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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2008 - VIII ZR 58/08   

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https://dejure.org/2008,1155
BGH, 17.09.2008 - VIII ZR 58/08 (https://dejure.org/2008,1155)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2008 - VIII ZR 58/08 (https://dejure.org/2008,1155)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2008 - VIII ZR 58/08 (https://dejure.org/2008,1155)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bezugnahme des Vermieters auf einen keine Angaben zu Einfamilienhäusern enthaltenden Mietspiegel zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Einfamilienhaus

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mieterhöhungsverlangen für Einfamilienhaus - kein Mietspiegel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterhöhung für Einfamilienhaus mit Mehrfamilienhaus-Mietspiegel

  • Judicialis

    BGB § 558a

  • ra.de
  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mietspiegel auch für Einfamilienhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 558a
    Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Einfamilienhaus; Bezugnahme auf einen keine Angaben zu Einfamilienhäusern enthaltenden Mietspiegel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gilt Mietspiegel für Mehrfamilienhäuser auch für Einfamilienhäuser?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung für Einfamilienhaus: Begründung mit dem Mietspiegel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietspiegel auch für Einfamilienhäuser

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mieterhöhung auch für Einfamilienhaus mittels Mietspiegel

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Mietspiegel gilt auch für Einfamilienhäuser

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Einfamilienhaus: Voraussetzungen für Mieterhöhung nach Mietspiegel für Wohnungen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Mietspiegel auch für Einfamilienhaus

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Wohnraummietrecht: Mieterhöhung für Einfamilienhaus: Begründung mit dem Mietspiegel

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Mieterhöhung-Obergrenze kann ausgereizt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhungen bei Einfamilienhäusern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieterhöhungsverlangen für Einfamilienhaus kann mit nicht einschlägigem Mietspiegel begründet werden - Voraussetzung: Verlangte Miete für Einfamilienhaus liegt innerhalb der Mietspreisspanne für Mehrfamilienhäuser

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietspiegel für Mehrfamilienhäuser kann auf Einfamilienhaus angewandt werden! (IMR 2009, 1)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 86
  • MDR 2009, 79
  • NZM 2009, 27
  • ZMR 2009, 511
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 13.03.1997 - 334 S 118/96
    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - VIII ZR 58/08
    a) Diese Rechtsansicht - sofern der Mietspiegel keine Angaben für Einfamilienhäuser enthalte, könne mit einem solchen Mietspiegel eine Mieterhöhung für ein Einfamilienhaus nicht begründet werden - wird in Rechtsprechung und Literatur vertreten (u.a. LG Berlin, GE 2002, 1197; LG Gera, WuM 2002, 497; LG Hagen, WuM 1997, 331; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 9. Aufl., § 558a BGB Rdnr. 35).
  • LG Gera, 04.07.2001 - 1 S 459/00

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer mietrechtlichen Zustimmungsklage;

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - VIII ZR 58/08
    a) Diese Rechtsansicht - sofern der Mietspiegel keine Angaben für Einfamilienhäuser enthalte, könne mit einem solchen Mietspiegel eine Mieterhöhung für ein Einfamilienhaus nicht begründet werden - wird in Rechtsprechung und Literatur vertreten (u.a. LG Berlin, GE 2002, 1197; LG Gera, WuM 2002, 497; LG Hagen, WuM 1997, 331; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 9. Aufl., § 558a BGB Rdnr. 35).
  • BFH, 22.02.2021 - IX R 7/20

    Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i.S. des § 21 Abs. 2 EStG - Vorrang des

    Gibt ein Mietspiegel nur Richtwerte für das Mietniveau von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern an, weist das zu beurteilende vermietete Einfamilienhaus aber im Hinblick auf Größe und Ausstattung im Vergleich zu einer Mietwohnung keine Besonderheiten auf, so kann der Vergleichswert des Mietspiegels gleichwohl einen Anhaltspunkt für den Mietwert eines vergleichbaren Einfamilienhauses geben, der durch einen Zuschlag für die gesteigerte Wohnqualität beim Bewohnen eines Einfamilienhauses anzupassen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 17.09.2008 - VIII ZR 58/08, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht, beginnend unter II.1.b, Rz 11 ff.; FG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 18.02.2016 - 5 K 4220/12, EFG 2016, 1858, m.w.N.: Zuschlag von 10 % auf den Mittelwert des einschlägigen Mietspiegelfeldes; FG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 08.11.2017 - 7 K 7252/15, juris, Rz 35, rechtskräftig).
  • BGH, 26.04.2016 - VIII ZR 54/15

