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   BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 199/06   

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https://dejure.org/2007,158
BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 199/06 (https://dejure.org/2007,158)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2007 - VIII ZR 199/06 (https://dejure.org/2007,158)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06 (https://dejure.org/2007,158)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 535
    Gesamtunwirksamkeit einer AGB-Klausel, die den Mieter bei Schönheitsreparaturen aufdie "bisherige Ausführungsart" festlegt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Wohnraummietvertrages enthaltenen Regelung zur Ausführungsart von Schönheitsreparaturen; Anspruch auf Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen am Wohnraum; Angemessenheit der ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Bestimmte Ausführungsart bei Schönheitsreparaturen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine Klausel im Mietvertrag, wonach der Mieter bei Schönheitsreparaturen nur mit Zustimmung des Vermieters von der "bisherigen Ausführungsart" abweichen darf, ist unwirksam, §§ 307 Abs. 1 S. 1, 535 Abs. 1 S. 2 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturen; AGB-Klausel zur Beibehaltung bisheriger Ausführungsart unwirksam; Aufteilung in zwei Klauseln

  • Judicialis

    BGB § 535 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 Bb

  • ra.de
  • RA Kotz

    Schönheitsreparaturen - Abweichung von der bisherigen Ausführungsart

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Schönheitsreparaturen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1 S. 2 § 307 Abs. 1 S. 1
    Formularmäßige Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter mit Bestimmung der Ausführungsart

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturklauseln: Unwirksam bei starrem Fristenplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietern nicht die Ausführungsart der Schönheitsreparaturen vorschreiben!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unklare Mietvertragsklausel (bisherige Ausführungsart)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zu der Vornahme von Schönheitsreparaturen "nach bisheriger Ausführungsart"

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Unwirksame Regelung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in einem Formularmietvertrag: Abweichung von der

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Schönheitsreparaturen: "Abweichung von bisheriger Ausführungsart"

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Renovierung in "bisheriger Ausführungsart"

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklauseln und Frage der geltungserhaltenden Reduktion

  • mieterbund-wiesbaden.de (Kurzinformation)

    Renovierungspflicht entfällt!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen abweichende Ausführung und Miethöhe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf dem Mieter die Art der Schönheitsreperaturen nicht vorschreiben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wichtiges Urteil zu den Schönheitsreparaturen - wann der Vermieter renovieren muss

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BGH stärkt Mieterrechte - Ausführungsart von Schönheitsreparaturen ist Sache des Mieters - BGH zur Wirksamkeit einer Klausel über die Ausführungsart von Schönheitsreparaturen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.4.2007)

    Mieterrechte bei Schönheitsreparaturen

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 13.3.2008)

    Die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen ein Zwischenstand

Besprechungen u.ä. (2)

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung, 3.7.2007)

    Schönheitsreparaturen - der Vermieter muss renovieren!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schönheitsreparaturklauseln: Summierungseffekt (IMR 2007, 175)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1743
  • MDR 2007, 944
  • NZM 2007, 398
  • ZMR 2007, 528
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 199/06
    Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Wohnraummietvertrages enthaltene Regelung, die dem Mieter die Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen auferlegt und bestimmt, dass der Mieter nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der "bisherigen Ausführungsart" abweichen darf, ist auch dann insgesamt - und nicht nur hinsichtlich der Ausführungsart - wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn die Verpflichtung als solche und ihre inhaltliche Ausgestaltung in zwei verschiedenen Klauseln enthalten sind (im Anschluss an Senatsurteil vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03, NJW 2004, 3775, unter II 1 c).

    Dies wäre indessen eine inhaltliche Veränderung der dem Mieter auferlegten Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen und damit der Sache nach eine geltungserhaltende Reduktion der unangemessenen Formularvertragsregelung, die auch dann nicht zulässig ist, wenn die Verpflichtung als solche und ihre inhaltliche Ausgestaltung wie hier in zwei verschiedenen Klauseln enthalten sind (vgl. Senatsurteil vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03, NJW 2004, 3775, unter II 1 c).

  • BGH, 18.06.2008 - VIII ZR 224/07

    Unwirksamkeit einer "Farbwahlklausel" in einem Wohnraummietvertrag ("neutrale,

    Überdies sei die Regelung ebenso unbestimmt wie die vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 28. März 2007 (VIII ZR 199/06, WuM 2007, 259) beanstandete Klausel, dass der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen dürfe.

    Eine formularvertragliche Beschränkung des Mieters, sich in der Wohnung nach seinem Geschmack einzurichten, für die kein anerkennenswertes Interesse des Vermieters zu erkennen ist, ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Senatsurteil vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06, NZM 2007, 398, Tz. 10) .

  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 21/13

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    Denn Konkretisierungen der Schönheitsreparaturverpflichtung hinsichtlich ihres gegenständlichen und zeitlichen Umfangs sowie ihrer Ausführungsart sind inhaltlich derart eng mit der Verpflichtung selbst verknüpft, dass diese bei einer Beschränkung der Unwirksamkeit auf die unzulässige Ausführungsmodalität inhaltlich umgestaltet und mit einem anderen Inhalt aufrechterhalten würde (Senatsurteil vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 48/09, aaO); eine solche inhaltliche Umgestaltung der Vornahmepflicht widerspräche dem Verbot der geltungserhaltenden Reduktion unangemessener formularvertraglicher Regelungen (Senatsurteil vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06, NJW 2007, 1743 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 18.02.2009 - VIII ZR 210/08

    Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei Verpflichtung des Mieters zur

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Überwälzung von Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam ist, wenn sie verbunden ist mit einem starren Fristenplan (Senatsurteile vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03, NJW 2004, 2586, unter II 2 , vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03, NJW 2004, 3775, unter II 1 b , vom 5. April 2006 - VIII ZR 106/05, NJW 2006, 2113, Tz. 10 ff., und vom 28. Juni 2006 - VIII ZR 124/05, NJW 2006, 2915, Tz. 16) oder unzulässigen Vorgaben über die Ausführung der Schönheitsreparaturen (Senatsurteile vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06, NJW 2007, 1743, Tz. 11 , vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NJW 2008, 2499, Tz. 20, und vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 166/08, z.V.b.).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Verpflichtung als solche und ihre unzulässige inhaltliche Ausgestaltung in einer oder in zwei sprachlich voneinander unabhängigen Klauseln enthalten sind (Senatsurteil vom 28. März 2007, a.a.O., Tz. 11).

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