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   KG, 20.09.1999 - 10 U 3177/98   

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https://dejure.org/1999,8521
KG, 20.09.1999 - 10 U 3177/98 (https://dejure.org/1999,8521)
KG, Entscheidung vom 20.09.1999 - 10 U 3177/98 (https://dejure.org/1999,8521)
KG, Entscheidung vom 20. September 1999 - 10 U 3177/98 (https://dejure.org/1999,8521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Maklerlohn bei Abschluß eines wirtschaftlich nicht identischen Vertrages (Mietvertrag mit und ohne Abstandszahlung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 23
  • NZM 2000, 152
  • ZMR 2000, 33
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamburg, 17.05.2002 - 9 U 39/01

    Vereinbarung einer Maklerprovision nach Leistungserbringung; Identität von

    Insoweit ist die Rechtslage vergleichbar mit der Fallgestaltung, dass ein Maklerkunde, der Gewerberäume zu mieten sucht, sich Abstandsforderungen des Vormieters ausgesetzt sieht und es zum Mietvertragsschluß erst dann kommt, als die Abstandsforderung ganz fallen gelassen wird bzw. erheblich (von DM 200.000,-- auf DM 35.000,--) reduziert wird (vgl. KG, ZMR 2000, 33, 34 mit Anmerkung Bethge; HOLG MDR 1998, 150).
  • LG Bochum, 09.03.2012 - 2 O 498/11

    Anspruch eines Maklers gegen den Käufer einer Immobilie auf Maklerprovision

    Angaben zur Person des Eigentümers waren ausnahmsweise entbehrlich, da dieser wegen der Angabe der postalischen Anschrift für den Beklagten ohne weiteres zu ermitteln war (BGH NJW 1987, 1628, Urt.v. 14.01.1987; KG Berlin ZMR 2000, 33, Urt.v. 20.09.1999) bzw. dessen Anschrift mit der des Kaufobjekts übereinstimmte (BGH NJW 2006, 3062, Urt.v. 06.07.2006).
  • OLG Hamm, 10.05.2012 - 18 U 63/12

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages i.S.

    Ein Nachweis liegt daher nicht allein in der Zusendung eines Schreibens mit Objektbeschreibung, wenn hierin Namen und Anschrift des Verkäufers nicht genannt sind (st. Rspr., siehe nur BGH NJW 1987, 1628, 1629; BGH NJW 2006, 3062; BGH NJW-RR 2009, 1282, Tz. 11; Senat, MDR 1997, 914 f.; Senat, NJW-RR 1999, 632, 633; Senat, Urteil vom 17. Januar 2011 - 18 U 94/10, Tz. 12 juris; KG NZM 2000, 152).
  • LG Berlin, 29.09.2010 - 49 S 16/10

    Maklerlohnanspruch bei Mietvertragsvermittlung durch Vormieter

    Da der Kunde Verhandlungen mit dem Vermieter nur einleiten kann, wenn er erfährt, an wen er sich wegen des angestrebten Vertrages wenden muss, wird der Makler im Allgemeinen nicht nur das Objekt zur Kenntnis bringen, sondern auch Namen und Anschrift des Verfügungsberechtigten nennen müssen (vgl. nur BGH NJW 1987, 1628 = NJW-RR 1987, 858; BGHZ 141, 40 ff.; BGH NJW 2006, 3062 ; Kammergericht MDR 2000, 23, sämtlichst zitiert nach juris).
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