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Rechtsprechung
   BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 71/94   

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BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 71/94 (https://dejure.org/1995,2268)
BSG, Entscheidung vom 23.03.1995 - 11 RAr 71/94 (https://dejure.org/1995,2268)
BSG, Entscheidung vom 23. März 1995 - 11 RAr 71/94 (https://dejure.org/1995,2268)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 279
  • NZS 1996, 48
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 46/89

    Sperrzeit - Bildungsmaßnahme - Schriftliche Zusage

    Auszug aus BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 71/94
    Gleichzeitig beantragte er unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. Januar 1990 (7 RAr 46/89, BSGE 66, 140 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 1) eine Überprüfung des Bescheides vom 15. April 1986 gemäß § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).

    Es räumte ein, daß eine Sperrzeit nach Maßgabe des Urteils des BSG vom 11. Januar 1990 (aaO) nicht eingetreten sei, weil keine schriftliche Förderungszusage erteilt worden sei; die Entscheidung werde indes nicht rückwirkend aufgehoben (§ 152 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz in der bis zum 31. Dezember 1993 gültigen Fassung [AFG aF]).

    Denn die Sperrzeit nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AFG idF des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes (AFKG) vom 22. Dezember 1981 (BGBl I 1497) tritt - wie der 7. Senat des BSG mit Urteil vom 11. Januar 1990 (BSGE 66, 140, 143 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 1) sowie im Anschluß daran der 11. Senat des BSG mit Urteil vom 16. Oktober 1990 (SozR 3-4100 § 119 Nr. 4) entschieden haben - nur dann ein, wenn die Förderung der Bildungsmaßnahme schriftlich zugesagt worden ist.

    Darüber hinaus ist weder vom Kläger dargetan noch ersichtlich, daß etwa schon vor dem Urteil des BSG vom 11. Januar 1990 (aaO) die dort entschiedene Rechtsfrage von den Instanzgerichten im Sinne einer "ständigen Rechtsprechung" ebenso beurteilt worden wäre.

    Denn selbst nach der erstgenannten Möglichkeit ist, soweit hier von Bedeutung, eine von der Rechtsauffassung der Beklagten zur Auslegung des § 119 AFG idF des AFKG abweichende "ständige Rechtsprechung" jedenfalls erst mit dem Urteil des 7. Senats des BSG vom 11. Januar 1990 (SozR 3-4100 § 119 Nr. 1) entstanden, weil dadurch erstmals höchstrichterlich klargestellt wurde, daß die schriftliche Zusage einer Förderung der Bildungsmaßnahme trotz der Neufassung des § 119 AFG auch weiterhin erforderlich ist.

  • BVerwG, 15.11.1990 - 5 C 78.88

    Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung

    Auszug aus BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 71/94
    Insoweit liegt hier eine andere Sachverhaltsgestaltung vor als in dem vom BSG in seinem Urteil vom 16. Januar 1986 (SozR 1300 § 44 Nr. 22 mit Anm Kopp in SGb 1987, 121 f) entschiedenen Fall, bei dem es allein um die Entziehung einer Sozialleistung, nicht um deren Rückforderung ging; für diesen Fall wurde die Anwendung von § 44 Abs. 2 SGB X bejaht (vgl jedoch BVerwGE 87, 103 = NVwZ 1991, 522 - zur analogen Anwendung des § 44 Abs. 1 SGB X bei Rückforderung gewährter Förderungsleistungen).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

    Auszug aus BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 71/94
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob die Feststellung einer Sperrzeit, die in aller Regel nur begründenden Charakter hat und nicht am Verfügungssatz teilnimmt (vgl BSGE 66, 94, 95 = SozR 4100 § 119 Nr. 36) dann, wenn sie tatsächlich eine "Zählsperrzeit-Wirkung" entfaltet, ein Fall des § 44 Abs. 2 SGB X sein kann, und inwieweit in diesem Fall - wie das LSG meint - eine in das Ermessen der Beklagten gestellte Rücknahme für die Vergangenheit nach Satz 2 der genannten Vorschrift in Betracht zu ziehen ist oder ein Fall des § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB X gegeben ist, dh eine Pflicht zur Rücknahme des Bescheides mit Wirkung für die Zukunft.
  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 55/77

    Nach Entstehung des Anspruchs - Anwartschaft - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgen -

