Weitere Entscheidung unten: LG München I, 30.09.2009

Rechtsprechung
   BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 276/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2282
BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 276/08 (https://dejure.org/2009,2282)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2009 - VIII ZR 276/08 (https://dejure.org/2009,2282)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2009 - VIII ZR 276/08 (https://dejure.org/2009,2282)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Beifügung eines Mietspiegels für die ordnungsgemäße Begründung eines Mieterhöhungsverlangens

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mieterhöhungsverlangen - Bezugnahme auf Mietspiegel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Beifügung des Mietspiegels für Mieterhöhungsverlangen

  • Judicialis

    BGB § 558a Abs. 1; ; BGB § 558a Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 558a Abs. 1; BGB § 558a Abs. 2 Nr. 1
    Notwendigkeit der Beifügung eines Mietspiegels für die ordnungsgemäße Begründung eines Mieterhöhungsverlangens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bezugnahme auf Mietspiegel bei Mieterhöhungsverlangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Mietspiegel gegen geringe Schutzgebühr ist "allgemein zugänglich"

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung nach Mietspiegel - muss Mietspiegel beigefügt werden?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Mieterhöhungen mit Mietspiegeln

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung: Anforderungen an die Beifügung des Mietspiegels werden weiter gelockert

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens unter Bezug auf Mietspiegel (IMR 2009, 412)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 225
  • MDR 2010, 18
  • NZM 2010, 40
  • ZMR 2010, 274
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.04.2009 - VIII ZB 7/08

    Anforderungen an die Form eines Mieterhöhungsverlangens; Beifügung eines

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 276/08
    Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel Bezug und ist dieser gegen eine geringe Schutzgebühr von jedermann bei den örtlichen Mieter- und Vermietervereinigungen erhältlich, bedarf es einer Beifügung des Mietspiegels nicht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. April 2009, VIII ZB 7/08, WuM 2009, 352; Urteil vom 12. Dezember 2007, VIII ZR 11/07, NJW 2008, 573, Tz. 15).

    Wie der Senat (Beschluss vom 28. April 2009 - VIII ZB 7/08, WuM 2009, 352, Tz. 6; vgl. auch Senatsurteile vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, WuM 2009, 293, Tz. 9; vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 11/07, NJW 2008, 573, Tz. 15) bereits entschieden hat, bedarf es zur ordnungsgemäßen Begründung eines Mieterhöhungsverlangens, das auf einen Mietspiegel Bezug nimmt, einer Beifügung des Mietspiegels jedenfalls dann nicht, wenn dieser allgemein zugänglich ist.

  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 11/07

    Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen: Zur Frage der

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 276/08
    Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel Bezug und ist dieser gegen eine geringe Schutzgebühr von jedermann bei den örtlichen Mieter- und Vermietervereinigungen erhältlich, bedarf es einer Beifügung des Mietspiegels nicht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. April 2009, VIII ZB 7/08, WuM 2009, 352; Urteil vom 12. Dezember 2007, VIII ZR 11/07, NJW 2008, 573, Tz. 15).

    Wie der Senat (Beschluss vom 28. April 2009 - VIII ZB 7/08, WuM 2009, 352, Tz. 6; vgl. auch Senatsurteile vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, WuM 2009, 293, Tz. 9; vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 11/07, NJW 2008, 573, Tz. 15) bereits entschieden hat, bedarf es zur ordnungsgemäßen Begründung eines Mieterhöhungsverlangens, das auf einen Mietspiegel Bezug nimmt, einer Beifügung des Mietspiegels jedenfalls dann nicht, wenn dieser allgemein zugänglich ist.

  • BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 74/08

    Mieterhöhungsverlangen und Pflicht zur Beifügung eines Mietspiegels

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 276/08
    Wie der Senat (Beschluss vom 28. April 2009 - VIII ZB 7/08, WuM 2009, 352, Tz. 6; vgl. auch Senatsurteile vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, WuM 2009, 293, Tz. 9; vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 11/07, NJW 2008, 573, Tz. 15) bereits entschieden hat, bedarf es zur ordnungsgemäßen Begründung eines Mieterhöhungsverlangens, das auf einen Mietspiegel Bezug nimmt, einer Beifügung des Mietspiegels jedenfalls dann nicht, wenn dieser allgemein zugänglich ist.
  • LG Krefeld, 24.09.2008 - 2 S 28/08

    Mieterhöhung: Muss Vermieter den Mietspiegel beifügen?

