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   BGH, 20.05.2011 - V ZR 175/10   

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https://dejure.org/2011,6412
BGH, 20.05.2011 - V ZR 175/10 (https://dejure.org/2011,6412)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2011 - V ZR 175/10 (https://dejure.org/2011,6412)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10 (https://dejure.org/2011,6412)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 WoEigG, § 256 Abs 1 ZPO
    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung des Hauptantrags auf Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses und erfolgreichem Hilfsantrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schutzwürdiges Interesse an Abänderung der Entscheidung in der Rechtsmittelinstanz fehlt bei Identität des Streitgegenstandes von Nichtigkeitsfeststellungsklage und Beschlussanfechtungsklage; Feststellung der Identität des Streitgegenstandes von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Blockstimmrecht für Wirtschaftsplan

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung des Hauptantrags auf Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses und erfolgreichem Hilfsantrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung des Hauptantrags auf Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses und erfolgreichem Hilfsantrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit von Beschlüssen der WEG-Versammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1232
  • NZM 2011, 716
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 155/82

    Beschwer bei Zuerkennung eines Schmerzensgeld-Kapitalbetrages anstelle einer

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - V ZR 175/10
    Ergibt der Vergleich der in der Klage aufgestellten Rechtsbehauptung mit dem Inhalt der ergangenen Entscheidung, dass dem Kläger das zuerkannt worden ist, was er begehrt hat, so fehlt ihm ein schutzwürdiges Interesse an der Abänderung der Entscheidung in der Rechtsmittelinstanz (BGH, Urteil vom 15. Mai 1984 - VI ZR 155/82, VersR 1984, 739, 741, juris Rn. 11).

    Das kann bejaht werden, wenn es lediglich um eine unterschiedliche rechtliche Zuordnung des Klagebegehrens geht, die auf den rechtskraftfähigen Inhalt der Entscheidung keinen Einfluss hat (BGH, Urteil vom 15. Mai 1984 - VI ZR 155/82, VersR 1984, 739, 741, juris Rn. 15; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Juni 1968 - IV ZR 594/68, BGHZ 50, 261, 264 f.).

  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - V ZR 175/10
    Mit dem Eintritt der Rechtskraft steht in beiden Fällen fest, ob der Beschluss Rechtswirkungen entfaltet oder nicht (Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 309, 315; Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 34/03, BGHZ 156, 279, 294).

    c) Allerdings ist eine materielle Beschwer durch Abweisung des auf Feststellung der Nichtigkeit gerichteten Hauptantrags trotz Obsiegens im Anfechtungsantrag zu bejahen, wenn der Kläger an der Klärung des Nichtigkeitsgrundes ausnahmsweise ein besonderes rechtliches Interesse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO hat (vgl. Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 315, 316); dann besteht für die Eröffnung des Rechtsmittelzuges das - in dem Erfordernis der Beschwer zum Ausdruck kommende - erforderliche Rechtsschutzbedürfnis.

  • BGH, 29.01.2004 - V ZR 244/03

    Teilweise Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - V ZR 175/10
    Hierfür ist aber erforderlich, dass aus den Entscheidungsgründen der Wille des Berufungsgerichts, die Revision in bestimmter Hinsicht zu beschränken, klar und eindeutig hervorgeht (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2004 - V ZR 244/03, NJW-RR 2004, 1365, 1366 mwN).
  • BGH, 28.01.1958 - VIII ZR 265/56

    Beschwer bei Obsiegen mit Hilfsanspruch

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - V ZR 175/10
    a) Für die Frage der Beschwer kommt es darauf an, worüber rechtskräftig entschieden werden sollte und worüber tatsächlich entschieden worden ist, mithin auf den Umfang der prozessualen Rechtskraftwirkung, die das Urteil haben würde, wenn es nicht angefochten werden könnte (BGH, Urteil vom 28. Januar 1958 - VIII ZR 265/56, BGHZ 26, 295, 296 mwN).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - V ZR 175/10
    Mit dem Eintritt der Rechtskraft steht in beiden Fällen fest, ob der Beschluss Rechtswirkungen entfaltet oder nicht (Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 309, 315; Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 34/03, BGHZ 156, 279, 294).
  • BGH, 03.07.2009 - V ZR 58/08