    Auszug aus BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 71/94
    Mit den Worten "nach der Entstehung des Anspruchs" ist - wie dies der 7. Senat des BSG im Urteil vom 10. Oktober 1978 (BSGE 47, 101, 105 = SozR 4100 § 119 Nr. 5) bereits klargestellt hat - gemeint "nach Entstehung der Anwartschaft".
  • BSG, 16.10.1990 - 11 RAr 65/89

    Sperrzeit wegen der Weigerung, an einer Maßnahme der beruflichen Bildung

    Auszug aus BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 71/94
    Denn die Sperrzeit nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AFG idF des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes (AFKG) vom 22. Dezember 1981 (BGBl I 1497) tritt - wie der 7. Senat des BSG mit Urteil vom 11. Januar 1990 (BSGE 66, 140, 143 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 1) sowie im Anschluß daran der 11. Senat des BSG mit Urteil vom 16. Oktober 1990 (SozR 3-4100 § 119 Nr. 4) entschieden haben - nur dann ein, wenn die Förderung der Bildungsmaßnahme schriftlich zugesagt worden ist.
  • BSG, 24.02.1987 - 11b RAr 53/86

    Aufhebung eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts durch die BA

    Auszug aus BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 71/94
    Eine sog Ermessensreduzierung auf Null und damit eine Rücknahmepflicht der Beklagten für die Vergangenheit ist deshalb nach Ziel und Zweck des Gesetzes ausgeschlossen (BSGE 61, 189, 192 = SozR 1300 § 48 Nr. 31; SozR 1300 § 35 Nr. 4).
  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 93/76
    Auszug aus BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 71/94
    Im vorliegenden Fall bedarf es keiner abschließenden Entscheidung, ob schon dann von einer ständigen Rechtsprechung ausgegangen werden kann, wenn nur eine einzige Entscheidung des Senats des BSG vorliegt, oder ob weitere Entscheidungen desselben oder eines anderen Senats hinzukommen müssen (vgl BSG SozR 2200 § 627 Nr. 4 S 6 f; BSG Urteil vom 25. November 1977 - 2 RU 93/76 - = USK 77236).
  • BSG, 27.05.1977 - 5 RKnU 8/76

    Bindend abgelehnter Leistungsantrag - Erneute Prüfung - Unrechtmäßige Ablehnung -

    Auszug aus BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 71/94
    Im vorliegenden Fall bedarf es keiner abschließenden Entscheidung, ob schon dann von einer ständigen Rechtsprechung ausgegangen werden kann, wenn nur eine einzige Entscheidung des Senats des BSG vorliegt, oder ob weitere Entscheidungen desselben oder eines anderen Senats hinzukommen müssen (vgl BSG SozR 2200 § 627 Nr. 4 S 6 f; BSG Urteil vom 25. November 1977 - 2 RU 93/76 - = USK 77236).
  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 31/96

    Anwendung von § 44 Abs. 1 SGB X auf Bescheide über die Rückforderung von

    Denn diese Entscheidung bezieht sich auf einen anderen Sachverhalt, bei dem es allein um die Entziehung einer Sozialleistung, nicht um deren Rückforderung ging; für diesen Fall wurde die analoge Anwendung von § 44 Abs. 2 SGB X bejaht (vgl BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 5).
  • LSG Hessen, 23.08.2013 - L 5 R 359/12

    Fiktion eines früheren Überprüfungsantrages im Wege des sozialrechtlichen

    Eine "ständige" Rechtsprechung liegt im sozialversicherungsrechtlichen Bereich vor, wenn der Große Senat des Bundessozialgerichts, mehrere zuständige Senate des Bundessozialgerichts übereinstimmend oder ein allein zuständiger Fachsenat des Bundessozialgerichts die betreffende Rechtsfrage entschieden haben (BSG vom 23. März 1995 - 11 Rar 71/94 - SozR 3-4100 § 152 Nr. 5 und BSG vom 29. Juni 2000 - B 11 AL 99/99 R - SozR 3-4100 § 152 Nr. 10 jeweils m. w. N.).
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Ob schon mit dem Urteil des 7. Senats vom 28. Juni 1995 eine stRspr des BSG vorliegt, obwohl dieser Senat nicht allein für Rechtsstreitigkeiten nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zuständig ist, kann dahinstehen (vgl zum Begriff der stRspr BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 5).
  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 118/10 R

