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   OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08   

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OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08 (https://dejure.org/2008,1760)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.10.2008 - 9 U 39/08 (https://dejure.org/2008,1760)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 9 U 39/08 (https://dejure.org/2008,1760)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Gewerberaum-Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung durch den Mieter; Pflicht eines Mieters zur Aufklärung über den beabsichtigten Vertrieb einer vorwiegend von der rechtsradikalen Szene gekauften und getragenen Kleidungsmarke; Subjektive ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § ... 123; ; BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 124; ; BGB § 141; ; BGB § 142; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BGB § 143; ; BGB § 143 Abs. 1; ; BGB § 143 Abs. 2; ; BGB § 144; ; BGB § 164 Abs. 1; ; BGB § 278; ; BGB § 398; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alternative; ; BGB § 985; ; BGB § 986

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Pflicht eines Mietinteressenten für ein Ladenlokal zur Mitteilung der Marke des Warensortiments

  • prewest.de PDF, S. 17

    §§ 123, 142, 535 BGB
    Gewerberaummiete - Ladenlokal - Offenbarungspflicht des Mietinteressenten über öffentlichkeitswirksames Warensortiment - Szene-Textilien der Marke "Thor Steinar"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1; BGB § 535 Abs. 1
    Offenbarungspflicht der beabsichtigten Darbietung eines Warensortiments der rechtsextremen Szene bei Anmietung eines Ladenlokals

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Falsche Angaben zum geführten Sortiment: Anfechtung möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Räumungsklage im Hundertwasserhaus Magdeburg

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gewerbemietrecht: Bedenkliches Warensortiment muss dem Vermieter angezeigt werden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Textilienverkauf für rechtsextreme Szene ungefragt mitteilen!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf von Textilien für rechtsextreme Szene

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Räumungsurteil gegen Ladenmieter bestätigt - Er verkaufte im Magdeburger Hundertwasserhaus Bekleidung der Marke "Thor Steinar"

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Marke "Thor Steinar" darf nicht im Hundertwasserhaus verkauft werden - Räumungsurteil wegen arglistiger Täuschung bestätigt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gewerbemietrecht: Bedenkliches Warensortiment muss dem Vermieter angezeigt werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtung eines Mietvertrags bei bewusst unvollständigen Angaben des Mieters? (IMR 2008, 413)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 128
  • NZM 2010, 800 (Ls.)
  • ZMR 2009, 914
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Magdeburg, 13.02.2008 - 5 O 1879/07

    Räumungsklage gegen Narvik in der Grünen Zitadelle Magdeburg erfolgreich

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 13.02.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg (5 O 1879/07) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 13.02.2008, Az. 5 O 1879/07 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 02.02.1990 - V ZR 266/88

    Bestätigung eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08
    Eine Bestätigung setzt in der Regel voraus, dass der Bestätigende die Anfechtbarkeit kannte oder mit ihr rechnete (BGH, NJW 1990, 1106; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 144 Rn. 2).
  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 36/99

    Leistungsbestimmung durch Urteil

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08
    Zwar bedarf es, wenn eine innere Tatsache, die bei einer Person vorliegen soll, unter Beweis durch das Zeugnis einer anderen Person gestellt wird, näherer Darlegung, anhand welcher Anknüpfungstatsachen diese inneren Tatsachen nach außen in Erscheinung getreten sein sollen; ansonsten ist dem Zeugenbeweis nicht nachzugehen (BGH, Beschluss vom 12.06.2008, V ZR 223/07, zitiert nach Juris; BGH, NJW 2000, 2986 f.).
  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 56/84

    Geltendmachung des Herausgabeanspruchs durch einen Pächter

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08
    Die C. Immobilien GmbH & Co. KG hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der streitgegenständlichen Räumlichkeiten gemäß § 985 BGB, den die Klägerin aufgrund der in der Abtretungsvereinbarung vom 02.08.2007 (Anlage K 8, Bd. I Bl. 119 d.A.) enthaltenen Ermächtigung im eigenen Namen geltend machen kann (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 158).
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08
    Beispielsweise müssen Umstände, die für die Willensbildung des anderen Teils offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind, ungefragt offenbart werden (Palandt/Heinrichs/Ellenberger, BGB, 67. Auflage, § 123 Rn. 5, 5a, 5b; BGH, NJW 1971, 1795, 1799).
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08
    Es genügt, dass es mitursächlich war; wenn dies der Fall ist, ist der Beweis der Ursächlichkeit der Täuschung zumindest dem Anschein nach erbracht (BGH, NJW 1995, 2361, 2362).
  • BGH, 12.06.2008 - V ZR 223/07

