Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 09.03.2001

Rechtsprechung
   BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 147/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4063
BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 147/01 (https://dejure.org/2001,4063)
BayObLG, Entscheidung vom 17.10.2001 - 2Z BR 147/01 (https://dejure.org/2001,4063)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - 2Z BR 147/01 (https://dejure.org/2001,4063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1
    Photovoltaikanlage in Eigentumswohnanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Flachdach; Garage; Bauliche Veränderung; Beeinträchtigung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderung - Installation einer Solaranlage

Verfahrensgang

  • AG Erding - UR II 1/01
  • LG Landshut - 60 T 930/01
  • BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 147/01

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 148
  • NZM 2002, 74
  • BauR 2002, 533 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 89/98

    Beurteilung der Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage nach

    Auszug aus BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 147/01
    ob eine optische Beeinträchtigung vorliegt, kann anhand der zahlreichen bei den Akten befindlichen Lichtbilder abschließend beurteilt werden; die Einnahme eines Augenscheins ist dazu nicht zwingend erforderlich (vgl. BayObLG NZM 1998, 980 f.; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1401).
  • BayObLG, 30.03.2000 - 2Z BR 2/00

    Sonnenkollektoren als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

    Auszug aus BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 147/01
    Durch die Errichtung der Anlage waren Eingriffe in das Dach und die Außenwand der Garage erforderlich, die gemäß § 5 Abs. 2 WEG im gemeinschaftlichen Eigentum stehen (vgl. BayObLG ZMR 2000, 471).
  • OLG Hamm, 15.02.2000 - 15 W 426/99

    Umgestaltung der Gartenfläche durch den Sondernutzungsberechtigten

    Auszug aus BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 147/01
    ob eine optische Beeinträchtigung vorliegt, kann anhand der zahlreichen bei den Akten befindlichen Lichtbilder abschließend beurteilt werden; die Einnahme eines Augenscheins ist dazu nicht zwingend erforderlich (vgl. BayObLG NZM 1998, 980 f.; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1401).
  • OLG München, 19.09.2005 - 34 Wx 76/05

    Neugestaltung maßgeblicher Teile der Außenanlagen und Neuerrichtung einer

    Das Gemeinschaftseigentum wird dadurch in Abweichung vom Zustand bei der Entstehung des Wohnungseigentums nämlich gegenständlich umgestaltet (BayObLG WuM 2001, 89; NZM 2002, 74).

    Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht in der Errichtung einer Fotovoltaikanlage von 0, 8 m² auf einem Nebengebäude (Garage) einer Wohnanlage keine nachteilige bauliche Veränderung erblickte, beruhte dies ersichtlich auf den besonderen Umständen des Einzelfalles (BayObLG NZM 2002, 74) und lässt sich nicht auf die üblichen für Warmwasseraufbereitung geeigneten und förderfähigen Anlagen mit mindestens 10 m² Kollektorenfläche übertragen.

  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 23/02

    Parabolantenne an gemeinschaftlichem Eigentum - tatrichterliche Feststellungen

    ob eine optische Beeinträchtigung vorliegt, haben in erster Linie die Richter der Tatsacheninstanzen zu entscheiden (allgemeine Meinung; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG ZMR 2000, 471; NZM 2002, 74).

    Die Einnahme eines Augenscheins ist dazu nicht erforderlich (BayObLG NZM 2002, 74 m.w.N.).

  • BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04

    Identifizierung der Verfahrensbeteiligten durch Eigentümerlisten - Einrichtung

    cc) Überdies hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung allein schon das Aufstellen von Sonnenkollektoren auf einem Flachdach als bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG, nämlich als gegenständliche Umgestaltung des Gemeinschaftseigentums in Abweichung vom Zustand bei der Entstehung des Wohnungseigentums beurteilt (BayObLG WuM 2001, 89; NZM 2002, 74).
  • LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13

    Bleibt Gemeinschaftseigentum an Heizungsanlage nach Teilung bestehen?

    Dieses Ergebnis wird auch durch einen Vergleich mit dem Fall, dass zwei Teileinheiten einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft nachträglich eine gemeinsame Heizung einbauen, bestätigt: Da durch einen solchen nachträglichen Einbau die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht berührt würden (und sie gem. § 16 Abs. 6 WEG auch die Kosten der neuen Heizung nicht tragen müssten), wäre deren Zustimmung zum Einbau der Heizung nicht erforderlich (vgl. dazu etwa BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 2001 in NZM 2002, 74 und Beschluss vom 30. Januar 2003 in NZM 2003, 720 sowie OLG München, Beschluss vom 13. März 2006 in NZM 2006, 783), sie könnten diesen daher grundsätzlich nicht verhindern, obwohl auch in diesem Fall neues Gemeinschaftseigentum geschaffen und ihnen "aufgedrängt" würde.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.03.2001 - 3 Wx 12/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7166
OLG Düsseldorf, 09.03.2001 - 3 Wx 12/01 (https://dejure.org/2001,7166)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.2001 - 3 Wx 12/01 (https://dejure.org/2001,7166)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 2001 - 3 Wx 12/01 (https://dejure.org/2001,7166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eigenbedarf; Außerordentliche Kündigung; Leihverhältnis über Räume; Investitionen des Entleihers; Kündigungsgrund

  • Judicialis

    GVG § 17 a Abs. 5; ; WEG § 13; ; WEG § 45; ; BGB § 985; ; BGB § 605

  • rechtsportal.de

    GVG § 17 a Abs. 5; WEG § 13 § 45; BGB § 985 § 605
    Leihverhältnis über Räume - außerordentliche Kündigung - Eigenbedarf - Investitionen des Entleihers - Vertrauensschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 74
  • ZMR 2001, 961
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2001 - 3 Wx 12/01
    Die Beschwer bemisst sich danach, was dem einzelnen Beschwerdeführer durch die angefochtene Maßnahme versagt wird ( vgl. BGH NJW 1992, 3305 ).
  • OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 3 U 162/11

    Rechtsnatur der unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung an einer Wohnung;

    Für die Berücksichtigung der Interessen des Entleihers gilt, dass diese umso mehr wiegen, je mehr er sich auf die Dauer der Leihe verlassen und entsprechende Investitionen getätigt hat (OLG Düsseldorf WuM 2001, 555).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2010 - L 19 (20) AS 47/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Vorliegend sind die Voraussetzungen dieses Kündigungsrechts nach § 605 Nr. 1 BGB zur Überzeugung des Senats zumindest bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Zeugin A Investitionen getätigt hat (vgl. OLG Düsseldorf Urteil vom 09.03.2001 - 3 Wx 12/01), gegeben gewesen.
  • OLG Naumburg, 11.05.2017 - 1 W 53/16

    Prozesskostenhilfeverfahren: Auslegung eines privatschriftlichen

    Die Dringlichkeit des Bedarfes am verliehenen Gegenstand ist grundsätzlich keine Voraussetzung für den Auflösungsgrund des § 605 Nr. 1 BGB (Weidenkaff in Palandt, BGB 74 Aufl., § 605, RN 2; OLG Düsseldorf, Beschluss zu 3 Wx 12/01 vom 9. März 2001, zitiert nach juris, 12).
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