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   BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05   

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https://dejure.org/2005,619
BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05 (https://dejure.org/2005,619)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.2005 - 1 BvR 224/05 (https://dejure.org/2005,619)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 1 BvR 224/05 (https://dejure.org/2005,619)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung einer konkreten Suizidgefahr für eine Mieterin im Falle der Zwangsräumung ihrer Mietwohnung; Stationäre Behandlung vor einem Räumungstermin; Abwägung des Eigentumsrechts des Vollstreckungsgläubigers mit dem Leben und der Gesundheit der Beschwerdeführerin im ...

  • rabüro.de

    Zur Rechtswidrigkeit der Durchführung einer Zwangsräumung trotz Suizidgefahr des Räumungsschuldners

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 765a; GG Art. 2 Abs. 2
    Zulässigkeit einer Zwangsräumung bei Suizidgefahr des Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Suizidandrohung im Falle einer Zwangsräumung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Beendigung des Mietverhältnisses (RiBGH a.D. Dr. Dietrich Beyer; ZJS 2009, 29)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 5
  • NJW 2005, 3414 (Ls.)
  • NZM 2005, 657
  • FamRZ 2005, 1972
  • AnwBl 2005, 145
  • Rpfleger 2005, 614
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 25.09.2003 - 1 BvR 1920/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Ablehnung der Aussetzung einer

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05
    Von einem Schuldner kann jedes zumutbare Bemühen um eine Verringerung des Gesundheitsrisikos verlangt werden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 49 ; 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW-RR 1993, S. 463 ; 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1992, S. 1155).

    Da allein die Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts noch nicht zu einer Einstellung der Zwangsvollstreckung führt, ist die befristete Aussetzung der Zwangsvollstreckung anzuordnen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 49 ; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1994, S. 1719 ).

  • BVerfG, 02.05.1994 - 1 BvR 549/94

    Aussetzung der Zwangsräumung bei einem 70jährigen Mieter wegen Suizidgefahr

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05
    Das Verfahren der Vollstreckungsgerichte ist so durchzuführen, dass den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten Genüge getan wird (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1991, S. 3207; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1994, S. 1719 ; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 295 ; 1. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2001, S. 1523 ).

    Da allein die Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts noch nicht zu einer Einstellung der Zwangsvollstreckung führt, ist die befristete Aussetzung der Zwangsvollstreckung anzuordnen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 49 ; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1994, S. 1719 ).

  • BVerfG, 08.09.1997 - 1 BvR 1147/97

    Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05
    Das Verfahren der Vollstreckungsgerichte ist so durchzuführen, dass den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten Genüge getan wird (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1991, S. 3207; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1994, S. 1719 ; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 295 ; 1. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2001, S. 1523 ).

    cc) Das Landgericht ist damit indes nicht von Verfassungs wegen gehalten, die Zwangsvollstreckung auf unbestimmte Zeit einzustellen; dies kommt nur in absoluten Ausnahmefällen in Betracht (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 295 ).

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05
    Im Rahmen der Interessenabwägung seien die Wertentscheidungen des Grundgesetzes zu berücksichtigen, weshalb einem Vorbringen des Schuldners, ihm drohe eine schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigung, nachzugehen sei (unter Hinweis auf BVerfGE 52, 214 ).

    Das Verfahren der Vollstreckungsgerichte ist so durchzuführen, dass den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten Genüge getan wird (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1991, S. 3207; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1994, S. 1719 ; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 295 ; 1. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2001, S. 1523 ).

  • BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündiung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05
    Von einem Schuldner kann jedes zumutbare Bemühen um eine Verringerung des Gesundheitsrisikos verlangt werden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 49 ; 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW-RR 1993, S. 463 ; 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1992, S. 1155).
  • OLG Jena, 22.05.2000 - 6 W 331/00

    Vollstreckungsschutz, Auflagen

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05
    Zu den rechtlichen Möglichkeiten zählt die Erteilung von Auflagen zur Wohnungssuche und zur ärztlichen Behandlung (vgl. etwa OLG Jena, NJW-RR 2000, S. 1251 ).
  • BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1466/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Räumungsschutz in Mietsachsen