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08
    Zwar bedarf es, wenn eine innere Tatsache, die bei einer Person vorliegen soll, unter Beweis durch das Zeugnis einer anderen Person gestellt wird, näherer Darlegung, anhand welcher Anknüpfungstatsachen diese inneren Tatsachen nach außen in Erscheinung getreten sein sollen; ansonsten ist dem Zeugenbeweis nicht nachzugehen (BGH, Beschluss vom 12.06.2008, V ZR 223/07, zitiert nach Juris; BGH, NJW 2000, 2986 f.).
  • BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01

    Begriff der Arglist

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08
    Ein arglistiges Verschweigen setzt voraus, dass der (z. B.) Verkäufer den Fehler kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der (z. B.) Käufer den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH, NJW-RR 2003, 989, 990).
  • KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09

    Strafbarkeit der Anmeldung bei eBay unter falschem Namen

    Zu den Quellen der Allgemeinkundigkeit zählen neben Zeitungen und Nachschlagewerken sowie Hör- und Fernsehfunk auch Homepage-Abfragen im Internet (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 20 W 12/08 - [juris Rdn. 261]), Internet-Enzyklopädien (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 28. Oktober 2008 - 9 U 39/08 - [juris Rdn. 48]) oder sonstige Erkenntnisse aus dem Internet (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 3. Februar 2009 - 5 A 126/08 - [juris Rdn. 32]).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08

    Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in NZM 2009, 128 veröffentlicht ist, hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Der Beklagte sei zur Räumung und Herausgabe verpflichtet.
  • KG, 28.05.2009 - 8 U 223/08

    Geschäftsraummiete: Aufklärungspflicht des potentiellen Mieters eines Ladenlokals

    Sofern das Kammergericht Rechtsfragen entscheidungserheblich anders beurteile als das OLG Naumburg im Urteil vom 28. Oktober 2008 zu 9 U 39/08, müsse die Revision zugelassen werden.

    Das Landgericht hat rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die Marke " ... " in der öffentlichen Meinung mit rechtsradikalen Gesinnungen in Verbindung gebracht wird, was im Übrigen auch dem Senat bekannt ist (vgl. auch OLG Naumburg OLGR 2009, 193, 194 - Anlage K 21; LG Leipzig, Urteil vom 13. November 2008 zu 01 O 325/08 - Anlage K 21; LG Magdeburg, Urteil vom 13. Februar 2008 zu 5 O 1879/07, juris Rn. 67 - Anlage K 8).

    Allerdings muss über Umstände aufgeklärt werden, die für die Willensbildung des anderen Teils offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind (vgl. BGH NJW 2004, 2674; NJW 2001, 64; NJW 1971, 1795, 1799; OLG Naumburg OLGR 2009, 193, 194; Ellenberger in Palandt, BGB, 68. Aufl. 2009, § 123 Rn. 5 ff.; Ahrens in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 4. Aufl. 2009, § 123 Rn. 8; Palm in Erman, BGB, 12. Aufl. 2008, § 123 Rn. 13; Wendtland in Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl. 2007, § 123 Rn. 11; Jauernig, BGB, 12. Aufl. 2007, § 123 Rn. 5; Kramer in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2006, § 123 Rn. 16 f.; Singer/von Finckenstein in Staudinger, BGB, Bearbeitung 2004, § 123 Rn. 10 f.; Feuerborn in Anwaltkommentar BGB, 2005, § 123 Rn. 30 ff.; Hefermehl in Soergel, BGB, 13. Aufl. 1999, § 123 Rn. 6).

    Hinzu kommt, dass zwischen den Parteien ein Informationsgefälle bestand, weil die Beklagte wusste, was sie verkaufen wollte, die Klägerin dagegen nicht (vgl. OLG Naumburg OLGR 2009, 193, 194 f.).

    Für Ursächlichkeit genügt es, dass der Getäuschte Umstände dartut, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten, und dass die arglistige Täuschung nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung hat (vgl. BGH NJW 1995, 2361; OLG Naumburg OLGR 2009, 193, 195; Kramer in Münchener Kommentar a.a.O. § 123 Rn. 12; Baumgärtel/Laumen/Prütting a.a.O., § 123 Rn. 10).

  • LG Nürnberg-Fürth, 12.06.2009 - 14 O 139/09

    Gewerberaummiete: Hinweispflicht des Mietinteressenten für ein Ladenlokal mit der

    Welche Marken letztendlich vertrieben werden, macht für den Vertragszweck keinen Unterschied (anders OLG Naumburg, NZM 2009, 128 f.).
  • LG Essen, 05.11.2009 - 6 O 236/09

    Kein Räumungsanspruch mangels Aufklärungspflicht über Kundenkreis

    Der entscheidende Unterschied zu der vorgelegten Entscheidung des OLG Naumburg vom 28.10.08, 9 U 39/08, liegt darin, dass die Beklagte den Klägern ausdrücklich den Namen der Modemarke mitgeteilt hat.
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