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   AG Dortmund, 26.08.2014 - 512 C 13/14   

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https://dejure.org/2014,24336
AG Dortmund, 26.08.2014 - 512 C 13/14 (https://dejure.org/2014,24336)
AG Dortmund, Entscheidung vom 26.08.2014 - 512 C 13/14 (https://dejure.org/2014,24336)
AG Dortmund, Entscheidung vom 26. August 2014 - 512 C 13/14 (https://dejure.org/2014,24336)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Bestimmtheit eines Beschlusses auf ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums; § 21 Abs. 5 WEG

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruchsgegner nicht eindeutig bestimmt: WEG-Beschluss unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    WEG kann Fertigstellung von Arbeiten fordern - Beschluss muss bestimmt sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruchsgegner nicht eindeutig bestimmt: WEG-Beschluss unwirksam! (IMR 2015, 75)

Papierfundstellen

  • NZM 2015, 224
  • ZMR 2015, 412
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.03.2014 - VII ZR 266/13

    Baumängelhaftung des Bauträgers: Fristsetzung durch einzelnen Wohnungseigentümer

    Auszug aus AG Dortmund, 26.08.2014 - 512 C 13/14
    Grundsätzlich können im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gem. § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der einzelnen Erwerber aus den Verträgen mit dem Veräußerer, die nicht ihrer Natur nach gemeinschaftsbezogen sind, durch Mehrheitsbeschluss auf die rechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft übertragen werden (sogenanntes "Ansichziehen": BGH, NJW 2014, 1377).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Davon ist jedoch im Zweifel auszugehen, wenn - wie hier - ein Mehrheitsbeschluss gefasst wird, wonach bestimmte (vgl. AG Dortmund, NZM 2015, 224 f.) gemeinschaftsbezogene Individualansprüche der Wohnungseigentümer, für die eine geborene Ausübungsbefugnis des Verbands nicht besteht, im Wege der Klage durchgesetzt werden sollen (so bereits Senat, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 103/12, NJW 2013, 1962 Rn. 6; Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 6; Urteil vom 4. Juli 2014 - V ZR 183/13, NJW 2014, 2861 Rn. 23 ff.; vgl. auch Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 10 Rn. 547).
  • OLG Oldenburg, 08.11.2022 - 2 U 59/22

    Abnahme trotz nicht unterschriebenem Abnahmeprotokoll?

    Da der Beschluss nur mit seinem Beschlusswortlaut in die Beschlusssammlung eingetragen wird, kann die Auslegung auch nur daran anknüpfen (AG Dortmund, Urteil v. 26.08.2014 - 512 C 13/14, NZM 2015, 224, beck-online; (zur Auslegung von Beschlüssen Hügel/Elzer, 3. Auflage, Vor §§ 23 ff. WEG Rn. 78 ff.).
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