung zu einer Sonderzahlung (Sonderumlage) ebenso wie für die Zahlungspflicht aufgrund des Wirtschaftsplans oder der Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 1 , Abs. 3 und Abs. 5 WEG ; vgl. BGH NJW 1985, 912 ; BayObLGZ 1987, 86/96; BayObLG NJW-RR 1990, 1107 ; Palandt/Bassenge BGB 57. Aufl. § 28 WEG Rn. 15).
  • KG, 06.02.1991 - 24 U 5167/90

    Begründung von Verbindlichkeiten durch Eigentümerbeschluss; Haftung der

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97
    Diese ist zwar nicht in jedem Fall erforderlich; es genügt, wenn der einzelne Wohnungseigentümer den auf ihn entfallenden Betrag ohne weiteres, etwa anhand des in der Gemeinschaft allgemein geltenden Kostenverteilungsschlüssels, errechnen kann (BayObLG FGPrax 1997, 19 f.; Senatsbeschluß vom 10.10.1996 2Z BR 7/98; KG NJW-RR 1991, 912 ; vgl. auch BayObLG WuM 1992, 209).
  • BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 138/95

    Aufrechnungsbeschränkung gegenüber Wohngeldforderungen

  • BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 20/97

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers für Wohngeldvorschüsse -

  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 257/16

    Wohnungseigentum: Haftung des Erwerbers für eine nach dem Eigentumswechsel fällig

    Die Vorschrift ist auch dann anwendbar, wenn die Verpflichtungen aus einer Sonderumlage resultieren (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Mai 1989 - V ZB 14/88, BGHZ 107, 285, 287; BGH, Beschluss vom 24. März 1983 - VII ZB 28/82, BGHZ 87, 138, 139 f.; BayObLG, NZM 1998, 918, 919).
  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 298/08

    Aufrechnungsausschluss gegen Wohngeldanspruch

    Eine Ausnahme wird nur anerkannt, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung von der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt oder gegen diese rechtskräftig festgestellt sind oder auf einer Notgeschäftsführung nach § 21 Abs. 2 WEG in Verbindung mit §§ 683, 680 BGB beruht (KG ZWE 2002, 363; BayObLG WE 1998, 316/317; FGPrax 1996, 98; NZM 1998, 918; OLG Düsseldorf NZM 1999, 573; Senat, Beschluss vom 30.8.2000 - 15 W 212/00 - Bärmann - Merle, WEG, 10. Auflage, § 28 Rn. 159).
  • OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06

    Anforderungen an die Berechenbarkeit des Verteilerschlüssels in einem

    Soll eine Sonderumlage erhoben werden, setzt die Zahlungspflicht einen Eigentümerbeschluss über den Gesamtbetrag der Umlage und über dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer voraus (BayObLG, Beschluss vom 18.03.2004, ZMR 2005, 377 ff.; Beschluss vom 07.11.2002, ZMR 2003, 360 f.; Beschluss vom 23.04.1998, NZM 1998, 918 f.).

    Ausnahmsweise genügt es aber, dass der geschuldete Betrag von den Wohnungseigentümern ohne weiteres selbst errechnet werden kann (BayObLG, Beschluss vom 11.03.1998, ZMR 1998, 445; Beschluss vom 23.04.1998, NZM 1998, 918 f.).

  • OLG Braunschweig, 29.05.2006 - 3 W 9/06
    Soll eine Sonderumlage erhoben werden, setzt die Zahlungspflicht einen Eigentümerbeschluss über den Gesamtbetrag der Umlage und über dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer voraus (BayObLG, Beschluss vom 18.03.2004, ZMR 2005, 377 ff.; Beschluss vom 07.11.2002, ZMR 2003, 360 f.; Beschluss vom 23.04.1998, NZM 1998, 918 f.).

    Ausnahmsweise genügt es aber, dass der geschuldete Betrag von den Wohnungseigentümern ohne weiteres selbst errechnet werden kann (BayObLG, Beschluss vom 11.03.1998, ZMR 1998, 445; Beschluss vom 23.04.1998, NZM 1998, 918 f.).

  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01

    Der Gemeinschaftsordnung widersprechende Sonderumlage für Teileigentumseinheiten

    Weil die Sonderumlage den Wirtschaftsplan ergänzt, gilt für ihre Bemessung der allgemeine in der GO festgelegte Verteilungsschlüssel (BayObLG NZM 1998, 918 f.; Palandt/Bassenge § 28 WEG Rn. 4 und 19).
  • OLG Köln, 21.11.2001 - 16 Wx 185/01

    Ungenaue Protokollierung der Anwesenheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Entsprechendes gilt für die Beschlussfassung über die Finanzierung, die allerdings nur eine Grundsatzentscheidung darstellt, da die Höhe der Umlage derzeit noch ungewiss ist und der Beschluss deshalb für eine Beitreibung gegen die einzelnen Wohnungseigentümer noch keinen Anspruch begründet (vgl. BayObLG NZM 1998, 918).
  • BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 186/03

    Gültigkeit des Wirtschaftsplans trotz Nichtprüfung durch Verwaltungsbeirat -

    Durch den Eigentümerbeschluss zu TOP 2d wurde zwar nicht die anteilsmäßige Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer festgelegt, der einzelne Wohnungseigentümer kann aber den auf ihn entfallenden Betrag ohne weiteres nach dem allgemein anzuwendenden Kostenverteilungsschlüssel errechnen (vgl. BayObLG NZM 1998, 918; Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 490 m.w.N.).
  • KG, 25.06.2003 - 24 W 328/02

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Ausnahmen vom Aufrechnungsverbot in der

    Diesen Gegenforderungen werden Ansprüche aus Notgeschäftsführung gemäß § 21 Abs. 2 WEG, insbesondere unstreitige Erstattungsansprüche wegen der Bezahlung gemeinschaftlicher Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungsunternehmen gleichgestellt (vgl. BayObLG NZM 1998, 918 = GE 1999, 155; KG NJW-RR 1995, 719 = ZMR 1995, 218; KG NJW-RR 1996, 465; KG NZM 2002, 745 = ZMR 2002, 699, KG ZMR 2002, 861 = KG-Report 2002, 208).
  • BayObLG, 11.06.2001 - 2Z BR 128/00

    Verfahrensstandschaft des Verwalters, der zugleich Wohnungseigentümer ist, für

    Gegen Wohngeldforderungen kann wirksam nur mit Gegenforderungen aufgerechnet werden, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind oder die sich aus einer Notgeschäftsführung gemäß § 21 Abs. 2 WEG ergeben (BayObLG aaO und NZM 1998, 918/919).
  • BayObLG, 06.09.2001 - 2Z BR 107/01

    Ermächtigung des Hausverwalters zur Aberkennung von Forderungen gegen

    b) Auch die Ausführungen des Landgerichts zum Verbot einer Aufrechnung gemäß § 398 BGB mit Ansprüchen, die weder anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sind oder aus einer Notgeschäftsführung herrühren, entspricht allgemeiner Meinung und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG NZM 1998, 918 f.; FGPrax 1999, 176 f.).
  • BayObLG, 31.10.2002 - 2Z BR 94/02

    Aufrechnung des Wohnungseigentümers gegenüber Wohngeldansprüchen -

  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 184/98

    Erhebung einer Sonderumlage wegen Wohngeldrückständen eines Wohnungseigentümers

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