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   OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99   

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OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99 (https://dejure.org/2000,4460)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.01.2000 - 16 Wx 185/99 (https://dejure.org/2000,4460)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2000 - 16 Wx 185/99 (https://dejure.org/2000,4460)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bauliche Veränderung bei Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG § 22 Abs. 1
    Bauliche Veränderung bei Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauliche Veränderung bei gemeinschaftlichem Wohnungseigentum; Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung; Beschlusszuständigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1
    Bauliche Veränderung bei Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 305 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99
    Regelungsgegenstand der beiden Beschlüsse, die der Senat als Rechtsbeschwerdegericht wegen der hierin enthaltenen Dauerwirkungen selbst auslegen kann (BGH NJW 1998, 3713 = NZM 1998, 955), sind in concreto auch bauliche Veränderungen bzw. deren Beseitigung.

    Beide Gesichtspunkte sind demzufolge sowohl in dem Beschluss vom 22.05.1996 wie auch in dem jetzt angefochtenen konsequenterweise als eine Art "Paket" miteinander verbunden, so dass die Unwirksamkeit des Teils über die Wiederherstellung des ursprünglichen Bepflanzungszustandes nach dem auf Eigentümerbeschlüsse entsprechend anwendbaren § 139 BGB (vgl. BGH NJW 1998, 3713 = NZM 1998, 955) die Unwirksamkeit des gesamten Beschlusses nach sich zieht.

  • KG, 10.12.1993 - 24 W 6967/93
    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66; Senatsbeschluss vom 10.01.2000 - 16 Wx 193/99 - ).
  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99
    Vom rechtlichen Ansatzpunkt her zutreffend macht die Rechtsbeschwerde geltend, dass allein die Tatsache, dass es zu dem Pflanzdach bereits einen früheren - einstimmig gefassten - bestandskräftigen Beschluss gibt, noch nicht zur Unwirksamkeit des Zweitbeschlusses führt; denn aus der autonomen Beschlusszuständigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer folgt zugleich deren grundsätzliche Berechtigung, über eine schon geregelte gemeinschaftliche Angelegenheit erneut zu beschließen, sofern hierbei schutzwürdige Belange einzelner Wohnungseigentümer, die sich aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses ergeben, berücksichtigt werden (BGHZ 113, 197, 200).
  • OLG Köln, 09.06.1999 - 16 Wx 56/99

    Dachgarten rund um Penthousewohnung

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99
    Damit war ein gegenüber der ursprünglichen Anlage vor der Dachsanierung erheblich veränderter baulicher Zustand geschaffen, praktisch ein neuer Dachgarten angelegt worden (vgl. zum Dachgarten als bauliche Veränderung Senat OLGR 1999, 365 = ZMR 2000, 59 = NZM 1999, 1103 = NJW-RR 2000, 16; OLG Hamm OLGR 1997, 161; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 22 Rdn. 44).
  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66; Senatsbeschluss vom 10.01.2000 - 16 Wx 193/99 - ).
  • OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99

    Tatbestand in der WEG -Entscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66; Senatsbeschluss vom 10.01.2000 - 16 Wx 193/99 - ).
  • OLG Köln, 12.10.1988 - 2 Wx 27/88
    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66; Senatsbeschluss vom 10.01.2000 - 16 Wx 193/99 - ).
  • OLG Zweibrücken, 14.01.1999 - 3 W 253/98

    Grundbuchberichtigung infolge GbR-Eintritts

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66; Senatsbeschluss vom 10.01.2000 - 16 Wx 193/99 - ).
  • OLG Köln, 11.09.1986 - 2 Wx 19/86

    Verfahrensmangel; Beschwerdeentscheidung; Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66; Senatsbeschluss vom 10.01.2000 - 16 Wx 193/99 - ).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 Wx 230/05

    Zuständigkeit für Beschwerdeentscheidung in WEG -Verfahren bei Gerichtsstand

    Die Beseitigung einer einst gemäß § 22 Abs. 1 WEG beschlossenen baulichen Veränderung (Rückbau) stellt nämlich ihrerseits wieder eine die Einstimmigkeit voraussetzende bauliche Maßnahme im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG dar (OLG Köln NZM 2000, 305; Weitnauer-Lüke WEG 9. Auflage 2005, § 22 Rdz. 9), wobei sich die Beseitigung eines Wintergartens für den Nutzungsberechtigten regelmäßig - so auch hier für den Beteiligten zu 1 - nachteilig im Sinne der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1 WEG auswirkt.

