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   OLG Celle, 19.05.1999 - 4 W 49/99   

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https://dejure.org/1999,10886
OLG Celle, 19.05.1999 - 4 W 49/99 (https://dejure.org/1999,10886)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.05.1999 - 4 W 49/99 (https://dejure.org/1999,10886)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - 4 W 49/99 (https://dejure.org/1999,10886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Unwirksamkeit von Jahresabrechnungen für eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Zulässigkeit der Abberufung des Verwalters einer Eigentümergemeinschaft; Notwendigkeit der gerichtlichen Einsetzung eines Notverwalters für eine Übergangszeit; Folgen der erheblichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit von Jahresabrechnungen für eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Zulässigkeit der Abberufung des Verwalters einer Eigentümergemeinschaft; Notwendigkeit der gerichtlichen Einsetzung eines Notverwalters für eine Übergangszeit; Folgen der erheblichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 841
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.1999 - 4 W 49/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und des Bundesgerichtshofes (NZM 1998, 955, 957) steht der Wohnungseigentümergemeinschaft bei ihren Entscheidungen ein Beurteilungsspielraum zu, weil das Gericht zwar zum Schutze der Minderheit aufgerufen ist, die Entscheidungen der Mehrheit aber in vertretbarem Rahmen respektieren soll.
  • LG Münster, 07.06.1996 - 5 T 447/96
    Auszug aus OLG Celle, 19.05.1999 - 4 W 49/99
    Der derzeitige Verwalter hat in vergangenen Jahren, d. h. in der Zeit ab 1991, Jahresabrechnungen vorgelegt, die mehrfach, nachdem die Genehmigungsbeschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft von den Beteiligten zu 3 angefochten worden sind, rechtskräftig für unwirksam erklärt wurden (5 T 586/95 LG Hildesheim vom 22. November 1995 betreffend die Jahresabrechnungen 91 und 93 Bl. 51 ff. d. A; 5 T 447/96 LG Hildesheim vom 14. Februar 1997 betreffend die Jahresabrechnung 1994 - Bl. 61 ff. d. A.).
  • BayObLG, 09.02.1965 - BReg. 2 Z 276/64

    Weitere sofortige Beschwerde der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.1999 - 4 W 49/99
    In der Regel wird deshalb ein Wohnungseigentümer zunächst einen Eigentümerbeschluss zu dieser Frage herbeiführen müssen (BayObLGZ 1965, 34, 40; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., Rdn. 149 zu § 126).
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

    Es bestehe ein Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer, der nur dann überschritten werde, wenn eine andere Entscheidung als die Abberufung nicht mehr vertretbar sei (OLG Celle, NZM 1999, 841; ZWE 2002, 474, 476; OLG Köln, JMBl. NW 2007, 83; OLG München, ZMR 2007, 807, 809; OLG Schleswig, ZMR 2007, 485; OLG Rostock, ZMR 2010, 223, 224; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 190 und Rn. 226; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 33; Timme/Knop, WEG, § 26 Rn. 214 f.; ähnlich Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 149).
  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03

    Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch

    Besteht bei objektiver Würdigung ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters, so schließt dies allein eine Ermessensausübung der Eigentümerversammlung darüber, ob im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung von dem Abberufungsrecht Gebrauch gemacht werden soll, nicht aus (OLG Celle NZM 1999, 841).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen für die Ungültigerklärung eines Beschlusses

    Nur wenn auch unter Berücksichtigung dieses Beurteilungsspielraumes der wichtige Grund so schwerwiegend ist, dass die Nichtabberufung nicht mehr den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, d. h. nicht mehr vertretbar erscheint, kann ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft die Abberufung des Verwalters verlangen (Senat, Beschluss vom 18.08.2003, 20 W 302/2001, unter Hinweis auf OLG Celle NZM 1999, 841; vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 76; Bärmann/Pick, a.a.O., § 26 Rz. 38).

    Dabei hat es - mit dem amtsgerichtlichen Beschluss - zutreffend zugrunde gelegt, dass die Abberufung nicht auf Gründe gestützt werden kann, die der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zeitpunkt der Wiederwahl des Verwalters bekannt gewesen waren (BayObLG ZMR 2004, 840; WuM 2004, 426; NZM 2004, 110; OLG Köln ZMR 2003, 703; OLG Düsseldorf WuM 1997, 67; NZM 2002, 487; OLG Celle NZM 1999, 841; vgl. auch Bärmann/Pick, a.a.O., § 26 Rz. 36; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 87; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 26 Rz. 11b).