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 276/08
    Das Berufungsgericht (LG Krefeld, WuM 2008, 672) hat im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 07.07.2021 - VIII ZR 167/20

    Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen bei Bezugnahme auf einen

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats muss der vom Vermieter zur Begründung seines Erhöhungsverlangens herangezogene Mietspiegel jenem Schreiben nicht beigefügt werden, wenn es sich um einen - etwa durch Veröffentlichung im Amtsblatt - allgemein zugänglichen Mietspiegel handelt (Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 11/07, NJW 2008, 573 Rn. 15), was auch dann zu bejahen ist, wenn der Mietspiegel gegen eine geringe Schutzgebühr (etwa 3 EUR) von privaten Vereinigungen an jedermann abgegeben wird (Senatsurteil vom 30. September 2009 - VIII ZR 276/08, NJW 2010, 225 Rn. 10 f.; Senatsbeschlüsse vom 28. April 2009 - VIII ZB 7/08, NJW-RR 2009, 1021 Rn. 6; vom 31. August 2010 - VIII ZR 231/09, WuM 2010, 693 Rn. 2) oder der Vermieter dem Mieter eine - wohnortnahe - Einsichtsmöglichkeit anbietet (vgl. Senatsurteil vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, NJW 2009, 1667 Rn. 9).

    Denn in einem solchen Fall ist es dem Mieter zumutbar, zur Überprüfung des Mieterhöhungsverlangens auf den ihm - wenngleich unter gewissen Mühen und/oder nur gegen einen geringfügigen Kostenaufwand - zugänglichen Mietspiegel zuzugreifen (Senatsurteile vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, aaO; vom 30. September 2009 - VIII ZR 276/08, aaO Rn. 11).

  • BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 263/12

    Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei einer ehemaligen

    Einer Beifügung des Mietspiegels bedarf es für die formelle Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens nicht, wenn der Mietspiegel - wie hier nach den vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen des Amtsgerichts der Fall - allgemein zugänglich ist (Senatsurteil vom 30. September 2009 - VIII ZR 276/08, NJW 2010, 225 Rn. 10; Senatsbeschluss vom 28. April 2009 - VIII ZB 7/08, NJW-RR 2009, 1021 Rn. 6; jeweils mwN).
  • LG Stuttgart, 12.01.2010 - 17 O 387/09

    Urheberrecht - Urheberrechtsschutz für qualifizierten Mietspiegel?

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH bedarf es dafür der Beifügung eines Exemplars des Mietspiegels nicht, sofern dieser allgemein zugänglich ist (grundlegend BGH, NJW 2008, 573, 574; ebenso BGH, NZM 2009, 395; BGH, NZM 2009, 429; BGH, BeckRS 2009, 86043 Rn. 11).

    Zuletzt hat der BGH entschieden, dass die allgemeine Zugänglichkeit nicht voraussetzt, dass der Mietspiegel von der betreffenden Kommune kostenlos abgegeben oder zur Einsichtnahme bereitgehalten wird oder über das Internet abrufbar ist (BGH, BeckRS 2009, 86043 Rn. 11).

    Auch ein Mietspiegel, der gegen eine geringe Schutzgebühr (im Fall EUR 3, 00 bis EUR 4, 00) an jedermann abgegeben wird, ist allgemein zugänglich, da es dem Mieter zumutbar ist, zur Überprüfung des Mieterhöhungsverlangens eine geringe Schutzgebühr von wenigen Euro aufzubringen (BGH, BeckRS 2009, 86043 Rn. 11).

    Außerdem wird nur eine so geringe Schutzgebühr erhoben, dass nach der Rechtsprechung des BGH der Mietspiegel noch als allgemein zugänglich anzusehen ist (vgl. BGH, BeckRS 2009, 86043 Rn. 11 zu einem Betrag von EUR 3, 00 bis EUR 4, 00).