    Zwar ist die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Blick auf ihre autonome Beschlusszuständigkeit grundsätzlich berechtigt, über eine geregelte gemeinschaftliche Angelegenheit erneut zu beschließen - ggf. auch die Genehmigung zur Vornahme einer baulichen Veränderung zu widerrufen (BayObLG WE 1995, 342) - soweit sie schutzwürdige Belange einzelner Wohnungseigentümer aus dem Erstbeschluss beachtet (BGHZ 113, 197, 200; vgl. auch OLG Köln NZM 2000, 305).

  • BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01

    Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit

    Freilich ist, falls durch zulässige Veränderungen eines Voreigentümers ein anderer rechtmäßiger Zustand geschaffen wurde, dieser zum Vergleich mit dem derzeitigen Erscheinungsbild der Anlage heranzuziehen (BayObLG NZM 1999, 29; OLG Köln ZWE 2000, 429; OLG Saarbrücken FGPrax 1997, 56/58; Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 22 WEG Rn. 4).
  • KG, 09.06.2009 - 24 W 357/08

    Wohnungseigentum: Auslegung eines Beschlusses über die Begründung von

    Der Bundesgerichtshof vertritt die Ansicht, dass das Rechtsbeschwerdegericht jedenfalls solche Beschlüsse uneingeschränkt selbst auslegen könne, die als Dauerregelung auch für den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers gelten sollen (BGH NJW 1998, 3713, 3714; zuvor bereits OLG Stuttgart NJW-RR 1991, 913; OLG Stuttgart WE 1998, 282; OLG Köln ZWE 2000, 429, 430).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 191/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3250
OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 191/99 (https://dejure.org/2000,3250)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.2000 - 16 Wx 191/99 (https://dejure.org/2000,3250)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 16 Wx 191/99 (https://dejure.org/2000,3250)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beschwerdewert nach einseitiger Erledigungserklärung in WEG-Sachen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG §§ 43, 47
    Beschwerdewert nach einseitiger Erledigungserklärung in WEG-Sachen

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen fehlender Beschwer; Höhe des Beschwerdewerts bei erfolgter Erledigung der Hauptsache

Verfahrensgang

  • AG Köln - 204 II 329/98
  • LG Köln - 29 T 188/99
  • OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 191/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 678
  • NZM 2000, 305
  • ZMR 2000, 487
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 05.12.1998 - 15 W 364/98

    Bemessung der Rechtsmittelbeschwer in einem Verfahren nach dem

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 191/99
    Bei der Feststellung der Erledigung aufgrund einseitiger Erledigungserklärung handelt es sich um eine Entscheidung in der Hauptsache die mit den allgemeinen Rechtsmitteln, also für die dritte Instanz mit der sofortigen weiteren Beschwerde anfechtbar ist, sofern der Wert der Beschwer 1.500,00 DM übersteigt(vgl. BayObLG NZM 1998, 488; OLG Hamm, FGPrax 1999, 48; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 44 Rd. 100).

    Der Senat ist für Entscheidungen im Zivilprozess bereits früher der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gefolgt, da die ihr zugrunde liegende wirtschaftliche Betrachtungsweiwe sachgerecht ist, und schließt sich ihr in Übereinstimmung mit weiterer obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayObLG WuM 1991, 715 = DWE - 1992, 43 = WE 1992, 227 LS; BayObLG WuM 1992, 568 = WE 1992, 284; OLG Düsseldorf, WE 1997, 311; OLG Hamm, FGPrax 1999, 48; Merle, a.a.O., § 48 Rd. 13; Staudinger/Wenzel, WEG, § 48 Rd. 34) auch für das WEG-Verfahren an.

    Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur meint, dass abweichend von zivilprozessualen Grundsätzen die Erledigung der Hauptsache bereits dann festzustellen sei, wenn infolge eines nach Anhängigkeit eingetretenen Ereignisses ein Rechtsschutzbegehren gegenstandslos wird, wobei die Frage der ursprünglichen Zulässigkeit und Begründetheit des Begehrens nur im Rahmen der flexiblen Kostenentscheidung nach § 47 WEG von Bedeutung sein könne (vg. BayObLG NZM 1998, 488; BayObLG WE 1995, 63; BayObLG WE 1997, 153 = WuM 1996, 722; OLG Hamm, FGPrax 1999, 48; Merle a.a.O. § 44 Rd. 99).

  • BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 165/97

    Grundsätze im Mahnverfahren gegen einen Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 191/99
    Bei der Feststellung der Erledigung aufgrund einseitiger Erledigungserklärung handelt es sich um eine Entscheidung in der Hauptsache die mit den allgemeinen Rechtsmitteln, also für die dritte Instanz mit der sofortigen weiteren Beschwerde anfechtbar ist, sofern der Wert der Beschwer 1.500,00 DM übersteigt(vgl. BayObLG NZM 1998, 488; OLG Hamm, FGPrax 1999, 48; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 44 Rd. 100).

    Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur meint, dass abweichend von zivilprozessualen Grundsätzen die Erledigung der Hauptsache bereits dann festzustellen sei, wenn infolge eines nach Anhängigkeit eingetretenen Ereignisses ein Rechtsschutzbegehren gegenstandslos wird, wobei die Frage der ursprünglichen Zulässigkeit und Begründetheit des Begehrens nur im Rahmen der flexiblen Kostenentscheidung nach § 47 WEG von Bedeutung sein könne (vg. BayObLG NZM 1998, 488; BayObLG WE 1995, 63; BayObLG WE 1997, 153 = WuM 1996, 722; OLG Hamm, FGPrax 1999, 48; Merle a.a.O. § 44 Rd. 99).

  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 191/99
    Während der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertritt, dass sich in Fällen einer einseitigen (Teil-) Erledigung, der Wert regelmäßig nach den in den Vorinstanzen entstandenen Kosten des erledigten Teils richte (vgl. z. B. BGH NJW-RR 1996, 1210), ist die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bzw. einzelner Senate von Oberlandesgerichten - auch innerhalb des OLG's Köln - , uneinheitlich.

    Zulässig ist dagegen die weitere Beschwerde, da hierfür die Summe der in allen Vorinstanzen angefallenen Kosten maßgeblich ist (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1210).

  • BayObLG, 29.04.1999 - 2Z BR 177/98

    Erledigung der Hauptsache im Wohngeldverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 191/99
    Maßgeblich ist ab Eintritt des erledigenden Ereignisses und nicht erst ab Erledigungserklärung (vgl. BayObLG NZM 1999, 853; Merle a.a.O. § 44 Rd. 99) der Wert des Beschlussanfechtungsantrags zuzüglich der (Mehr-)Kosten des erledigten Teils, also der genannten 540, 00 DM.
  • OLG Zweibrücken, 18.02.1994 - 3 W 200/93
    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 191/99
    Demgegenüber wird auch vertreten, dass neben dem erledigenden Ereignis nur noch die Zulässigkeit des ursprünglichen Antrags, nicht aber dessen Begründetheit erforderlich sei (Weitnauer/Hauger, WEG 8. Auflage, Anh. § 43 Rd. 35), während schließlich auch die Meinung vertreten wird, dass die Prüfung wie im Zivilprozess zu erfolgen habe, also die Zulässigkeit und Begründetheit festzustellen sei (OLG Zweibrücken NJW-RR 1994, 1103 = WE 1995, 24; Wenzel, a.a.O., § 44 Rd. 46).
  • OLG München, 22.11.1991 - 11 W 2557/91