    Wohnraummiete: Wirksamkeit des auf den Berliner Mietspiegel 2011 gestützten

    aa) Wie der Senat bereits in einem den Mietspiegel der Stadt Krefeld (2002) betreffenden Fall entschieden hat, reicht zur Begründung eines Erhöhungsverlangens für die Miete eines Einfamilienhauses die Bezugnahme auf  einen an sich nicht einschlägigen Mietspiegel jedenfalls dann aus, wenn die verlangte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt, denn es entspricht einem Erfahrungssatz, dass die Miete für Einfamilienhäuser im Regelfall über der Miete für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt (Senatsurteil vom 17. September 2008 - VIII ZR 58/08, NJW-RR 2009, 86 Rn. 11 f. mwN).
  • LG Berlin, 24.02.2015 - 63 S 192/14

    Mieterhöhungsverlangen für eine Wohnung in einem Reihenhaus: Berliner Mietspiegel

    Nachdem in I. Instanz gemäß dortigem Beschluss vom 12.11.2012 ein schriftliches Gutachten des Sachverständigen ... eingeholt worden ist, welches die ortsübliche Vergleichsmiete mit 10, 42 EUR/m² ausweist, hat das Amtsgericht der Klage stattgegeben, die Beklagten mithin zur Zustimmung zu einer Nettokaltmiete von 1.851,63 EUR (= 10, 23 EUR/m²) verurteilt und zur Begründung ausgeführt, dass nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.09.2008 - VIII ZR 58/08 (GE 2008, 1622) die Bezugnahme auf einen an sich nicht einschlägigen Mietspiegel jedenfalls dann ausreiche, wenn die verlangte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Mehrfamilienhäuser liege.

    Der Bundesgerichtshof hat die Tauglichkeit eines Mietspiegels als Begründungsmittel für ein Einfamilienhaus mit dem Argument, die Miete für Einfamilienhäuser liege im Regelfall über der Miete für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, bejaht und hierzu ausgeführt, dies entspreche einem Erfahrungssatz (BGH v. 17.09.2008 - VIII ZR 58/08, GE 2008, 1622).

    In Hinblick auf die unterschiedlichen Anmerkungen des in der Entscheidung des BGH v.17.09.2008 - VIII ZR 58/08 (GE 2008, 1622) zitierten Mietspiegels Krefeld und des hier einschlägigen Berliner Mietspiegels 2011 und der sich daraus ergebenden Frage der Geeignetheit von Mietspiegeln als Begründungsmittel für Reihenhäuser i.S. v. § 558 a Abs. 2 BGB war zur Fortbildung des Rechts gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO die Revision zuzulassen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - 5 K 4220/12

    Mietspiegel als Anhaltspunkt für die ortsübliche Miete eines an Angehörige

    Dies widerspräche dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.09.2008 zum Aktenzeichen VIII ZR 58/08.

    - 2014, 545; siehe auch BGH, Urteil vom 17.9.2008 - VIII ZR 58/08, Monatsschrift des.

  • LG Heidelberg, 17.02.2012 - 5 S 95/11

    Wohnraummiete: Mieterhöhungsverlangen unter Bezugnahme auf örtlich und sachlich

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass für Einfamilienhäuser gleichwohl auf solche Mietspiegel wirksam Bezug genommen werden kann, jedenfalls wenn die geforderte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt (BGH NZM 2009, 27).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - 10 K 10303/19

    Einzelheiten zur Bestimmung der ortsüblichen Marktmiete gemäß § 21 Abs. 2 EStG

    fff) BGH, Urteil vom 17.09.2008 VIII ZR 58/08, NJW-RR 2009, 86, Juris Rn. 12:.
  • LG München I, 16.05.2012 - 14 S 27322/11

    Wohnraummiete: Mieterhöhung für im sog. Dritten Förderweg errichtete Wohnungen

    Die Kammer ist sich auch bewusst, dass der BGH in einer Reihe von Entscheidungen (etwa BGH NJW 2004, 1379, BGH NZM 2008, 124, BGH NZM 2009, 27) die formellen Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen gelockert und klargestellt hat, dass Formalien nicht zum Selbstzweck verkommen dürfen.

    Insbesondere in den Entscheidungen zur Mieterhöhung bei einem Einfamilienhaus (BGH NZM 2009, 27) und zur Erhöhung der Teilinklusiv-Miete ohne Benennung der Betriebskostenanteile (BGH NZM 2008, 124) lag der Entscheidung des BGH aber jeweils ein "erst-recht-Schluss" zugrunde, weil den betroffenen Mietern aus Sicht des BGH bei Anwendung des Mietspiegels keinerlei Benachteiligung entstand.