    Entscheidung des Gerichts bei Unzulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - V ZR 175/10
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtsstellung des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (Senat, Urteil vom 3. Juli 2009 - V ZR 58/08, RNotZ 2010, 133, 134).
  • BGH, 21.06.1968 - IV ZR 594/68

    Beschwer in Ehesachen

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - V ZR 175/10
    Das kann bejaht werden, wenn es lediglich um eine unterschiedliche rechtliche Zuordnung des Klagebegehrens geht, die auf den rechtskraftfähigen Inhalt der Entscheidung keinen Einfluss hat (BGH, Urteil vom 15. Mai 1984 - VI ZR 155/82, VersR 1984, 739, 741, juris Rn. 15; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Juni 1968 - IV ZR 594/68, BGHZ 50, 261, 264 f.).
  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12

    Wohnungseigentum: Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Regelung

    Ob der in dem Verstoß gegen § 5.2 der Teilungserklärung liegende Rechtsfehler nur zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse führt oder zu deren Nichtigkeit wegen fehlender Beschlusskompetenz zur erstmaligen Begründung einer Kostenlast der Gemeinschaft (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11, NJW 2012, 2578, 2579), bedarf hier keiner Klärung, weil der Rechtsfehler innerhalb der Ausschlussfristen nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG geltend gemacht worden ist (dazu und zur Frage der Tenorierung Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 314 ff.; vgl. auch Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, NJW-RR 2011, 1232).
  • BGH, 12.04.2019 - V ZR 112/18

    Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung

    Denn Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage haben nach ständiger Rechtsprechung denselben Streitgegenstand (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, NZM 2011, 716 Rn. 9; Urteil vom 26. Oktober 2012 - V ZR 7/12, ZMR 2013, 210 Rn. 8).
  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Wohnungseigentümer; Beschluss

    Hierfür ist aber erforderlich, dass aus diesen der Wille des Berufungsgerichts klar und eindeutig hervorgeht, die Revision in bestimmter Hinsicht zu beschränken (vgl. nur Senat, Beschluss vom 29. Januar 2004 - V ZR 244/03, NJW-RR 2004, 1365, 1366; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, ZWE 2011, 331; Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, Grundeigentum 2012, 962 f., Rn. 5 mwN).
  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12

    Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich eine Beschränkung der Revisionszulassung auch aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils ergeben, sofern daraus klar und eindeutig der Wille des Berufungsgerichts hervorgeht, die Revision in bestimmter Hinsicht zu beschränken (vgl. nur Senat, Beschluss vom 29. Januar 2004 - V ZR 244/03, NJW-RR 2004, 1365, 1366; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, ZWE 2011, 331; Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, Grundeigentum 2012, 962 f., Rn. 5 mwN).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei

    Hierfür ist aber erforderlich, dass aus den Entscheidungsgründen der Wille des Berufungsgerichts, die Revision in bestimmter Hinsicht zu beschränken, klar und eindeutig hervorgeht (vgl. nur Senat, Beschluss vom 29. Januar 2004 - V ZR 244/03, NJW-RR 2004, 1365, 1366 mwN; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, ZWE 2011, 331).

    Dabei ist bei der Ermittlung des mutmaßlichen Parteiwillens die Bedeutung der Einzelwirtschaftspläne in Rechnung zu stellen, wonach mit deren Genehmigung und den zugleich genehmigten in ihnen enthaltenen Zahlungsverpflichtungen die in § 28 Abs. 2 WEG normierte Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers zur Zahlung von Vorschüssen entsteht (Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, ZWE 2011, 331, 332).

  • BGH, 13.01.2023 - V ZR 43/22

    Gleicher Streitgegenstand von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage auch nach

    Mit dem Eintritt der Rechtskraft stand in beiden Fällen fest, ob der Beschluss Rechtswirkungen entfaltete oder nicht (vgl. Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, aaO Rn. 21; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, NJW-RR 2011, 1232 Rn. 9).