    Erstattungsfähigkeit von vorprozessualen Privatgutachterkosten

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 191/99
    Ein Teil der Spruchkörper folgt dem Bundesgerichtshof (z. B. OLG Köln - 6. ZS - WRP 1986, 117; OLG Köln - 12. ZS - OLGR 1992, 112; OLG Köln - 19. ZS - VersR 1992, 518), während andere mit der wohl überwiegenden Meinung in der Literatur annehmen, dass es bei dem ursprünglichen Wert verbleibe (z. B. OLG Köln - 17. ZS - MDR 1995, 103 m. w. Nachw.), und schließlich auch die Auffassung vertreten wird, dass ein Teil des ursprünglichen Wertes anzusetzen sei, weil es um einen Feststellungsantrag gehe ( z. B. OLG Köln - 22. ZS - JB 1991, 832).
  • OLG Köln, 18.11.1998 - 16 Wx 169/98

    Beginn der Rechtsmittelfrist bei verkündeten Beschlüssen

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 191/99
    Auch in einem Zivilprozess, dessen Kostenverteilungsgrundsätze in Fällen eines Zahlungsantrags wegen entstandener Kosten der Instandhaltung herangezogen werden können (vgl. Senat, Beschluss vom 18.11.98 - 16 Wx 169/98 - = NZM 1999, 1155 LS) wäre die Beteiligte zu 1. nicht mit dem Argument durchgedrungen, dass sie keinen Anlass zur Klage i. S. d. § 93 ZPO gegeben hätte.
  • BayObLG, 10.07.1992 - 2Z BR 46/92

    Umfang der Prüfung im Rahmen des § 47 WEG nach einseitiger Erledigterklärung

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 191/99
    Der Senat ist für Entscheidungen im Zivilprozess bereits früher der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gefolgt, da die ihr zugrunde liegende wirtschaftliche Betrachtungsweiwe sachgerecht ist, und schließt sich ihr in Übereinstimmung mit weiterer obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayObLG WuM 1991, 715 = DWE - 1992, 43 = WE 1992, 227 LS; BayObLG WuM 1992, 568 = WE 1992, 284; OLG Düsseldorf, WE 1997, 311; OLG Hamm, FGPrax 1999, 48; Merle, a.a.O., § 48 Rd. 13; Staudinger/Wenzel, WEG, § 48 Rd. 34) auch für das WEG-Verfahren an.
  • OLG Köln, 14.07.1993 - 17 W 145/93

    Streitwertbestimmung bei einseitiger Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 191/99
    Ein Teil der Spruchkörper folgt dem Bundesgerichtshof (z. B. OLG Köln - 6. ZS - WRP 1986, 117; OLG Köln - 12. ZS - OLGR 1992, 112; OLG Köln - 19. ZS - VersR 1992, 518), während andere mit der wohl überwiegenden Meinung in der Literatur annehmen, dass es bei dem ursprünglichen Wert verbleibe (z. B. OLG Köln - 17. ZS - MDR 1995, 103 m. w. Nachw.), und schließlich auch die Auffassung vertreten wird, dass ein Teil des ursprünglichen Wertes anzusetzen sei, weil es um einen Feststellungsantrag gehe ( z. B. OLG Köln - 22. ZS - JB 1991, 832).
  • BayObLG, 14.08.1996 - 2Z BR 77/96

    Eigentümerbeschluß unter der aufschiebenden Bedingung einer Billigung durch den

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 191/99
    Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur meint, dass abweichend von zivilprozessualen Grundsätzen die Erledigung der Hauptsache bereits dann festzustellen sei, wenn infolge eines nach Anhängigkeit eingetretenen Ereignisses ein Rechtsschutzbegehren gegenstandslos wird, wobei die Frage der ursprünglichen Zulässigkeit und Begründetheit des Begehrens nur im Rahmen der flexiblen Kostenentscheidung nach § 47 WEG von Bedeutung sein könne (vg. BayObLG NZM 1998, 488; BayObLG WE 1995, 63; BayObLG WE 1997, 153 = WuM 1996, 722; OLG Hamm, FGPrax 1999, 48; Merle a.a.O. § 44 Rd. 99).
  • OLG Köln, 29.05.1991 - 19 W 11/91

    Bei einseitiger Erledigungserklärung nur Kosteninteresse

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   OLG Köln, 09.06.1999 - 16 Wx 46/99   

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OLG Köln, 09.06.1999 - 16 Wx 46/99 (https://dejure.org/1999,5937)
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