  • LG Berlin, 07.09.2016 - 65 S 79/16

    Wohnraummiete: Formelle Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens bei Mitteilung

    Die Bezugnahme auf einen Mietspiegel reicht selbst dann, wenn er - wie im Falle eines Reihen- oder Einfamilienhauses der Berliner Mietspiegel - an sich nicht einschlägig ist (vgl. BGH, Beschl. v. 26.04.2016 - VIII ZR 54/15, in: WuM 2016, 502, juris Rn. 9ff.; Urt. v. 17.09.2008 - VIII ZR 58/08, in: NJW-RR 2009, 86 juris, Rn. 11f.).
  • LG Berlin, 27.04.2016 - 65 S 209/15

    Mieterhöhungsverlangen für ein Einfamilienhaus: Formelle Wirksamkeit bei

    Die Kammer folgt damit nicht nur der bereits im Hinweis in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Urt. v. 17.09.2008 - VIII ZR 58/08, in: NZM 2009, 27, juris Rn. 12), sondern auch den Vorstellungen des Gesetzgebers zu den Begründungsanforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen nach §§ 558ff. BGB.
  • AG Berlin-Schöneberg, 04.06.2014 - 5 C 183/12

    Mietvertrag Reihenendhaus - Wirksamkeit Mieterhöhungsverlangen

    Der BGH hat mit seinem Urteil vom 17.09.2008 zum Geschäftszeichen VIII ZR 58/08 entschieden, dass zur Begründung des Erhöhungsverlangens für die Miete eines Einfamilienhauses die Bezugnahme auf den an sich nicht einschlägigen Mietspiegel jedenfalls dann ausreicht, wenn die verlangte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Mehrfamilienhäuser liegt.
  • LG Frankfurt/Main, 28.07.2011 - 11 S 349/10

    Miete wird nicht erhöht bei Beweisführung mit einem nicht anwendbaren

  • LG Hamburg, 19.11.2009 - 307 S 108/09

    Mieterhöhung: Begründung des Zustimmungsverlangens für ein gemischt genutztes

  • LG Berlin, 27.11.2012 - 63 S 177/12

    Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen für Einfamilienhaus?

  • AG Hamburg-Blankenese, 11.03.2009 - 509 C 236/08
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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2008 - VIII ZR 124/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3929
BGH, 29.09.2008 - VIII ZR 124/08 (https://dejure.org/2008,3929)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2008 - VIII ZR 124/08 (https://dejure.org/2008,3929)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2008 - VIII ZR 124/08 (https://dejure.org/2008,3929)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Sind Baumfällkosten Teil der Betriebskosten?

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Umlagefähigkeit von Baumpflegearbeiten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umlage der Gartenpflegekosten über die Nebenkostenabrechnung nicht möglich, wenn Mieter vertraglich zur Gartenpflege verpflichtet ist - Gartenpflege fällt laut Mietvertrag nicht in Zuständigkeitsbereich des Vermieters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 27
  • ZMR 2009, 188
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.05.2008 - XII ZB 78/07

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 29.09.2008 - VIII ZR 124/08
    Jedoch kann sich auch bei uneingeschränkter Zulassung des Rechtsmittels im Tenor eine wirksame Beschränkung aus den Entscheidungsgründen ergeben, wenn aus diesen mit ausreichender Klarheit hervorgeht, dass das Berufungsgericht die Möglichkeit einer revisionsrechtlichen Nachprüfung nur wegen eines abtrennbaren Teils seiner Entscheidung eröffnen wollte (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 78/07, unter II 2 a, z.V.b.; Urteil vom 12. Juli 2000 - XII ZR 159/98, WM 2000, 1967, unter 1).
  • BGH, 21.10.1992 - VIII ZR 99/91