  • BGH, 31.08.2010 - VIII ZR 231/09

    Wohnraummiete: Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen unter Bezugnahme auf

    Allgemein zugänglich ist der Mietspiegel auch dann, wenn er gegen eine geringe Schutzgebühr von privaten Vereinigungen an jedermann abgegeben wird (Senatsbeschluss vom 28. April 2009 - VIII ZB 7/08, NJW-RR 2009, 1021 Rn. 6; Senatsurteil vom 30. September 2009 - VIII ZR 276/06, NZM 2010, 40 Rn. 10 f.).
  • BGH, 07.07.2021 - VIII ZR 167/2

    Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen bei qualifiziertem Mietspiegel

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats muss der vom Vermieter zur Begründung seines Erhöhungsverlangens herangezogene Mietspiegel jenem Schreiben nicht beigefügt werden, wenn es sich um einen - etwa durch Veröffentlichung im Amtsblatt - allgemein zugänglichen Mietspiegel handelt (Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 11/07, NJW 2008, 573 Rn. 15), was auch dann zu bejahen ist, wenn der Mietspiegel gegen eine geringe Schutzgebühr (etwa 3 Euro) von privaten Vereinigungen an jedermann abgegeben wird (Senatsurteil vom 30. September 2009 - VIII ZR 276/08, NJW 2010, 225 Rn. 10 f.; Senatsbeschlüsse vom 28. April 2009 - VIII ZB 7/08, NJW-RR 2009, 1021 Rn. 6; vom 31. August 2010 - VIII ZR 231/09, WuM 2010, 693 Rn. 2) oder der Vermieter dem Mieter eine - wohnortnahe - Einsichtsmöglichkeit anbietet (vgl. Senatsurteil vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, NJW 2009, 1667 Rn. 9).

    Denn in einem solchen Fall ist es dem Mieter zumutbar, zur Überprüfung des Mieterhöhungsverlangens auf den ihm - wenngleich unter gewissen Mühen und/oder nur gegen einen geringfügigen Kostenaufwand - zugänglichen Mietspiegel zuzugreifen (Senatsurteile vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, aaO; vom 30. September 2009 - VIII ZR 276/08, aaO Rn. 11).

  • BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 267/12

    Mieterhöhung bei Wohnraum: Unverwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens;

    Einer Beifügung des Mietspiegels bedarf es für die formelle Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens nicht, wenn der Mietspiegel - wie hier nach den vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen des Amtsgerichts der Fall - allgemein zugänglich ist (Senatsurteil vom 30. September 2009 - VIII ZR 276/08, NJW 2010, 225 Rn. 10; Senatsbeschluss vom 28. April 2009 - VIII ZB 7/08, NJW-RR 2009, 1021 Rn. 6; jeweils mwN).
  • OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10

    Urheberrechtsschutzfähigkeit eines qualifizierten Mietspiegels - Mietspiegel

    Zudem geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2008, 573, NZM 2009, 395 und 429; Urteil vom 30.9.2009, VIII ZR 276/08, BeckRS 86043) ersichtlich davon aus, dass ein Mietspiegel nicht unbedingt "allgemein zugänglich" sein muss, was er aber bei gemeinfreier Verbreitungsmöglichkeit i.d.R. wäre.
  • BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 269/12

    Mieterhöhung bei Wohnraum: Unverwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens;

    Einer Beifügung des Mietspiegels bedarf es für die formelle Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens nicht, wenn der Mietspiegel - wie hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts der Fall - allgemein zugänglich ist (Senatsurteil vom 30. September 2009 - VIII ZR 276/08, NJW 2010, 225 Rn. 10; Senatsbeschluss vom 28. April 2009 - VIII ZB 7/08, NJW-RR 2009, 1021 Rn. 6; jeweils mwN).
  • LG Berlin, 15.09.2017 - 63 S 55/17

    Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Diese Beifügung war indes nicht erforderlich (BGH v. 30.09.2009 - VIII ZR 276/08, GE 2009, 1617; BGH v. 28.04.2009 - VIII ZB 7/08, GE 2009, 777), da er allgemein zugänglich ist.
  • LG Freiburg, 04.12.2014 - 3 S 114/14