  • OLG Düsseldorf, 17.04.2002 - 3 Wx 8/02

    Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund trotz Billigung des

    Vom Gericht zu beachten sei der Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümergemeinschaft in dessen Rahmen vertretbare Mehrheitsentscheidungen zu respektieren seien (OLG Celle NZM 1999, 841).
  • BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 66/04

    Wichtiger Grund und Rechtsschutzbedürfnis bei Abberufung des Verwalters

    Ein solches ist anzunehmen, wenn der Versuch des Wohnungseigentümers, einen Mehrheitsbeschluss über die Abberufung herbeizuführen, gescheitert ist, oder wenn ihm die vorherige Anrufung der Versammlung in Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse nicht zugemutet werden kann (BayObLG NJW-RR 1997, 1443 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; OLG Celle NZM 1999, 841).

    c) Dem Landgericht ist auch darin beizutreten, dass eine Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund nur auf Tatsachen gestützt werden kann, die entweder nach dessen Bestellung entstanden oder jedenfalls der Wohnungseigentümergemeinschaft erst danach bekannt geworden sind (OLG Celle NZM 1999, 841).

  • OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01

    Wohnungseigentumsverwaltung: Abberufung des verwaltenden Wohnungseigentümers

    Nur wenn auch unter Berücksichtigung dieses Beurteilungsspielraumes der wichtige Grund so schwerwiegend ist, dass die Nichtabberufung nicht mehr den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, d. h. nicht mehr vertretbar erscheint, kann ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft die Abberufung des Verwalters verlangen (OLG Celle, NZM 1999, 841).
  • AG Soest, 24.08.2010 - 8a C 6/09

    Zustimmung zur Abberufung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Ein Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Abberufung lässt sich nicht schon dann bejahen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Abberufung berechtigt wäre, sondern erst, wenn die Nichtabberufung nicht mehr den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung i.S. des § 21 Abs. 3 u. 4 WEG entspricht, d.h. nicht mehr vertretbar ist (OLG Celle, Beschluss v. 19.05.1999, Az. 4 W 49/99 in NZM 1999, 841 f.).

    Es liegt auf der Hand, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft dann, wenn sie den Verwalter in Kenntnis sämtlicher diesem nunmehr vorgeworfenen Handlungen wiederwählt bzw. negativ über dessen Abberufung beschließt, ihn nicht später unter Berufung auf dieses Fehlverhalten wieder abberufen kann, denn ein derartiges Verfahren würde dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechen (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 19.05.1999, Az. 4 W 49/99 in NZM 1999, 841 f.).

  • OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 290/03

    Wohnungseigentum: Abberufung eines verwaltenden Wohnungseigentümers;

    Nur wenn auch unter Berücksichtigung dieses Beurteilungsspielraumes der wichtige Grund so schwerwiegend ist, dass die Nichtabberufung nicht mehr den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, d. h. nicht mehr vertretbar erscheint, kann ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft die Abberufung des Verwalters verlangen (OLG Celle, NZM 1999, 841).
  • LG Hamburg, 23.03.2011 - 318 S 72/10

    Anspruch auf sofortige Abberufung der Verwaltung einer

    Ein Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die übrigen Eigentümer auf sofortige Abberufung der Verwaltung besteht nur, wenn der hierfür genannte Grund so schwerwiegend ist, dass dieser auch unter Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraumes der Gemeinschaft ein solches Gewicht hat, dass eine andere Entscheidung als die sofortige Abberufung der Verwaltung nicht vertretbar wäre (OLG Celle, NZM 1999, 841; OLG Schleswig, ZMR 2007, 485; OLG Rostock, a.a.O.; a. A.: OLG Düsseldorf, NZM 2002, 487; OLG Hamm, NZM 2004, 504).
  • OLG Celle, 14.02.2002 - 4 W 6/02

    Wohnungseigentum; Beschwerde; Zustellung ; Antragsschrift;

    Unabhängig von der Frage, ob eine Beschlussanfechtung der richtige Rechtsbehelf ist, der Antragsteller hätte als Wohnungseigentümer auch die Möglichkeit gehabt, sogleich gegen die übrigen Wohnungseigentümer eine gerichtliche Entscheidung auf Abberufung zu beantragen (OLGR Celle 1999, 217, 218; Bärmann/ Pick/Merle, a. a. O., RdNr. 189 zu § 26 ZPO), ist in der Bestellung des Antragsgegners zu 1 als Verwalter dennoch kein Verstoß gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung zu sehen.
  • OLG Schleswig, 08.11.2006 - 2 W 137/06

    Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Abberufung des Verwalters

  • LG München I, 12.03.2015 - 36 S 24746/13

    Entbehrlichkeit der Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im

  • LG Stade, 07.12.2011 - 9 T 195/10

    Anspruch eines Mitglieds auf Veräußerung und Übereignung eines bestimmten

  • KG, 14.04.2003 - 24 W 286/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Anordnung der Kostenerstattung nach Rücknahme der

  • AG Leipzig, 04.01.2006 - 151 UR II 218/05
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