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   OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 3 Wx 392/00   

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https://dejure.org/2001,4986
OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 3 Wx 392/00 (https://dejure.org/2001,4986)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.02.2001 - 3 Wx 392/00 (https://dejure.org/2001,4986)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 3 Wx 392/00 (https://dejure.org/2001,4986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümerversammlung; Teilungserklärung; Kostenverteilungsschlüssel; Vereinbarung der Wohnungseigentümer; Wirkung gegenüber dem Sondernachfolger; Eigentümerbeschluss

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 1, 2 § 16 Abs. 2
    Kostenverteilung in Eigentumswohnanlage - einstimmige Änderung durch Wohnungseigentümer - Wirkung gegenüber Sondernachfolger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 530
  • FGPrax 2001, 104
  • ZMR 2001, 649
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2002 - 3 Wx 123/02

    Zur Höhe der zu bildenden Instandhaltungsrücklage

    Gegenüber einem Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers entfaltet die Abmachung - soweit sie den Sondernachfolger nicht begünstigt (vgl. BayObLG WM 2002, 327; WE 1992, 229) - allerdings keine Wirkung, solange sie nicht als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist (§ 10 Abs. 2 WEG; vgl. Senatsbeschluss vom 14.02.01 (ZMR 2001, 649=NZM 2001, 530).
  • OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne

    - die Parabolantenne an einem von ihnen bestimmten unauffälligen, aber technisch geeigneten Ort installiert wird (BGH7 157, 322 ff.; OLG Celle WE 2002, 8; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 141; OLG Frankfurt NZM 2005, 427 f.); bei der Auswahl zwischen mehreren gleich geeigneten Standorten steht den Wohnungseigentümern ein verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Bestimmungsrecht zu, das aber nur dann berücksichtigt werden kann, wenn es tatsächlich ausgeübt wurde.

    - der begünstigte Wohnungseigentümer ein etwaiges Haftungsrisiko durch den Nachweis des Abschlusses einer Versicherung abdeckt und Sicherheit für die voraussichtlichen Kosten des Rückbaus der Anlage erbringt (OLG Celle WE 2002, 8).

  • BayObLG, 10.01.2002 - 2Z BR 180/01

    Vereinbarungen der Wohnungseigentümer ohne Grundbucheintragung - Wirkung

    Über die Regelungen wurde von den Wohnungseigentümern nicht abgestimmt; vielmehr handelt es sich um einvernehmlich von allen anwesenden Wohnungseigentümern getroffene Regelungen vertraglicher Art. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, dass eine Abänderung der Gemeinschaftsordnung grundsätzlich durch eine Vereinbarung und nicht durch einen Mehrheitsbeschluss möglich ist (BayObLGZ 2001 73/76 = ZMR 2001, 638; OLG Düsseldorf ZMR 2001, 649; OLG Zweibrücken ZMR 2001, 734 f.; vgl. auch Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 23 Rn. 16b).
  • LG Dortmund, 30.06.2017 - 17 S 13/17

    Abänderung des in einer Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Abstimmungsprinzips

    (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2008, 154; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 530; OLG Hamm ZMR 2005, 400; vgl. auch die weiteren Nachweisen bei Bärmann, WEG, § 10, Rn. 176 - Klein ).

    Teilweise wird in der Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass sich der Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers auch dann auf eine zu seinen Gunsten wirkende Vereinbarung berufen kann, wenn die Vereinbarung nicht in das Grundbuch eingetragen worden ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10. Januar 2002 - 2Z BR 180/01- Juris; OLG Düsseldorf, WuM 2001, 251; Lafontaine in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 10 WEG, Rn. 137; Staudinger/Wolf-Rüdiger Bub (2005) WEG § 16, Rn. 23).

  • OLG Hamburg, 26.11.2007 - 2 Wx 68/07

    Abgrenzung Eigentümerbeschluss/Vereinbarung

    Soweit eine nicht eingetragene Vereinbarung für den Sondernachfolger von Vorteil ist, kann er sich auf die Vereinbarung berufen (vgl. BayObLG ZWE 2002, 35 und 268, OLG Düsseldorf WuM 2001, 251, jeweils nach juris).
  • LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 96/19

    Jedwede Angaben zu den Gesamteinnahmen Fehlen in der Jahresabrechnung

    Jedoch beschränkt sich ohne Eintragung die Wirkung der Änderungsvereinbarung nach h.M. auf die Beteiligten und auf durch die Neuregelung begünstigte Rechtsnachfolger (OLG Düsseldorf ZWE 2001, 383; Staudinger/Bub (2005) WEG § 16, Rn. 274; BayObLG NJW-RR 1994, 781 (782); ZMR 1997, 427; 2002, 528 (529); NZM 2003, 321 (322); OLG Düsseldorf ZMR 2001, 649; OLG Frankfurt a. M. ZWE 2006, 489 (491); OLG Hamm ZMR 1998, 718 (719); OLG Schleswig NJWE-MietR 1996, 84 (85); Schnauder FS Bärmann und Weitnauer 1990, 567 (580); Weitnauer DNotZ 1990, 385 (391); Hauger PiG 39, 225 (228); Weitnauer/Lüke § 10 Rn. 31; a.A.: Bärmann/Suilmann, 14. Aufl. 2018, WEG § 10 Rn. 122).
  • LG Wuppertal, 17.01.2003 - 10 T 51/02

    Gültigkeit einer Eigentümerversammlung bei fehlender Erstellung der

    Da davon auszugehen ist, dass die Wohnungseigentümer das richtige Regelungsinstrument wollen, ist sie im Zweifel materiell ein Beschluss, wenn ihr Gegenstand einem solchen zugänglich ist, und eine Vereinbarung, wenn ihr Gegenstand eine solche erfordert (vgl. Palandt-Bassenge, § 10 WEG Rdnr. 7 m. w. N.; OLG Düsseldorf B. v. 14.02.2001 ZWE 2001, 383 ff.).
  • LG München I, 23.01.2014 - 36 S 5934/13

    Kann ein Beschluss in eine Vereinbarung umgedeutet werden?

    Durchweg wird dieses von den Gerichten nur dann so wie beschrieben praktiziert, wenn der Beschluss in der Eigentümerversammlung selbst allstimmig gefasst wurde (BayObLG, NJW-RR 2003, 9; OLG Hamburg, ZMR 2008, 154; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 530; OLG Hamm, ZMR 2007, 131).
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