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   OLG Hamm, 13.02.2006 - 15 W 163/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2983
OLG Hamm, 13.02.2006 - 15 W 163/05 (https://dejure.org/2006,2983)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.02.2006 - 15 W 163/05 (https://dejure.org/2006,2983)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 2006 - 15 W 163/05 (https://dejure.org/2006,2983)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 14 Nr. 1, 10 Abs. 1 S. 2, 15 Abs. 1, 22 Abs. 1
    Verlegung der Küche innerhalb einer Eigentumswohnung grundsätzlich ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer möglich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückgängigmachung der Baumaßnahmen bei Nutzung des "Kinderzimmers" als Küche; Ansehung einer Vereinbarung zwischen den Mietparteien als Teilungserklärung; Vorliegen einer Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter bei Bezeichnung des Sondereigentums als ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zulässigkeit baulicher Veränderungen im Sondereigentum, §§ 1004 Abs. 1 BGB, 15 Abs. 3, 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG.

  • Judicialis

    WEG § 13 Abs. 1; ; WEG § 14 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG : Auslegung der Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsänderung in WEG-Anlage: Kinderzimmer als Küche?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG §§ 14 Nr. 1, 10 Abs. 1 S. 2, 15 Abs. 1, 22 Abs. 1
    Verlegung der Küche innerhalb einer Eigentumswohnung grundsätzlich ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer möglich

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Küche" ins "Kinderzimmer" verlegt - Teilungserklärung der Wohnungseigentümer schreibt keine bestimmte Raumaufteilung vor

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 294
  • ZMR 2006, 634
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 08.03.1993 - 15 W 244/92

    Klage gegen die Vermietung von Wohneigentum an die Stadt zur Unterbringung von

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2006 - 15 W 163/05
    Hierbei handelt es sich um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (Senat OLGZ 1992, 300 = NJW 1992, 184; NJW-RR 1993, 786, 787).
  • OLG Hamm, 26.09.1991 - 15 W 127/91

    Nachbar Ausländer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2006 - 15 W 163/05
    Hierbei handelt es sich um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (Senat OLGZ 1992, 300 = NJW 1992, 184; NJW-RR 1993, 786, 787).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2006 - 15 W 163/05
    Die geltend gemachten Beeinträchtigungen, die durch die geänderte Nutzung des "Kinderzimmers" als Küche hervorgerufen werden, können die Antragsteller nicht einwenden, weil es sich, wie oben dargelegt, mangels einer entgegenstehenden, die Nutzung beschränkenden Vereinbarung um eine erlaubte Nutzung handelt (vgl. BGHZ 146, 241 = NJW 2001, 1212 = LM § 22 Nr. 4), von der eine das Maß des § 14 Nr. 1 WEG übersteigende Beeinträchtigung nicht ausgeht.
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2006 - 15 W 163/05
    Für die Auslegung maßgebend sind dabei, wovon auch das Landgericht ausgegangen ist, allein der Wortlaut der Eintragung und ihr Sinn, wie sie sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergeben; Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 139, 288 = NJW 1998, 3713, 3714).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 6/03

    Wohnungseigentum: Bestimmtheit der Bezeichnung als "Laden"; Hinnahmepflicht für

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2006 - 15 W 163/05
    Diesen Verwendungsangeben kommt nicht die Bedeutung einer Zweckbestimmung zu (vgl. BayObLG NJOZ 2003, 1231 = GuT 2004, 27); vielmehr handelt es sich insoweit lediglich um Nutzungsvorschläge innerhalb der allgemeinen Zweckbestimmung, wonach die Räume, die alle die Führung eines Haushalts ermöglichen, nur zu Wohnzwecken und grundsätzlich nicht etwa zu gewerblichen Zwecken benutzt werden dürfen.
  • OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06

    Wohnungseigentum: Nutzung von Gemeinschaftseigentum; Grillen im Garten; Nutzung

    Der Wohnungseigentümer ist deshalb berechtigt, im Rahmen der Wohnnutzung die Art der Nutzung der einzelnen Räume zu verändern, so dass auch die Verlegung der Küchennutzung eines Raums in einen anderen Raum grundsätzlich zulässig ist (vgl. dazu OLG Hamm ZMR 2006, 634).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2016 - 9 U 14/15

