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   BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11   

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https://dejure.org/2012,19058
BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11 (https://dejure.org/2012,19058)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2012 - V ZR 190/11 (https://dejure.org/2012,19058)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11 (https://dejure.org/2012,19058)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und notwendige Bonitätsprüfung bei beabsichtigter Bestellung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 26 Abs. 1; GmbHG § 5a
    UG (haftungsbeschränkt) als Verwalterin einer WEG; Bonitätsprüfung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer bei der Bestellung des Verwalters gemäß demjenigen der Abberufung; Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft als Verwalterin einer WEG

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verwaltung einer WEG durch Unternehmergesellschaft

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 26 Abs. 1
    Bestellung einer UG (haftungsbeschränkt) als Verwalterin einer WEG unter Voraussetzung der Bonitätsprüfung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Wohnungsverwalter einer Eigentümergemeinschaft kann nur bestellt werden, wer über ausreichende finanzielle Mittel verfügt; § 26 Abs. 1 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtung der Verwalterbestellung

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und notwendige Bonitätsprüfung bei beabsichtigter Bestellung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26 Abs. 1
    Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer bei der Bestellung des Verwalters gemäß demjenigen der Abberufung; Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft als Verwalterin einer WEG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer kann zum Verwalter bestellt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann Verwalter einer WEG sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwalterbestellung und die Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    GmbHG §§ 5, 5a; WEG
    Gesellschaftsrecht, ordnungsgemäße Verwaltung, UG (haftungsbeschränkt)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Bonität des Verwalters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer bei der Bestellung des Verwalters

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Haftungsbeschränkte Gesellschaft als Verwalter

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    GmbH kann zur Verwalterin einer WEG bestellt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auch "Ein-Euro-GmbH" kann WEG-Verwalter sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auch "Ein-Euro-GmbH" kann WEG-Verwalter sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG § 26 Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft als WEG-Verwalterin?

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Unternehmergesellschaft (UG) als Hausverwalterin

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "1-Euro-GmbH" kann zur Verwalterin bestellt werden! (IMR 2012, 378)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3175
  • ZIP 2012, 1764
  • MDR 2012, 955
  • NZM 2012, 654
  • ZMR 2012, 885
  • WM 2013, 663
  • NZG 2012, 1059
  • ZfBR 2012, 660
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    Auszug aus BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11
    Die Beschlussfassung über die Neubestellung eines Verwalters erfordert zwar die Einholung von Alternativangeboten (Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, WM 2011, 1293, 1294 Rn. 12).

    Er ist nur überschritten, wenn der Zweck solcher Alternativangebote verfehlt wird, nämlich den Wohnungseigentümern die Stärken und Schwächen der Leistungsangebote aufzuzeigen (Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, WM 2011, 1293, 1294 Rn. 13).

    Sie dürfen einen Verwalter, mit dem sie gut zurechtkommen, weiterbestellen, auch wenn er etwas teurer ist als ein neuer Verwalter (Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, WM 2011, 1293, 1294 Rn. 13).

    Etwas anderes gälte nur, wenn die von dem ausgewählten Verwalter angebotenen Leistungen von den anderen Verwaltungsfirmen spürbar günstiger angeboten würden (Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, WM 2011, 1293, 1294 Rn. 13 a.E.).

  • OLG Stuttgart, 08.07.1977 - 8 W 572/76

    Möglichkeit der Mitwirkung des zum Verwalter bestellten Wohnungeigentümers bei

    Auszug aus BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11
    (1) Sie würden inhaltlich ihren Beurteilungsspielraum überschreiten, bestellten sie ein Unternehmen zum Verwalter, das nicht über die dazu notwendigen finanziellen Mittel verfügt und auch keine ausreichenden Sicherheiten stellen kann (OLG Stuttgart, OLGZ 1977, 433, 435; Bader in FS Seuss [1987] S. 1, 3; Elzer, ZMR 2001, 418, 423 für insolventes Unternehmen).
  • BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93

    Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer Jahresabrechnung; Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11
    Diese Bonität kann bei einem Einzelkaufmann, der nicht über ausreichendes Vermögen oder über Sicherheiten verfügt, ebenso fehlen wie bei einer "normalen" GmbH, deren Bestellung als Verwalter aber nicht schon an der Rechtsform scheitert (BayObLG, WuM 1993, 488, 489 f.).
  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 146/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Abberufung eines untauglichen Verwalters

