Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 07.03.2005

Rechtsprechung
   BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 199/04   

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https://dejure.org/2004,4367
BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 199/04 (https://dejure.org/2004,4367)
BayObLG, Entscheidung vom 08.12.2004 - 2Z BR 199/04 (https://dejure.org/2004,4367)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 2Z BR 199/04 (https://dejure.org/2004,4367)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schwere Einladungsmängel zu einer Eigentümerversammlung können zur Nichtigkeit aller gefassten Beschlüsse führen; §§ 23, 24 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsfolgen bei nicht mitgeteiltem Tagungsort der Wohnungseigentümversammlung

  • Judicialis

    WEG § 23; ; WEG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 § 24
    Nichtige Beschlussfassung bei vorsätzlichem Verschweigen des Tagungsortes gegenüber Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtmitteilung des Tagungsorts: Beschlüsse nichtig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine geheime Eigentümerversammlung!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätzliche Folgen von Ladungsmängeln bzgl. einer Eigentümerversammlung auf die in der Versammlung gefassten Beschlüsse; Folgen der vorsätzlich unterlassenen Mitteilung des Tagungsorts einer Eigentümerversammlung an einen Wohnungseigentümer; Bedeutung der Mitteilung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 630
  • ZMR 2005, 801
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung; Einberufungsrecht;

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 199/04
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt jedoch dann, wenn einzelne Wohnungseigentümer durch Nichteinladung bewusst ausgeschlossen werden (OLG Celle ZWE 2002, 276 = NZM 2002, 458 L.; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60/62).

    Jedenfalls sind solche Beschlüsse nichtig (OLG Celle ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60/62).

  • OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02

    Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 199/04
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt jedoch dann, wenn einzelne Wohnungseigentümer durch Nichteinladung bewusst ausgeschlossen werden (OLG Celle ZWE 2002, 276 = NZM 2002, 458 L.; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60/62).

    Jedenfalls sind solche Beschlüsse nichtig (OLG Celle ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60/62).

  • BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 199/04
    Die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des Senats (NJW-RR 1991, 531 ff.) betrifft anders gelagerte Sachverhalte.
  • BayObLG, 19.12.1985 - BReg. 2 Z 103/85

    Wohnungseigentümer; Anfechtung; Versammlungsbeschluß; Ladung

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 199/04
    Ein Ladungsmangel führt jedoch regelmäßig dann nicht zu einer Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit von Beschlüssen, wenn feststeht, dass die Beschlüsse bei ordnungsmäßigem Vorgehen ebenso gefasst worden wären (st. Rspr. des Senats; vgl. z.B. BayObLGZ 1985, 436).
  • BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03

    Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz - Rechtsnatur

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 199/04
    Eine weitere Sachaufklärung durch Beteiligung des Verwalters im Verfahren vor dem Landgericht erscheint ausgeschlossen (BayObLGZ 2004, 1/2).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Folgen unterbliebener Einladung eines

    Eine solche bewusste Umgehung des Mitwirkungsrechts komme einem Ausschluss des Wohnungseigentümers an der Mitverwaltung gleich (BayOblG, NZM 2005, 630, 631; OLG Köln, NZM 2004, 793; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60, 62; OLG Celle, ZWE 2002, 276, 277; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 24 WEG Rn. 158; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 24 WEG Rn. 17; Timme/Steinmeyer, WEG, § 23 Rn. 133; Riecke in Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn. 57; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 24 WEG Rn. 14; Weitnauer/Lüke, 9. Aufl., § 23 Rn. 16; Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 53; ders., ZWE 2010, 233, 235 f.).
  • LG Karlsruhe, 17.11.2015 - 11 S 46/15

