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   BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 122/05   

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https://dejure.org/2007,1033
BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 122/05 (https://dejure.org/2007,1033)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2007 - VIII ZR 122/05 (https://dejure.org/2007,1033)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - VIII ZR 122/05 (https://dejure.org/2007,1033)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befugnis des Vermieters zur einseitigen Erhöhung der Kostenmiete; Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung einer Wohnungspreisbindung mit der Berechtigung des Vermieters zur einseitigen Erhöhung der Kostenmiete; Folgen einer fehlenden Einhaltung der gesetzlichen ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Vertraglich vereinbarte Sozialwohnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Vereinbarung der Kostenmiete ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen; einseitige Mieterhöhung

  • Judicialis

    BGB § 557 Abs. 4; ; BGB § 558 Abs. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 557 Abs. 4 § 558 Abs. 6
    Berechtigung des Vermieters zur einseitigen Erhöhung der Kostenmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht - Vertragliche Vereinbarung der Wohnungspreisbindung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieterhöhung bei irriger Annahme einer Mietpreisbindung (IMR 2007, 104)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 667
  • MDR 2007, 707
  • NZM 2007, 283
  • ZMR 2007, 355
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.2004 - VIII ZR 115/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung bei einer als öffentlich gefördert vermieteten

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 122/05
    (3) Das vom Berufungsgericht angeführte Senatsurteil vom 21. Januar 2004 - VIII ZR 115/03 (NJW-RR 2004, 1017) rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 122.84

    Altbauwohnraum in Berlin - Mietpreisbindung - Steuerbegünstigte Wohnung -

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 122/05
    Der bestandskräftige Bescheid der zuständigen Behörde, durch den die öffentlichen Mittel für die Sanierung des Gebäudes bewilligt worden sind, entfaltet insoweit keine Bindungswirkung (vgl. KG WuM 1985, 387 = ZMR 1985, 411; ferner BVerwG NVwZ 1987, 496, 497).
  • KG, 30.09.1985 - 8 REMiet 2799/85
    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 122/05
    Der bestandskräftige Bescheid der zuständigen Behörde, durch den die öffentlichen Mittel für die Sanierung des Gebäudes bewilligt worden sind, entfaltet insoweit keine Bindungswirkung (vgl. KG WuM 1985, 387 = ZMR 1985, 411; ferner BVerwG NVwZ 1987, 496, 497).
  • BGH, 17.10.2018 - VIII ZR 94/17

    Kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht des Mieters nach Zustimmung zu einer

    b) Auch sind im Streitfall zum Abschluss der Mieterhöhungsvereinbarung, bei der das Angebot des Vermieters nach Maßgabe des § 558a Abs. 1 BGB abgegeben und die Annahme - als Ausdruck des Prinzips der Vertragsfreiheit - durch den Mieter nach § 558b Abs. 1 BGB erklärt wird (Senatsbeschluss vom 30. Januar 2018 - VIII ZB 74/16, NJW-RR 2018, 524 Rn. 11; siehe auch Senatsurteile vom 18. November 2015 - VIII ZR 266/14, BGHZ 208, 18 Rn. 28; vom 10. November 2011 - VIII ZR 300/09, NJW 2011, 295 Rn. 14; vom 7. Februar 2007 - VIII ZR 122/05, NZM 2007, 283 Rn. 16), ausschließlich Fernkommunikationsmittel eingesetzt worden, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig anwesend waren.
  • BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 234/18

    Wirksamkeit einer Mieterhöhungsvereinbarung trotz unrichtiger Angabe der

    Vielmehr sind von dem Verbot lediglich Abreden erfasst, die die formellen oder materiellen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung zum Nachteil des Mieters abändern (vgl. Senatsurteile vom 7. Februar 2007 - VIII ZR 122/05, NJW-RR 2007, 667 Rn. 15 f. und vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 205/08, NJW 2009, 2739 Rn. 12).
  • BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 205/08

    Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung

    Mit dem in § 557 Abs. 4 BGB enthaltenen und in § 558 Abs. 6 BGB noch einmal wiederholten Verbot von Vereinbarungen, die von den gesetzlichen Bestimmungen zum Nachteil des Mieters abweichen, sind Abreden gemeint, die die formellen oder materiellen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung abändern (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 2007 - VIII ZR 122/05, NJW-RR 2007, 667, Tz. 15 f. zum Zustimmungserfordernis).
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 160/09

    Preisgebundener Wohnraum: Anspruch des Vermieters auf Vertragsanpassung bei

    Insoweit hat das Berufungsgericht zu Recht darauf abgestellt, dass die Preisgebundenheit der Wohnung der Parteidisposition nicht unterliegt (Senatsurteil vom 7. Februar 2007 - VIII ZR 122/05, NZM 2007, 283, Tz. 15) und deshalb nicht Vertragsgegenstand geworden sein kann.
  • LG Berlin, 03.06.2021 - 65 S 172/20

    Mietvertragliche Vereinbarung über das Mieterhöhungsrecht bei preisgebundenen

    Die Miethöhe zu Mietbeginn ist infolge der staatlichen Reglementierung auf die Kostenmiete begrenzt, § 8 Abs. 1 WoBindG; das gilt ebenso für eine Erhöhung der Miete im laufenden Mietverhältnis, § 10 Abs. 1 WoBindG, die - das ist ein Vorteil des Vermieters und ein Nachteil für den Mieter (vgl. BGH, Urt. v. 07.02.2007 - VIII ZR 122/05, juris Rn. 16f.) - durch einseitige Erklärung möglich ist.