    Überprüfungsantrag - Rücknahme einer rechtswidrigen Kürzung des Arbeitslosengeld

    Die Rechtswidrigkeit des Bewilligungsbescheids vom 18.5.2006 beruht auf einer anderen "Auslegung einer Rechtsnorm" in ständiger Rechtsprechung durch das BSG iS des § 330 Abs. 1 SGB III. Eine "ständige Rechtsprechung" (vgl hierzu auch Fichte, NZS 1998, 1 ff) kann bereits entstehen, wenn das BSG als Revisionsgericht in nur einer Entscheidung eine Rechtsfrage in einem bestimmten Sinne beantwortet hat und die Rechtsfrage damit "hinreichend geklärt" ist (BSG Urteil vom 23.3.1995 - 11 RAr 71/94 - SozR 3-4100 § 152 Nr. 5 RdNr 22; BSG Urteil vom 29.6.2000 - B 11 AL 99/99 R - SozR 3-4100 § 152 Nr. 10 RdNr 18 f) .
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 51/96

    Verfassungsgerichtliche Unvereinbarkeitserklärung durch § 152 Abs. 1 AFG ,

    Zutreffend weist das LSG darauf hin, daß der Senat diese Frage bisher offengelassen hat (BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 5).

    Die Begründung des angefochtenen Bescheids - insbesondere des Widerspruchsbescheids - läßt Erwägungen vermissen, die dem Zweck der Ermächtigung nach § 152 Abs. 1 AFG aF entsprechen (vgl dazu: BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 5 mwN).

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 99/99 R

    Begriff der ständigen Rechtsprechung iS. von § 152 Abs. 1 AFG

    § 152 Abs. 1 AFG weicht von diesem Grundsatz ua für den Fall ab, daß die Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X vorliegen, weil der rechtswidrige nicht begünstigende Verwaltungsakt auf einer Rechtsnorm beruht, die nach Erlaß des Verwaltungsaktes "in ständiger Rechtsprechung" anders als durch die BA ausgelegt worden ist; der Verwaltungsakt ist dann, wenn er unanfechtbar geworden ist, nur noch mit Wirkung für die Zeit "nach dem Entstehen der ständigen Rechtsprechung" zurückzunehmen (vgl BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 5).

    Zwar ist, wie der Senat schon entschieden hat, Rechtsprechung der Instanzgerichte nicht ausreichend, vielmehr davon auszugehen, daß "ständige Rechtsprechung" erst entstehen kann, wenn das Revisionsgericht eine Rechtsfrage in einem bestimmten Sinne beantwortet hat (BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 5).

  • LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 191/03

    Winterbau-Umlage - keine Umlagepflicht von Transportbetonunternehmen -

    Dies kann ein Senat des BSG sein (vgl. BSG vom 23.03.1995 SozR 3-4100 § 152 Nr. 5; BSG vom 29.06.2000 SozR 3-4100 § 152 Nr. 10), aber auch jedes andere für eine Entscheidung in einer erheblichen Vorfrage zuständige oberste Bundesgericht (BSG vom 16.10.2003 SozR 4-4300 § 330 Nr. 1), auch der Große Senat oder der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes.

    Im Hinblick auf die Regelung des § 48 Abs. 2 SGB X kommt es auf die höchstrichterliche Rechtsprechung der jeweils zuständigen Gerichtsbarkeit an, also im Regelfall auf die Rechtsprechung des BSG (Wagner, a. a. O., Rn. 16 a. E. mit Hinweis auf BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 5).

  • SG Aachen, 18.03.2016 - S 18 SB 1110/14

    Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des Nachteilsausgleiches "Bl" ;

    a) Das BSG ist ein oberster Gerichtshof des Bundes (vgl. Art. 95 Abs. 1 Grundgesetz; BSG, Urteil vom 23. März 1995 - 11 RAr 71/94 -, SozR 3-4100 § 152 Nr. 5, SozR 3-1300 § 44 Nr. 14, Rn. 19; Schütze, a.a.O.; Merten, in: Hauck/ Noftz, SGB X, Band 1, Januar 2014, § 48, Rn. 86).