    Wohnungseigentumssache: Nichtigkeit eines Beschlusses wegen Verletzung des

    (1) Allerdings hat nach verbreiteter Ansicht die bewusste Vereitelung der Teilnahmerechte von Mitgliedern der Gemeinschaft wegen des darin liegenden Eingriffs in den Kernbereich ihrer Mitwirkungsrechte die Nichtigkeit der in der anschließenden Versammlung gefassten Beschlüsse zur Folge (BayObLG, Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 2Z BR 199/04 - NZM 2005, 630; OLG Köln, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 16 Wx 216/03 - ZMR 2004, 299; Kümmel in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 11. Auflage 2015 § 24 Rn. 57; Schultzky in: Jennißen WEG 4. Auflage 2015 § 23 Rn. 159 und § 25 Rn. 102).
  • OLG München, 26.01.2018 - 34 Wx 304/17

    Kein Eintragungshindernis bei bloßer Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung in

    Ausnahmen hat die Rechtsprechung anerkannt, wenn bei der Einladung das Mitwirkungsrecht eines Wohnungseigentümers bewusst umgangen wird; in diesem Fall kann dies zur Nichtigkeit der daraufhin gefassten Beschlüsse führen (vgl. OLG Köln NZM 2004, 793; BayObLG NZM 2005, 630; Riecke/Schmid WEG 4. Aufl. § 24 Rn. 57; Jenißen/Schultzky WEG 5. Aufl. § 24 Rn. 65a).
  • LG Dortmund, 09.09.2011 - 17 S 206/10

    Anspruch auf Hausgeldzahlungen bzw. Hausgeldvorauszahlungen einer

    Zu einer Eigentümerversammlung sind grundsätzlich alle Wohnungs- und Teileigentümer einzuladen (vgl. BayOLG WuM 2005, 145).
  • OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04

    Gehörsrüge in Wohnungseigentumssachen

    Auf die entsprechenden Rügen haben die Beteiligten zu 2. und 3. sodann in Schriftsatz vom 22.11.2004 mit rechtlichen Erwägungen erwidert (dort Seite 5 und nochmals auf Seite 6 unten), so dass es für sie nicht überraschend sein konnte, wenn auch der Gericht in seiner Entscheidung auf den Vorgang einging, und zwar auf der Grundlage bereits zuvor zu ähnlich gelagerten Konstellationen veröffentlichter Rechtsprechung, der sich im Übrigen kurze Zeit vor der Senatsentscheidung auch das BayObLG mit Beschluss vom 08.12.2004 angeschlossen hatte (vgl. BayObLG WuM 2005, 145).
  • AG Kerpen, 09.05.2005 - 15 II 3/05

    Erschwerung der Ausübung eines Stimmrechtes durch die Wahl des Versammlungsraumes

    Nach Auffassung des Gerichts kann der Fall auch nicht mit demjenigen verglichen werden, in welchem ein Wohnungseigentümer bewußt erst gar nicht zu einer Eigentümerversammlung geladen wurde (vgl. OLG Celle, Beschluß vom 19.6.2001 - 4 W 152/01 -, OLGReport Celle, 2001, 219 und Beschluß vom 15.1.2002 - 4 W 310/01 -, OLGReport Celle 2002, 78; BayObLG, Beschluß vom 8.12.2004 - 2Z BR 199/04 -, WuM 2005, 145).
  • AG Pirmasens, 20.04.2022 - 2 C 127/21

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung unter

    Denn eine solche bewusste Umgehung des Mitwirkungsrechts kommt einem Ausschluss des Wohnungseigentümers an der Mitverwaltung gleich (BayObLG, NZM 2005, 630 [631]; OLG Köln, NZM 2004, 793; OLG Zweibrücken, FGPrax 2003, 60 = NJOZ 2003, 227 = ZMR 2004, 60 [62]; OLG Celle, ZWE 2002, 276 [277] = BeckRS 2002, 30232153; Staudinger/Bub, BGB, Neubearb.
  • AG Kerpen, 19.10.2005 - 15 II 3/05

    Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anzahl der

    Nach Auffassung des Gerichts kann der Fall auch nicht mit demjenigen verglichen werden, in welchem ein Wohnungseigentümer bewußt erst gar nicht zu einer Eigentümerversammlung geladen wurde (vgl. OLG Celle, Beschluß vom 19.6.2001 - 4 W 152/01 -, OLGReport Celle, 2001, 219 und Beschluß vom 15.1.2002 - 4 W 310/01 -, OLGReport Celle 2002, 78; BayObLG, Beschluß vom 8.12.2004 - 2Z BR 199/04 -, WuM 2005, 145).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4946
OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04 (1) (https://dejure.org/2005,4946)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.03.2005 - 16 Wx 191/04 (1) (https://dejure.org/2005,4946)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. März 2005 - 16 Wx 191/04 (1) (https://dejure.org/2005,4946)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Gegenvorstellung gegen die Verletzung rechtlichen Gehörs durch einen Gerichtsbeschluss als Anhörungsrüge; Folgen einer fehlenden Glaubhaftmachung der Einhaltung der zwei wöchigen Frist ; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verschulden der Fristversäumnis; Stützung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 630 (Ls.)
  • FGPrax 2005, 114
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 19.10.1998 - 3 Wx 332/98

    Vertretung des Wohnungseigentümers in der Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04
    Die Entscheidungen des OLG Düsseldorf (NZM 1999, 271 =) WuM 1999, 182) und des OLG Hamm (ZWE 2002, 486 = NZM 2003, 486) betreffen Fälle, bei denen die Zurückweisung eines nach der Teilungserklärung nicht erlaubten Vertreters nach Auffassung der Gerichte gegen Treu und Glauben verstieß, also die vom Senat aufgezeigten Besonderheit einer bewussten und gezielten Umgehung von Mitwirkungsrechten eines einzelnen missliebigen Wohnungseigentümers nicht vorlagen.
  • OLG Naumburg, 04.09.2002 - 10 W 7/02

    Zur Zulässigkeit von Gegenvorstellungen gegen Entscheidungen, die auf ein

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04
    Ein Anwalt hat sich aber über die jeweils in Kraft tretenden gesetzlichen Neuregelungen im Rechtsmittelsystem zu orientieren und sich gerade zu dem bis zum 31.12.2004 von einem uneinheitlichen Meinungsbild gekennzeichneten Problembereich außerordentlicher Rechtsbehelfe kundig zu machen, zumal es auf der Hand liegt, dass bei Entscheidungen, die in den Vorinstanzen nur mit befristeten Rechtsmitteln anfechtbar sind, wie dies gem. § 45 Abs. 1 WEG in WEG-Sachen der Fall ist und die deshalb einer formellen Rechtskraft zugänglich sind, auch außerordentliche Rechtsbehelfe nur befristet möglich sein können (vgl. OLG Naumburg NJW-RR 2003, 353).
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04
    Vor Inkrafttreten dieser Norm wurde in Fällen, in denen die Verletzung rechtlichen Gehörs in einer mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidung geltend gemacht wurde in der neueren Rechtsprechung - u. a. vom Senat - ab dem Inkrafttreten des ZPO-Reformgesetzes § 321 a ZPO im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend angewandt und in der Kommentarliteratur hierauf hingewiesen (vgl. BayObLG NZM 2003, 246; OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 214; Senat NJW-RR 2004, 879 = OLGReport Köln 2004, 243; OLGReport Köln 228 u. 95 = NJW-RR 2003, 374 = NZM 2003, 247, Weitnauer/Mansell, WEG 9. Auflage, § 45 Rdn. 1) und zwar nach allgemeiner Meinung mit der Maßgabe, dass auch die Formalien des § 321a Abs. 2 ZPO (in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung) und des § 29 Abs. 1 FGG einzuhalten waren (vgl. weiter Sternal FGPrax 2004, 170 [173]; Schuschke NZM 2003, 463 [466]).
  • OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02

    Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04
    Schon von daher musste damit gerechnet werden, dass in späteren Instanzen wegen des von dem Amtsgericht festgestellten Pflichtenverstoßes des Beteiligten zu 3. nicht lediglich eine Anfechtbarkeit gefasster Beschlüsse angenommen werden würde, zumal es auch schon vor der Entscheidung des Landgerichts veröffentlichte Rechtsprechung gab, wonach eine bewusste Umgehung von Mitgliedschaftsrechten zur Nichtigkeit gefasster Beschlüsse führt (OLG Celle OLGReport 2001, 219 u. 2002, 78; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60; Senat OLGReport Köln 2004, 68= ZMR 2004, 299 = NZM 2004, 793 mit Anm. Drasdo NJW-Spezial 2004, 340).
  • OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit im WEG -Verfahren

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04
    Vor Inkrafttreten dieser Norm wurde in Fällen, in denen die Verletzung rechtlichen Gehörs in einer mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidung geltend gemacht wurde in der neueren Rechtsprechung - u. a. vom Senat - ab dem Inkrafttreten des ZPO-Reformgesetzes § 321 a ZPO im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend angewandt und in der Kommentarliteratur hierauf hingewiesen (vgl. BayObLG NZM 2003, 246; OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 214; Senat NJW-RR 2004, 879 = OLGReport Köln 2004, 243; OLGReport Köln 228 u. 95 = NJW-RR 2003, 374 = NZM 2003, 247, Weitnauer/Mansell, WEG 9. Auflage, § 45 Rdn. 1) und zwar nach allgemeiner Meinung mit der Maßgabe, dass auch die Formalien des § 321a Abs. 2 ZPO (in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung) und des § 29 Abs. 1 FGG einzuhalten waren (vgl. weiter Sternal FGPrax 2004, 170 [173]; Schuschke NZM 2003, 463 [466]).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2003 - 14 Wx 56/03

    Richterablehnung im Wohnungseigentumsverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04
    Vor Inkrafttreten dieser Norm wurde in Fällen, in denen die Verletzung rechtlichen Gehörs in einer mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidung geltend gemacht wurde in der neueren Rechtsprechung - u. a. vom Senat - ab dem Inkrafttreten des ZPO-Reformgesetzes § 321 a ZPO im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend angewandt und in der Kommentarliteratur hierauf hingewiesen (vgl. BayObLG NZM 2003, 246; OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 214; Senat NJW-RR 2004, 879 = OLGReport Köln 2004, 243; OLGReport Köln 228 u. 95 = NJW-RR 2003, 374 = NZM 2003, 247, Weitnauer/Mansell, WEG 9. Auflage, § 45 Rdn. 1) und zwar nach allgemeiner Meinung mit der Maßgabe, dass auch die Formalien des § 321a Abs. 2 ZPO (in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung) und des § 29 Abs. 1 FGG einzuhalten waren (vgl. weiter Sternal FGPrax 2004, 170 [173]; Schuschke NZM 2003, 463 [466]).
  • OLG Köln, 03.12.2003 - 16 Wx 216/03

    Wahl des Versammlungsortes der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04
    Schon von daher musste damit gerechnet werden, dass in späteren Instanzen wegen des von dem Amtsgericht festgestellten Pflichtenverstoßes des Beteiligten zu 3. nicht lediglich eine Anfechtbarkeit gefasster Beschlüsse angenommen werden würde, zumal es auch schon vor der Entscheidung des Landgerichts veröffentlichte Rechtsprechung gab, wonach eine bewusste Umgehung von Mitgliedschaftsrechten zur Nichtigkeit gefasster Beschlüsse führt (OLG Celle OLGReport 2001, 219 u. 2002, 78; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60; Senat OLGReport Köln 2004, 68= ZMR 2004, 299 = NZM 2004, 793 mit Anm. Drasdo NJW-Spezial 2004, 340).
  • OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02