    Auszug aus BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11
    Die Wohnungseigentümer haben nach § 21 Abs. 3 und 4 WEG nicht nur einen Anspruch darauf, dass die Tätigkeit der Verwaltung diesen Grundsätzen entspricht, sondern auch darauf, dass der Verwalter selbst diesen Anforderungen genügt (Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 146/10, NJW 2011, 3025, 3026 Rn. 11; Merle in Bärmann, WEG 11. Aufl., § 26 Rn. 40).
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

    Auszug aus BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11
    Sie haben vielmehr einen Beurteilungsspielraum und dürfen von einer Abberufung absehen, wenn dies aus objektiver Sicht vertretbar erscheint (Senat, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 105/11, NJW 2012, 1884 f. Rn. 9 f.).
  • LG Karlsruhe, 28.06.2011 - 11 S 7/10

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bestellung einer haftungsbeschränkten

    Auszug aus BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11
    Das Landgericht hat den Beschluss über die Bestellung der Beizuladenden als Verwalterin für ungültig erklärt (ZWE 2011, 369).
  • OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02

    Verhältnis der Beschlußanfechtung der Abwahl eines Verwalters und der

    Auszug aus BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11
    Das ergibt sich allerdings nicht schon aus dem eher formalen Umstand, dass die Berufung des Verwalters in zwei Stufen erfolgt, der Bestellung und dem anschließenden Abschluss des Verwaltervertrags (so aber Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 43; aM OLG Hamm, ZWE 2002, 486, 489).
  • OLG Stuttgart, 18.12.1985 - 8 W 338/85
    Auszug aus BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11
    Daran fehlt es, wenn ein wichtiger Grund gegen die Bestellung spricht (BayObLG, WE 1990, 68; OLG Stuttgart, NJW-RR 1986, 315, 317; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 40; Jennißen in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 26 Rn. 63).
  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14

    Wohnungseigentümerbeschluss: Verwalterbestellung ohne Regelung der Eckdaten eines

    Die Bestellung des Verwalters widerspricht allerdings erst dann den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung im Sinne von § 21 Abs. 3 WEG, wenn die Wohnungseigentümer den ihnen zustehenden Beurteilungsspielraum überschreiten; dies ist anzunehmen, wenn die Bestellung objektiv nicht vertretbar erscheint (Senat, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 7 f.).

    Zwar wird die Auswahl des Verwalters wesentlich von den wirtschaftlichen Eckpunkten des Verwaltervertrags bestimmt (Senat, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, aaO Rn. 11); es handelt sich aber um verschiedene Rechtsakte, die lediglich inhaltlich verknüpft sind.

    Aus diesem Grund hat der Senat eine getrennte Beschlussfassung über die Bestellung des Verwalters und die Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags in einer Fallkonstellation gebilligt, in der beide Beschlüsse in derselben Eigentümerversammlung erörtert und gefasst wurden (Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, aaO Rn. 12).

    Ob die Bestellung des Verwalters auch dann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann, wenn sie zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem die Eckpunkte des Verwaltervertrags noch nicht feststehen, ist umstritten; der Senat hat diese Frage ausdrücklich offen gelassen (Urteil vom 22. Juni 2012- V ZR 190/11, aaO).

  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Es kann im Einzelfall triftige Gründe dafür geben, einen teureren Anbieter zu beauftragen (vgl. BayObLG WE 1995, 287 f.; AG München ZMR 2012, 739 f.; so für die Auswahl des Verwalters Senat, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NZM 2012, 654 Rn. 11; Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 10).
  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines

    Das ist nach der Rechtsprechung des Senats zulässig, wenn - wie hier - beide Beschlüsse in derselben Eigentümerversammlung gefasst und dabei in der Versammlung jedenfalls die Eckpunkte des Verwaltervertrages festgelegt werden (vgl. Senat, Urteile vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 12 und vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 9 ff.).

    Folge der getrennten Beschlussfassung ist, dass die Frage, ob das Verfahren und die Auswahl des Verwalters den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, nur im Rahmen einer Anfechtung des Bestellungsbeschlusses zu prüfen ist, die Frage, ob das Verfahren und die beschlossenen Vorgaben für den Inhalt des abzuschließenden Verwaltervertrags den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, dagegen nur im Rahmen einer Anfechtung des Ermächtigungsbeschlusses (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 12).

    Dieses Vorgehen hat nicht nur die oben (Rn. 15) bereits beschriebene Folge, dass bei der Überprüfung des Beschlusses über die Bestellung des Verwalters grundsätzlich nicht zu prüfen ist, ob der Verwaltervertrag den Erfordernissen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (Senat, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, ZfIR 2012, 747 Rn. 12 a.E.) und umgekehrt.

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