Rechtsprechung
   BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2938
BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03 (https://dejure.org/2004,2938)
BayObLG, Entscheidung vom 19.02.2004 - 2Z BR 212/03 (https://dejure.org/2004,2938)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 2Z BR 212/03 (https://dejure.org/2004,2938)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2938) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 2; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3 § 23 Abs. 1, 2 § 27 Abs. 2 Nr. 5
    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen Beratern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außenstehende Berater in nicht öffentl. Eigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zweck der Nichtöffentlichkeit einer Eigentümerversammlung; Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer Eigentümerversammlung; Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit einer Eigentümerversammlung; Widerspruch gegen die Teilnahme eines Beraters an einer ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1312
  • NZM 2004, 388
  • ZMR 2004, 603
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
    b) Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG (i.V.m. § 30 Abs. 3 Satz 2 WEG), die unter Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit zustande kommen (BGHZ 121, 236; BayObLG NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (KG NJW-RR 1997, 1171/1172).

    Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Wohnungseigentümer Einfluss nehmen können (BGHZ 121, 236).

  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 51/97

    Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
    Dem steht nicht entgegen, dass sich der Anspruch gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer richtet (vgl. BGH NJW 1998, 3279).
  • KG, 30.04.1997 - 24 W 5809/96

    Wohnungseigentümerversammlung im Vorgarten einer Gaststätte; Fallgruppen für die

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
    b) Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG (i.V.m. § 30 Abs. 3 Satz 2 WEG), die unter Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit zustande kommen (BGHZ 121, 236; BayObLG NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (KG NJW-RR 1997, 1171/1172).
  • OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00

    Rückabwicklung einer unwirksamen Wohnungseigentumsveräußerung

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
    Das Gesetz sieht in § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG eine derartige Ermächtigung für gemeinschaftliche Ansprüche (OLG Hamm NJW-RR 2001, 1527) ausdrücklich vor.
  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02

    Unzulässige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Berater in Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
    b) Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG (i.V.m. § 30 Abs. 3 Satz 2 WEG), die unter Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit zustande kommen (BGHZ 121, 236; BayObLG NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (KG NJW-RR 1997, 1171/1172).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
    a) Ein Rechtsschutzbedürfnis der Antragsteller an der Anfechtung des (positiven) Beschlusses fehlt nicht deshalb, weil sie den vorangegangenen (negativen) Eigentümerbeschluss zur Duldung der vorgenommenen Veränderungen auf der Terrasse nicht zugleich mitangefochten haben (vgl. dazu BGHZ 148, 335).
  • BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 48/99

    Nachteilhafte bauliche Veränderung

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
    Ob schon formelle Verstöße gegen das Bauordnungsrecht einen Nachteil begründen, den die übrigen Wohnungseigentümer nicht hinnehmen müssen (BayObLG ZMR 2000, 38 m.w.N.; Staudinger-Bub WEG § 22 Rn. 90), kann auf sich beruhen.
  • OLG Hamburg, 04.03.2003 - 2 Wx 148/00

    Pflicht eines Wohnungseigentümers zur Beseitigung von Außenrolläden; Auslegung

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
    Ob der Senat als Rechtsbeschwerdegericht an die rechtsfehlerfreie Auslegung durch das Beschwerdegericht gebunden ist, weil der Beschluss keine Dauerregelung enthält (vgl. BayObLG WE 1998, 356/357; OLG Hamburg ZMR 2003, 447), kann dahinstehen.
  • BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03

    Beschwer des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren - Begriff des

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
    Zum Schutz von Wohnungseigentümern vor überraschenden Beschlussfassungen (siehe BayObLG Beschluss vom 12.2.2004, 2Z BR 261/03 = BayObLGZ 2004 Nr. 8; Wangemann/Drasdo Rn. 161) ist es nicht erforderlich, ihnen vorab bekannt zu geben, dass nicht zur Gemeinschaft gehörende Berater eingeladen werden.
  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01

    Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
    Wird in einem derartigen Fall der Verwalter ermächtigt, für die Mehrheit der Wohnungseigentümer einen Beseitigungsanspruch mit Hilfe von Rechtsanwälten und Gerichten einer Klärung zuzuführen, stellt dies eine ordnungsmäßige Verwaltung dar (BayObLG ZMR 2002, 61; WuM 1997, 396; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 27 Rn. 140).
  • KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96
  • BayObLG, 15.01.2003 - 2Z BR 101/02