    Verhältnis der Beschlußanfechtung der Abwahl eines Verwalters und der

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04
    Die Entscheidungen des OLG Düsseldorf (NZM 1999, 271 =) WuM 1999, 182) und des OLG Hamm (ZWE 2002, 486 = NZM 2003, 486) betreffen Fälle, bei denen die Zurückweisung eines nach der Teilungserklärung nicht erlaubten Vertreters nach Auffassung der Gerichte gegen Treu und Glauben verstieß, also die vom Senat aufgezeigten Besonderheit einer bewussten und gezielten Umgehung von Mitwirkungsrechten eines einzelnen missliebigen Wohnungseigentümers nicht vorlagen.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04
    Hiernach konnte der Antrag nur innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung der Entscheidung eingereicht werden, eine Lösung die im Übrigen auch das BVerfG für den Fall vorgezeichnet hatte, dass es nicht bis zum 31.12.2004 zu der von ihm geforderten gesetzlichen Regelung der Gehörsrüge über den Anwendungsbereich des § 321a ZPO kommen sollte (BVerfG NJW 2003, 1924[1929]).
  • OLG Köln, 19.03.2004 - 16 Wx 240/03

    Form der Gehörsrüge gegen eine Rechtsbeschwerdeentscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04
    Vor Inkrafttreten dieser Norm wurde in Fällen, in denen die Verletzung rechtlichen Gehörs in einer mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidung geltend gemacht wurde in der neueren Rechtsprechung - u. a. vom Senat - ab dem Inkrafttreten des ZPO-Reformgesetzes § 321 a ZPO im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend angewandt und in der Kommentarliteratur hierauf hingewiesen (vgl. BayObLG NZM 2003, 246; OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 214; Senat NJW-RR 2004, 879 = OLGReport Köln 2004, 243; OLGReport Köln 228 u. 95 = NJW-RR 2003, 374 = NZM 2003, 247, Weitnauer/Mansell, WEG 9. Auflage, § 45 Rdn. 1) und zwar nach allgemeiner Meinung mit der Maßgabe, dass auch die Formalien des § 321a Abs. 2 ZPO (in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung) und des § 29 Abs. 1 FGG einzuhalten waren (vgl. weiter Sternal FGPrax 2004, 170 [173]; Schuschke NZM 2003, 463 [466]).
  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 97/01

    Auschluss einzelner Eigentümern von der Eigentümerversammlung -

  • OLG Köln, 17.12.2004 - 16 Wx 191/04

    Nichtigkeit eines WEG -Beschlusses über die Wiederwahl des Verwalters

  • BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 199/04

    Nichtige Beschlussfassung bei vorsätzlichem Verschweigen des Tagungsortes

  • OLG Celle, 19.06.2001 - 4 W 152/01

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung ; Nichtladung; Beschluss;

  • AG Kerpen, 19.10.2005 - 15 II 3/05

    Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anzahl der

    Mit dem Verfahren AG Kerpen 15 II 25/03 = LG Köln 29 T 3/04 = OLG Köln 16 Wx 191/04 (vgl. zur Entscheidung des OLG Köln hier Bl. 70 ff. GA, abgedruckt in NZM 2005, 149) haben sich die Antragsteller erneut gegen die Wiederwahl des Antragsgegners zu 3 gewandt.

    - Weiter machen sie geltend, daß die Wahl des Antragsgegners zu 3 zum Verwalter im Lichte der Rechtsprechung des OLG Köln aus dem Verfahren 16 Wx 191/04 (= NZM 2005, 149) keinen Bestand haben könne.

    In dem bereits erwähnten Beschluß vom 17.12.2004 (16 Wx 191/04 = NZM 2005, 149) hat das OLG Köln angenommen, daß der Antragsgegner zu 3 die Antragsteller mit einer erkennbar vorbereiten Aktion um ihr Stimmrecht in der Eigentümerversammlung vom 28.3.2003 gebracht habe.

    Aufgrund des damals unstreitigen Vorbringens der Beteiligten in dem Verfahren 15 II 25/03 (= LG Köln 29 T 3/04 = OLG Köln 16 Wx 191/04) ging das OLG Köln bei seiner Entscheidung vom 17.12.2004 noch davon aus, daß es in der fraglichen Eigentümerversammlung zu einer Ungleichbehandlung der Wohnungseigentümer gekommen sei.

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