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05
    Von einem Schuldner kann jedes zumutbare Bemühen um eine Verringerung des Gesundheitsrisikos verlangt werden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 49 ; 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW-RR 1993, S. 463 ; 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1992, S. 1155).
  • BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 267/03

    Einstellung der Teilungsversteigerung wegen Gesundheitsgefahren für die

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05
    Zivilsenats vom 25. Juni 2004 - IXa ZB 267/03 - (NJW 2004, S. 3635) sowie einen Beschluss des I. Zivilsenats vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05 -.
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05
    Zivilsenats vom 25. Juni 2004 - IXa ZB 267/03 - (NJW 2004, S. 3635) sowie einen Beschluss des I. Zivilsenats vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05 -.
  • BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvR 1002/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05
    Das Verfahren der Vollstreckungsgerichte ist so durchzuführen, dass den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten Genüge getan wird (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1991, S. 3207; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1994, S. 1719 ; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 295 ; 1. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2001, S. 1523 ).
  • LG Mannheim, 16.01.2004 - 4 S 100/03

    Wohnraummiete: Kündigung der Einliegerwohnung in einem 2-Familien-Haus zwecks

  • BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91

    Räumung, Vollstreckungsschutz bei behaupteter Selbstmordgefahr

  • BGH, 09.11.2016 - VIII ZR 73/16

    Gerichte müssen schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters

    Aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgt, dass die Gerichte bei drohenden schwerwiegenden Gesundheitsbeeinträchtigungen oder Lebensgefahr verfassungsrechtlich gehalten sind, ihre Entscheidung auf eine tragfähige Grundlage zu stellen, Beweisangeboten besonders sorgfältig nachzugehen (BVerfG WM 2016, 1449, 1450; NJW-RR 2014, 584, 585; NZM 2005, 657, 658 f.; NJW 1991, 3207) und diesen Gefahren bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen hinreichend Rechnung zu tragen (BVerfG NJW 1998, 295, 296; vgl. auch BVerfG NJW-RR 2001, 1523 f.; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 6, 10 ff.).
  • BVerfG, 15.05.2019 - 2 BvR 2425/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz

    Ergibt die erforderliche Abwägung, dass die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Schuldners im konkreten Fall ersichtlich schwerer wiegen als die Belange, deren Wahrung die Vollstreckungsmaßnahme dienen soll, so kann der trotzdem erfolgende Eingriff das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Grundrecht des Schuldners aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzen (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BVerfGK 6, 5 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2014 - 2 BvR 2457/13 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1400/14 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 548/16 -, juris, Rn. 11).

    Liegt eine solche Situation nicht vor und gelangt das Vollstreckungsgericht zu dem Schluss, dass eine zeitweilige Unterbringung des Betroffenen vor Erteilung des Zuschlags zum Schutz seines Lebens geboten ist und andere Schutzmaßnahmen - wie etwa eine einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung, gegebenenfalls gegen Auflagen - nicht in Betracht kommen, muss es sicherstellen, dass die zuständigen öffentlichen Stellen rechtzeitig tätig werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2005 - 1 BvR 224/05 -, juris, Rn. 21 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. November 2007 - 1 BvR 2246/07 -, juris, Rn. 17 ff.).

    Die angegriffene Entscheidung enthält keine Ausführungen dazu, warum eine einstweilige Einstellung unter der Erteilung von Auflagen im Hinblick auf die von der Sachverständigen angeführten Therapiemöglichkeiten nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2003 - 1 BvR 1920/03 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2005 - 1 BvR 224/05 -, juris, Rn. 25), zumal die Sachverständige diese offenbar für erfolgversprechend hält.

    Da allein die Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 27. September 2018 noch nicht zu einer Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens führt, war die einstweilige Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses bis zum Erlass einer erneuten Entscheidung des Landgerichts zu verlängern (vgl. BVerfGK 6, 5 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2003 - 1 BvR 1920/03 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 548/16 -, juris, Rn. 22).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Vorrangiger Zweck des Insolvenzverfahrens ist damit unter Berücksichtigung der Lage des Schuldners die bestmögliche Befriedigung der Forderungen der Gläubiger, die auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung als private vermögenswerte Rechte von Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2005 - 1 BvR 224/05 -, NZM 2005, S. 657 ).
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