    Dem Vermieter ist es daher regelmäßig versagt, sich zum eigenen Vorteil und zum Nachteil des Mieters auf eine nicht offen gelegte Preisbindung oder - im umgekehrten Fall - ihr Fehlen zu berufen (Umkehrschluss: BGH, Urt. v. 21.01.2004 - VIII ZR 115/03, juris Rn. 23; Urt. v. 07.02.2007 - VIII ZR 122/05, juris Rn. 16f.).

    Unter Berücksichtigung vom BGH bereits entwickelter Grundsätze (vgl. BGH, Urt. v. 21.01.2004 - VIII ZR 115/03, juris; Urt. v. 07.02.2007 - VIII ZR 122/05, juris; Urt. v. 24.03.2010 - VIII ZR 160/09, juris) ergibt sich, dass die Parteien eines Wohnraummietvertrages das einseitige Mieterhöhungsrecht des Vermieters nach § 10 WoBindG wirksam ausschließen können, denn es handelt sich dabei um eine für den Mieter nachteilige Abweichung vom Mieterhöhungsrecht nach §§ 558ff. BGB (vgl. BGH, Urt. v. 07.02.2007 - VIII ZR 122/05, juris Rn. 17).

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 235/09

    Wohnraummiete: Vertragsanpassung wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage bei

    Insoweit hat das Berufungsgericht zu Recht darauf abgestellt, dass die Preisgebundenheit der Wohnung der Parteidisposition nicht unterliegt (Senatsurteil vom 7. Februar 2007 - VIII ZR 122/05, NZM 2007, 283, Tz. 15) und deshalb nicht Vertragsgegenstand geworden sein kann.
  • BGH, 07.07.2010 - VIII ZR 279/09

    Wohnraummiete: Vertragsanpassung wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage nach

    Insoweit hat das Berufungsgericht zu Recht darauf abgestellt, dass die Preisgebundenheit der Wohnung der Parteidisposition nicht unterliegt (Senatsurteil vom 7. Februar 2007 - VIII ZR 122/05, NZM 2007, 283, Tz. 15) und deshalb nicht Vertragsgegenstand geworden sein kann.
  • LG Hamburg, 06.11.2008 - 307 S 72/08

    Wohnraummiete: Schadensersatzklage eines Mieters wegen unberechtigter

    Die Kammer hält in Anlehnung an die entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe dazu Beschluss vom 13. März 2007 - VIII ZR 189/06 -, Leitsatz m.w.N., NZM 2007, 283) zur Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit gem. § 8 ZPO, der dieselbe Fragestellung zugrunde liegt, mangels näherer Anhaltspunkte den Zeitraum gemäß § 9 ZPO von 42 Monaten für angemessen.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 13.12.2007 - 223 C 160/07

    Wohnraummiete: Rückforderung von Mieterhöhungszahlungen wegen irrtümlicher

    Rechtliche Nacheile aus dem System der Kostenmiete ergeben sich für den Mieter vor allem daraus, dass Mieterhöhungen ohne Einhaltung von Kappungsgrenzen und Wartefristen - sogar rückwirkend - geltend gemacht werden können, und dass sich der Mieter dem Risiko einer fristlosen Kündigung aussetzt für den Fall, dass sich ein Nichtbefolgen der Mieterhöhung im Nachhinein als unberechtigt erweist (BGH GE 2007, 510).

    Zudem fehlt es an jeglicher Darlegung, welche konkreten Mieterhöhungen die Beklagte unterlassen habe (vgl. BGH GE 2007, 510), so dass schon nicht erkennbar und damit auch nicht überprüfbar ist, ob die Beklagte tatsächlich eine höhere als die bei Vertragsbeginn vereinbarte Miete hätte erzielen können.

  • AG Berlin-Lichtenberg, 29.08.2007 - 3 C 183/07

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Einseitige Mieterhöhung für eine nicht

    Dennoch handelt es sich - wie bereits ausgeführt - um preisfreien Wohnraum, bei dem Mieterhöhungen nur unter Beachtung der materiellen und formellen Voraussetzungen des BGB zulässig sind (BGH, NJW-RR 2007, 667; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 9. Aufl., vor § 557 Rn. 43), da die Förderung der Modernisierungsarbeiten außerhalb des sozialen Wohnungsbaus durch vertragliche Vereinbarung zwischen dem Land Berlin als Förderungsgeber und der Grundstückseigentümerin als Förderungsnehmer mit Vereinbarung einer höchstzulässigen Miete und einschränkenden Bestimmungen zum Mieterhöhungsrecht erfolgte (vgl. Kunze/Tietzsch, Miethöhe und Mieterhöhung, Kap. II Rn. 605).

    Das damit grundsätzlich nicht zu vereinbarende Recht des Vermieters zur einseitigen Erhöhung der Miete nach § 10 WoBindG ist demgegenüber Ausdruck der strengen staatlichen Reglementierung der Miethöhe im Bereich des preisgebundenen Wohnraums (BGH, NJW-RR 2007, 667, 668).

  • LG Berlin, 11.10.2017 - 65 S 502/16

    Preisgebundener Wohnraum: Ausschluss der einseitigen Mieterhöhung

  • BGH, 12.01.2010 - VIII ZR 21/09

    Formularmäßiger "Dauernutzungsvertrag" für eine öffentlich geförderte

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 60/09

    Wohnraummietvertrag: Anpassung wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage hinsichtlich

  • AG Esslingen, 29.01.2015 - 5 C 173/14

    Mietspiegel dürfen nicht zu Mietenstopp führen!

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.12.2012 - 24 C 112/12

    Wohnraummiete: Vereinbarung einer Kostenmiete bei nicht preisgebundenem Wohnraum;

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