    (Auch) im Falle einer Entscheidung des allein für eine Rechtsfrage zuständigen Senates des Bundessozialgerichts ist dabei nicht erforderlich, dass eine mehrfache Entscheidung i. S. d. geläuterten Rechtsauffassung erfolgt ist, solange nur von einer gesicherten Rechtsprechungsänderung ausgegangen werden muss (vgl. BSG, Urteil vom 29.06.2000 - B 11 AL 99/99 R -, SozR 3-4100 § 152 Nr. 10, SozR 3-4300 § 330 Nr. 1, Rn. 21; ferner: Schütze, a.a.O.; offen gelassen: BSG, Urteil vom 23. März 1995 - 11 RAr 71/94 -, SozR 3-4100 § 152 Nr. 5, SozR 3-1300 § 44 Nr. 14, Rn. 23; a. A.: BSG, Urteil vom 25.11.1977 - 2 RU 93/76-, Rn. 13, juris; Merten, in: Hauck/ Noftz, SGB X, Band 1, Januar 2014, § 48, Rn. 86 (mind.

  • BSG, 16.10.2003 - B 11 AL 20/03 R

    Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes - ständige

    Etwas anderes lässt sich der Entscheidung des Senats vom 23. März 1995 - 11 RAr 71/94 (BSG SozR 4100 § 152 Nr. 5) nicht entnehmen.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2010 - L 12 AS 5883/09

    Überprüfungsantrag - Rücknahme der rechtswidrigen Kürzung der Regelleistung wegen

    In quantitativer Hinsicht liegt eine ständige Rechtsprechung in der Regel vor, wenn mehrere inhaltlich gleich lautende Entscheidungen ergangen sind (vgl. BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 5), es kann aber auch eine einzige Entscheidung genügen, wenn eine zweifelsfrei abschließende Klärung der Rechtsfrage vorliegt (vgl. BSG SozR 4-4300 § 71 Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2009 - L 8 SO 149/07

    Richtiger Sozialleistungsträger für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • SG Lübeck, 08.10.2010 - S 15 R 188/10

    Anspruch auf einen früheren Beginn einer gewährten Hinterbliebenenrente

  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2010 - L 12 AS 4800/09
  • SG Osnabrück, 27.01.2010 - S 16 AS 923/08
  • SG Detmold, 02.07.2012 - S 21 AS 2/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 26.07.1995 - L 12 Ka 510/95   

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LSG Bayern, 26.07.1995 - L 12 Ka 510/95 (https://dejure.org/1995,10222)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.07.1995 - L 12 Ka 510/95 (https://dejure.org/1995,10222)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 1995 - L 12 Ka 510/95 (https://dejure.org/1995,10222)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 1996, 48
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2003 - L 10 SB 111/02

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung; Aufhebung eines Urteils durch

    Eine kurze Begründung für jeden einzelnen für den Urteilsausspruch rechtlich erheblichen Streitpunkt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ist geboten und ausreichend (BSG SozR 1500 § 136 Nr. 10; Bayer. LSG in NZS 1996, 48).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2002 - L 10 SB 150/01

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Eine kurze Begründung für jeden einzelnen für den Urteilsausspruch rechtlich erheblichen Streitpunkt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ist geboten und ausreichend (BSG SozR 1500 § 136 Nr. 10; Bayer. LSG in NZS 1996, 48).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - L 10 V 41/01

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Eine kurze Begründung für jeden einzelnen für den Urteilsausspruch rechtlich erheblichen Streitpunkt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ist geboten und ausreichend (BSG, SozR 1500 § 136 Nr. 10; Bayer. LSG in NZS 1996, 48).
  • LSG Thüringen, 20.10.1999 - L 6 RJ 577/98

    Rückforderung zu Unrecht gezahlter Geldleistungen nach dem Tod des

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn überhaupt keine Gründe vorhanden sind, sondern auch dann, wenn zu einem entscheidungserheblichen Streitpunkt die Erwägungen des Gerichts, die zu dem Ausspruch geführt haben, der Entscheidung nicht zu entnehmen sind (vgl. Bayerisches LSG in NZS 1996, S. 48).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 10 SB 28/03

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB) - Einzel-GdB - Gesamt-GdB

    Eine kurze Begründung für jeden einzelnen für den Urteilsausspruch rechtlich erheblichen Streitpunkt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ist geboten und ausreichend (BSG, SozR 1500 § 136 Nr. 10; Bayer. LSG in NZS 1996, 48).
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