    Die Unterscheidung zwischen beiden Klagen bringt - wie bisher - lediglich den unterschiedlichen rechtstechnischen Charakter der gerichtlichen Entscheidung zum Ausdruck (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, NJW-RR 2011, 1232 Rn. 9; Suilmann in Jennißen, WEG, 7. Aufl., § 44 Rn. 14).

  • BGH, 26.10.2012 - V ZR 7/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Verbindung von zwei gegen denselben Beschluss

    Denn Nichtigkeits- und Anfechtungsklage haben denselben Streitgegenstand, was der Gesetzgeber in den gesetzlichen Regelungen der §§ 46 Abs. 2, 47 Satz 1 und 48 Abs. 4 WEG zum Ausdruck gebracht hat (Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307 Rn. 20 ff.; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, NJW-RR 2011, 1232 Rn. 9 jeweils mwN).
  • BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 275/18

    Zulässigkeit der Berufung - Antragsänderung in der Berufungsinstanz - Umfang der

    b) Für die Frage der Beschwer kommt es darauf an, worüber rechtskräftig entschieden werden sollte und worüber tatsächlich entschieden worden ist, mithin auf den Umfang der prozessualen Rechtskraftwirkung, die das Urteil haben würde, wenn es nicht angefochten werden könnte (BGH 20. Mai 2011 - V ZR 175/10 - Rn. 7) .
  • LG Itzehoe, 12.05.2023 - 11 S 14/22

    Kostentragungsbeschluss widerspricht Teilungserklärung: Beschluss ist nichtig!

    Denn Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage haben nach ständiger Rechtsprechung des BGH denselben Streitgegenstand (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2019 - V ZR 112/18 -, BGHZ 221, 373, Rn. 26; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, NZM 2011, 716 Rn. 9; Urteil vom 26. Oktober 2012 - V ZR 7/12, ZMR 2013, 210 Rn. 8).

    Sowohl mit einem auf Feststellung der Nichtigkeit als auch mit einem auf Ungültigkeitserklärung gerichteten Antrag wird jeweils das umfassende Rechtsschutzziel zum Ausdruck gebracht, unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt eine verbindliche Klärung der Gültigkeit des zur Überprüfung gestellten Eigentümerbeschlusses herbeizuführen (BGH, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10 -, Rn. 9).

  • LG Hamburg, 17.02.2016 - 318 S 74/15

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Beschlusskompetenz von

    Dies ist jedoch unschädlich, da auf denselben Lebenssachverhalt gestützte Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe keine unterschiedlichen Streitgegenstände betreffen, weil Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage materiell dasselbe Ziel verfolgen (BGH, Urteil vom 02.10.2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, Rn. 5, zitiert nach juris; Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 175/10, NZM 2011, 716, Rn. 9, zitiert nach juris).
  • BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 276/18

    Zulässigkeit der Berufung - Antragsänderung in der Berufungsinstanz - Umfang der

  • LG München I, 11.12.2015 - 3 O 534/15

    Feststellung der Validität eines erwirkten Titels

  • LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 43/14

    Wohnungseigentumssache: Auslegung des Genehmigungsbeschlusses für einen

  • LG Berlin, 28.09.2018 - 55 S 1/17

    Wohnungseigentumssache: Derselbe Streitgegenstand bei Nichtigkeitsfeststellung

  • LG Hamburg, 08.11.2019 - 318 S 27/18

    Stimmberechtigung von WEG-Untergemeinschaften

  • AG Bremen, 22.06.2012 - 29 C 5/12

    Kann eine Untergemeinschaft Rechte und Pflichten haben?

  • AG Berlin-Schöneberg, 15.08.2019 - 771 C 39/18

    Wohnungseigentumssache: Verstoß eines Wohnungseigentümerbeschlusses gegen das

  • AG Erfurt, 21.06.2023 - 5 C 1696/20
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