    Vertragsübernahme bei Erwerb eines Gaststättengrundstücks und Übernahme einer

    Auszug aus BGH, 29.09.2008 - VIII ZR 124/08
    Die zur Beurteilung dieser Frage erforderliche Auslegung kann der Senat selbst vornehmen, weil hierzu weitere tatrichterliche Feststellungen nicht zu erwarten sind und die Sache damit zur abschließenden Entscheidung reif erscheint (vgl. Senatsurteile vom 16. Oktober 1991 - VIII ZR 140/90, WM 1992, 32, unter II 1 b bb und vom 21. Oktober 1992 - VIII ZR 99/91, WM 1993, 114, unter II 1 a).
  • BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 29.09.2008 - VIII ZR 124/08
    Jedoch kann sich auch bei uneingeschränkter Zulassung des Rechtsmittels im Tenor eine wirksame Beschränkung aus den Entscheidungsgründen ergeben, wenn aus diesen mit ausreichender Klarheit hervorgeht, dass das Berufungsgericht die Möglichkeit einer revisionsrechtlichen Nachprüfung nur wegen eines abtrennbaren Teils seiner Entscheidung eröffnen wollte (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 78/07, unter II 2 a, z.V.b.; Urteil vom 12. Juli 2000 - XII ZR 159/98, WM 2000, 1967, unter 1).
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus BGH, 29.09.2008 - VIII ZR 124/08
    Soweit das Berufungsgericht die Kosten der Baumfällung für nicht umlagefähig erachtet hat, fehlt es an einem Grund für die Zulassung der Revision, weil der Frage, ob diese Kosten von § 2 Nr. 10 BetrKV erfasst werden, hier nicht die für eine Revisionszulassung erforderliche Entscheidungserheblichkeit zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02, NJW 2003, 3205, unter II 1 b bb).
  • BGH, 16.10.1991 - VIII ZR 140/90

    Formularmäßige Zusicherung von Eigenschaften eines Gebraucht-Kfz.

    Auszug aus BGH, 29.09.2008 - VIII ZR 124/08
    Die zur Beurteilung dieser Frage erforderliche Auslegung kann der Senat selbst vornehmen, weil hierzu weitere tatrichterliche Feststellungen nicht zu erwarten sind und die Sache damit zur abschließenden Entscheidung reif erscheint (vgl. Senatsurteile vom 16. Oktober 1991 - VIII ZR 140/90, WM 1992, 32, unter II 1 b bb und vom 21. Oktober 1992 - VIII ZR 99/91, WM 1993, 114, unter II 1 a).
  • BGH, 10.11.2021 - VIII ZR 107/20

    Kosten der Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums als

    b) Die Frage, ob zu den Gartenpflegekosten auch diejenigen der Fällung eines (morschen, nicht mehr standsicheren) Baums zählen, hat der Senat bislang noch nicht entschieden (vgl. Senatsbeschluss vom 29. September 2008 - VIII ZR 124/08, NZM 2009, 27 Rn. 1 f.) und ist in der Rechtsprechung der Instanzgerichte sowie in der Literatur umstritten.
  • LG München I, 19.11.2020 - 31 S 3302/20

    Das Fällen und Entsorgen abgestorbener Bäume gehört zur Gartenpflege im

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in seinem Beschluss vom 29.09.2008 (Az. VIII ZR 124/08, BeckRS 2008, 24721, Rz. 2) offengelassen (vgl. Lindner et. al./Beyerle, Geschäftsraummiete, Kapitel 11 Rn. 129).
  • LG Krefeld, 17.03.2010 - 2 S 56/09

    Umlagefähigkeit von Baumfällkosten, verbrauchsabhängigen Kosten während eines

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob das Fällen von Bäumen zur Gartenpflege zählt, in seiner Entscheidung vom 29.09.2008 (NZM 2009, 27) offen gelassen.
  • AG Köln, 27.01.2017 - 220 C 332/16

    Kosten für Baumfällarbeiten sind keine umlagefähigen Betriebskosten

    Bewusst offengelassen wurde die Frage vom Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 29.09.2008 - VIII ZR 124/08).
  • LG Berlin, 13.04.2018 - 63 S 217/17

    Mietvertragskündigung - Nichtzahlung Nebenkosten

    Zu Recht beanstandet die Berufung hingegen, dass die Baumfällkosten aufgrund der Umstände des vorliegenden Einzelfalls nicht als Betriebskosten umlagefähig seien (offengelassen in BGH, Beschluss vom 29. September 2008 - VIII ZR 124/08 -, juris).
  • AG Berlin-Schöneberg, 08.10.2009 - 106 C 110/09

    Wohnraummietvertrag: Baumfällkosten als umlegbare Betriebskosten

    Andernfalls könnte dieses dazu führen, dass ein Mieter mit einem einjährigen Mietvertrag im Rahmen des Betriebskostenverteilerschlüssels die gesamten Fällkosten eines alten Baumbestandes zu tragen hätte, obwohl er niemals in den Genuss des Baumbestandes kam (im Ergebnis ebenso: LG Berlin GE 1988, 355; LG München II, Urt. v. 12.2.2008 - 12 S 3615/07 - zit. nach "juris"; AG Dinslaken WuM 2009, 115; AG Hamburg WuM 1989, 641; AG Schöneberg GE 1996, 477; offen: BGH WuM 2009, 41; a. A. AG Düsseldorf WuM 2002, 498; Schmidt/Futterer-Langenberg, a. a. O., zu § 556 BGB Rn. 156 m. w. N.).
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