    Eigentumswohnanlage: Ausbau von Kellerräumen zur Wohnnutzung durch den einen

    Die Miteigentümer dürfen danach sämtliche zu ihrem Sondereigentum gehörenden Räume "zu Wohnzwecken" nutzen unabhängig davon, ob der Aufteilungsplan Bezeichnungen einer Zweckverwendung für bestimmte Räume enthält, die nur im Sinne von unverbindlichen Nutzungsvorschlägen zu verstehen sind (vgl. zu unverbindlichen Nutzungsvorschlägen BGH, NJW-RR 2015, 1037; OLG Hamm, NZM 2007, 294).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 40/09

    Wohnungseigentum: Eintragungen des planenden Architekten in den

    a) Werden Genehmigungspläne als Grundlage der Darstellung der Aufteilung des Gebäudes benutzt, kommt Eintragungen des planenden Architekten in diese Pläne daher grundsätzlich nicht die Bedeutung einer Nutzungsbeschränkung zu (st. Rechtspr., vgl. OLG Schleswig NZM 1999, 79, 80; BayObLG ZfIR 2000, 554, 555; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1400, 1401; OLG Hamburg ZMR 2003, 446; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1540; OLG Hamm NZM 2007, 294, 295).
  • OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 20 W 111/14

    Grundbuch: Eintragung eines Amtswiderspruchs

    Die sich aus den gesetzlichen Definitionen in § 1 Abs. 2 und 3 WEG ergebende unterschiedliche Rechtsnatur von Wohnungseigentum und Teileigentum beinhaltet nach absolut herrschender Auffassung bereits mindestens eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter, die als Inhalt des Sondereigentums nach § 10 Abs. 2 WEG jedenfalls nur mit Zustimmung sämtlicher Eigentümer inhaltlich geändert und in das Grundbuch eingetragen werden kann (vgl. KG ZMR 2007, 299; OLG Hamm NZM 2007, 294; BGH NJW-RR 2012, 1036; BayObLG NJW-RR 2001, 1163; OLG Hamburg ZMR 2000, 627; OLG München, Beschluss vom 25.8.2011 - 34Wx 169/11 - dok.
  • AG Berlin-Tiergarten, 25.03.2010 - 10 C 168/09

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Betriebs einer Speisegaststätte in einer

    a) Werden Genehmigungspläne als Grundlage der Darstellung der Aufteilung des Gebäudes benutzt, kommt Eintragungen des planenden Architekten in diese Pläne daher grundsätzlich nicht die Bedeutung einer Nutzungsbeschränkung zu (st. Rechtspr., BGH, V ZR 40/09, zitiert nach juris; vgl. auch OLG Schleswig NZM 1999, 79, 80; BayObLG ZfIR 2000, 554, 555; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1400, 1401; OLG Hamburg ZMR 2003, 446; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1540; OLG Hamm NZM 2007, 294, 295).
  • AG Horb, 17.03.2015 - 1 C 400/14

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtungsfrist - bauliche Maßnahme als

    Eine Beeinträchtigung durch eine bauliche Maßnahme ist nicht gegeben, wenn die Veränderung durchgeführt wird, um eine erlaubte Nutzung herbeizuführen, z.B. wenn es dem Wohnungseigentümer gestattet ist, seine Wohnung auch als Teileigentum oder den Speicher zu Wohnzwecken (BayObLG MietR 1997, 256) oder den Keller zu gewerblichen Zwecken zu nutzen oder wenn es sich bei der geltend gemachten Beeinträchtigung, die z.B. durch eine geänderte Nutzung eines "Kinderzimmers" als "Küche" hervorgerufen wird, um eine erlaubte Nutzung handelt (OLG Hamm NZM 2007, 294; Engelhardt in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2013 - § 22 Rn. 14).
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