    Schadensersatzanspruch gegen Wohnungseigentümer aufgrund Mehrheitsbeschlusses -

  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer zur Vertretung durch Verwalter im

  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 18/94

    Ermächtigung des Verwalters gegen einen früheren Verwalter

  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2022 - 13 S 38/21

    Fehlerhafte Ladung führt zu ungültigen Beschlüssen

    Verstöße gegen formelle Vorgaben zur Beschlussfassung, wie etwa derer zu Zeit und Ort der Versammlung, führen grundsätzlich, so auch hier, nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse (BeckOK BGB/Hügel, 61. Ed. 1.2.2022, WEG § 24 Rn. 11 mit Verweis auf BayObLG NJW-RR 2004, 1312; Grüneberg/Wicke § 24 WEG Rn. 11; bei Nichteinladung BGH NJW 2012, 3571 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06

    Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung

    Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG, die unter Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit zu Stande kommen (BGHZ 121, 236 = NJW 1993, 1329; BayObLG, NZM 2002, 616 = NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (KG, NJW-RR 1997, 1171; BayObLG, NZM 2004, 388).

    Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Wohnungseigentümer Einfluss nehmen können (BGH a.a.O.; BayObLG, NZM 2004, 388).

  • OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 89/06

    Antragsänderung bei Erledigung der Hauptsache im Beschlussanfechtungsverfahren -

    Dem widerspricht es aber nicht, wenn der Verwalter im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer zu bestimmten Tagesordnungspunkten Berater (z.B. Rechtsanwälte oder Architekten) zur Meinungsbildung heranzieht, solange nicht ein konkreter Interessengegensatz zwischen einem einzelnen Wohnungseigentümer und der Gesamtheit der übrigen Wohnungseigentümer hervorgetreten ist (BayObLG NZM 2004, 388).

    Denn es ist nach Sachlage auszuschließen, dass ein etwaiger Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit für die Beschlussfassung ursächlich geworden ist (vgl. BayObLG NZM 2004, 388).

  • LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17

    Dritte dürfen an Eigentümerversammlung teilnehmen - wenn gewollt und beschlossen

    Zum Teil wird vertreten, dass Beschlüsse, die unter Verstoß gegen das Gebot der Nichtöffentlichkeit zustande kommen, auf eine Anfechtungsklage für ungültig zu erklären seien, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lasse (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19.02.2004 - 2Z BR 212/03; Merle, in: Bärmann, WEG, 14. Auflage 2019, § 24 Rn. 73).
  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07

    Zur Zulässigkeit einer Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer

    Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG, die unter Verstoß gegen das Prinzip der NichtÖffentlichkeit zustande kommen (BGHZ 121, 236; BayObLG NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungül­ tig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (BayObLG NZM 2004, 388).

    Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Woh­ nungseigentümer Einfluss nehmen können (BGH a.a.O., Senat in FGPrax 2007, 71; OLG Hamburg ZMR 2007, 550; BayObLG NZM 2004, 388).

    Keiner abschließenden Entscheidung des Senats bedarf es zu der Frage, ob die Teilnahme von Rechtsanwalt l ^ H ^ a l s juristischer Berater an Teilen der Eigen­ tümerversammlung vom 25.04.2006 mit dem Grundsatz der NichtÖffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung zu vereinbaren ist (Vgl. BayObLG NZM 2004, 388).

  • OLG Köln, 06.08.2007 - 16 Wx 106/07

    Teilnahme des Beraters eines betroffenen Wohnungseigentümers an

    Die Nichtöffentlichkeit soll die Wohnungseigentümer in die Lage versetzen, ihre Angelegenheiten in Ruhe und ohne Einflussnahme Dritter zu erörtern und zu regeln (BGHZ 99, 90, 95; BayObLG ZMR 1997, 478 f; NZM 2004, 388; OLG Hamm OLGZ 1990, 57).
  • OLG Köln, 22.06.2009 - 16 Wx 266/08

    Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung

    Die Wohnungseigentümer sollen in ihrer Versammlung auftretende Meinungsverschiedenheiten grundsätzlich allein unter sich austragen, das heißt ihre Angelegenheiten ohne Einflussnahme Dritter erörtern und regeln können (BGHZ 121, 236; OLG Hamburg ZMR 2007, 550 ff., 552; BayObLG NZM 2004, 388 f.).
  • LG Karlsruhe, 27.07.2010 - 11 S 70/09

    Transparenz bei Sonderhonoraren der WEG-Verwalter

    Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Wohnungseigentümer Einfluss nehmen können (BGHZ 121, 236, 241; BayObLG NJW-RR 2004, 1312, 1313; OLG Köln NJW 2009, 3245; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Auflage, § 24 Rn. 33; Jennißen/Elzer, WEG, 2008, § 24 Rn. 82; Bärmann/Merle, WEG, 10. Auflage, § 24 Rn. 68, jeweils m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Oder, 27.11.2012 - 6a S 98/11

    Wohnungseigentumsverwaltungsgesellschaft: Übergang des Verwalteramtes bei einer

    Denn jedenfalls ist das aus § 23 Abs. 1 WEG abgeleitete Gebot der Nichtöffentlichkeit verletzt, was dazu führt, dass der Beschluss auf Anfechtung für unwirksam zu erklären ist (BayObLG NZM 2004, 388; KG NJW-RR 1997, 1171).

    Beschlüsse, die unter Verstoß gegen das Gebot der Nichtöffentlichkeit zustande kommen, sind auf Anfechtung für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (BayObLG NZM 2004, 388; KG NJW-RR 1997, 1171).

  • LG Karlsruhe, 11.05.2010 - 11 S 9/08

    Genaue Bezeichnung des Beschlussgegenstandes

    Ist durch Teilungserklärung oder Vereinbarung nichts anderes bestimmt, so sind nur die Wohnungseigentümer und deren bevollmächtigte Vertreter - gegebenenfalls mit der sich aus der Teilungserklärung ergebenden Einschränkung - zur Teilnahme befugt, wobei ein Verstoß nicht zur Nichtigkeit, sondern zur Anfechtbarkeit führt, wenn die Nichtursächlichkeit nicht ausgeschlossen werden kann (BGH Beschl. v. 29.01.1993, V ZB 24/92, BGHZ 121, 236-242; BayObLG Beschl. v. 19.02.2004, 2Z BR 212/03, NZM 2004, 388 f.; OLG Köln Beschl. v. 22.06.2009, 1-16 Wx 266/08, NJW 2009, 3245 f.).

    Nach dieser Sachlage ist auch auszuschließen, dass ein etwaiger Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit für die Beschlussfassung ursächlich geworden ist (vgl. BayObLG NZM 2004, 388; OLG München ZMR 2006, 960).

  • OLG München, 07.06.2005 - 32 Wx 32/05

    Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen bei Vertretung des Verwalters durch

  • BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 213/03

    Beeinträchtigung durch einen auf der im Sondereigentum stehenden Terrasse

  • AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08

    Beauftragung eines RA ist von § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG gedeckt

  • OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von

  • OLG Frankfurt, 17.01.2005 - 20 W 30/04

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen zum Wirtschaftsplan: Rüge der

  • LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10

    Zum Rechtsschutzinteresse bei inhaltsgleichem Zweitbeschluss

  • OLG Hamm, 15.07.2008 - 15 Wx 85/08

    Unwirksamkeit einer Sonderumlage bei Liquiditätsengpässen der

  • AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13

    Keine reine Renditeerzielung beabsichtigt: WEG kann Grundstückseigentum erwerben!

  • LG München I, 09.11.2022 - 1 S 3113/22

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Folgenbeseitigung nach Aufhebung vollzogenen

  • LG München I, 18.08.2021 - 1 S 2103/20

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verschuldens des

  • AG Aachen, 17.06.2020 - 118 C 10/20
  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2021 - 13 S 38/21
  • AG Halle/Saale, 15.03.2011 - 120 C 4333/10

    Wohnungseigentümerbeschlüsse: Ungültigerklärung wegen Verstoßes gegen das Gebot

  • AG Hamburg, 28.09.2011 - 102d C 41/11

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur

  • AG Berlin-Schöneberg, 30.03.2006 - 76 II 577/05

    Wohnungseigentümerversammlung: Zulässige Teilnahme eines Rechtsanwalts des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht