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   AG Brandenburg, 04.10.2004 - 32 (33) C 110/04   

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https://dejure.org/2004,34810
AG Brandenburg, 04.10.2004 - 32 (33) C 110/04 (https://dejure.org/2004,34810)
AG Brandenburg, Entscheidung vom 04.10.2004 - 32 (33) C 110/04 (https://dejure.org/2004,34810)
AG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2004 - 32 (33) C 110/04 (https://dejure.org/2004,34810)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitige Geltendmachung von Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung im Rahmen eines Mietverhältnisses; Höhe der Betriebskosten bei Unmöglichkeit der exakten Berechnung des Wärmeverbrauchs und des Warmwasserverbrauchs; Verschulden des Mieters an der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abrechnung der Heizkosten bei Ableseverweigerung; Schätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Heizkosten schätzen?

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Heizkosten - Schätzung nach drei erfolglosen Ableseversuchen

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    § 556 Abs. 3 BGB; §§ 4, 9a, 9b HeizkVO
    Befugnis zur Schätzung des Heizkostenverbrauchs - Zutrittsverweigerung des Mieters an drei aufeinanderfolgenden Terminen

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 257
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 22.10.2002 - 63 S 12/02
    Auszug aus AG Brandenburg, 04.10.2004 - 32 (33) C 110/04
    1 Heizkostenverordnung der Vorzug zu geben, da nicht einzusehen ist, dass schuldhafte Unterlassungen des Mieters im Einzelfall zu einer für den Vermieter unbilligen Lösung führen sollen (LG Berlin, ZMR 1997, Seiten 145 f.; AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg, MM 2003, Seite 47).
  • KG, 28.05.1998 - 8 REMiet 4877/97

    Voraussetzungen für die Fälligkeit von Betriebskosten

    Auszug aus AG Brandenburg, 04.10.2004 - 32 (33) C 110/04
    Im Übrigen hat die Beklagte hier die Ermittlung des Schätzergebnisses bereits in der Abrechnung der Betriebskosten selbst rechnerisch nachvollziehbar dargestellt, um dem Kläger die Möglichkeit zu geben, bereits anhand der Abrechnung die Plausibilität der Ermittlung des Schätzergebnisses zu prüfen und ggf. durch ergänzende Belegeinsicht, die Richtigkeit der Einsatzwerte nachzuprüfen (KG Berlin, ZMR 1998, Seiten 627f. = WuM 1998, Seite 474; LG Berlin, MM 1998, Seite 309 = WuM 1998, Seite 440; AG Köln, ZMR 1999, Seite 344 = WuM 1999, Seite 524; AG Neuruppin, WuM 2004, Seiten 538 f.).
  • AG Neuruppin, 23.06.2004 - 42 C 64/04

    Geordnete Zusammenstellung der Einsatzwerte im Rahmen der Abrechnung der Heiz-

    Auszug aus AG Brandenburg, 04.10.2004 - 32 (33) C 110/04
    Im Übrigen hat die Beklagte hier die Ermittlung des Schätzergebnisses bereits in der Abrechnung der Betriebskosten selbst rechnerisch nachvollziehbar dargestellt, um dem Kläger die Möglichkeit zu geben, bereits anhand der Abrechnung die Plausibilität der Ermittlung des Schätzergebnisses zu prüfen und ggf. durch ergänzende Belegeinsicht, die Richtigkeit der Einsatzwerte nachzuprüfen (KG Berlin, ZMR 1998, Seiten 627f. = WuM 1998, Seite 474; LG Berlin, MM 1998, Seite 309 = WuM 1998, Seite 440; AG Köln, ZMR 1999, Seite 344 = WuM 1999, Seite 524; AG Neuruppin, WuM 2004, Seiten 538 f.).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2003 - 24 U 74/02

    Zur Wirksamkeit des Verzichts auf eine vertraglich vereinbarte Mieterhöhung

    Auszug aus AG Brandenburg, 04.10.2004 - 32 (33) C 110/04
    Als alternatives Schätzverfahren kommt nach dem Gesetzeswortlaut nämlich hier auch das generelle Vergleichsverfahren nach § 9 a Abs. 1, zweit Alternative der Heizkostenverordnung in Betracht (OLG Düsseldorf, WuM 2003, Seiten 387 ff.; Dr. U. P. Gruber, NZM 2000, Seiten 842 ff.).
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