    Wohnraum mit Mietpreisbindung: Rechtliches Schicksal des Kostenansatzes für

    In einem solchen Fall ist es dem Mieter zumutbar, zur Überprüfung des Mieterhöhungsverlangens eine geringe Schutzgebühr von wenigen Euro aufzuwenden (BGH Urteil v. 30.09.2009 - VIII ZR 276/08).
  • LG Stuttgart, 02.12.2009 - 4 S 61/09

    Wohnraummiete: Bezugnahme auf veralteten qualifizierten Mietspiegel im

  • LG Karlsruhe, 11.04.2014 - 9 S 17/14

    Wohnraummiete: Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangen bei Verweisung auf einen

  • LG Düsseldorf, 26.02.2014 - 23 S 181/13

    Zustimmung zur Anhebung der Nettokaltmiete für eine Mietwohnung

  • AG Grevenbroich, 11.01.2010 - 19 C 106/09

    Mieterhöhungsschreiben ohne Beifügung des Mietspiegels wirksam

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Rechtsprechung
   LG München I, 30.09.2009 - 15 S 6274/09   

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https://dejure.org/2009,12820
LG München I, 30.09.2009 - 15 S 6274/09 (https://dejure.org/2009,12820)
LG München I, Entscheidung vom 30.09.2009 - 15 S 6274/09 (https://dejure.org/2009,12820)
LG München I, Entscheidung vom 30. September 2009 - 15 S 6274/09 (https://dejure.org/2009,12820)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnraummiete: Inhaltskontrolle für eine Schönheitsreparaturklausel

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 307 Abs. 1 S. 1, 535 Abs. 1 S. 2
    Fachhandwerkerklausel für Schönheitsreparaturen unwirksam

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Pflicht, Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen - Mieter müssen damit keine Fachhandwerker beauftragen

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen müssen nicht vom Fachhandwerker ausgeführt werden!

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Vermieter darf nicht auf Handwerker bestehen

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Verkappte Fachhandwerkerklausel im Mietvertrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietvertragsklausel unwirksam - Schönheitsreparaturen müssen nicht vom Fachhandwerker ausgeführt werden - Vertragsklausel darf Mieter nicht unangemessen benachteiligen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 161
  • NZM 2010, 40
  • NZM 2010, 640 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 18.02.2009 - VIII ZR 210/08

    Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei Verpflichtung des Mieters zur

    Auszug aus LG München I, 30.09.2009 - 15 S 6274/09
    Denn zur Auslegung der Frage, was unter Schönheitsreparaturen zu verstehen ist, kann die Regelung in § 7 des vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Mustermietvertrages 1976, Fassung I, (gleichlautend § 28 Abs. 4 S. 4 II. BV) herangezogen werden (BGH WuM 2009, 286).

    Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass die Überwälzung von Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam ist, wenn sie verbunden ist mit einem starren Fristenplan (BGH NJW 2006, 2915) oder unzulässigen Vorgaben über die Ausführung der Schönheitsreparaturen (BGH NJW 2008, 2499; WuM 2009, 286).

    Auch eine unter diesem Gesichtspunkt unzulässige Ausgestaltung der Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen zieht die Unwirksamkeit der gesamten Vornahmeklausel nach sich (BGH NJW 2009, 1408).

  • BGH, 06.05.1992 - VIII ZR 129/91

    Unzulässige Kleinreparaturklausel in Formularmietvertrag

    Auszug aus LG München I, 30.09.2009 - 15 S 6274/09
    Die Klausel kann dahin verstanden werden, dass der Mieter verpflichtet ist, die an den genannten Gegenständen auftretenden Mängel selbst zu beseitigen und die hierfür anfallenden Reparaturkosten zu tragen (sogenannte Vornahmeklausel, vgl. BGHZ 118, 194), und zwar ohne Begrenzung auf einen bestimmten Betrag.

    Indem die Klausel dem Mieter die Verpflichtung auferlegt, selbst für die Reparaturen zu sorgen, beeinträchtigt sie darüber hinaus dessen Gewährleistungsansprüche in einer erheblichen Weise und belastet ihn in einem Maß, das mit dem gesetzlichen Leitbild des § 536 BGB nicht mehr zu vereinbaren ist (vgl. BGHZ 118, 194).

