Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 14.12.2006

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 16.10.2006 - 11 UF 39/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4845
OLG Rostock, 16.10.2006 - 11 UF 39/06 (https://dejure.org/2006,4845)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.10.2006 - 11 UF 39/06 (https://dejure.org/2006,4845)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 11 UF 39/06 (https://dejure.org/2006,4845)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG); Begriff der Körperverletzung; Begriff der Gesundheitsverletzung; Begriff der Freiheitsverletzung

  • Judicialis

    ZPO § 519 Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; GewSchG § 1; ; GewSchG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; GewSchG § 2; ; GewSchG § 2 Abs. 1; ; StGB § 239; ; StGB § 240; ; BGB § 1361 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewSchG § 1 Abs. 1 Satz 1; GewSchG § 2 Abs. 1
    Keine Freiheitsverletzung nach § 1 GewSchG bei nur die allgemeine Handlungsfreiheit einschränkenden Nötigungshandlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Überlassung der Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnungsüberlassung bei Nötigung?

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung bei Nötigung des Partners

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Frau will ihren Freund aus dem Haus werfen - Berufung auf das Gewaltschutzgesetz scheitert an hohen Hürden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 661
  • MDR 2007, 528
  • NZM 2007, 703 (Ls.)
  • FamRZ 2007, 921
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Rostock, 16.10.2006 - 11 UF 39/06
    Eine Verletzung der Gesundheit wird bei jedem Hervorrufen oder Steigern eines von den normalen körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustands angenommen (BGHZ 114, 284).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 4 WF 115/12

    Schutzumfang von § 1 GewSchG

    Die Verletzung der Gesundheit setzt darüber hinaus medizinisch feststellbare, nicht nur kurzfristige oder unerhebliche Beeinträchtigungen der körperlichen Funktionsfähigkeit oder des seelischen Wohlempfindens voraus (vgl. OLG Rostock, FamRZ 2007, 921; Krüger in Münchener Kommentar, a.a.O.).

    Nicht durch § 1 Abs. 1 GewSchG geschützt ist hingegen die allgemeine Handlungsfreiheit, weshalb beispielsweise bei Nötigungen, die nicht mit der Verletzung eines der in § 1 Abs. 1 oder 2 GewSchG genannten Rechtsgüter verbunden sind, keine Ansprüche nach dem Gewaltschutzgesetz, sondern lediglich - vor dem Zivilgericht geltend zu machende - allgemeine Unterlassungsansprüche nach §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 240 StGB gegeben sind (vgl. OLG Rostock, FamRZ 2007, 921; OLG Hamm, FamRZ 2012, 645 = BeckRS 2011, 25808; Heinke, § 1, Rdnr. 9; Krüger in Münchener Kommentar, § 1 GewSchG, Rdnr. 11; Brudermüller in Palandt; § 1 GewSchG, Rdnr. 4 unter Verweis auf BT-Drs.

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 8 U 10/06 - 4   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18883
OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 8 U 10/06 - 4 (https://dejure.org/2006,18883)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.12.2006 - 8 U 10/06 - 4 (https://dejure.org/2006,18883)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 8 U 10/06 - 4 (https://dejure.org/2006,18883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Internationale Zuständigkeit bei einem Streit aus einem Tauschpoolsystem für Urlaubswochen im Ausland

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 703
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.10.2005 - C-73/04

    Klein - Brüsseler Übereinkommen - Zuständigkeit für Klagen, die die Miete oder

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 8 U 10/06
    Als Ausnahme von den allgemeinen Zuständigkeitsregeln des Übereinkommens ist Art. 22 I EuGVVO eng auszulegen und nur insoweit anzuwenden, als es zur Erreichung seines Zieles erforderlich ist, da er bewirkt, dass den Parteien die ihnen sonst mögliche Wahl des Gerichtsstands genommen wird und sie in bestimmten Fällen vor einem Gericht zu verklagen sind, das für keine von ihnen das Gericht ihres Wohnsitzes ist (vgl. EuGH NZM 2005, 912/913 zur "Vorgängerregelung" des Art. 16 Nr. 1a EuGVÜ).
  • BGH, 25.06.2008 - VIII ZR 103/07

    Widerruf eines als Haustürgeschäft geschlossenen Vertrages über

    Den Schwerpunkt des Vertrags bildet nicht die Nutzung einer bestimmten Immobilie, sondern der Erwerb "tauschfähiger" Urlaubswochen (für eine gleichlautende Vertragsgestaltung ebenso OLG Saarbrücken, NZM 2007, 703, 704).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2008 - 3 U 84/07

    Einordnung von Time-Sharing-Verträgen als Mietgeschäft i.S. von Art. 22 Nr.1

    Dem sind dieOberlandesgerichte Saarbrücken (Urt. v. 14.12.2006 - 8 U 10/06, NZM 2007, 703) und Jena (Urt. v. 06.03.2007 - 5 U 442/06, OLG Rp. 2007, 429) gefolgt.
  • OLG Jena, 06.03.2007 - 5 U 442/06

    Anspruch auf Vergütung aus einem Vertragüber ein Teilnutzungsrecht an einer

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