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   OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 3 Wx 187/01   

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https://dejure.org/2001,3775
OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 3 Wx 187/01 (https://dejure.org/2001,3775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.08.2001 - 3 Wx 187/01 (https://dejure.org/2001,3775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. August 2001 - 3 Wx 187/01 (https://dejure.org/2001,3775)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Liquiditätsschwierigkeiten; Sonderumlage; Wohnungseigentum; Anteilmäßige Verpflichtung von Wohnungseigentümern; Anteilige Zahlung

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3 § 16 Abs. 2
    Wohnungseigentum - Sonderumlage - Zahlungspflicht des Erwerbers ab Entstehen der Forderung - Verteilungsmaßstab

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Sonderumlage: Neuer Eigentümer haftet

Verfahrensgang

  • AG Rheinberg - 23 II 30/00
  • LG Kleve - 4 T 48/01
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 3 Wx 187/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 302
  • NZM 2001, 1039
  • ZMR 2002, 144
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 3 Wx 187/01
    Die Erhebung einer Sonderumlage widerspricht deshalb ordnungsgemässer Verwaltung nicht, wenn Nachforderungen aus Jahresabrechnungen vorübergehend oder dauernd uneinbringlich sind und dadurch Einnahmeausfalle entstehen, die zur Deckung beschlossener Ansprüche der Gemeinschaft oder zur Tilgung gemeinschaftlicher Verbindlichkeiten ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHZ 108, 44, 47; BGHZ 104, 197, 202).
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 3 Wx 187/01
    Die Erhebung einer Sonderumlage widerspricht deshalb ordnungsgemässer Verwaltung nicht, wenn Nachforderungen aus Jahresabrechnungen vorübergehend oder dauernd uneinbringlich sind und dadurch Einnahmeausfalle entstehen, die zur Deckung beschlossener Ansprüche der Gemeinschaft oder zur Tilgung gemeinschaftlicher Verbindlichkeiten ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHZ 108, 44, 47; BGHZ 104, 197, 202).
  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 257/16

    Wohnungseigentum: Haftung des Erwerbers für eine nach dem Eigentumswechsel fällig

    Sie folgt daher den für den Wirtschaftsplan geltenden Regeln (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1996, 911; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1039; OLG Frankfurt, OLGR 2006, 94, 96 f.; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 24; BeckOK BGB/Hügel, [15.06.2017], § 28 WEG Rn. 9).
  • LG Koblenz, 24.04.2017 - 2 S 58/15
    Die Höhe einer Sonderumlage hat sich am geschätzten Finanzbedarf zu orientieren, wodurch eine Prognose der erforderlichen Kosten notwendig ist, die großzügig gehandhabt werden darf (BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 90, 91, Rn. 17; LG München I ZMR 2011, 239, 240).

    Denn bei der Erhebung einer Sonderumlage darf eine betragsmäßige Festsetzung nur dann ausnahmsweise fehlen, wenn die geschuldeten Einzelbeträge nach objektiven Maßstäben eindeutig bestimmbar sind und von den Wohnungseigentümern selbst, etwa mittels Taschenrechner, errechnet werden können (KG NZM 2002, 873, Rn. 8, OLG Hamm ZMR 2009, 61, 62, Rn 40; BayObLG NZM 1998, 337, Rn. 9; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 90, 91, Rn. 18; OLG Braunschweig ZMR 2006, 787).

  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 373/03

    Wohnungseigentum: Auslegung einer Teilungserklärung

    Es ist ausreichend, wenn der Beschluss selbst nur den Verteilungsmaßstab festlegt, so dass sich der geschuldete Betrag ohne weiteres errechnen lässt (OLG Düsseldorf ZWE 2002, 90, BayObLG NZM 2003, 66 = NJW 2003, 2323; KG NZM 2002, 873; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 38).
  • AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18

    Sind die Beschlüsse gültig ?

    Die Höhe einer Sonderumlage richtet sich jeweils nach dem geschätzten Finanzbedarf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2001, Az. 3 Wx 187/01, ZWE 2002, 90).
  • OLG Hamm, 15.07.2008 - 15 Wx 85/08

    Unwirksamkeit einer Sonderumlage bei Liquiditätsengpässen der

    Im Grundsatz unter­ liegt e s keinem Zweifel, dass die Erhebung einer Sonderumlage ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, wenn Nachforderungen aus früheren Jahresabrechnungen oder laufende Wohngeldzahlungen vorübergehend oder dauernd uneinbringlich sind und dadurch Einnahmeausfälle entstehen, die zur Deckung beschlossener Ausgaben d e r Gemeinschaft oder zur Tilgung gemeinschaftlicher Verbindlichkeiten ausgegli­ chen werden müssen (BGHZ 108, 44, 47; 109, 197, 202; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 302, 303).

    Für die Höhe der Sonderumlage ist der geschätzte Finanz­ bedarf maßgeblich, die voraussichtlich anfallenden Kosten sind dabei großzügig an­ zusetzen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 302, 303, BayObLG WE 1999, 147).

  • OLG Celle, 05.01.2004 - 4 W 217/03

    Beteiligung an Ausgleich von Zahlungsrückständen einer Wohneigentümergemeinschaft

    Daher folgt auch der Senat auch für den hier in Rede stehenden Erwerb des Wohn und Teileigentums in der Zwangsversteigerung der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. NZM 2001, 1039), dass der neue Eigentümer die im Wege einer Sonderumlage beschlossenen Mittel zur Beseitigung von Liquiditätsschwierigkeiten mit bereit stellen muss.
  • OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 20 W 114/02

    Wohnungseigentum: Wirksamer Eigentümerbeschluss trotz Einladungsmangels;

    Für den Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage, für die die selben Grundsätze gelten wie für den Wirtschaftsplan, steht den Wohnungseigentümern ein weiter Ermessensspielraum zu, wie das Landgericht bereits zutreffend ausgeführt hat (BayObLG NZM 1998, 337; OLG Düsseldorf NZM 2001, 1039; Niedenführ/Schulze, aaO., § 28, Rdnr. 32; Palandt/Bassenge, aaO., § 28, Rdnr. 19, 4).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2005 - 20 W 270/03

    Wohnungseigentum: Bauliche Veränderung zur erstmaligen Herstellung eines

    Für den Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage, für die die selben Grundsätze gelten wie für den Wirtschaftsplan, steht den Wohnungseigentümern ein weiter Ermessensspielraum zu, wie das Landgericht bereits zutreffend ausgeführt hat (BayObLG NZM 1998, 337; OLG Düsseldorf NZM 2001, 1039; Niedenführ/Schulze, aaO., § 28, Rdnr. 32; Palandt/Bassenge, aaO., § 28, Rdnr. 19, 4).
  • OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06

    Anforderungen an die Berechenbarkeit des Verteilerschlüssels in einem

    Das ist (jedenfalls) dann der Fall, wenn der Beschluss den Umlageschlüssel bezeichnet und jeder Wohnungseigentümer danach den von ihm zu zahlenden Betrag ausrechnen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2001, ZMR 2002, 144 ff.).
  • OLG Braunschweig, 29.05.2006 - 3 W 9/06
    Das ist (jedenfalls) dann der Fall, wenn der Beschluss den Umlageschlüssel bezeichnet und jeder Wohnungseigentümer danach den von ihm zu zahlenden Betrag ausrechnen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2001, ZMR 2002, 144 ff.).
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