  • BayObLG, 12.05.1997 - REMiet 1/96

    Teilunwirksamkeit einer Mietvertragsklausel zur Durchführung von

    Auszug aus LG München I, 30.09.2009 - 15 S 6274/09
    b) Die in der Regelung des § 8 Nr. 5 enthaltene "Kleinreparaturklausel" ins wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam (vgl. BayObLGZ 1997, 153).

    d) Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (NJW-RR 1993, 528) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1997, 153) führt die Teilunwirksamkeit der Kleinreparaturklausel und der Fachhandwerkerklausel zur Gesamtunwirksamkeit der Regelung in § 8 Nr. 5 des Mietvertrages.

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus LG München I, 30.09.2009 - 15 S 6274/09
    Die geltungserhaltende Reduktion ist ausgeschlossen (BGH NJW 2000, 1110).
  • BGH, 18.06.2008 - VIII ZR 224/07

    Unwirksamkeit einer "Farbwahlklausel" in einem Wohnraummietvertrag ("neutrale,

    Auszug aus LG München I, 30.09.2009 - 15 S 6274/09
    Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass die Überwälzung von Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam ist, wenn sie verbunden ist mit einem starren Fristenplan (BGH NJW 2006, 2915) oder unzulässigen Vorgaben über die Ausführung der Schönheitsreparaturen (BGH NJW 2008, 2499; WuM 2009, 286).
  • BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 124/05

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum

    Auszug aus LG München I, 30.09.2009 - 15 S 6274/09
    Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass die Überwälzung von Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam ist, wenn sie verbunden ist mit einem starren Fristenplan (BGH NJW 2006, 2915) oder unzulässigen Vorgaben über die Ausführung der Schönheitsreparaturen (BGH NJW 2008, 2499; WuM 2009, 286).
  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Staffelmietvertrag

    Auszug aus LG München I, 30.09.2009 - 15 S 6274/09
    Diese bleiben wirksam, wenn nach dem Wegstreichen der unwirksamen Teilregelung ein aus sich heraus verständlicher Klauselrest verbleibt (BGH NJW 2006, 1059).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus LG München I, 30.09.2009 - 15 S 6274/09
    Aufgrund der Neufassung der §§ 305 BGB durch das Gesetzt zur Modernisierung des Schuldrechts sind auch vor dem 1.4.1977 geschlossene Verträge nunmehr an § 307 BGB zu messen, Art. 229 § 5 EGBGB (vgl. BAG NJW 2006, 3303).
  • BGH, 06.10.2004 - VIII ZR 215/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus LG München I, 30.09.2009 - 15 S 6274/09
    Auch soweit - wie die Beklagten vorbringen - aus der vertraglichen Vereinbarung nicht hervorgeht, ob die Fenster nur innen oder auch außen zu streichen sind, ist die Regelung nicht unwirksam (vgl. insoweit BGH NZM 2004, 903).
  • KG, 30.11.1992 - 24 W 4289/92
    Auszug aus LG München I, 30.09.2009 - 15 S 6274/09
    d) Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (NJW-RR 1993, 528) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1997, 153) führt die Teilunwirksamkeit der Kleinreparaturklausel und der Fachhandwerkerklausel zur Gesamtunwirksamkeit der Regelung in § 8 Nr. 5 des Mietvertrages.
  • BGH, 07.06.1989 - VIII ZR 91/88

    Formularmäßige Überwälzung von Kosten von Kleinreparaturen auf den Mieter

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

  • BGH, 11.02.1992 - XI ZR 151/91

    Formularklausel zur Tilgungsverrechnung im Individualprozeß

  • BGH, 26.09.2007 - VIII ZR 143/06

    Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht hinreichend klaren und verständlichen

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

  • OLG Stuttgart, 19.08.1993 - 8 REMiet 2/92

    Anspruch eines Mieters auf Rückgabe der Mietkaution; Unwirksamkeit einer

  • BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung

    Das Berufungsgericht (LG München I, NZM 2010, 40) hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:.
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